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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umtauschrecht Brief vom Anwalt!!!! *EBAY*


XenoX
2007-01-16, 21:18:20
gelöscht

darph
2007-01-16, 21:48:42
Kann sowas rechtens sein? Wir leben doch in einem Rechtsstaat, seit wann kann man Forderungen stellen ohne die Ware dem Verkäufer zurück zu senden?
Eh ja moment. Forderungen stellen kann man soviel man will und der Anwalt des Typen bekommt sein Geld auch unabhängig davon, wie die Geschichte ausgeht. Der kann da ruhig mal mit den Säbeln rasseln, der Anwalt. Dafür braucht es keinen Rechtsstaat. Erst, wenn das ganze vor ein Zivilgericht gehen sollte, kommt ebendieser in's Spiel.

Du könntest dir jetzt selbst einen Anwalt nehmen und antworten lassen, daß du das Geld zurücküberweist, wenn das alte Teil angekommen ist. Laß dir aber vorher versichern, daß du damit auch im Recht bist, sonst bleiben die Kosten wirklich an dir hängen. Bist du es, darph dein Gegner sich über mehr als nur eine Anwaltsrechnung freuen. ;(

Lionel Hutz
2007-01-16, 21:55:48
Daraufhin forderte er von mir, dass ich ihm ohne verherige Rücksendung seinerseits ihm ein Austauschgerät zusenden soll oder ihm den Kaufpreis zzgl. Hinversand überweisen solle und er das Gerät dann für mich entsorgen würde.

;D der Mann hat wirklich Humor, ich werde wohl auch mal bei Alternate ein Notebook bestellen und dann Alternate mitteilen, dass das Gerät defekt ist und ich mein Geld zurück haben möchte. Ich bin auch gleich so freundlich und entsorge das Gerät für Alternate damit die sich nicht damit rumärgern müssen.

Micha80
2007-01-16, 21:58:48
Der Typ hats nicht kapiert.

Er bekommt doch das Geld von PayPal (unparteiisch), wenn er das Paket an dich zurück schickt?

WTC
2007-01-16, 22:13:25
zählen denn emails als beweismittel? wenn ja, dann unbedingt aufbewahren und am besten archivieren, vor allem die mit dem entsorgen (rofl X-D) :lol:

Senfgnu
2007-01-16, 22:16:50
Hmm, Frechheit siegt, dachte er sich wohl...Natürlich nicht rechtens, das wird wohl jeder Richter genau so sehen

DryLand
2007-01-16, 22:17:49
Und falls rauskommt, dass er einfach einen Brief aufgesetzt hat, mit einem Kopf einer Anwaltskanzlei, die gar nicht existiert, dann bekommst du Ihn sogar wegen Amtsanmaßung und tragen eines falschen Titels dran. Sowas hat mein Onkel als Anwalt schonmal gehabt. Lustige Sachen ;-)

Natürlich bist du im Recht!

XenoX
2007-01-16, 22:29:24
gelöscht

EureDudeheit
2007-01-16, 22:51:33
Haha, lustiger Kerl der Anwalt. Du hast natürlich das Recht zur Mängelbeseitigung wozu er dir die Sache schicken muß oder ihm eine neue Sache schicken. Kosten fürs Schicken müßtest du tragen .Einfach eine neue Sache kaufen und von dir die Kosten verlangen kann der Typ auch nicht. Hab jetzt aber keine Lust mehr das heut abend alles mit §§ zu belegen und nachzuschlagen.

XenoX
2007-01-16, 23:00:23
Juhuuu, zum Glück bin ich ein Messi in Sachen Backups :biggrin:

Hatte glücklicherweise noch nen Backup-File von Thunderbird (MozBackup=geiles Tool), damit habe ich die gesamte Email-Korrespondenz zusammen.

