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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warnung vor Congster


T86
2007-01-02, 15:21:23
ich hab so einen zorn auf diesen miesen haufen betrüger und abzocker

ich bin im sommer umgezogen - zum 1.8 um genau zu sein
ok ich habe etwas zu spät gekündigt dachte ich mir ok den einen monat zahlste eben länger na gut

ok erste kündigung wird gar nicht bearbeitet :ugly:
zweite wird bearbeitet aber angeblich erst am 4.12 WTF???

dh. dezember und januar darf ich auch noch komplett bezahlen

jetz muss ich diesen rotz bezahlen obwohl ich eigentlich schon längst raus sein müsste aus dem vertrag
das kanns echt nich sein

LEUTE haltet euch davon fern! miese betrüger die einen abzocken und nicht kündigen lassen
haubtsache man kann noch monate später für nicht erbrachte leistungen geld einsacken
:mad:

so das wollte ich mal loswerden danke fürs lesen

Skorpion
2007-01-02, 15:46:14
Deshalb immer Einschreiben mit Rückschein. Wenn die Kündigung eben am 23.11 rein ist, dann bist du raus aus der Sache ;)

S2kT68m
2007-01-02, 15:47:02
leider bist Du bei Congster kein Einzelfall, die scheinen das garnicht bearbeiten zu wollen.:(

Ich will auch kündigen, hast Du einen bestimmten Text verwendet?

MfG

T86
2007-01-02, 16:49:03
habs normal per post geschickt das war der fehler anscheinend :(

ja genau das dachte ich mir auch - die wolen das gar nicht
wozu auch dann bekommen se ja länger geld

ne hab nix bestimmtes geschrieben
normal gekündigt halt


Meine adresse



congster GmbH

Postfach 10 03 05
D-64203 Darmstadt

................................................................................ ....Ort und Datum
Betreff: Kündigung

Hiermit Kündige ich meine DSL Flatrate.

Kundennummer: xxxxxxxxxxx
Tarif: congsterFLAT
Tarif freigeschaltet seit: xx.04.2005

Ich hatte bereits gekündigt, die Kündigung erzielte jedoch keine Wirkung.
Wie sie an ihrem Traffic Monitor überprüfen können, ist die Flatrate
seit August diesen Jahres aufgrund eines Umzugs ungenutzt.

Ich würde mich freuen wenn diese Kündigung rückwirkend akzeptiert würde,
ansonsten bitte zum nächstmöglichen Termin.

Mit freundlichen grüßen



die habense beim 2. mal dann akzeptiert :rolleyes:

Da Fre@k
2007-01-02, 17:32:42
Lass den PC doch mal so 200-300GB saugen. Vielleicht schmeissen die Dich ja dann raus :biggrin:

LeChuck
2007-01-02, 17:38:25
Komisch.
Hab dort vor einigen Tagen gekündigt, per Fax.
2 Stunden später eine email bekommen, mit der Bestätigung.
Und war sogar alles fristgerecht.

Gil-galad
2007-01-02, 17:44:58
ich hab so einen zorn auf diesen miesen haufen betrüger und abzocker
...
Laut AGB läuft die Flat 12 Monate und danach bei Nichtkündigung verlängert sich das um 3 Monate.

Bsp:
01.04.2005 - 31.03.2006 (12 Monate)
01.04.2006 - 30.06.2006 (3 Monate)
01.07.2006 - 31.09.2006 (3 Monate)
...

Deshalb wäre es gut, wenn Du mal den Vertragsbeginn und das Kündigungsdatum angeben könntest.

drdope
2007-01-02, 18:04:05
Das man Kündigungen im allgemeinen per Fax (Sendebericht) oder schriftlich per Einschreiben (mit Rückschein und Zeuge beim Eintüten) versendet, sollte sich eigentlich schon rumgesprochen haben....

LovesuckZ
2007-01-02, 18:08:01
Das man Kündigungen im allgemeinen per Fax (Sendebericht) oder schriftlich per Einschreiben (mit Rückschein und Zeuge beim Eintüten) versendet, sollte sich eigentlich schon rumgesprochen haben....

Nachdem Tarifänderungsschreiben regulär per E-Mail durchgeführt werden dürfen, ist eine Kündigung per E-Mail wohl ebenso legal.

Zool
2007-01-02, 18:09:58
Zur Not bleibt bei versäumten Kündigungsterminen noch ein folgender Trick.

Sehr geehrte....

da sie Bestätigung meiner Kündigung vom xx.xx.xxxx nicht wie gefordert mir zugesendet haben, fordere ich Sie hiermit nochmal auf meine Kündigung des Anschluß abc vom besagten Datum entgegen zunehmen und schriftlich zu bestätigen.


