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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterbodenbeleuchtung zulässig?


Matthias1981
2007-01-02, 17:21:56
Hi.

1. Möchte mir meine Unterbodenbeleuchtung ans Auto anbringen. Is des Zulässig wenn ich des mit nem Schalter zum ein und ausschalten anbringe? Am Parkplatz darfs ich doch anhaben oder net? Kann der TÜV was dagegen sagen? Schalte sie ja beim Fahren aus.

2. Is so ne Fußbodenbeleuchtung auch nicht während des Fahrens genehmigt? Also nur Fußbodenraum farbig ausleuchten mit so 30 cm Röhren??


Mfg Matthias

StefanV
2007-01-02, 17:23:34
Nein, es ist nur eine Einstiegsbeleuchtung zulässig, mehr nicht.

Am besten fragst du mal deinen Herren vom TÜV, der wirds dir genau sagen.

Daltimo
2007-01-02, 17:30:29
Unterbodenbeleuchtung ist nur zulässig wenn das Auto steht, ansonsten nicht.

Fußraumbeleuchtung ist zulässig solang man sie von außen nicht sieht, also gut verstecken.

Matthias1981
2007-01-02, 17:31:42
Unterbodenbeleuchtung ist nur zulässig wenn das Auto steht, ansonsten nicht.

Fußraumbeleuchtung ist zulässig solang man sie von außen nicht sieht, also gut verstecken.

Des habe ich ja gemeint. Mit nem Schalter dran. Wenn des montiert ist und nur geht wenn ich den schalter im Stand betätige. Is es dann zulässig??

sun-man
2007-01-02, 17:43:06
Ich würde vermuten das es ein "Schalter" alleine nicht tut. AFAIK dürfen TV/Videogeräte vorne auch nur funktionieren wenn der Wagen steht - und damit ist eine automatisierung gemeint die das Gerät abschaltet. Ähnlich wird das mit nem UBB sein.
Die Frage ist nur was an der Googlabfrage so schwer gewesen ist?
http://www.google.de/search?num=20&hl=de&newwindow=1&q=unterbodenbeleuchtung+stvzo&btnG=Suche&meta=
http://www.google.de/search?hl=de&q=unterbodenbeleuchtung+stvo&btnG=Google-Suche&meta=

http://www.autoextrem.de/showthread,t-14822.htm

Daltimo
2007-01-02, 18:22:29
Des habe ich ja gemeint. Mit nem Schalter dran. Wenn des montiert ist und nur geht wenn ich den schalter im Stand betätige. Is es dann zulässig??

Genau, anschließen kannst du das an Zigarettenanzünder.

dariegel
2007-01-02, 19:17:16
Sobald die Funzeln betriebsbereit im Fahrzeug eingebaut sind, ist's illegal. Ein Schalter alleine reicht nicht, ist trotzdem "einsatzbereit".

KinGGoliAth
2007-01-02, 19:40:36
Sobald die Funzeln betriebsbereit im Fahrzeug eingebaut sind, ist's illegal. Ein Schalter alleine reicht nicht, ist trotzdem "einsatzbereit".

genau.

ergo:
kümmer dich lieber um eine andere schwanzverlängerung und lass es mit dem billigen pimpen. :rolleyes:

aCiD
2007-01-02, 20:02:09
Unterbodenbeleuchtung ist als Einstiegsbeleuchtung erlaubt, also wenn der Motor aus ist.

Greetz
aCiD

BadMax76
2007-01-02, 20:23:17
lass das lieber sein, spare dir DEIN Geld für sinvolle Sachen, du wirst noch genügend echte teure Reparaturen am Auto haben (was ne ganz normale Sache ist), also leg das Geld an, statt dein Auto sinnlos zu pimpen (ist imho einfach nur lächerlich).

Zur Zeit regen mich sowieso diese Nachteulen mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern auf, neuerdings nimmt es überhand mit denen in unserer Stadt, hoffentlich greift die Polizei mal wieder durch.