Daraus geht eindeutig hervor, dass ich bereits in der 2.ten Mail ihm eine komplette Rückerstattung samt Rücksendeporto angeboten habe. ;D

Da wird sich der Anwalt wundern.......:P

cartman5214
2007-01-17, 00:49:59
Hast du nen Anwalt im Freundeskreis? Wenn ja: zeig dem bitte bitte nicht den Brief des anderen Anwalts. Du müsstest mit ansehen wie er sich tot lacht!

BGB § 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die
Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2
und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere
der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu
berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer
zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die
andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des
Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom
Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Soll heißen: Käufer darf dir sagen wie ers repariert haben möchte, Du darfst den Vorschlag ablehnen. Solange bis ihr euch einigt. Üblich und laufende Rechtssprechung ist das mit Angebot einer Mängelbeseitigung durch dich das Procedere durch ist.
Das kannst du ja anscheinend durch Mails belegen.
Das Angebot das defekte Teil zu entsorgen ist sein gutes Recht, ändert aber nichts daran das Du es zurück fordern darfst.
Einziges Problem wäre die Reihenfolge nach dem Prinzip Zug um Zug. Aber da solltest du auch die bessere Position haben.
Moral von der Geschicht: Lass den Anwalt schreiben, das ist des Käufers gutes Recht. Jeder darf dir Briefe+Rechnungen schicken. Wiederhol dein Angebot mit der Rücknahme und füg die Mails bei. Nervt der Kerl immer noch ab zum eigenen Rechtsverdreher.
Der freut sich, gibt wenige Fälle wo man mit so wenig Aufwand so viel Geld verdienen kann und die gleichzeitig auch noch lustig sind...

KinGGoliAth
2007-01-17, 03:06:49
sieht so aus als wärst du da an einen richtig dreckigen bastard geraten. :mad:

falls du (wie im stil eines gewerblichen verkäufers) 2 wochen widerrufsfrist angeboten hast würde ich das ganz schnell streichen. damit kann man dich im schlimmsten fall richtig ficken, wenn es einer drauf anlegt. und das tun viele. viele juristen wollen beschäfigt werden....

Stormtrooper
2007-01-17, 05:33:26
@ cartman ... das gilt nur für Gewerbetreibende, da der TE privat ist interessiert das nicht.

cartman5214
2007-01-17, 07:58:22
@ Stormtrooper:
TE verkauft Neuware mit 14 Tagen Rücktrittsrecht, evtl. auch mehr als einmal. Da die Grenze zum Unternehmer bei ebay fließend ist, aber extrem schnell überschritten wird:

- ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay liegt bei 39 Verkäufen innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten vor (Landgericht Berlin, Urteil vom 09.11.2001, Az: 103 U 149/01)
- Unternehmereigenschaft ist gegeben, wenn nachhaltig und in größerem Umfang neue und gebrauchte Waren versteigert werden ( Landgericht Schweinfurt, Urteil vom 30.12.2003, Az.: 110 O 32/03)
- Unternehmereigenschaft bei über 250 Verkäufer in 31 Monaten und Powersellereigenschaft (Landgericht Mainz, Urteil vom 06.07.2005, Az.: 3 O 184/04 ), bestätigt durch das OLG Koblenz (Beschluss vom 1710.2005, AZ 5 U 1145/05)
- 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen sich in einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04 )

habe ich den TE hier als Unternehmer eingesetzt, auch wenn dieser als privat versteigert hat.
Selbsteinschätzung entspricht leider nicht immer Rechtssprechung.
Aber da der Käufer hier schon bei nem Unternehmer auf die Fresse fallen würde, gilt das erst Recht wenn mit der Eigenschaft als Privatmann argumentiert werden würde.
Ach ja, auch als privater Verkäufer muss ich die Ware funktionsfähig laut Angebotstext liefern. Wie lange sie funktioniert ist Käufersache, aber funktionieren muss sie. Gelingt der Nachweis ist der Drops ebenfalls gelutscht...

