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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verwarnung wg. Ordnungswidrigkeit zu recht?


teflon-don
2007-01-26, 15:34:42
Hallo erstmal,
ich lese hier seit zwei Jahren immer fleissig mit, heute
habe ich mich wegen folgendem dazu gerungen mich hier anzumelden und euch um Rat zu fragen.

Also,
folgendes ist mir passiert:
Kurz vor Weihnachten fuhr ich in unserem Ort
(im Main-Kinzig-Kreis) Richtung Post um dort einen Brief einzuwerfen.

Die Post befindet sich direkt am Eck einer T-Kreuzung, direkt davor befinden sich 2 Bushaltestellen und ein Fussgänger-Überweg (Zebrastreifen).

Also befuhr ich die Strasse zur Post, und bemerkte ca. 200 Meter vor der Post einen dunklen Benz aus den 80´ern welcher schon recht aggressiv drängelte.

Mein Vater der mitfuhr meinte kopschüttelnd "da möchte einer wohl lesen was auf dem Differentialdeckel steht.
(fahre als selbstständiger Unternehmer im Bereich Garten und Objektpflege einen grossen Chevrolet Allrad Pickup, ehemaliges Army Fahrzeug.)




An der Post angekommen setzte ich den rechten Blinker um nach rechts abzubiegen um nach dem Kreuzungsbereich stehen zu bleiben und um meinem Mitfahrer den Brief einwerfen zu lassen.

Jedoch kam ein Passant aus der Post kommend, und lief direkt auf den Zebrastreifen um die Strasse zu queren, also hielt ich an und stand direkt vor dem Fussgängerüberweg, möglicherweise leicht darauf. (mit den Vorderrädern)

In diesem Moment fing der Herr hinter mir im Benz an mehrmals und anhaltend zu hupen. Als ich in den Rückspiegel schaute sah ich in wild herumgestikulieren unter anderem zeigte er mir den Vogel.

Die Fussgänger an den Bushaltestellen empfanden das Hupen als sehr störend, ein älters Ehepaar fing sogar an sich lautstark darüber auszulassen.

Als jetzt von links noch zwei Schulkinder den Fussgängerüberweg betraten um die Strasse zur Bushaltestelle zu queren, stieg mein Vater aus um den Brief einzuwerfen.
Ich stieg in diesem Moment auch aus, um meinem Hintermann zu fragen wo das Problem liegt; O-Ton: "Hast du ein Problem?"
- "Ja habe ich" - "welches?" ...kurzes schweigen, dann: "ich shreib Dich auf"
Ich: ok, schreib mich auf, aber wenn es Dir zu lange dauert, wenn Fussgänger über den Zebrastreifen laufen, dann überhol doch und hup´hier nicht rum" ...

Ich stieg ein, mein Vater sass bereits wieder im Auto und wir fuhren fort, das ganze dauert vielleicht 3 Minuten.

Wir beide konnten es nicht fassen wie dreist dieser Kerl war...

2 Wochen später kam Post von der Gemeinde, ich ahnte schon worum es ging.

folgender Wortlaut:
Ihnen wird vorgeworfen... ...folgende Ordungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten auf einem Fussgängerüberweg und behinderten dadurch Andere. Sie behinderten die Fussgänger. § 12 Abs. 1; § 1 Abs. 2, § 49 StVG; 51.1.1 BKat; § 19 OWiG

Beweismittel:
Zeuge: Herr Erster Stadtrat XXXX

Ich dachte mir gleich, jawohl, also der Herr Stadtrat benimmt sich dermassen daneben.

Also schnell in Google gesucht, ja eindeutig das war der Herr Stadtrat höchstpersönlich welcher auch gleichzeitig der Vorsitzende der Fraktion 90/Grüne hier aus dem Ort ist.

Frech dachte ich, und schrieb dann am darauffolgendem Wochenende erstmal einen Einspruch mit Schilderung des Vorganges direkt an die Behörde, gleichzeitig aber auch e-mail mit dem gelichem Inhalt an den Bürgermeister.

Nun, mehr als 3 Wochen später, erreichte mich gestern ein Brief von unserem Bürgermeister:
Zitat:
"das der vermeintlich abgespielte Vorgang nicht der Wahrheit entspreche... kein Anlass für die Aufhebung einer Verwarnung.

Heute kam erneut eine Verwarnung zu dieser Sache, warscheinlich mit leicht abgeändertem Inhalt. (muss mal vergleichen)

Ich war gestern bei der Polizei, der Beamte musste erstmal kräftig schmunzeln als er den Namen des Stadtrates hörte, meinte aber das eine, wenn auch berechtigte Anzeige, mit sicherer Warscheinlichkeit nichts bringen würde und er riet mir an die 15€ zu bezahlen um den Ärger aus der Welt zu schaffen.

Ich bin leider nicht rechtschutzversichert (weil teuer als Selbstständiger) und scheue deshalb einen Anwalt einzuschalten.

Jedoch werde ich beim zuständigem Regierungspräsidium anrufen, den Fall dort vortragen und mich dort erkundigen wie ich mich verhalten sollte.

Ich finde es einfach nur frech das ganze, und obwohl mich die 15€ nicht wirklich kratzen, widerstrebt es mir 15€ zu bezahlen.



---

Eure Meinung bitte.

Gruss,
Teflon-don:confused:




ps,
bevor einer fragt, Verbrauch 12,5 ltr Diesel.

JohnMcClane
2007-01-26, 15:44:39
mhhh, deinen vater kannst du doch als zeugen nehmen oder?

Dykstra
2007-01-26, 15:45:22
Von den Leuten an der Kreuzung, die ja Zeugen den Vorfalls waren, ist dir keiner bekannt?
Wenn da nämlich wirklich welche finden kannst, gehts dem sauberen Herrn Stadtrat gewaltig an den Kragen!

teflon-don
2007-01-26, 15:45:46
ja, ihn hatte ich auch im Widerspruch erwähnt.

Dykstra
2007-01-26, 15:51:13
Das Problem ist, dass du immer gegen die Wand fahren wirst, solange du keinen neutralen Zeugen hast.
Da das doch ein recht hohes Tier in deiner Stadt ist, gilt hier wieder der Grundsatz: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Sprich ohne Zeugen wirst du immer verlieren.

CoconutKing
2007-01-26, 15:51:17
schalt im lokalblatt ne anzeige mit dem fall und such zeugen.
bestimmt melden sich da welche und dann drehste den spiess um wegen nötigung im strassenverkehr weil du am zebra angehalten hast usw.

spinoza
2007-01-26, 19:51:12
um ärger zu vermeiden und dem ehrenwerten obergrünen eins auszuwischen:

verwarnung unter vorbehalt (ohne schuldanerkenntnis) bezahlen und, wie o.g., eine anzeige schalten, mit der bitte um zeugenmeldung und schilderung des sachverhaltes, ganz neutral aber den obergrünen erwähnen. vorher doch mal im bekanntenkreis fragen, ob jemand kostenlos jur. "beraten" kann.

Lionel Hutz
2007-01-26, 21:11:37
Ich frage mich ernsthaft wieso die Aussage eines Stadtrates ohne weitere Beweismittel ausreicht, ein Ordnungsgeld aufzuerlegen.
Der Typ hat doch keine Beweise. Wenn man anfangen würde, jemanden ein Ordnungsgeld aufzuerlegen nur weil eine andere Person einen bestimmten Sachverhalt behauptet, könnte man sich Radarmessgeräte ja sparen. Stattdessen nimmt man die Aussage eines Polizeibeamten "ja ich habs gesehen, der ist mindestens 20 km/h zu schnell gefahren".

BluesMan
2007-01-26, 21:42:24
Hm, Ihr wart doch zu zweit, oder verstehe ich das falsch? Reicht Dein Vater als Zeuge, daß Du NICHT auf dem Überweg gestanden hast, nicht aus?