Matthias1981
2007-01-02, 21:37:55
Die LED Unterbodenbeleuchtung habe ich geschenkt bekommen auf der Tuning World Bodensee

bloody`
2007-01-02, 21:39:41
gott sei dank isses nicht zulässig......

Bl@de
2007-01-02, 21:52:18
gott sei dank isses nicht zulässig......

jop sonst würde ich auf der straße durchdrehen weil überall matchbox autos rumfahren und ich epileptische anfälle bekommen würde :wink:

WTC
2007-01-02, 22:04:56
lass das lieber sein, spare dir DEIN Geld für sinvolle Sachen, du wirst noch genügend echte teure Reparaturen am Auto haben (was ne ganz normale Sache ist), also leg das Geld an, statt dein Auto sinnlos zu pimpen (ist imho einfach nur lächerlich).

Zur Zeit regen mich sowieso diese Nachteulen mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern auf, neuerdings nimmt es überhand mit denen in unserer Stadt, hoffentlich greift die Polizei mal wieder durch.

jap, ist echt schlimm geworden die letzte zeit. wenn hinter mir so jemand fährt schalte ich meine nebelschlussleuchte ein, das gefällt denen gar nicht und die fangen an wild mit dem fernlicht rumzuspielen... ;)

Boris
2007-01-02, 22:29:09
jap, ist echt schlimm geworden die letzte zeit. wenn hinter mir so jemand fährt schalte ich meine nebelschlussleuchte ein, das gefällt denen gar nicht und die fangen an wild mit dem fernlicht rumzuspielen... ;)

Dein Verhalten ist aber auch nicht wirklich klüger als das von den Leuten die ihre Nebelscheinwerfer anhaben.

Nebelscheinwerfer finde ich z.B. bei Regen in Ordnung, aber bei freier Sicht ist es natürlich total fehl am Platz.

WTC
2007-01-02, 22:36:12
Dein Verhalten ist aber auch nicht wirklich klüger als das von den Leuten die ihre Nebelscheinwerfer anhaben.

Nebelscheinwerfer finde ich z.B. bei Regen in Ordnung, aber bei freier Sicht ist es natürlich total fehl am Platz.

stört ja nur meinen hintermann (der mit den nebelscheinwerfern). Würde ich (auch) andere damit gefährden würde ich sowas sein lassen...

Boris
2007-01-02, 22:45:56
Du musst aber auch verstehen dass die Nebelschlussleuchte stärker blendet als die Nebelscheinwerfer an der Front. In Österreich dürfen die Nebelscheinwerfer sogar als Tagfahrlicht genutzt werden. Und wenn du mal hinter einem, etwas weiter entfernten, Auto gefahren bist, dann weisst du sicherlich auch wie weit die Nebelschlussleuchte scheint. :)

Das Problem sind eigentlich nicht die Nebelscheinwerfer an sich. Schlimmer finde ich persönlich Nebelscheinwerfer- und Abblendlicht das falsch eingestellt ist und den Gegenverkehr oder den Vordermann blendet. Sowas sollte besser kontrolliert werden.

KinGGoliAth
2007-01-02, 22:46:50
Nebelscheinwerfer finde ich z.B. bei Regen in Ordnung, aber bei freier Sicht ist es natürlich total fehl am Platz.

nebelscheinwerfer sind nur bei nebel oder dichtem niederschlag (regen, schnee etc) erlaubt.
laut einem freund, der mal vor mir fuhr, sind die nebelscheinwerfer an meinem golf 2 heller als die normalen scheinwerfer, hab ich mir mal angeguckt und ob sie heller sind weiß ich nicht aber mindestens genau so hell.
muß nicht immer sein aber ist häufig so. einfach ohne grund die nebelleuchten vorne an ist ein ding der unmöglichkeit.

dagegen muß was gemacht werden. ob das nun die nebelschlußleuchte ist oder beim drängeln strich 50 fahren ist egal. manche leute gehen einfach nur aufn sack.

Boris
2007-01-02, 22:49:59
Quasi Dummheit/Unwissen mit Dummheit bekämpfen?

