XenoX
2007-01-11, 18:50:05
Heute hat mich mein Vater auf eine Abbuchung aufmerksam gemacht, es sollen über 200 € an eine Person X gegangen sein.
Habe bei unserer Filiale nachgefragt, mir wurde eine Kopie eines Überweisungsträgers gezeigt - eindeutige Fälschung der Unterschrift.
Darin soll mein Vater eine Einzelüberweisung in Höhe des Betrags angewiesen haben.
Ok, der Betrugsfall wird der Rechtsabteilung der Bank übergeben. Welche Strafe wird den Täter im nachgewiesenen Fall des "Betrugs mit einhergehender Urkundenfälschung" erwarten?
Die Person X ist mir zudem persönlich bekannt, bzw. hatte ich dieser Person Syvester 2005/2006 ordentlich auf die Schnauze gehauen. ;D
Jedoch genau dies ist der Knackpunkt, denn diese Person kann unmöglich die Bankdaten meines Vaters gewusst haben, ich bin derzeit im Streit mit zwei Personen aus dem Bekanntenkreis, die theoretisch an die Bankdaten herangekommen sein könnten und sich einen Scherz erlaubt haben könnten.
PS: Ist es polizeilich möglich, eine Schriftprobe von beiden Personen einzuziehen und entsprechend auszuwerten? :mad:
Habe bei unserer Filiale nachgefragt, mir wurde eine Kopie eines Überweisungsträgers gezeigt - eindeutige Fälschung der Unterschrift.
Darin soll mein Vater eine Einzelüberweisung in Höhe des Betrags angewiesen haben.
Ok, der Betrugsfall wird der Rechtsabteilung der Bank übergeben. Welche Strafe wird den Täter im nachgewiesenen Fall des "Betrugs mit einhergehender Urkundenfälschung" erwarten?
Die Person X ist mir zudem persönlich bekannt, bzw. hatte ich dieser Person Syvester 2005/2006 ordentlich auf die Schnauze gehauen. ;D
Jedoch genau dies ist der Knackpunkt, denn diese Person kann unmöglich die Bankdaten meines Vaters gewusst haben, ich bin derzeit im Streit mit zwei Personen aus dem Bekanntenkreis, die theoretisch an die Bankdaten herangekommen sein könnten und sich einen Scherz erlaubt haben könnten.
PS: Ist es polizeilich möglich, eine Schriftprobe von beiden Personen einzuziehen und entsprechend auszuwerten? :mad: