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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Radiogebühr für PC - wer zahlt schon?


Die gelbe Eule
2007-01-25, 09:21:07
Worum es mir hautpsächlich geht, ob jeder von Euch der zahlt, auch einen (un-)erheblichen Aufwand hatte, seinen PC zum Radio zu machen.

Wenn ich mir meinen PC anschaue, hatte er beim zusammenbauen weder einen Lautsprecher (vergleichbar mit Bildschirm eines Fernsehers), noch ein Modem (vergleichbar mit einem TV Tuner), geschweige denn ein Betriebssystem (Voraussetzung, das man überhaupt ins Internet kommt). Nur mit erheblichem Aufwand, sprich kauf von Lautsprechern, eines Modems, sowie eines Betriebssystems, ist man in der Lage sich ein "Radio" oder internetfähigen PC zusammenzustellen.

Wo man Radios schon für 1€ bekommt mit Kopfhörern, kommt man hier schnell auf 100€+.

Ein Videorekorder kann alles was ein Fernseher auch kann, außer ein Bild anzeigen, trotzdem würde er nicht dazu zählen, wenn es um das bereithalten von Fernsehempfang gehen würde, obwohl technisch möglich. Ein Fernseher ohne Antennenanschluß würde auch keinen Fernsehempfang erlauben, weil er ja nichts empfangen kann.

Ist dieser Aufwand nun erheblich oder nicht? Weil genau das entscheidet, ob man Gebühren zahlen müsste oder nicht.

darph
2007-01-25, 09:24:56
Ist dieser Aufwand nun erheblich oder nicht? Weil genau das entscheidet, ob man Gebühren zahlen müsste oder nicht.
Eh.... also zumindest das Modem ist keine Vorraussetzung. Du kommst damit auch ohne Modem ins Internet.

Die gelbe Eule
2007-01-25, 09:56:24
Out of the box? Einschalten, lossurfen, radiohören?
Ok, lassen wir es den Ethernetanschluß sein. Dieser müsste auch noch mit einem PC verbunden werden, damit man überhaupt Daten empfangen kann. Terminals in Banken werden diesen auch haben, wenn auch anders aufgebaut.
Sind sie dann sofort Radios oder internetfähige PCs? Du merkst schon, der Aufwand wäre sehr groß und kostspielig.

thiron
2007-01-25, 10:08:44
Ist doch klar definiert. Sobald du mit einem Computer Inhalte der Öffentlich-rechtlichen empfangen und konsumieren kannst, in Bild und/oder Ton.

Ein Bankautomat wäre sicherlich in der Lage auf die ARD Website zu zu greifen, aber das ist in der benutzung nicht vorgesehen, nicht sein Verwendungszweck, und wird dazu auch normalerweise nicht benutzt.

Die Zahlung wird auch nicht erst dann fällig wenn du Inhalte konsumierst, sondern sobald du dazu in der Lage bist. Dazu reicht ja bereits der nackte Ferseher ohne Kabel oder Satelliten Anschluss. Oder ein Radio ohne Batterien. Oder eben ein Computer ohne TV Karte oder Betriebssystem.

Ob du letztendlich zahlst oder nicht ist dann wieder eine andere Sache.

darph
2007-01-25, 11:11:12
Out of the box? Einschalten, lossurfen, radiohören?
Ok, lassen wir es den Ethernetanschluß sein. Dieser müsste auch noch mit einem PC verbunden werden, damit man überhaupt Daten empfangen kann. Terminals in Banken werden diesen auch haben, wenn auch anders aufgebaut.
Sind sie dann sofort Radios oder internetfähige PCs? Du merkst schon, der Aufwand wäre sehr groß und kostspielig.
Geldautomaten sind rundfunkgebührenpflichtig. Wurde auch hier im Forum schonmal durchdiskutiert. Die Banken werden gewiß eine Ausnahmeregelung bekommen, aber prinzipiell sind sie gebührenpflichtig.

Außerdem geht's beim PC nicht(!) um's Radiohören. www.ard.de - www.zdf.de - usw... dafür bezahlst du.

Es geht auch gar nicht darum, ob dein PC jetzt in diesem konkreten Fall in's Internet kann. Das ist völlig irrelevant. Es reicht völlig, wenn du irgendwie geartet in's Internet könntest!