KinGGoliAth
2007-01-02, 22:54:21
Quasi Dummheit/Unwissen mit Dummheit bekämpfen?

klar, jetzt kommt man wieder mit dem dümmlichen "wer mit macht ist auch nicht besser!!!11" aber dieses idealisierte dahergequatsche scheitert wie immer an der realität. ;)

€:
aber das bringt uns nun zu weit vom thema ab

Boris
2007-01-02, 23:02:38
Sorry, aber das ist kein idealisiertes Dahergequatsche sondern einfach Fakt. Wenn dich dein Hintermann stört, weil er Nebelscheinwerfer an hat, dann darfst nicht einfach alle die hinter dir fahren mit deiner Nebelschlussleuchte blenden.

Damit machst du dich strafbar.

KinGGoliAth
2007-01-02, 23:14:16
"alle" die hinter mir fahren ist relativ. bis auf ausnahmen wird die keiner zu gesicht bekommen aus der, der direkt hinter mir fährt und für den ist das ja auch gedacht.
geht ja auch nur um ein kurzes aufblitzen der lampe. natürlich nicht dauerhaft anstellen und damit dann durch die gegend fahren.

man kann natürlich auch zur freisprecheinrichtung greifen und die bullen rufen aber die werden sich dafür kaum bequemen. also muß man sich selber helfen.

Boris
2007-01-02, 23:15:34
Kurzes Aufblitzen ist in Ordnung. ;)

WTC
2007-01-02, 23:53:06
Kurzes Aufblitzen ist in Ordnung. ;)

Und genau das tue ich auch, wie gesagt, die fuchteln wie wild mit dem fernlicht rum wenn ich das ding einschalte, da bleibt mir gar nix anderes übrig als es wieder abzuschalten... ;)

KinGGoliAth
2007-01-03, 00:09:17
Kurzes Aufblitzen ist in Ordnung. ;)

darum ging es mir ja auch nur. :smile:

dariegel
2007-01-03, 00:23:25
Nochmal im Klartext:

Sämtliche farbigen Neonröhren oder LEDs außen am Auto, die da werkseitig nicht vorgesehen sind, sind verboten. Ausgenommen: Seitenbegrenzungsleuchten in gelb oder weiß oder Ausstiegsbeleuchtung in weiß. Von FoliaTec (http://www.foliatec.de/) gibt's eine Ausstiegsbeleuchtung mit weißen LEDs (wahlweise als Streifen oder Spots), die mit viel gutem Willen als UBB durchgehen könnte und unter dem Seitenschweller montiert wird (-> klick! (http://carstyling.azoshop.com/shu_shop/index.php?kid=96&oka=3|2|8|96|&sid=089181d969222162aeba4bb7aeb77861)). Das ganze jedoch nur seitlich. Sie besitzt ein E-Prüfzeichen und ist nur legal, sofern sie an den Türkontakt gekoppelt wird.
Für alles andere gilt das 11. Gebot: Nicht erwischen lassen, sonst drohen saftig Punkte in Flensburg! :udown:

Pocke
2007-01-03, 09:45:05
Man sollte allen die diese Bekloppte Nebellampe anmacht einen bremse einbauen. Mann darf sie nur bei einer sicht unter 50m einschalten und nicht schneller als 50KM/H fahren. Also wenn jemand das ding einschaltet direkt ne bremse einschalten. Dann würden viele bei leichtem nieselregen auch mal kappieren das mann sie auch sieht.
Weiterhin wenn nebelscheinwerfer richtig eingestellt sind Blenden sie eigentlich nicht schlimmer finde ich die die nur mit einem auge fahren oder die meinen mit fernlich durch die innenstadt zu fahren weil sie nix sehen.
Das mit den UBB ist nicht legetim das was du machen könntest bzw. dürftest wäre an jeder tür an deinem Türkontacktschalter die lampen anklemmen das jede einstigskante ( schweller ) angeht wenn du die tür aufmachst. Alles andere ist nicht erlaubt. Aber wie WISEWHISTLER schon sagte....es ist alles erlaubt solange du nicht erwischt wirst....