Gruß,
BluesMan

Thowe
2007-01-26, 22:17:55
Ich frage mich ernsthaft wieso die Aussage eines Stadtrates ohne weitere Beweismittel ausreicht, ein Ordnungsgeld aufzuerlegen.
Der Typ hat doch keine Beweise. Wenn man anfangen würde, jemanden ein Ordnungsgeld aufzuerlegen nur weil eine andere Person einen bestimmten Sachverhalt behauptet, könnte man sich Radarmessgeräte ja sparen. Stattdessen nimmt man die Aussage eines Polizeibeamten "ja ich habs gesehen, der ist mindestens 20 km/h zu schnell gefahren".


Die Situation an der Bushaltestellle wurde ja nun bereits geschildert, im schreiben des Threadserstellers. Das bedeutet, es liegt quasi eine Schuldanerkenntnis vor und die Schuld ist ja druchaus gegeben. Wenn sich nun aber Zeugen finden die die Situation mitbekommen haben, kann man aber durchaus den werten Herr Stadtrat eine reinwürgen, aber leider auch keinen hohen Betrag.

lemonsoda
2007-01-26, 22:42:42
Sei dir erstmal darüber im klaren, dass es nicht mehr mit 15 Euro abgehen wird. Ich vermute mal, der "neue" Schrieb ist ein Bußgeldbescheid mit 15 Euro + 25,60 Euro Gebühren.

Wenn du dagegen Einspruch einlegst, landet die Sache vor Gericht. Die Aussage eines Zeugen reicht vollkommen für eine Verurteilung, wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass der Zeuge glaubwürdig ist. Ammenmärchen wie "Aussage gegen Aussage" kannst du vergessen.

Entweder du befolgst den guten Vorschlag von spinoza mit der Zeitungsannonce (der Teil mit der Zahlung unter Vorbehalt war leider Unsinn) und legst vorerst Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein oder du zahlst und fertig.

KinGGoliAth
2007-01-26, 23:56:55
solche opas gehören gleich aus dem verkehr gezogen.

mit deinem vater hast du wenigstens einen zeugen aber ob das reicht gegen den 'feinen herren' bleibt zu bezweifeln in diesem "rechtstaat" :ulol:

am besten wäre es natürlich zeugen zu suchen und dann den alten sack richtig fertig zu machen. es hielt nicht zufällig ein bus an der haltestelle oder? den fahrer sollte man schnell ausfindig machen können und der dürfte sich an die sache sicherlich noch gut erinnern.

und wegen dem vogel zeigen hast du eigentlich beste chancen dem typen zurück-ans-bein-zu-wichsen!

also ich drück die daumen. (y)

Lionel Hutz
2007-01-27, 09:02:59
Die Situation an der Bushaltestellle wurde ja nun bereits geschildert, im schreiben des Threadserstellers. Das bedeutet, es liegt quasi eine Schuldanerkenntnis vor und die Schuld ist ja druchaus gegeben.

Kapier ich nicht, wieso bereits ein Schuldanerkenntnis von teflon-don vorliegen soll.

Wenn ich das richtig gelesen habe, hat er
1. vor dem Fußgängerüberweg gehalten und
2. musste er auch halten, weil Passanten den Fußgängerweg benutzt haben

Wenn er diesen Sachverhalt so der Gemeinde mitteilt ist dies doch kein Schuldanerkennis. Es ist doch vielmehr so, dass Mister Stadtrat eine Ordnungwidrigkeit nach § 117 I OWiG begangen hat, wenn er ohne berechtigten Grund wild um sich hupt.

teflon-don
2007-01-27, 09:29:40
das neue schreiben zur owi sieht wieder einen betrag von 15€ vor, ich hatte leider noch keine zeit das mal mit dem ursprünglichen zu vergleichen.
(komme gerade vom winterdienst) das mit der anzeige ist eine gute idee, doch ich befürchte das dies nicht wirklich erfolg haben dürfte.

ich dachte eigentlich an einen leserbrief im wichtigsten blatt der region ??