Marbleearth
2007-01-25, 11:12:05
Ein Videorekorder kann alles was ein Fernseher auch kann, außer ein Bild anzeigen, trotzdem würde er nicht dazu zählen, wenn es um das bereithalten von Fernsehempfang gehen würde, obwohl technisch möglich.

Doch auch ein Videorekorderbesitzer ohne TV muss GEZ abdrücken.

Das gute A
2007-01-25, 11:14:58
Worum es mir hautpsächlich geht, ob jeder von Euch er zahlt, auch einen unerheblichen Aufwand hatte, seinen PC zum Radio zu machen.

Wenn ich mir meinen PC anschaue, hatte er beim zusammenbauen weder einen Lautsprecher (vergleichbar mit Bildschirm eines Fernsehers), noch ein Modem (vergleichbar mit einem TV Tuner), geschweige denn ein Betriebssystem (Voraussetzung, das man überhaupt ins Internet kommt). Nur mit erheblichem Aufwand, sprich kauf von Lautsprechern, eines Modems, sowie eines Betriebssystems, ist man in der Lage sich ein "Radio" oder internetfähigen PC zusammenzustellen.

Wo man Radios schon für 1€ bekommt mit Kopfhörern, kommt man hier schnell auf 100€+.

Ein Videorekorder kann alles was ein Fernseher auch kann, außer ein Bild anzeigen, trotzdem würde er nicht dazu zählen, wenn es um das bereithalten von Fernsehempfang gehen würde, obwohl technisch möglich. Ein Fernseher ohne Antennenanschluß würde auch keinen Fernsehempfang erlauben, weil er ja nichts empfangen kann.

Ist dieser Aufwand nun erheblich oder nicht? Weil genau das entscheidet, ob man Gebühren zahlen müsste oder nicht.

Weil normale Rundfunkgebühren bezahlt werden entfällt das Zahlen des PCs ja - von daher meine Antwort auf deine Frage: Nein.

Gruß

Sylver_Paladin
2007-01-25, 11:18:18
Was ist eigentlich wenn man von der Firma nen Laptop kriegt und den auch fürs Surfen daheim benutzt und sonst aber kein Empfangsgerät hat. Muss man dann irgendwas zahlen?

jxt666
2007-01-25, 11:39:54
Weil normale Rundfunkgebühren bezahlt werden entfällt das Zahlen des PCs ja - von daher meine Antwort auf deine Frage: Nein.

Gruß

So siehts aus, daher zahle ich auch nicht. Ein Radio, ein TV sind angemeldet und feddich. (aber auch nur , weil man bei mir rundrum reinschauen kann und die GEZ nichtmal klingeln müsste ;D )

new_vision
2007-01-25, 15:16:40
...Es geht auch gar nicht darum, ob dein PC jetzt in diesem konkreten Fall in's Internet kann. Das ist völlig irrelevant. Es reicht völlig, wenn du irgendwie geartet in's Internet könntest!...

Bist du dir da sicher? Soweit ich weiß, lautet die Formulierung im Staatsvertrag "internetfähiger PC" und nicht "Vorhandensein eines Internetzugangs". Man kann schließlich auch ein VoIP-Telefon betreiben - braucht also einen Internetzugang, hat aber trotzdem keinen internetfähigen PC...

Ich bin gespannt, was bei diesem ganzen Mist rauskommt!


nv

darph
2007-01-25, 15:22:44
Bist du dir da sicher? Soweit ich weiß, lautet die Formulierung im Staatsvertrag "internetfähiger PC" und nicht "Vorhandensein eines Internetzugangs". Man kann schließlich auch ein VoIP-Telefon betreiben - braucht also einen Internetzugang, hat aber trotzdem keinen internetfähigen PC...Hab ich mich unvollständig ausgedrückt. Genau das meinte ich nämlich. Der PC an sich ist schon internetfähig (man kann sich natürlich auch ein Linux ohne Netzwerkgeraffel kompilieren...). Unabhängig davon, ob ich jetzt einen Anschluß habe oder nicht.

Welcher PC ist denn nicht internetfähig? Modem und/oder Netzwerkkarte sind doch mindestens verbaut und die Tatsache, daß sowas ohne Probleme via USB anschließbar sind, ohne daß man da irgendwie das Gehäuse aufmachen kann, machen aus Sicht der GEZ ja jeden PC zumindest potentiell internetfähig. Dafür muß er nicht am Netz hängen, kann aber dranhängend gemacht werden. Selbst wenn man gar keinen Internetanschluß hat.

