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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Homepage/Geschäftsführer


Becks
2007-01-22, 19:06:04
Hallo.

Ein Kollege und sind gerade an einem Homepage-Projekt dran.
Doch jetzt entstand gerade eine entscheidende und sehr wichtige Frage:
Wem sollen wir als Geschäftsführer eintragen lassen?!
Einer von uns beiden möchte nicht wirklich bei rechtlichen Dingen die volle Verantwortung übernehmen, nicht weil wir uns davor drücken möchten bzw. nicht zu unserem Projekt stehen, doch in letzter Zeit wurde immer wieder vorgemacht wie leicht es ist einen Webmaster so richtig zu verklagen.

Zum Großteil geht es doch um das Forum.
Wenn da auch nur irgendjemand einen doofen Satz wie "Firma AYBFGUEZ betrügt" ablässt und man den womöglich nicht bemerkt, ist man schon dran.
Doch etwas weit hergeholtes Beispiel - ist mir klar - doch im Endeffekt kann man sich vor sowas nach deutschem Recht kaum schützen.
Aktuelle Beispiele: supernature-forum.de (http://www.supernature-forum.de/vbb/boardsofa/63113-wir-wurden-abgemahnt-aktuelle-info-nach-der.html#post602155) und heise.de Urteil (http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982)
Soetwas kann einem dann doch den Spaß vermießen und nun fragen wir uns, warum wir uns vor so etwas nicht doch ein wenig besser schützen sollten?!

3DCenter bzw. Leonidas hat es vorgemacht.
Doch ist es wirklich so 'einfach' ?

Theoretisch heißt es:

Die Impressumspflicht nach § 6 TDG geht auf eine Richtlinie der EU zurück und setzt diese nahezu wortgleich in deutsches Recht um. In den anderen europäischen Ländern sind daher § 6 TDG entsprechende Regelungen vorzufinden. Unabhängig davon, ohne hier in Einzelheiten eingehen zu wollen, wann auf eine Webseite deutsches Recht Anwendung findet (dazu etwas ausführlicher in meiner Promotion), ist als grobe Faustformel davon auszugehen, dass jemand, der eine Webseite mit deutschen Inhalten betreibt und damit gerade auch den deutschen Markt anspricht, an deutsches Recht und damit an § 6 TDG gebunden ist. Dies ist völlig unabhängig davon, unter welcher TOP-Level-Domain er die Seite betreibt.

Es spielt für die rechtliche Betrachtung keine Rolle, wo der Server steht, auf dem eine Webseite gehostet wird.

quelle: http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-1.html


Verstehe ich das nun richtig, wenn ich behaupte das ich eine Schweizer Firma die Seite übertragen könnte um dann dem deutschen Recht zu entgehen?!
Versteht mich nicht falsch, wir planen bei Gott nichts illegales oder besonders aufregendes, doch ist es sehr Kacke wenn man wegen eines mickrigen Forenbeitrages um paar Tausend Euro verklagt wird.



Danke schonmal. =)