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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Testament


Neos
2007-01-10, 14:28:49
Hallo zusammen.

Ich hab nich vor mein Testament zu machen, ich hab da noch etwas zeit ;) . Aber meine Mutter ärgert mich schon die ganze zeit damit das wenn mein Opa stirbt und in dem Testament festhält das nur ich alles geld was er hat bekomme, seine kinder das anfechten könnten und einen Pflichtteil bekommen. Stimmt das, selbst wenn das ausdrücklich im testament steht das ich alles bekomme?

Dann noch etwas... Meine Mutter hat auch gesagt das mein Opa zu lebzeiten nicht einfach sein geld ausgeben dürfte oder mir schenken weil seine kinder ein ?recht? auf sein geld haben? Wenn die beiden sachen stimmen wäre das ja eine sauerei... Nicht weil ich das ganze geld haben will sondern weil er einfach nicht alles mit seinem geld machen darf was er will.

Bin dankbar für jede Antwort.


Gruß Neos

Mylene
2007-01-10, 14:46:19
[...]seine kinder das anfechten könnten und einen Pflichtteil bekommen. Stimmt das[...]?
Meines Wissens: ja.

[...]mein Opa zu lebzeiten nicht einfach sein geld ausgeben dürfte
Wieso sollte er das nicht tun dürfen? :confused:

[...]oder mir schenken[...]
Mit dem Schenken ist das so eine Sache. Kommt auch auf dein Alter an; Stichwort Geschäftsfähigkeit.
Ansonsten kenn ich mich nicht weiter aus zum Thema Schenken/Erbrecht.

lemonsoda
2007-01-10, 14:56:30
zu Absatz 1: das stimmt. Den Erbberechtigten der 1. Ordnung, also Ehegatte und Kinder des Verstorbenen (in deinem Fall wohl Onkel, Tanten, deine Mutter) steht ein Pflichtteil zu. Dieser kann nur versagt werden, wenn ganz außergewöhnliche Umstände vorliegen.

dann zu Absatz 2: er darf zu Lebzeiten mit seinem Geld machen was er will. Ob er es dir schenkt, 3 x die Woch in den P... geht oder sich einen Ferrari kauft und den unversichert an die Wand fährt, geht die potenziellen Erben erstmal nichts an.

Allerdings gibt es einen Sonderfall, was Schenkungen in den letzten 10 Lebensjahren an den späteren Erben betrifft: diese Schenkungen werden im Erbfall fiktiv der Erbmasse zugeschlagen, womit sich der Pflichtteil entsprechend erhöht.

Sharee
2007-01-10, 15:06:22
aber sicher darf dein opa mit seinem geld machen was er will und wenn er es schon zu lebzeiten ausgeben will, dann isses sein ding und keiner kann ihm da irgendwas vorschreiben, vorrausgesetzt er ist nicht in vormundschaft oder ähnlichem. er darf es auch verschenken an wen er will.

einen pflichtanteil bekommen seine kinder(erben erster ordnung) nur dann, wenn sie nicht ausdrücklich im testament benannt sind (geldmengen) und nicht den bezug des pflichtanteils gesetzlich entzogen bekommen haben, durch zb. missbrauch, verbrechen oder tötungsabsichten gegenüber dem vererber.

wenn dein opa jetzt dir alles vererbt, dann können seine kinder gegenüber dir ihren pflichtanteil geltend machen. dann musst du von deinem geerbten geld, die pflichtanteile bezahlen.

Neos
2007-01-10, 15:09:07
Wieso sollte er das nicht tun dürfen? :confused:




Naja meine Mutter meinte wohl das da es das erbe is, es zum teil auch schon den kindern gehört, das tut es ja nicht, aber gut das ich es jetzt besser weiss was mein Opa darf und was nicht... Ich find es ne frechheit das das geld quasi wieder zum erbe wird wenn nicht 10 jahre verstrichen sind... Ich versteh nich wieso das so ist. Vieleicht kann man mir das mal erklären ^^





einen pflichtanteil bekommen seine kinder(erben erster ordnung) nur dann, wenn sie nicht ausdrücklich im testament benannt sind (geldmengen) und nicht den bezug des pflichtanteils gesetzlich entzogen bekommen haben, durch zb. missbrauch, verbrechen oder tötungsabsichten gegenüber dem vererber.