WhiteVelvet
2007-01-17, 08:34:43
Und wieder eine geniale eBay-Story, ich könnte mich hier manchmal echt mit Popcorn hinsetzen. Aber im Ernst, was da abgeht ist wirklich nicht schön. Ich schätze, es gibt keinen Anwalt auf der anderen Seite, damit würde ich ihn einfach mal konfrontieren und ihm einige Paragraphen um die Ohren hauen. Er soll auch ruhig noch mehr Anwaltsbriefe schreiben (lassen), umso mehr kann er später bezahlen. Au Mann... wenn Dummheit weh tut... halt uns mal auf dem laufenden, wie das weitergeht :)

Faster
2007-01-17, 11:41:18
Prüf doch erstmal ob es den anwalt wirklich gibt, daran hätte ich zb auch meine zweifel, kein normaler anwalt tut sich doch sowas an...

darph
2007-01-17, 11:52:18
kein normaler anwalt tut sich doch sowas an...
Warum nicht? Der bekommt sein Geld so oder so.

Bandit_SlySnake
2007-01-17, 11:53:24
Warum nicht? Der bekommt sein Geld so oder so.

Sehe ich auch so, der verdient damit doch sein Geld auch wenn er weiss das sein Mandant verliert.

-Sly

darph
2007-01-17, 11:54:32
Ein guter Anwalt sagt seinem Mandanten natürlich, daß die Chancen zu gewinnen nicht grad die höchsten sind. Aber wenn der drauf besteht...

oktolyt
2007-01-17, 12:03:37
So ein Brief von einem Anwalt mit der aussicht auf einen Prozess und so weiter, lässt sicher eine Menge Leute mal nachdenken.
Und von denen gibt es gewiss eine Menge die dann klein beigeben obwohl sie im Recht sind aber die Auseinandersetzung scheuen.

Von daher ist die Intention des Klägers (und damit vielleicht auch die des Anwaltes) trotz geringer rechtlicher Erfolgsaussichten nicht schwer zu erraten...

Faster
2007-01-17, 12:11:52
Ein guter Anwalt sagt seinem Mandanten natürlich, daß die Chancen zu gewinnen nicht grad die höchsten sind. Aber wenn der drauf besteht...
naja, der anwalt hat ihm eigentlich sagen müssen dass seine rechtlichen chancen wohl eher null sind und dann der auftraggeber auch noch die kosten tragen müsse, und wenn er das getan hat dann kriegt er ja normal net den auftrag...
also entweder schlechter anwalt oder dummer kunde oder es gitb ihn nicht. um das zu prüfen genügt ein blick ins telefonbuch (und wenn er drin steht ein kurzes telefonat, ob er wirklich den mandanten in diesem fall vertritt).

oktolyt
2007-01-17, 12:14:33
oder es gitb ihn nicht. um das zu prüfen genügt ein blick ins telefonbuch (und wenn er drin steht ein kurzes telefonat, ob er wirklich den mandanten in diesem fall vertritt).Das wäre allerdings (auch und gerade strafrechtlich) eine üble Sache... :|

Faster
2007-01-17, 12:18:00
Das wäre allerdings (auch und gerade strafrechtlich) eine üble Sache... :|
stimmt, aber leider auch keine seltenheit.
hatte selbst schonmal bei ebay von einem "anwalt" per email (!) ein schreiben bekommen, weil ich ne abgerauchte CPU bekommen hab und der VK wollt mir weiss machen, dass sie bei ihm noch lief und der anwalt xyz dies eben bezeugen würde... - der anwalt existierte natürlich nicht, und nachdem ich den verkäufer darauf hingewiesen hab, in welchen unsinn er sich da gerade reinreiten würde, hat er das geld ruckzuck zurücküberwiesen, bevor echte anwälte sich der sache annahmen...

Haarmann
2007-01-17, 12:45:48
XenoX

Du brauchtest nichtmals nen Mail zu haben...
Fakt ist, wenn der behauptet das Ding sei defekt, dann muss er zuerst mal nachweisen, dass das Ding auch defekt ist. Das hat er bis Heute offensichtlich nicht getan, womit er keinerlei Chancen auf irgendwas hat.

