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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Rechtsfrage] Rückgaberecht bei Onlinekauf in Österreich?


san.salvador
2007-01-05, 22:08:21
Hi!

Ich brauch bitte mal eine rechtliche Auskunft, auf Österreich bezogen.

Ich hab am 29.12.2006 einen TFT bestellt und am 2.1.2007 erhalten.
Den würde ich aber gern wieder zurückgeben und mir einen anderen holen.
Wie lang habe ich Zeit zu reagieren und welche Rechte habe ich?

Kenny1702
2007-01-05, 22:21:24
Wenn du in Deutschland wohnst, sollte, soweit ich weiß, eigentlich das deutsche Recht Anwendung finden. Inwiefern der Händler sich einfach darauf einläßt, ist eine andere Frage.

Ansonsten kommt es darauf an, was in den AGBs vereinbart wurde. Du solltest ein 14-tägiges Rücksenderecht haben. Es kann den Kunden die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden.

Armaq
2007-01-05, 22:46:39
Wohnhaft in Dtl.? Dt. Recht. Ansonsten frag nen Ösi. ;)

san.salvador
2007-01-05, 22:48:11
Ich bin Ö und der laden ist auch in Ö - die frage war auch an die gerichtet die vom Ö-Recht Ahnung haben. ;)

Thanatos
2007-01-05, 23:06:11
Habt ihr nicht sowas wie unser BGB, welches auch online Verfügbar ist, worin du nachschauen könntest?

san.salvador
2007-01-05, 23:40:28
Habt ihr nicht sowas wie unser BGB, welches auch online Verfügbar ist, worin du nachschauen könntest?
Haben wir wohl.
http://ris.bka.gv.at

Allerdings hab ich da noch nix gefunden - Tipps für Schlagworte?

Xanathos
2007-01-05, 23:59:14
hallo

in österreich sinds 7 werktage.

mfg
xanathos

san.salvador
2007-01-06, 00:22:02
hallo

in österreich sinds 7 werktage.

mfg
xanathos
Ab Bestellung oder ab Lieferung?

Ist das unser Äquivalent zum deutschen Fernabsatzgesetz (14 Tage)?

Slipknot79
2007-01-06, 00:36:43
Ab Bestellung oder ab Lieferung?

Ist das unser Äquivalent zum deutschen Fernabsatzgesetz (14 Tage)?



(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.


http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_kschg01.htm#§_5e.

san.salvador
2007-01-06, 00:42:53
Danke! :)

Also hab ich bis 10.1.2007 Zeit, hab ich das richtig verstanden?

Slipknot79
2007-01-06, 00:49:33
So hätte ich das auch verstanden oO

tatarus
2007-01-06, 01:31:03
Mal ganz kurz für die Deutschen, die in Ö bestellen.

Es gilt natürlich österreichisches Recht und kein Deutsches. Die österreichische Firma hat ihren Sitz und Gerichtsstand schließlich nicht in Deutschland. Deutsches Recht würde nur gelten, wenn das vertraglich vor Kauf festgelegt worden wäre. Wer im Ausland etwas kauft, der muss mit dem fremden Recht leben.

san.salvador
2007-01-08, 06:11:28
Das hätt ich fast vergessen: Bekomm ich eigentlich die Versandkosten auch zurück?