Das heisst das wenn mein Opa im testament festhält das z.b. meine Tante nur 1€ bekommt hat sie kein recht auf den Pflichtteil? Oder hat sie das recht auf mindestens den Pflichtteil? Sorry fals die frage etwas doof is, aber ich hab das so aus dem text gelesen.


Und was mich noch interessieren würde wäre wie hoch ist denn der Pflichtteil in %?

Sharee
2007-01-10, 15:11:17
zum teil gehört es schon den kindern aber erst nachdem dein opa verstorben ist und net vorher

@neos ... wie meinst du deinen letzten satz:

Ich find es ne frechheit das das geld quasi wieder zum erbe wird wenn nicht 10 jahre verstrichen sind... Ich versteh nich wieso das so ist.

Neos
2007-01-10, 15:21:25
@neos ... wie meinst du deinen letzten satz:

Ich find es ne frechheit das das geld quasi wieder zum erbe wird wenn nicht 10 jahre verstrichen sind... Ich versteh nich wieso das so ist.


Allerdings gibt es einen Sonderfall, was Schenkungen in den letzten 10 Lebensjahren an den späteren Erben betrifft: diese Schenkungen werden im Erbfall fiktiv der Erbmasse zugeschlagen, womit sich der Pflichtteil entsprechend erhöht.

Das meinte ich ;) So wie ich das verstehe wird das geld was ich geschenkt bekomme quasi wieder zum erbe wenn nicht 10 jahre vergangen sind, oder?

EureDudeheit
2007-01-10, 15:38:23
Das meinte ich ;) So wie ich das verstehe wird das geld was ich geschenkt bekomme quasi wieder zum erbe wenn nicht 10 jahre vergangen sind, oder?


Quasi richtig. Deine Tante bekommt unabhängig davon ob ihr 1€ vermacht wird, einen Pflichtteil. Steht auch alles im Erbrechtsteil vom BGB. Da stehen auch die Anteile.

Zaffi
2007-01-10, 15:44:16
ausserdem sind Schenkungen auch nicht immer Steuerfrei, kommt aufs Verwandschaftsverhältnis und die Höhe an....

Neos
2007-01-10, 15:51:26
Naja wenn dann würd ich nur Aktien bekommen. Ich weiss nich ob da steuern gezahlt werden müssen wenn man jemandem die überschreibt. Aber es ist schon recht seltsam was man in Deutschland alles für rechte hat, bzw nicht.

Am ende bekommt seine olle auch noch was obwohl die nurnoch zusammen wohnen weil dann die miete für beide günstiger is -.- ich seh schon für mich bleiben nurnoch n paar cent übrig ^^

Zaffi
2007-01-10, 16:13:06
es gibt genug Mittel und Wege wenn man nur will, dein Opa sollte sich mal von einem fitten Anwalt beraten lassen

Beispielsweise kann es ja sein das du deinem Opa vor ein paar Jahren mal einen größeren Betrag geliehen hast den du dann aus dem Erbe zurückfordern könntest :D

Glaub mir, wo ein Wille da auch ein Weg, zumal für die gerichte der Wille des Verstorbenen meist an erster Stelle kommt, sofern er klar erkennbar ist...

PS: man munkelt das man in Luxemburg und Österreich auch Konten einrichten kann zu denen dann nur bestimmte Personen mit password Zugang haben, natürlich alles ohne die deutsche Finanzamtsbarkeit, habe ich gehört....was dann auch die Erbschafts oder Schenkungssteuer sparen würde, aber natürlich sind das illegale Dinge von denen ich mich aufs schärfste distanziere ! Jawoll ja !

Neos
2007-01-10, 16:26:27
Ich würde sowas natürlich nie tun, aber gut zu wissen ^^