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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geld-Rechtsfrage


3dzocker
2007-01-15, 00:13:20
Person A arbeitet für Person B und bekommt um die Arbeit auszuführen ein Fahrzeug gestellt. Person A macht einen Schaden am Fahrzeug (welches Person B gehört) von ~300€. Person B behält daraufhin vom Monatslohn 300€ ein (für die Reparatur) und zahlt nur den Rest aus. Eine weitere Person C macht aus dem Wagen einen Schrotthaufen, ohne dass die Reparatur (welche durch A nötig gewesen wäre) durchgeführt wurde.
Hat Person A Anspruch auf die 300€, oder einen Teil davon???

tschau

Stormtrooper
2007-01-15, 05:32:58
Naja ob die Person einfach so 300€ behalten darf bezweifel ich jetzt, fakt ist aber die jemand der einem anderen einen Schaden zufügt hat ein Recht den Schaden ersetzt zu bekommen.
Zum zweiten, nein die Person hat kein Recht die 300 € oder einen Teil ersetzt zu bekommen, Person C hat höchstens ein Recht drauf, wenn er auch den Schaden bezahlen muß, eine Summe abzüglich des vorrangegangenen Schadens zu zahlen.

Dktr_Faust
2007-01-15, 07:39:07
Rechtsanwalt fragen --> ich kann mir nicht vorstellen, dass A für den Schaden an einem Dienstwagen haften muss - zumindest nicht solange es nicht fahrlässig war.

Grüße

Franklin
2007-01-15, 07:46:09
Frag mal hier nach.

http://forum.jurathek.de/

Dort gibt es immer gute Antworten zu Rechtsfragen, und die Leute haben den richtigen Hintergrund.

Mumins
2007-01-15, 08:21:05
Solange der A den Schaden nicht grob fahrlässig verursacht hat muß er den Schaden nicht bezahlen, wäre ja noch schöner. Dass C den Wagen zum Totalschaden macht ist für A in jedem Fall egal.

3dzocker
2007-01-15, 17:44:05
Warum ist der Totalschaden egal, der Schaden den A gemacht hat, wurde ja nie repariert und jetzt wo das Auto Schrott ist, kann man den Schaden nicht mehr reparieren. Quasi hat der Eigentümer des Wagens mit dem Schaden 300€ "verdient".

tschau

Mumins
2007-01-15, 18:01:06
Weil es keine Pflicht gibt den Wagen zu reparieren. Der Vorschaden wäre nur wichtig wenn ein anderer auf die unreparierte Stelle donnert. Verdient hat er das nicht unbedingt, denn fällt das dem Gutachter auf zieht er das vom Wert ab. Es sei denn der Wagen ist so hinüber, dass es keinem mehr auffällt.

Schlupp
2007-01-15, 19:37:13
Milchmädchenrechnung:

Auto hat einen Wert von 10.000,-€.
Person A verursacht einen Schaden von 300,-€.
-> Auto nur noch 9700,-€ wert.

Nun verursacht Person C einen Totalschaden am Auto.
Wenn der Wagen nun nicht repariert worden (wegen dem Schaden von Person A) ist und die Versicherung, bzw. Person C die 9700,-€ ersetzt hat Person A keinen Anspruch.

Wenn jedoch die Versicherung, bzw. Person C 10.000,-€ zahlt, weil der Schaden von Person A nicht gemeldet war, hat denke ich Person A Anspruch darauf, da soetwas sonst evtl. sogar in Richtung Versicherungsbetrug läuft (Stichwort: doppelt abgerechnet).


So könnte ich mir das vorstellen.
Obs juristisch auch so ist, hab ich keine Ahnung.


Wo ich mir jedoch sicher bin ist, dass Person B nicht einfach 300,-€ vom Gehalt von Person A einbehalten darf.
Selbst wenn Person A grob fahrlässig gehandelt haben sollte und somit keine Versicherung oder ähnliches zahlt, so sollte die Bezahlung von Person A an Person B über eine Rechnung mit ordentlichen Fristen etc. ablaufen.
Hat ja auch was mit Steuer etc zu tun, wenn man einfach 300,-€ einbehält.

Stormtrooper
2007-01-15, 22:19:58
Wenn jedoch die Versicherung, bzw. Person C 10.000,-€ zahlt, weil der Schaden von Person A nicht gemeldet war, hat denke ich Person A Anspruch darauf, da soetwas sonst evtl. sogar in Richtung Versicherungsbetrug läuft (Stichwort: doppelt abgerechnet).


Selbst dann hat Person A kein Anspruch, hier hat höchstens Person C ein Anspruch drauf 300 € weniger zu zahlen, aber Person A bekommt auf keinen Fall etwas zurück keine 300 € und auch kein einzigen Cent.