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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beispiele für Lizenzvarianten in der Hard-/Softwarebranche gesucht


cass!us
2007-01-05, 11:12:28
Hallo,

ich schreibe gerade an einem Referat über "Alternative Formen der Lizenzpartnerschaft" und würde das ganze gerne noch um praktische Beispiele bereichern. Dabei dachte ich an Beispiele aus der Hard- und/oder Softwarebranche (je nachdem, wie viel und was die beiden hergeben), da diese Bereiche mich persönlich eher ansprechen im Gegensatz zu anderen Technologiefeldern.

Da hier ja einige vom Fach sind, die schon mehrere Jahre dabei sind, kann ja vielleicht der eine oder andere mal ein interessantes Beispiel benennen oder hat eine interessante Quelle zur Hand. Es können auch nur grobe Hinweise sein, wie z. B. „suche mal nach AMD und Intel in Verbindung mit xyz bzgl. Cross-liscensing“ oder so.
Wenn man allerdings nicht weiß, welche Unternehmen, wie miteinander zusammenhängen, dann führt die Internetsuche in einen ziemlich unüberschaubaren Wald, denn Lizenzen sind ja heutzutage überall.
In der Universitätsbibliothek habe ich natürlich schon geschaut, allerdings enthalten die Bücher, die sich mit dem Thema Lizenzen befassen, meistens nur "Theorie" und wenn sie doch Beispiele enthalten, so sind diese aus höchst unterschiedlichen Technologiefeldern. Ich soll mich aber möglichst auf ein Technologiefeld beschränken.


Die Lizenzarten, zu denen ich Beispiele suche, wären (geordnet nach Kriterium):

Kriterium: Anzahl an Schutzrechten (Lizenzumfang)

Einzellizenz (= Nutzungsrecht eines einzelnen Schutzrechts/Know-how-Bereichs)
Paketlizenz (= Nutzungsrecht einer Gruppe von oft technologisch verwandten Schutzrechten)


Bekannt aus dem Softwarebereich, wo eigentlich so ziemlich jedes Software-Unternehmen Einzel- und/oder Paketlizenzen anbietet. Evtl. nette Beispiele für die Hardwarebranche?


Kriterium: Vorhandensein von Schutzrechten (Lizenzobjekt)

Patentlizenz (= Genehmigung zur gewerblichen Nutzung von Kenntnissen, die durch Schutzrechte geschützt sind)
Know-how-Lizenz (= Genehmigung zur gewerblichen Nutzung von Kenntnissen, die nicht durch Schutzrechte geschützt sind)
gemischte Lizenz (= Mischung aus den oberen beiden)



Kriterium: Umfang der übertragenen Nutzungsrechte / Restriktionen (Lizenzbeschränkung)

unbeschränkte Lizenz (= Lizenznehmer erfährt keine Beschränkung)
beschränkte Lizenz (= räumliche (Gebietslizenz), zeitliche und sachliche (Herstellungs-, Gebrauchs-, Vertriebslizenz, ..) Beschränkungen)



Kriterium: Anzahl der Lizenznehmer (Lizenzexklusivität)

Exklusivlizenz / ausschließliche Lizenz (= Lizenznehmer hat alleiniges Verwertungsrecht der lizenzierten Technologie, schließt auch Lizenzgeber aus)
Alleinlizenz (= ähnlich Exklusivlizenz, schließt aber nicht Lizenzgeber von Verwertung aus)
Einfache Lizenz / nicht-exklusive Lizenz (= Verwertungsrecht neben weiteren Lizenznehmern)



Kriterium: Art der Kompensationsleistung (Lizenzentgelt)

monetäres Entgelt (= direkte Zahlungen (einmaliges Pauschalentgelt _oder_ variables Entgelt in Form von Stück- & Quotenlizenz) und indirekte Zahlungen (Kauf von Leistungen des Lizenzgebers oder Übereignung von eigenen Gesellschaftskapitalanteilen))
nicht-monetäre Gegenleistung (= Wissensübertragung (Lizenzaustausch/Cross-Licensing _oder_ Rücklizenzen, die eine Weitergabe von Verbesserungen an der Technologie darstellen) und Sachgutübertragung (Belieferung des Lizenzgebers mit zumeist unter Rückgriff auf lizenzierte Technik erstellten Leistungen))


Hier ist natürlich die Variante der "nicht-monetären Gegenleistung" besonders interessant.


- Sonderfall -
Kriterium: Freiwilligkeit

Zwangslizenz (= Suche potenzieller Verletzer der zu lizenzierenden Technik mit anschließenden Verhandlungen hinsichtlich einer Lizenzierung)
vereinbarte Lizenz



Natürlich gehen diese Lizenzvarianten teilweise Hand in Hand und überschneiden sich, so daß nicht zu jeder Art ein spezifisches Beispiel gefunden werden kann. Mir geht es halt darum die jeweiligen Arten, wenn vielleicht auch nicht alle, anhand von Beispielen ein wenig mehr zu verdeutlichen.


Vielen Dank schon mal im Voraus!

Haarmann
2007-01-05, 11:25:15
Paketlizenzen gibts aber in 2 Arten. Bei Lohnprogrammen bezahlt man nicht die Angestellten vor den Rechnern, sondern die erfassten Lohnsklaven.

Gast
2007-01-05, 21:19:00
Und da gibts auch wieder den Unterschied, ob nach Kernen oder Sockeln oder was auch immer abgerechnet wird.