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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kilometerpauschale 2006 und Kirchensteuer absetzbar??


TheNeo1980
2006-12-29, 17:09:11
Da das Jahr 2006 sich dem Ende neigt wollte ich mal nachfragen ob ich für das Jahr 2006 die Kilometerpauschale absetzen kann (17,5km) und die Kirchensteuer. Da dies mein erstes Jahr nach der Ausbildung ist wo ich voll Arbeiten gehe, hab ich natürlich davon NULL Ahnung. Wo bekomm ich die Unterlagen her? Brauch ich als Ottonormalverbraucher einen Steuerberater?. Lohnt sich der ganze Aufwand überhaupt. Arbeitszimmer und so kann ich nicht absetzen..vielleicht noch Gewerkschaftsbeiträge?

Wäre dankbar für antworten:cool:



PS: Das Auto läuft komplett über meinem Vater und ich fahr das Auto nur. Hat das irgendwelche Nachteile im Bezug auf die Kilometerpauschale für mich ?

rotkäppchen
2006-12-29, 20:24:17
die km pauschale ist erst ab 20 km soweit ich informiert bin,....
also eine fahrt muss länger als 20 km sein. egal wer das auto fährt.

mit der kirchensteuer hab ich absolut keine ahnung.

Butter
2006-12-29, 21:19:41
die km pauschale ist erst ab 20 km soweit ich informiert bin,....
also eine fahrt muss länger als 20 km sein. egal wer das auto fährt.

mit der kirchensteuer hab ich absolut keine ahnung.

Das gilt erst ab 2007...

Das mit dem Auto, hat natürlich keine Auswirkungen, dem Staat ist es egal, ob per Auto, ÖPNV oder per Fahrrad.
Du muß einfach die Entfernung zur Arbeit angeben....lies mal hier http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale



Lad dir einfach Elster runter und füll die Steuererklärung aus. https://www.elster.de/index.php


Oder kauf dir für kleines Geld ein Stuerprogramm wie Wiso Sparbuch o.ä.
Es gibt aber auch Vereine die dir bei deiner Steuererklärung helfen.

klumy
2006-12-29, 21:39:26
gelten die 20km für hin und zurück oder nur hin?

rotkäppchen
2006-12-29, 21:40:40
Das gilt erst ab 2007...

achso, na dann kann ich ja noch für 2006 meine fahrtkosten angeben, denn ich habe bei meinem weg zur arbeit in eine richtig "nur" 16 km. dann bekomm ich ja noch bissel was wieder. ^^

dieses elster hat sich mein opa runtergeladen, aber er kommt damit nicht zurecht. ;) ich solle mir dasdoch mal angucken, obwohl ich von steuererklärungen einrechen nun überhaupt keine ahnung hab, weil macht alles mein opa für mich. (:ulove: oppa)

Butter
2006-12-29, 21:53:45
gelten die 20km für hin und zurück oder nur hin?

Wozu gebe ich wohl Links an...richtig zum DRAUFKLICKEN und DURCHLESEN

Ajax
2006-12-29, 21:58:01
gelten die 20km für hin und zurück oder nur hin?Entfernungskilometer gelten nur einfach. Und die ersten 20 km sind ja nun auch umsonst. ;)

Mich würde eher mal interessieren, inwieweit die Kirchensteuer eingetrieben wird? :uponder:

Hat jemand schon mal von dem Fall gehört, dass ein Vollzieher diese eingetrieben hätte? :confused:

Demirug
2006-12-29, 22:06:20
Mich würde eher mal interessieren, inwieweit die Kirchensteuer eingetrieben wird? :uponder:

Hat jemand schon mal von dem Fall gehört, dass ein Vollzieher diese eingetrieben hätte? :confused:

Wieso eintreiben? Die wird doch wie die Lohnsteuer geleich abgezogen.

Ajax
2006-12-29, 22:08:27
Wieso eintreiben? Die wird doch wie die Lohnsteuer geleich abgezogen.Und bei Selbständigen? Ich bin jetzt nicht nur von Arbeitnehmern ausgegangen.:uponder:

Demirug
2006-12-29, 22:19:49
Und bei Selbständigen? Ich bin jetzt nicht nur von Arbeitnehmern ausgegangen.:uponder:

Als Selbstständiger muss man ja eine Steuererklärung abgeben und aufgrund dieser wird dann die Kirchensteuer festgesetzt. Den entsprechenden Betrag schuldet man dann dem Finanzamt und treiben es wie jede andere Steuerschuld auch ein.