Das gute A
2007-01-17, 12:53:15
Rechtslage ist eigtl. eindeutig.

1. Du verkaufst was, er kauft und zahlt

2. Ware kommt an, er bemängelt dass sie defekt ist.

3. Du schlägst Rücksendung vor, bietest Austausch und Versandkostenübernahme an.

4. Er reagiert darauf nicht, verneint somit eine Nachbesserung/Ersatzlieferung der Ware

An diesem Punkt ist es bereits soweit, dass Du von deiner Seite den Kaufvertrag erfüllt hast. Er wäre eigentlich dran, muckt aber nicht, sondern lässt das übern Anwalt laufen?

Er hat ehrlich gesagt keine Chance - einen möglichen Rechtsstreit würde er in jedem Fall verlieren behaupte ich einfach mal. Schalte deinen Anwalt ein und lass es mal drauf ankommen - die Kosten muss nachher der Kläger zahlen, da er definitiv im Unrecht ist in dieser Angelegenheit.

Grüße

Grüße

darph
2007-01-17, 12:56:44
XenoX

Du brauchtest nichtmals nen Mail zu haben...
Fakt ist, wenn der behauptet das Ding sei defekt, dann muss er zuerst mal nachweisen, dass das Ding auch defekt ist. Das hat er bis Heute offensichtlich nicht getan, womit er keinerlei Chancen auf irgendwas hat.
Da das nicht als Gebrauchtware verkauft wurde:

Innerhalb der ersten sechs Monate wird die Beweislast zugungsten des Käufers umgekehrt.

Andi_669
2007-01-17, 13:13:29
Da das nicht als Gebrauchtware verkauft wurde:

Innerhalb der ersten sechs Monate wird die Beweislast zugungsten des Käufers umgekehrt.
Was mit dem hier vorliegenden Fall überhaupt nichts zu tun hat,
der Verkäufer muss beweisen das der Defekt bei Lieferung noch nicht drin war, (was praktisch unmöglich ist)
im vorliegenden Fall hat der Käufer ja bis auf die E-Mail´s nicht mal den Beweis erbracht das die Ware defekt ist.:redface:

@ XenoX
Drucke alle Mails aus die du hast gehe zum Anwalt,
oder wenn du den Anwalt sparen willst direkt zur Polizei u. erstatte Anzeige wegen Betruges. (das würde ich auf jeden Fall machen)
weitere Diskusionen mit den Käufer sind sinnlos,
das Gerät funktioniert zu 99,9% vollkommen fehlerfrei, der will mit der Masche einfach nur noch eins ABSTAUBEN.:|

Gruß

seahawk
2007-01-17, 13:15:13
Die Sache ist komplexer der Verkauf von mehreren neuwertigen Produkten und der angeboten Austausch lassen auf eine gewerbliche Tätigkeit schliessen. Die Beweislastumkehr igrieft. Allderings muss der Verkäufer den defekten Artikel auch in diesem Falle zurückschicken.

teh j0ix :>
2007-01-17, 15:29:57
Allderings muss der Verkäufer den defekten Artikel auch in diesem Falle zurückschicken.

Das ist der Punkt! Gewährleistung etc. sind in diesem Fall erstmal belanglos. Er muss dir das Gerät auf jedenfall erst einmal zurückschicken.
Ich an deiner Stelle würde, wie die anderen bereits geschrieben haben, erstmal schauen ob es diesen Anwalt wirklich gibt. Wenn nich zur Polizei und Anzeig erstatten.

Thanatos
2007-01-17, 19:18:35
Warum nicht? Der bekommt sein Geld so oder so.

Aber viele hassen dieses Kleingemüse unter einem Streitwert von 300€, vor allem wenn es dann noch so ein e-bay Ding ist. :D

EureDudeheit
2007-01-17, 19:26:44
Aber viele hassen dieses Kleingemüse unter einem Streitwert von 300€, vor allem wenn es dann noch so ein e-bay Ding ist. :D

Ach glaub mir, wenn er sich jetzt auch nen Anwalt nimmt läßt sich da noch gut was dran verdienen, die Anwälte schreiben sich noch 20 Briefchen, Mahnverfahren, bla bla, in 1 Jahr kommt es dann zum Prozeß.

