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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bankbetrug - Welche Strafe wird zu erwarten sein?


XenoX
2007-01-11, 18:50:05
Heute hat mich mein Vater auf eine Abbuchung aufmerksam gemacht, es sollen über 200 € an eine Person X gegangen sein.

Habe bei unserer Filiale nachgefragt, mir wurde eine Kopie eines Überweisungsträgers gezeigt - eindeutige Fälschung der Unterschrift.

Darin soll mein Vater eine Einzelüberweisung in Höhe des Betrags angewiesen haben.

Ok, der Betrugsfall wird der Rechtsabteilung der Bank übergeben. Welche Strafe wird den Täter im nachgewiesenen Fall des "Betrugs mit einhergehender Urkundenfälschung" erwarten?

Die Person X ist mir zudem persönlich bekannt, bzw. hatte ich dieser Person Syvester 2005/2006 ordentlich auf die Schnauze gehauen. ;D

Jedoch genau dies ist der Knackpunkt, denn diese Person kann unmöglich die Bankdaten meines Vaters gewusst haben, ich bin derzeit im Streit mit zwei Personen aus dem Bekanntenkreis, die theoretisch an die Bankdaten herangekommen sein könnten und sich einen Scherz erlaubt haben könnten.

PS: Ist es polizeilich möglich, eine Schriftprobe von beiden Personen einzuziehen und entsprechend auszuwerten? :mad:

EureDudeheit
2007-01-11, 19:35:39
Den Strafrahmen kannst du im Gesetz nachlesen. Die genau Strafe hängt vom Richter und der angeklagten Person ab.

Frostwyrm
2007-01-11, 20:26:09
Ja, das ist möglich soweit ich weiß.
Ansonsten... lass dir doch unter einem Vorwand was von denen aufschreiben.

MarcWessels
2007-01-13, 17:37:45
HeDie Person X ist mir zudem persönlich bekannt, bzw. hatte ich dieser Person Syvester 2005/2006 ordentlich auf die Schnauze gehauen. ;DIch bin stolz auf Dich. :rolleyes:

Hat er sich halt sein Schmerzensgeld von Dir besorgt.

Spasstiger
2007-01-13, 17:49:08
Ich bin stolz auf Dich. :rolleyes:

Hat er sich halt sein Schmerzensgeld von Dir besorgt.
So ist das aber in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen. Wenn der Typ Schmerzensgeld möchte, muss er Anzeige erstatten.

MarcWessels
2007-01-13, 18:46:36
Ja, mir stößt es aber sauer auf, dass der Herr XenoX mit seinem eigenen Rechtsbruch angibt, sich gleichzeitig ob des Betrugs aber so aufregt - kann froh sein, dass er nicht wegen Körperverletzung angezeigt wurde.

Filp
2007-01-13, 19:44:48
Das mit dem 'die Person ist mir bekannt' hab ich hier schonmal irgendwo gehoert, da war doch mal was mit ner 'geklauten' Geldboerse, die dann doch nur irgendwo verloren war ;)
Bist du sicher das du das nicht evtl sogar selber gefaelscht hast und nun Angst hast das es wer raus bekommt :biggrin:

Amarok
2007-01-13, 23:50:01
*closed*
Diskussion hat nichts mehr mit der Frage zu tun, und die ist schon indirekt beantwortet