Duran05
2007-01-25, 15:25:37
Es ist eindeutig definiert.

Seit dem 1. Januar 2007 sind PCs, die mit dem Internet verbunden werden können, grundsätzlich gebührenpflichtig. Denn ein so genannter "internetfähiger PC" ist laut Rundfunkstaatsvertrag auch ohne besondere TV-Karte ein Empfangsgerät, oder genauer: ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät". Mit technischen Errungenschaften wie UMTS-Handys oder PDAs, die auch ohne eigenes Empfangsteil Rundfunk empfangen können, hat es der mit dem Internet vernetzte PC schon lange in den Text des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) geschafft.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/83110

In der Regel reicht also das vorhandensein eines Internetanschlusses aus.
Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich etwas empfangen wird, sondern ob die Möglichkeit dazu besteht!

DrumDub
2007-01-25, 16:05:06
Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich etwas empfangen wird, sondern ob die Möglichkeit dazu besteht! exakt. da hast sich nichts geändert. war bei radio und fernseher bereits genauso.

Die gelbe Eule
2007-01-25, 16:15:23
Muss dazu sagen, habe weder Radio noch TV, das seit 3 Jahren. Und nein, ich mogel auch nicht, ich bitte die Dame auch immer herein, sich davon zu überzeugen, was sie aber immer ablehnt ;)

Es geht um den erheblichen Aufwand, der so im Gesetz definiert ist. Zusätzliche Geräte um ins Internet zu kommen sind halt ein Aufwand und wenn ich einen anderen Pc dafür brauche, wo ist dann die Verhältnismäßigkeit?
Es ist ja keine Internetgebühr, sondern eine Erweiterung der Radiogebühr, sonst wären sie beim TV geblieben, was aber in Deutschland noch Jahre weg ist.

Marodeur
2007-01-25, 16:16:21
Jeder der ein Auto hat hat da auch normalerweise ein Radio drin und zahlt dafür schonmal. Oder daheim eine Stereoanlage oder ein normales Radio. Wer dafür schon nicht bezahlt wird dann vermutlich auch für den PC nicht bezahlen. Der Kreis der Personen die nirgendwo ein Radio dafür aber einen PC haben dürfte recht gering sein. Für mich ändert sich jedenfalls gar nix.

Sylver_Paladin
2007-01-25, 16:19:09
In der Regel reicht also das vorhandensein eines Internetanschlusses aus.
Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich etwas empfangen wird, sondern ob die Möglichkeit dazu besteht!
Ist doch genau anders rum...
Wenn man nen Kabelanschluss hat muss man keine GEZ zahlen nur wenn man das Empfangsgerät dazu hat.
Beim Internetanschluss ists dann genau so. Der Anschluss allein führt nicht zu Zahlpflicht, der Rechner dazu muss auch da sein.


Was ist jetzt aber mit dem Arbeitsnotebook?
Dafür zahlt doch schon der AArbeitgeber jatzt, diese dürfte ich ja aber daheim zum Surfen verwenden ohne Zahlen zu müssen?

Duran05
2007-01-25, 16:27:20
Wenn man nen Kabelanschluss hat muss man keine GEZ zahlen nur wenn man das Empfangsgerät dazu hat.
Beim Internetanschluss ists dann genau so. Der Anschluss allein führt nicht zu Zahlpflicht, der Rechner dazu muss auch da sein.

Das versteht sich von selbst.

Es reicht, wenn ein Rechner vorhanden ist, unabhängig davon, ob er nun am (vorhandenen) Internet angeschlossen ist oder nicht. Es muss lediglich die Möglichkeit bestehen, ihn anschließen zu können, ob das tatsächlich getan wird, ist irrelevant.

In Zeiten von WLANs ist das problematisch, denn man braucht keinen eigenen Internetanschluss, um das Internet erreichen zu können.
Das müssen die Gerichte klären.

Sylver_Paladin
2007-01-25, 16:34:17
Das versteht sich von selbst.

Es reicht, wenn ein Rechner vorhanden ist, unabhängig davon, ob er nun am (vorhandenen) Internet angeschlossen ist oder nicht. Es muss lediglich die Möglichkeit bestehen, ihn am Internet anschließen zu können, ob das tatsächlich getan wird, ist irrelevant.
Eben, nur das ist in meinen Augen falsch:
In der Regel reicht also das vorhandensein eines Internetanschlusses aus.

