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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gebrauchtwagen - Garantie


Jorge
2007-01-10, 21:09:44
Hallo

meine Cousine hat im Okt 2006 für 3000 EUR einen gebrauchten Twingo bei einem Gebr.wagen-Händler erworben. Der hatte seitedem diverse Schäden (Tach kaputt, Schraube, die den Sitz an der Karosserie festhält abgerissen, Lenkstange irgendwas kaputt, fuhr plötzlich nicht mehr schneller als 80km/h), die zusammen in einer Werkstatt für ca. 500 EUR repariert wurden.

Ich hab mich gefragt, warum sie das nicht über Garantie hat reparieren lassen. Man hat doch in so einem Fall ein halbes Jahr, oder?

Das Problem besteht allerdings darin, dass das Auto ca. 80 km vom Wohnort entfernt erworben wurde. Wie sieht es in so einem Fall mit der Garantieleistung aus? Muss ich die Karre immer die 80 km/h zum Händler fahren oder gibt es in der Praxis auch die Übereinkunft, dass ich das Auto in einer Werkstatt in meiner Umgebung reparieren lasse und der Händler bei dem ich gekauft habe mir die Reparaturkosten dann zurückerstattet?


Thx

aCiD
2007-01-10, 21:42:51
Naja die Gebrauchtwagengarantie gilt nur für bestimmte Teile, aber ehrlich gesagt wer sich für 3000€ einen Twingo kauft, hats in meinen Augen nicht besser verdient, ein Twingo ist einfach Schrott.

Würde damit zum Händler gehen wo er gekauft wurde, denn nur dort gilt die Gebrauchtwagengarantie. Was alles unter diese Garantie fällt, k.a., aber Verschleißteile z.B. größtenteils nicht und ich denke nicht dass du die Reparaturkosten erstattet kriegen wirst.

Greetz
aCiD

Jorge
2007-01-10, 21:52:59
Ist klar: Verschleisteile fallen nie unter die Garantie. Aber alles andere doch schon, oder?


Mir gehts in aller erster Linie darum, wie man die Sache am besten angeht, wenn der Händler bei dem man den Wagen gekauft hat ca. 80km entfernt wohnt und man nicht eben mal hin fahren kann (weil man dann zwar keine Reparaturkosten trägt, aber dafür Benzinkosten von ca. 60Euro)

Micha80
2007-01-10, 21:59:19
Anrufen!

HAL
2007-01-10, 22:34:24
Man hat keine Garantie sondern eine Gewährleistung (außer natürlich es wurde eine Garantie vereinbart bzw. dazugekauft).

Im ersten halben Jahr muss der Händler bewiesen, dass der Schaden nicht schon vor dem Kauf vorhanden war bzw. das der Defekt nicht durch einen Vorschaden entstanden ist - was meisst recht schwer ist, man hat also gute Chancen.

Selbstverständlich muss man dem Händler selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben - der Wagen hätte nicht einfach repariert werden dürfen. Jetzt noch was zu holen dürfte also schwierig werden.
Die Benzinkosten sind persönliches Pech. Kann der Händler ja nix für, wo man wohnt. ;)

(del)
2007-01-10, 22:42:29
Die Möglichkeit zur Nachbesserung seitens des Verkäufers mag zwar juristisch richtig sein, halte sie aber für problematisch.

Hatte da neulich einen ähnlich gelagerten Fall:
Mein im Okt. 06 gekaufter Opel Astra G hat am Sylvesterabend einen Motorschaden, der Motor lief nur noch im Notbetrieb. Da ich am 03.01 mit dem Auto 120 km zur Arbeit fahren musste war ich drauf angewiesen, das eine Werkstatt das Auto am 02.01 flott macht (mit dem Autohändler hätte es nur Zoff und Gezänke um Werkstattwahl, Kostenübernahme gegeben, die Zeit hatte ich nicht). Geklappt hats doch nicht, ein Mietwagen auf meine Kosten musste her. Insgesamt kam mich der Spass runde 700 €. Die Chancen, das Geld (zumindest anteilig) wieder zu sehen, sind leider recht gering.

Mfg Mayday