PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherung für FSC-Notebooks - was haltet ihr davon?


Mark
2006-12-14, 12:36:10
http://support.fujitsu-siemens.de/de/support/servicepacks/coverpack.html

was haltet ihr davon? leider find ich keine genauen preise, nur den selbstbeteiligungsbeitrag im schadensfall, jedoch nicht die jährlichen kosten für die versicherung


ah, gibts sogar im onlineshop:
http://www.fujitsu-siemens-shop.de/fsc_de_b2c/accessory/rubric.service?rubricid=201828

Stirling
2006-12-14, 13:42:22
Wenn du schonmal einen Notebookservicefall ausserhalb der Garantie hattest, siehst du solche Garantieverlängerungen (ich denke mal in die Richtung geht das) schon als durchaus sinnvoll an. Die Hersteller lassen sich den Luxus von soviel Technik auf engstem Raum sehr teuer bezahlen wenn ausserhalb der Garantie was passiert. Das geht soweit das die Reparatur eines Displays oder des Motherboards den Preis eines vergleichbaren neuen Notebooks übersteigen können...

Mark
2006-12-14, 13:46:32
das ist keine garantieverlängerung. die gibt es auch zu kaufen.

des is ein schutzbrief der nichtfahrlässige beschädigungen und diebstahl durch raub oder einbruch abdeckt.wenn das ding einfach so geklaut wird, dann wird das nicht abgedeckt.

aber angenommen ich lass das ding fallen, oder ich rutsche aus und falle mit meinem laptop hin und dabei geht es kaputt, wird das dann als grobfahrlässig angesehn?

Blackland
2006-12-14, 13:57:13
des is ein schutzbrief der nichtfahrlässige beschädigungen und diebstahl durch raub oder einbruch abdeckt.wenn das ding einfach so geklaut wird, dann wird das nicht abgedeckt.

aber angenommen ich lass das ding fallen, oder ich rutsche aus und falle mit meinem laptop hin und dabei geht es kaputt, wird das dann als grobfahrlässig angesehn?
1.) Ist das meist über die Hausratversicherung abgedeckt ;) - nämlich Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser - solange es in einem festen Gebäude passiert

2.) Lies was versichert ist:

http://support.fujitsu-siemens.com/KMT_File.asp?ID=C52A30AB-46CB-44F2-AF17-472DED08EAF7&INFO=Externe_Infov

Mark
2006-12-14, 22:12:50
die frage is eben was die unter grobfahrlässig verstehn. es steht auch drinnen das sie das recht auf ersatz verweigern können, wenn schon nur der bloße verdacht von grober fahrlässigkeit besteht

Blackland
2006-12-15, 07:45:35
die frage is eben was die unter grobfahrlässig verstehn. es steht auch drinnen das sie das recht auf ersatz verweigern können, wenn schon nur der bloße verdacht von grober fahrlässigkeit besteht
Aus dem Wikipedia:

"Die Grade der Fahrlässigkeit sind die grobe Fahrlässigkeit (culpa lata), wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde, und die einfache Fahrlässigkeit. Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären....

Einen Sonderfall gibt es im Arbeitsrecht: Dort teilt man die einfache Fahrlässigkeit noch in mittlere Fahrlässigkeit und leichteste Fahrlässigkeit..."

Kurz gesagt: Wenn man hätte wissen müssen, dass etwas passiert oder dies billigend in Kauf nimmt bzw. wenn man es hätte verhindern können.