Duran05
2007-01-25, 16:36:17
Es ist nicht falsch, weil das eigentlich selbstverständlich ist. Jemand, der keinerlei Geräte besitzt, wird sich wohl kaum Gedanken über diese Gebühren machen. ;)

Sylver_Paladin
2007-01-25, 16:38:00
Es ist nicht falsch, weil das eigentlich selbstverständlich ist. ;)
nö, Stichwort VoIP...

nach der Logik müssste ich zahlen wenn ich nen Festnetzanschluss habe, weil ich da ein Modem dranhängen kann...

Und was ist wenn ich an meine Internetanschluss ein Gerät hänge, für das schon von jemand anderes(AG) GEZ gezahlt wird?

Die gelbe Eule
2007-01-25, 16:42:35
Bisher wurde noch nicht genau definiert, was ein internetfähiger PC ist, dafür gibt es normalerweise RVOs. Man kann kaum eine Gebühr auf etwas erheben, was es nicht gibt. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag datiert auch auf das Jahr 2004, beschlossen wurden "neuartige Rundfunkgeräte" aber erst 2005.

Duran05
2007-01-25, 16:43:17
Stichwort VoIP...

Wäre damit nicht "Radioempfang" im Sinne eines ins Telefonnetz gespeisten Radiosenders möglich? ;)

nach der Logik müssste ich zahlen wenn ich nen Festnetzanschluss habe, weil ich da ein Modem dranhängen kann...

Diese Logik ist insofern falsch, als das Du davon ausgehst, das du keinerlei Geräte hast.

Aber wenn du keinerlei Geräte hast, dann interessiert dich diese Gebühr nicht, somit hat das Beispiel in diesem Thread eher wenig zu suchen, denn hier geht es um Gebühren und nicht um nicht-Gebühren. ;)

Sylver_Paladin
2007-01-25, 16:45:09
Wäre damit nicht "Radioempfang" (übers Telefonnetz) möglich? ;)



Diese Logik ist insofern falsch, als das Du davon ausgehst, das du keinerlei Geräte hast.

Aber wenn du keinerlei Geräte hast, dann interessiert dich diese Gebühr nicht, somit hat das Beispiel in diesem Thread eher wenig zu suchen.
Häh?

Duran05
2007-01-25, 16:49:23
Wenn Du davon ausgehst, das Du keinerlei Geräte hast, dann bist Du im falschen Thread (hier gehts um "Gebühren" und nicht um "keine Gebühren"). ;)

Denn dieses Beispiel stand hier niemals zur Debatte. ;)

Sylver_Paladin
2007-01-25, 17:45:10
Wenn Du davon ausgehst, das Du keinerlei Geräte hast, dann bist Du im falschen Thread (hier gehts um "Gebühren" und nicht um "keine Gebühren"). ;)

Denn dieses Beispiel stand hier niemals zur Debatte. ;)
Nö, du hasst mit dem Vorhandensein eines I-netanschlusses angefangen.
Ich hab nur deine eindeutig falsche Aussage bemängelt.
Es ist nun mal so, dass man bei einem vorhandenen Internetanschluss nicht automatisch GEZ zahlen muss.
Aber halt bei nem I-netfähigen Gerät, dass man daran anschließen kann und dazu dienen kann öffentlichen Rundfunkmist zu empfangen.

Duran05
2007-01-25, 17:47:00
Es ist nun mal so, dass man bei einem vorhandenen Internetanschluss nicht automatisch GEZ zahlen muss.

Das habe ich so auch niemals gesagt.
Es wurde aus dem Zusammenhang gerissen.

Es ist ja wohl selbstverständlich, das ohne Gerät, kein Empfang stattfinden kann und deshalb stimmt diese Passage auch. Das Gerät ist eben selbstverständlich und wurde deshalb nicht erwähnt, denn wieso sollte jemand einen Thread eröffnen und fragen ob er zahlen muss, wenn er keine Gerät hat? Das ist unsinnig!

Sylver_Paladin
2007-01-25, 18:06:17
Das habe ich so auch niemals gesagt.
Es wurde aus dem Zusammenhang gerissen.