Mit freundlichen.....

Das hilft zumindestens wenn man den Kündigungszeitraum um ~1 Monat verschlafen hat.


Congster-Kündigung ging bei mir per Fax ohne Probleme.

Super Grobi
2007-01-02, 18:15:37
Komisch.
Hab dort vor einigen Tagen gekündigt, per Fax.
2 Stunden später eine email bekommen, mit der Bestätigung.
Und war sogar alles fristgerecht.

Du hast mit dem Fax auch ein Beleg (Verbindungsprotokol). Da kann man dich auch schlecht veraschen. Aber mit einem einfach Brief kündigt ist schon fast selber dran schuld. Mal angenommen, der Brief geht dort verloren...

Also das man per Einschreiben (oder Fax) kündigt, sollte jeder wissen.

SG

schokofan
2007-01-02, 18:19:09
Das man Kündigungen im allgemeinen per Fax (Sendebericht) oder schriftlich per Einschreiben (mit Rückschein und Zeuge beim Eintüten) versendet, sollte sich eigentlich schon rumgesprochen haben....

Früher habe ich das auch immer so gemacht; nachdem ich allerdings meine Kündigung bei Premiere per Mail problemlos durchgeführt habe, wo die Leute ja auch groß rumkrakelen, bin ich da nicht mehr ganz so skeptisch. Auch eine Congster Flatrate konnte ich per Mail ganz normal kündigen. Ich denke mal, das Problem des Threadstarters war die bereits erwähnte MVLZ.

Super Grobi
2007-01-02, 18:21:32
Früher habe ich das auch immer so gemacht; nachdem ich allerdings meine Kündigung bei Premiere per Mail problemlos durchgeführt habe, wo die Leute ja auch groß rumkrakelen, bin ich da nicht mehr ganz so skeptisch. Auch eine Congster Flatrate konnte ich per Mail ganz normal kündigen. Ich denke mal, das Problem des Threadstarters war die bereits erwähnte MVLZ.

Sowas kann man natürlich auch machen! Aber NUR wenn die Kündigungsfrist nicht so knapp ist. So kann man dann immer noch per Einschreiben kündigen, wenn man z.B. nach 2 Wochen noch nichts von der eMail-Kündigung gehört hat.

SG

Edit: Nachdem Tarifänderungsschreiben regulär per E-Mail durchgeführt werden dürfen, ist eine Kündigung per E-Mail wohl ebenso legal.

Sagt doch keiner das es illegal ist, nur hast du ein Problem, wenn die einfach die eMail löschen. Du hast nämlich rein garnichts in der Hand um etwas zu beweisen.

Alex31
2007-01-02, 18:27:42
Schön zu hören das man kein Einzelfall ist, erste Kündigung per Mail wird ignoriert. Also das ganze per Fax noch einmal.

Armaq
2007-01-02, 18:28:04
Deshalb immer Einschreiben mit Rückschein. Wenn die Kündigung eben am 23.11 rein ist, dann bist du raus aus der Sache ;)

Nein.

Bei einer Kündigung (immer) einen normalen Brief; Warum? Weil es hier um Zugangsfristen und Rechtzeitigkeit geht. Glaube mir, du bist mit einem normalen Brief besser bedient. Denn ein Brief gilt als Zugegangen, wenn er im Briefkasten steckt. Ein Einschreiben nur bei Entgegennahme. Ich will das hier nicht länger ausführen, aber ein Einschreiben ist nicht immer die beste Methode.


p.s.: Brief verloren. Dazu sag ich nur, fingierte Rechtzeitigkeit und verschulden Dritter. Auch hier stimmt die allg. Auffassung nicht. Muss vll. im Einzelfall geprüft werden.
mfg

schokofan
2007-01-02, 18:30:41
Auf eine Kündigungsbestätigung sollte man natürlich schon bestehen...es ist ja nun wirklich nicht so schwer, eine Kündigung zu schreiben und solche Dinge zu beachten. Ich will damit natürlich nicht abstreiten, daß andere durchaus Probleme haben ihre Kündigung schnell und einfach durchzubekommen, aber manche Sachen klingen mitunter übertrieben.

LovesuckZ
2007-01-02, 18:36:44
Sagt doch keiner das es illegal ist, nur hast du ein Problem, wenn die einfach die eMail löschen. Du hast nämlich rein garnichts in der Hand um etwas zu beweisen.

Ich glaube, das sollte egal sein.
Bei den Tarifänderungen von T-Online wurde das auch so gemacht. Mail an die T-Online Adressen. Wer innerhalb von 14 Tage nicht widerspruch einlegt, stimmt den Änderungen zu.
Ich denke daher, das das Löschen einer Mail nicht für den Kunden ein Problem darstellt.

Super Grobi
2007-01-02, 18:40:14
Ich glaube, das sollte egal sein.
Bei den Tarifänderungen von T-Online wurde das auch so gemacht. Mail an die T-Online Adressen. Wer innerhalb von 14 Tage nicht widerspruch einlegt, stimmt den Änderungen zu.
Ich denke daher, das das Löschen einer Mail nicht für den Kunden ein Problem darstellt.

Das Tarifänderungen per Mail gesendet werden, steht doch im Vertrag (oder AGBs?) und somit hast du zugestimmt, das es so OK ist. Aber das du per Mail kündigen kannst, hab ich noch nirgents als Vertragsinhalt gelesen.

Das es aber bei einem guten Anbieter funktinieren sollte, sollte klar sein. Aber darum geht es ja nicht.

SG

Black-Scorpion
2007-01-02, 18:45:21
Nein.

Bei einer Kündigung (immer) einen normalen Brief; Warum? Weil es hier um Zugangsfristen und Rechtzeitigkeit geht. Glaube mir, du bist mit einem normalen Brief besser bedient. Denn ein Brief gilt als Zugegangen, wenn er im Briefkasten steckt. Ein Einschreiben nur bei Entgegennahme. Ich will das hier nicht länger ausführen, aber ein Einschreiben ist nicht immer die beste Methode.


p.s.: Brief verloren. Dazu sag ich nur, fingierte Rechtzeitigkeit und verschulden Dritter. Auch hier stimmt die allg. Auffassung nicht. Muss vll. im Einzelfall geprüft werden.
mfg
Dann erläutere mal wie du bei einem einfachen Brief beweisen willst überhaupt eine Kündigung abgeschickt zu haben.
Theorie ist schon was feines, aber nur wenn es auch in der Praxis funktioniert.

[dzp]Viper
2007-01-02, 18:50:59
War hier überhaupt mal jemand auf der Congsterseite? Dort steht dick und fett, dass Kündigungen nur per Fax oder schriftl. Einzureichen sind!

Ich weiß nicht wo das Problem ist? Wenn das nun mal auf der Seite so steht dann muss man es so machen. E-Mail wäre wahrschnlich nur gültig mit einer Zertifizierung und co und da das die wenigsten haben, ist das allgemein eigentlich nicht gültig... ;)

No.3
2007-01-02, 20:36:28
^^ nuja, das ist doch meist immer nur blabla

Mumins
2007-01-02, 21:59:18
Nachdem Tarifänderungsschreiben regulär per E-Mail durchgeführt werden dürfen, ist eine Kündigung per E-Mail wohl ebenso legal.

nur kannst du dir das in die haare schmieren, da kein beweis für dich vorhanden. das ist gängige praxis bei allen anbietern. einzige 100% möglichkeit ist einschreiben mit rückschein, sonst nix.

Denn ein Brief gilt als Zugegangen, wenn er im Briefkasten steckt.

Das ist grober Unfug, sonst nichts. Nur ein Einschreiben mit Rückschein gilt als zugegangen, sonst nichts. Ein normales Einschreiben auch nicht, da es nur eingeworfen wird. Als zugegangen gilt etwas nur, wenn der Empfänger es in Händen hat. Niemand ist verpflichtet in den Briefkasten zu schauen. Der einzige Beweis ist der Rückschein, alles andere kann bestritten werden.

WTC
2007-01-02, 22:09:54
Viper']War hier überhaupt mal jemand auf der Congsterseite? Dort steht dick und fett, dass Kündigungen nur per Fax oder schriftl. Einzureichen sind!

Ich weiß nicht wo das Problem ist? Wenn das nun mal auf der Seite so steht dann muss man es so machen. E-Mail wäre wahrschnlich nur gültig mit einer Zertifizierung und co und da das die wenigsten haben, ist das allgemein eigentlich nicht gültig... ;)

sie hacken lieber rum als ihre eigenen fehler einzugestehen...

Horst Schimanski
2007-01-02, 22:32:09
nur kannst du dir das in die haare schmieren, da kein beweis für dich vorhanden. das ist gängige praxis bei allen anbietern. einzige 100% möglichkeit ist einschreiben mit rückschein, sonst nix.