Ich würde zurückschreiben, daß der gewisse Herr Anwalt sich doch mal die 280, 439 ff nochmal in Ruhe durchlesen soll und seinen Brief nochmal überdenken soll. Außerdem hat X ihm ja angeboten, daß der Käufer die Sache zurückschicken kann.

Lionel Hutz
2007-01-17, 19:52:58
also entweder schlechter anwalt oder dummer kunde oder es gitb ihn nicht.

oder aber er hat dem Anwalt nicht die ganze Geschichte erzählt

Thanatos
2007-01-17, 19:54:45
Naja, das ist ja gerade das Problem, dass man da viele Briefe schreibt.

Der Anwalt kann da 2000 Briefe Schreiben und bekommt trotzdem nur die 40€ entsprechend dem Streitwert. Na ok, er bekommt noch 50c pro Fotokopie und ab der 50. Fotokopie nur noch 15c.

Andersrum kann es natürlich sein, dass einer seinen Lamborghini schrottet, der Anwalt vielleicht nur einen Brief schreibt, und trotzdem 15.000,- € verdient, da der Streitwert dementsprechend hoch ist.


Hier kann man übrigens sehr schön die Preise sehen.

Jedeoch sind die Werte leicht veraltet.....


Edit: Nebenbei:

Da ihr so vom "aufbrummen" von zusätzlichen Anwaltskosten redet. ich denke der Käufer hat hier eine RS Versicherung abgeschlossen. Dies verleitet die meisten dazu sofort zu einem Anwalt zu rennen, oft selbst bei Sachen die man ganz einfach selbst regeln könnte, da es sie ja nichts kostet. Wenn sie verlieren zahlt der gegner alles, wenn sie verlieren, dann zahlt eben deren RS Versicherung alles.

EureDudeheit
2007-01-17, 20:12:40
Naja, das ist ja gerade das Problem, dass man da viele Briefe schreibt.

Der Anwalt kann da 2000 Briefe Schreiben und bekommt trotzdem nur die 40€ entsprechend dem Streitwert. Na ok, er bekommt noch 50c pro Fotokopie und ab der 50. Fotokopie nur noch 15c.

Andersrum kann es natürlich sein, dass einer seinen Lamborghini schrottet, der Anwalt vielleicht nur einen Brief schreibt, und trotzdem 15.000,- € verdient, da der Streitwert dementsprechend hoch ist.


Hier kann man übrigens sehr schön die Preise sehen.

Jedeoch sind die Werte leicht veraltet.....


Edit: Nebenbei:

Da ihr so vom "aufbrummen" von zusätzlichen Anwaltskosten redet. ich denke der Käufer hat hier eine RS Versicherung abgeschlossen. Dies verleitet die meisten dazu sofort zu einem Anwalt zu rennen, oft selbst bei Sachen die man ganz einfach selbst regeln könnte, da es sie ja nichts kostet. Wenn sie verlieren zahlt der gegner alles, wenn sie verlieren, dann zahlt eben deren RS Versicherung alles.
Die RS Versicherung zahlt den Anwalt aber nur meistens, wenn die Chancen gut stehen, den Fall zu gewinnen, oftmals hast du auch 150€ Selbstbeteiligung.

Thanatos
2007-01-17, 21:29:17
Nein, die RS zahlt immer, nur bei vorsätzlichen Taten, wie z.B. Fahrerflucht, nicht.

Aber natürlich wird vorher immer eine Deckungszusage ersucht, welche auch zu 99% zugesagt wird, außer halt in den oben beschriebenen Fällen, oder wenn es explizit im Kleingedruckten der Versicherung ausgeschlossen wurde.