Es ist ja wohl selbstverständlich, das ohne Gerät, kein Empfang stattfinden kann und deshalb stimmt diese Passage auch. Das Gerät ist eben selbstverständlich und wurde deshalb nicht erwähnt, denn wieso sollte jemand einen Thread eröffnen und fragen ob er zahlen muss, wenn er keine Gerät hat? Das ist unsinnig!
Da wurde gar nichts aus dem Zusammenhang gerissen.
Dann schreibs halt richtig hin. So wie du es hinschreibst ist es einfach falsch.
In deinem Zitat stehts richtig, aber du schrteibst nen völlig verkehrten Kommentar drunter.
Und so wies da steht, bezieht sich der letzte Satz auf den Internetanschluss, und nicht auf ein Gerät:
Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich etwas empfangen wird, sondern ob die Möglichkeit dazu besteht!

Duran05
2007-01-25, 18:19:05
Da wurde gar nichts aus dem Zusammenhang gerissen.

Doch, denn es wurde nur der Beitrag zitiert und somit aus dem Zusammenhang gerissen, denn ohne das Zitat, hat der Beitrag einen ganz anderen Sinn.
Zitate habe einen ganz anderen Sinn, wenn wichtige Details einfach unterschlagen werden.

Dann schreibs halt richtig hin.

Es stand von Anfang an richtig da. Für ein anderes Auffassungsvermögen der Leser bin ich nicht verantwortlich.

In deinem Zitat stehts richtig, aber du schrteibst nen völlig verkehrten Kommentar drunter.

Warum steht das alles wohl im selben Beitrag?
Weil es logischerweise zusammengehört.

Dort steht:
"Seit dem 1. Januar 2007 sind PCs, die mit dem Internet verbunden werden können, grundsätzlich gebührenpflichtig."

kombiniert mit diesem darauffolgenden Satz:
"In der Regel reicht also das vorhandensein eines Internetanschlusses aus."

... stimmt diese Aussage völlig. Denn PCs sind nunmal Geräte. ;)

Zurück zum Thema, das ist OT.

Sylver_Paladin
2007-01-25, 20:18:37
Doch, denn es wurde nur der Beitrag zitiert und somit aus dem Zusammenhang gerissen, denn ohne das Zitat, hat der Beitrag einen ganz anderen Sinn.
Zitate habe einen ganz anderen Sinn, wenn wichtige Details einfach unterschlagen werden.



Es stand von Anfang an richtig da. Für ein anderes Auffassungsvermögen der Leser bin ich nicht verantwortlich.



Warum steht das alles wohl im selben Beitrag?
Weil es logischerweise zusammengehört.

Dort steht:
"Seit dem 1. Januar 2007 sind PCs, die mit dem Internet verbunden werden können, grundsätzlich gebührenpflichtig."

kombiniert mit diesem darauffolgenden Satz:
"In der Regel reicht also das vorhandensein eines Internetanschlusses aus."

... stimmt diese Aussage völlig. Denn PCs sind nunmal Geräte. ;)

Zurück zum Thema, das ist OT.
Auch mit Zitat bleibt dein Kommentar falsch.
Es gibt keine Hardware am PC die als "Internetanschluss" bezeichnet wird.
Das Wort "Internetanschluss" ist diesem Kontext völlig falsch.

Das ist ein Internetanschluss:
Der Internetanschluss:

Damit Sie mit dem Internet Verbindung aufnehmen können, benötigen Sie einen Anschluss an einen Einwahlknoten. Solche werden von Internet-Providern zur Verfügung gestellt. Solche gibt es teilweise gratis, teilweise gegen geringes Entgelt. Sie unterscheiden sich häufig in den Nebenleistungen (E-Mail-Adressen, Webspace). Wichtig dabei ist, dass der Provider genügend Anschlüsse, eine ausreichende Bandbreite und einen guten Support (technische Unterstützung) bietet. Es gibt in Österreich rund 80 Provider (Zugangsvermittler), die größten und bekanntesten sind Aon (Jet2Web), Inode, EUnet (früher Magnet, dann Nextra) und Utanet. Nach der Anmeldung erhält man eine Benutzer ID, ein Passwort und meist auch eine CD-Rom mit den neuesten Browsern und der Zugangssoftware, die zum Teil das softwaremäßige Einrichten des Zuganges am Computer übernimmt....
http://www.internet4jurists.at/intern14a.htm

Unter "2.) Verbindungsgeräte:" ist das drin was du ausdrücken willst.