Das ist grober Unfug, sonst nichts. Nur ein Einschreiben mit Rückschein gilt als zugegangen, sonst nichts. Ein normales Einschreiben auch nicht, da es nur eingeworfen wird. Als zugegangen gilt etwas nur, wenn der Empfänger es in Händen hat. Niemand ist verpflichtet in den Briefkasten zu schauen. Der einzige Beweis ist der Rückschein, alles andere kann bestritten werden.

Nene, ein Brief gilt als zugestellt, wenn er in den Einflussbereich des Empfängers gelangt, der unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. Das ist i.d.R. der Briefkasten.
Je nach Tageszeit am selben oder am nächsten Tag.
Wie er dahin kommt, ist egal. Stellt sich nur die Frage der Beweisbarkeit.
Also mit einem Zeugen den Brief persönlich einwerfen langt auch.
Oder man läst es per Post erledigen. Die Einschreiben sind nachvollziehbar da dokumentiert. Ob man nun den Rückschein für die eigenen Akten sofort haben möchte, muss man selbst entscheiden. Vereinfacht die Sache etwas gegenüber dem persönlichen Einschreiben ohne Rückschein.

Das Einwurfeinschreiben hat den Vorteil, dass der Empfänger die Annahme nicht so einfach verweigern kann, z.B. bei Mahnungen etc. sinnvoll.
Das persönliche Einschreiben kommt schon mal zurück.

Und ein Zeuge, der den Inhalt des Briefes bestätigt ist sehr sinnvoll.

Heimatsuchender
2007-01-02, 23:01:50
Ich weiß nicht, wo das Problem ist. Ich kündige meine Sachen immer per Fax und bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung (funktioniert wunderbar). Den Brief spare ich mir mittlerweile. Und was das Einschreiben mit Rückschein angeht: Die meisten Anbieter haben mittlerweile nur noch Postfachadressen. Da nutzt das auch nichts.

tobife

Thanatos
2007-01-03, 00:34:27
Das ist grober Unfug, sonst nichts. Nur ein Einschreiben mit Rückschein gilt als zugegangen, sonst nichts. Ein normales Einschreiben auch nicht, da es nur eingeworfen wird. Als zugegangen gilt etwas nur, wenn der Empfänger es in Händen hat. Niemand ist verpflichtet in den Briefkasten zu schauen. Der einzige Beweis ist der Rückschein, alles andere kann bestritten werden.

Falsch, ein Brief (Willenserklärung) ist zugegangen, wenn er in den Machtbereich (=Briefkasten/e-Mailfach) des Empfängers gelangt. Dies sind etwa Geschäftsräume, das eigen Haus, oder andere Empfangsvorrichtungen.

Nur weise mal das mal bei einem "normalen" Brief ohne Rückschein nach.

Anadur
2007-01-03, 01:22:21
Viper']War hier überhaupt mal jemand auf der Congsterseite? Dort steht dick und fett, dass Kündigungen nur per Fax oder schriftl. Einzureichen sind!



ja hier ;) abends um 10 gefaxt, morgens um 8 die Betätigung bekommen. kenne auch einige aus meiner Umgebung die ebenfalls keinerlei Probleme hatten zu kündigen.

Chris1337
2007-01-03, 02:58:46
Als ich im April 2006 gekündigt habe, Fax hingeschickt und promt war 2 Tage später die Antwort per Post da und wurde akzeptiert.

KinGGoliAth
2007-01-03, 03:04:19
mit congster habe ich noch keine bösen überraschungen erlebt.
meine eltern haben ne congster flat zusammen mit dsl 6000 von den teledoofen. läuft jetzt 1 1/2 jahre in dieser konstellation und nix besonderes passiert soweit.

viel schlimmer war der hickhack um die kündigung bei t-offline
1. einschreiben hingeschickt mit kündigung (wegen wechsel zu congster)
2. anruf gekriegt, dass irgendwelche daten in der scheiß kündigung fehlen würden und das das nochmal (!!) geschickt werden muß.
3. zweites einschreiben mit kündigung losgeschickt. diesmal alles angegeben. mutti war schon sauer wegen doppelt aufwand und porto.
4. kurze zeit später kommt ein schreiben, dass die kündigung "wie gewünscht rückgängig gemacht wurde". :ucrazy4:
5. mutti kocht, ruft den bekackten telefonsupport an. die erzählen ihr, dass die kündigung doch nicht nochmal hätte geschrieben werden müssen und aus irgendwelchen komischen fehler im system die doppelte kündigung gleich einer kündigungsrücknahme entspricht.
6. gau bei mutti. schlampe vom telefonsupport zur sau gemacht, tierisch aufgeregt und siehe da: kündigung erfolgreich in 5 minuten und kostenlose hotline. ;D

das letzte sowas. einfach nur das letzte...