Die RS hat sogar ihre Deckung zugesagt, als einer mit einem Auto Nachts, auf gerader und übersichtlicher Strecke, gegen einen stehenden LKW gefahren ist, welcher auch noch ordnungsgemäß das Standlicht anhatte.

Das Gericht hat ihm dann sogar 50% zugesprochen. X-D:uup:

Faster
2007-01-17, 22:36:43
oder aber er hat dem Anwalt nicht die ganze Geschichte erzählt
was dann wieder der fall s.. dummer kunde wäre. ;)

EliteForce
2007-01-17, 23:23:19
So wie es Faster schon schrieb, täte es mich doch mal stark interessieren ob es diesen besagten Anwalt überhaupt gibt.

WhiteVelvet
2007-01-18, 13:05:55
Ich bin davon überzeugt, diesen Anwalt gibt es nicht... kein Mensch ist so dumm... obwohl... Anwälte... hmmmm

XenoX
2007-01-18, 13:08:57
gelöscht

KinGGoliAth
2007-01-18, 14:54:03
solange du namen und co unkenntlich machst wäre nichts dagegen einzuwenden. :D

WhiteVelvet
2007-01-18, 15:12:51
Also die Anwaltskanzlei gibt es wirklich

Das hat nichts zu bedeuten. Ich hatte mal eine Spam-eMail bekommen, wo ich angeblich von meinem Server Spam-Mails versendet haben soll. Der Link führte tatsächlich zu einer existierenden Anwaltskanzlei, die von dem Missbrauch ihres Namens sicher nichts wusste. Oder die Website war gefaked, was sogar wahrscheinlicher ist.
Ich würde jetzt gar nichts mehr unternehmen. Du hast ihm gesagt, was er machen soll, nun ist ER am Zuge.

Thanatos
2007-01-18, 15:20:01
Das hat nichts zu bedeuten. Ich hatte mal eine Spam-eMail bekommen, wo ich angeblich von meinem Server Spam-Mails versendet haben soll. Der Link führte tatsächlich zu einer existierenden Anwaltskanzlei, die von dem Missbrauch ihres Namens sicher nichts wusste. Oder die Website war gefaked, was sogar wahrscheinlicher ist.
Ich würde jetzt gar nichts mehr unternehmen. Du hast ihm gesagt, was er machen soll, nun ist ER am Zuge.


Eine e-mail ist ohne gültige Signatur, von einem Signaturdienst eh ungültig. Da kannste von einem Gericht ne Vorladung per e-mail wegen Mordes bekommen, es braucht dich nicht zu interessieren.

XenoX
2008-01-17, 22:55:24
gelöscht

XenoX
2008-01-17, 23:01:41
gelöscht

Undertaker
2008-01-17, 23:04:29
hihi... also solange man zeit für einen solchen kleinkrieg hat, kann es aus dieser position heraus eigentlich nur spaß machen :D

XenoX
2008-01-17, 23:08:28
gelöscht

Odem
2008-01-18, 10:37:22
hehe das erinnert mich irgendwie an das hier:
http://klar-denken.gley.net/

Nexxus1980
2008-01-18, 10:51:45
LoL, genau das frag ich mich auch.

Der Herr Kakerlake scheint wirklich nicht viele Hobbies zu haben - da hilft nur noch Insektenspray :ubash2:


Lustige Geschichte. Ich hoffe auch für dich (falls sich alles wirklich so abgespielt hat) das du dein Recht zugesprochen bekommst. Über solche Menschen wie dem Käufer kann man sich wirklich wundern.

Ein Tipp an dich Xenox. Nimm am besten die Beleidigungen raus. Ob er hier mitliest weisst du ja nicht. Anhaltspunkte lieferst du ja schon. Im schlimmsten Falle kann das mit einer (berechtigten) Anzeige wegen Beleidigung gegen dich enden. Ist auch nicht grad die feine Art von dir.

XenoX
2008-01-18, 12:36:43
gelöscht

Durcairion
2008-01-18, 12:43:39
Zum Löschen ist das Thema doch viel zu lusitg :) Einfach nicht so erniedrigende Namenwahl treffen.