Ajax
2006-12-29, 23:09:51
Als Selbstständiger muss man ja eine Steuererklärung abgeben und aufgrund dieser wird dann die Kirchensteuer festgesetzt. Den entsprechenden Betrag schuldet man dann dem Finanzamt und treiben es wie jede andere Steuerschuld auch ein.Ja, aber inwieweit hat das Kirchensteueramt eigene Vollzieher oder gibt es da ein Amtshilfeersuchen beim zuständigen Finanzamt oder beim Gerichtsvollzieher? :uponder:

Demirug
2006-12-30, 01:44:39
Soweit ich weiß kassiert das Finanzamt und leitet das Geld an das Kirchensteueramt weiter.

Butter
2006-12-30, 10:06:56
Soweit ich weiß kassiert das Finanzamt und leitet das Geld an das Kirchensteueramt weiter.

Richtig.

Ajax
2006-12-30, 10:28:26
http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44744

Erhebungsverfahren

In Art. 137 § 6 WRV verpflichtet sich der Staat, den steuerberechtigten Kirchen und Religionsgesellschaften die "Steuerlisten" bekannt zu geben, d. h. mitzuteilen, welche Steuer die betreffenden Mitglieder zahlen. Da erstens die eigene Eintreibung der Kirchensteuer einen hohen Verwaltungsaufwand für die Kirchen darstellen würde und zweitens die Übermittlung der "Steuerlisten" nach gegenwärtigem Verständnis dem Datenschutz widerspricht, haben relativ rasch nach Inkrafttreten der WRV die Reichsabgabenordnung von 1919 und in der Folge die entsprechenden Landesgesetze die Möglichkeit eingeräumt, die Kirchensteuer durch die staatliche Finanzverwaltung gegen ein Entgelt (in Bayern 2 Prozent) eintreiben zu lassen. 1934 wurde dann der Einzug der Kirchensteuer im Rahmen des seit 1920 geltenden Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber ermöglicht. Im Rahmen des nationalsozialistischen Kirchenkampfs wurde jedoch diese Möglichkeit stark zurückgedrängt, so dass 1943 die Kirchen in Bayern eigene Kirchensteuerämter eingerichtet haben, die die Erhebung der Kirchensteuer in eigener Regie übernahmen.

1945 fielen diese Beschränkungen wieder weg, so dass die staatliche Einhebungsform in Bayern gegenwärtig neben den beiden Großkirchen (katholische, evangelisch-lutherische) noch die Evangelisch-Reformierte und Alt-Katholische Kirche sowie der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden nutzen. Keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit machen u. a. die evangelischen Freikirchen (z.B. Freie evangelische Gemeinden, Heilsarmee) und die Orthodoxen.

Dies führt zu einer immer wiederkehrenden Kritik am herrschenden System der Kirchensteuereintreibung, wobei der soeben erwähnte Grund nicht mehr präsent ist.

Soweit ist es nachvollziehbar, auf der anderen Seite bin ich fast immer noch davon überzeugt, dass die Kirche der schlechten Publicity aus dem Weg gehen wird und auf den staatlichen Steuereintreiber verzichten wird. Man stelle sich vor, welch Artikel die BILD-Zeitung für die erste Seite hat.

Ich würde mich aber nciht darauf verlassen, da ich natürlich keine schriftlichen Belege für meine These gefunden habe. ;(

Zum Thema:

ELSTER kann ich durchaus empfehlen, verkürzt die "Bearbeitungszeit" erheblich. Außerdem sieht man schon, auf welche Summen man sich einstellen darf.

TheNeo1980
2006-12-30, 17:06:53
Ab wann kann ich denn die Einkommenssteuer machen und wo finde ich bei "elster" den Punkt wo man die Kilometerpauschale durchgeben kann :confused: also eine eigene Zeile wo man halt Kilometer und die Kosten angibt???

Ajax
2006-12-30, 17:46:41
Ab wann kann ich denn die Einkommenssteuer machen und wo finde ich bei "elster" den Punkt wo man die Kilometerpauschale durchgeben kann :confused: also eine eigene Zeile wo man halt Kilometer und die Kosten angibt???Ab Montag sofern Du Deine Lohnsteuerkarte bereits hast.

Diese Angaben, wurden bei der Erklärung 2005 auf der 2. Seite der Anlage N in Zeile 45 eingetragen. Das müßte bei der Erklärung 2006 ähnlich sein.