EureDudeheit
2008-01-18, 13:20:15
Du hast dich vollkommen korrekt verhalten, brauchst nicht zu befürchten. Die Anwaltskosten muß der Kerl selber zahlen.

sun-man
2008-01-18, 13:29:28
Ruf doch einfachmal bei dem Anwalt an und frag Ihn was das soll. Wer weiß was der Kerl da erzählt hat - wenn es den Anwalt den gibt.

MFG

XenoX
2008-01-18, 14:04:21
gelöscht

PHuV
2008-01-18, 15:29:40
Du hast doch das Gerät zurückbekommen, was war den nun angeblich kaputt? Oder ist das wieder heil zu Dir zurückgekommen?

LOD
2008-01-18, 17:13:01
DESHALB NIEMALS PAYPAL ODER BESSER GESAGT " PAINPAL " BEI SEINEN AUKTIONEN ANBIETEN
UND
AM BESTEN SOWENIG WIE MÖGLICH BEI EBAY VERKAUFEN - ! IHR GEHT VIELEN ÄRGER AUS DEM WEG !

! GIBT NOCH DIE MÖGLICHKEIT BEI SUPERMÄRKTEN ANGEBOTE AUSZUHÄNGEN ODER DEN EIN ODER ANDEREN FLOHMARKT ALS VERKÄUFER ZU BESCHICKEN !

Früher vor ca 5 - 6 Jahren war EBay noch ne nette Sache .... Aber die Zeiten sind längst vorbei.... Was da heutzutage teilweise abgeht ist nicht mehr feierlich !

EBay ist heutzutage NUR noch mit äußersten Bedenken zu empfehlen... Ich versuche überwiegend meine nicht mehr benötigten Sachen NICHT mehr bei EBay zu verkaufen ... und das hat nichts mit schlechtem Gewissen meinen Käufern gegenüber zu tun... bloß man geht eben eventuell viel Ärger aus dem Wege ...

StefanV
2008-01-18, 17:16:40
Am besten versuchen mit anderen Verkäufern in Kontakt treten und gemeinsam gegen diesen 'Kunden' vorgehen...

Offensichtlich hat er versucht zu betrügen...

Die gelbe Eule
2008-01-18, 17:34:04
DESHALB NIEMALS PAYPAL ODER BESSER GESAGT " PAINPAL " BEI SEINEN AUKTIONEN ANBIETEN
UND
AM BESTEN SOWENIG WIE MÖGLICH BEI EBAY VERKAUFEN - ! IHR GEHT VIELEN ÄRGER AUS DEM WEG !

! GIBT NOCH DIE MÖGLICHKEIT BEI SUPERMÄRKTEN ANGEBOTE AUSZUHÄNGEN ODER DEN EIN ODER ANDEREN FLOHMARKT ALS VERKÄUFER ZU BESCHICKEN !

Früher vor ca 5 - 6 Jahren war EBay noch ne nette Sache .... Aber die Zeiten sind längst vorbei.... Was da heutzutage teilweise abgeht ist nicht mehr feierlich !

EBay ist heutzutage NUR noch mit äußersten Bedenken zu empfehlen... Ich versuche überwiegend meine nicht mehr benötigten Sachen NICHT mehr bei EBay zu verkaufen ... und das hat nichts mit schlechtem Gewissen meinen Käufern gegenüber zu tun... bloß man geht eben eventuell viel Ärger aus dem Wege ...

Sinn? Was kann hier ebay oder PayPal dafür wenn jemand so penetrant dämlich ist?

Boris
2008-01-18, 17:43:14
DESHALB NIEMALS PAYPAL ODER BESSER GESAGT " PAINPAL " BEI SEINEN AUKTIONEN ANBIETEN
UND
AM BESTEN SOWENIG WIE MÖGLICH BEI EBAY VERKAUFEN - ! IHR GEHT VIELEN ÄRGER AUS DEM WEG !

! GIBT NOCH DIE MÖGLICHKEIT BEI SUPERMÄRKTEN ANGEBOTE AUSZUHÄNGEN ODER DEN EIN ODER ANDEREN FLOHMARKT ALS VERKÄUFER ZU BESCHICKEN !

Früher vor ca 5 - 6 Jahren war EBay noch ne nette Sache .... Aber die Zeiten sind längst vorbei.... Was da heutzutage teilweise abgeht ist nicht mehr feierlich !

EBay ist heutzutage NUR noch mit äußersten Bedenken zu empfehlen... Ich versuche überwiegend meine nicht mehr benötigten Sachen NICHT mehr bei EBay zu verkaufen ... und das hat nichts mit schlechtem Gewissen meinen Käufern gegenüber zu tun... bloß man geht eben eventuell viel Ärger aus dem Wege ...

Hast du den Thread eigentlich überhaupt gelesen?

LOD
2008-01-18, 18:05:02
Na klar, habe ich den Thread gelesen, aber da ich nunmal kein Anwalt bin und in dieser Sache keine Auskunft zur Rechtslage geben kann, wollte ich mal meine Meinung zum Thema EBay abgeben....

Außerdem kann der Threaderöffner und andere Mitleser sicherlich einiges über EBay & PayPal lernen... Denn gewisse Sachen scheinen bei manchen EBayern immer noch nicht angekommen zu sein ... und diese sollte man mit offener Warnung immer wieder & wieder in diversen 3DC EBay Threads ansprechen....


**** SO UND NUN WEITER IN DER RECHTSLAGENBERATUNG ****

Tesseract
2008-01-18, 18:10:25
solche personen sollte man eigentlich schon aus prinzip wegen versuchten betruges (http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html) zurückanzeigen.

Rainman2k
2008-01-18, 23:38:31
hi,
also den prozess gewinnst du auf jeden.

Argumente, die schön klingen
- du hast einen baugleichen Fernseher bei Prozess noch draussen im Auto :eek:
und bietes bei Gericht imme rnoch an, anhc prüfung des alten gerätes das auszutauschen :D kommt gut, vor allem wenn mans 3 mal abgelehnt hat.

Ich würde mal suchen, ob du nicht seinen namen in anderen auktionshäusern findest.
warscheinlich hat er seinen artikel "gewinnbringend" über ein anderes auktionshaus"entsorgt"
schau mal bei seinem ebay bewertungen nach, vielleicht war er sogar so dumm das direkt bei ebay zu machen :D :D :D
Zuzutrauen ist so einem das locker..

Gruss

Piffan
2008-01-19, 00:16:31
hi,
also den prozess gewinnst du auf jeden.

Argumente, die schön klingen
- du hast einen baugleichen Fernseher bei Prozess noch draussen im Auto :eek:
und bietes bei Gericht imme rnoch an, anhc prüfung des alten gerätes das auszutauschen :D kommt gut, vor allem wenn mans 3 mal abgelehnt hat.

Ich würde mal suchen, ob du nicht seinen namen in anderen auktionshäusern findest.
warscheinlich hat er seinen artikel "gewinnbringend" über ein anderes auktionshaus"entsorgt"
schau mal bei seinem ebay bewertungen nach, vielleicht war er sogar so dumm das direkt bei ebay zu machen :D :D :D
Zuzutrauen ist so einem das locker..

Gruss


Dein Post schießt mal wieder den Vogel ab. :tongue:

Und das nächste Mal liest du besser mehr als nur die ersten paar Postings, dann passiert sowas nicht. :cool:

Ich persönlich gehe Privatverkäufen gerne aus dem Weg. Selbst über den Flohmarkt der Lokalzeitung biete ich nichts an, einfach weil ich keinen Bock drauf habe, dass mir Gesox ins Haus kommt. Dann lieber auf den Müll mit alten Klamotten als ne unendliche Geschichte mit Gestörten oder Kriminellen. :|