ob man das drucken wird und ob das eine gute idee ist, ist allerdings auch wieder fraglich.

ich schätze die sache (wie Dykstra schrieb) so ein, das man wohl eher dieser person glauben wird als uns.
allerdings habe ich andererseits irgendwie das gefühl das die diese sache wohle eher nicht an die nächste stelle (kassel) weitergeben möchte,
weil ich frag mich warum es nicht direkt weiter geleitet wurde.

ob man selbst die sache dorthin schicken soll, um vorzugreifen?
beim zuständigen regierungspräsidium die sache vorbringen?

jedenfalls werde ich zu dem neuem schreiben erneut widerspruch einlegen mit beifügung einer stellungsnahme meines vaters.

wegen dem vogel zeigen, das kann mein vater leider nicht bezeugen, das habe nur ich selbst vernommen und das läuft auf aussage gegen aussage heraus, oder?

---

an der bushaltestelle befand sich leider kein bus, das wäre natürlich perfekt gewesen, weil mein paps hier 35 jahre linienbus gefahren ist.

---

heute abend werde ich mir die schreiben nochmals genauer anschauen, und hier nochmals posten. (muss leider wieder weg...:| )

cartman5214
2007-01-27, 11:20:06
Punkt eins: Aussage gegen Aussage gibt es nicht. Der Richter ist frei in der Beweiswürdigung und es zählt wem er glaubt.
Erzählen 10 Leute eine wirre Geschichte in der ich der Böse bin und erkläre ich wie es wirklich war, dann kann es auch bei 10:1 für mich ausgehen.
Deine Aussage ist vor Gericht eh weniger wert als die vom Opa da du der Beschuldigte bist und lügen darfst während Opa ne Falschaussage bringen würde von der er nicht offensichtlich profitiert.
Punkt zwei: Was meintest du mit dem Grinsen des Polizeibeamten als du den Herrn Obersuperstadtrat erwähnt hast? Ist der dort evtl. als Nervensäge und unerwünschter Hilfspolizist bekannt? Wäre ein Ansatzpunkt um deine Position zu stärken...
Punkt 3: Wenn du es hart auf hart willst dann Anzeige wegen Nötigung. Unterschreiten des Abstandes ist mehrfach gerichtlich bestätigt eine Nötigung.

Thowe
2007-01-27, 12:10:28
Kapier ich nicht, wieso bereits ein Schuldanerkenntnis von teflon-don vorliegen soll.

...

Nun, wenn er im Einspruch geschrieben hat, dass er ausstieg, dann hat er die Tat eben zugegeben. Also ist die Zahlung der Ordnungswidrigkeit durchaus angemessen (würde ich auch tun, mit der Erklärung, dass man sich unrecht behandelt fühlt und gegen die eigene Überzeugung mit der Zahlung handelt und nur den Weg des geringsten Widerstandts wählt. Damit ist das Ding nämlich vom Tisch).

Was man dann mit den feinen Herren macht ist eine ganz andere Geschichte.

Mumins
2007-01-27, 12:26:19
Wenn du nun Einspruch einlegst geht die Sache zum Gericht. Ich denke da kommt man raus.

Lionel Hutz
2007-01-27, 12:33:24
Nun, wenn er im Einspruch geschrieben hat, dass er ausstieg, dann hat er die Tat eben zugegeben.

Er hat doch aber die Owi nicht dafür bekommen, dass er ausgestiegen ist!!

Es wird Ihm doch vorgeworfen, dass er angeblich "auf" dem Fußgängerüberweg gehalten hat und dadurch Fußgänger behindert hat. Diese Tat hat er aber nicht zugegeben, sondern geschrieben, er habe vor dem Fußgängerüberweg gehalten, um den Passant aus der Post rübergehen zu lassen.

Thowe
2007-01-27, 13:15:27
Er hat doch aber die Owi nicht dafür bekommen, dass er ausgestiegen ist!!

Es wird Ihm doch vorgeworfen, dass er angeblich "auf" dem Fußgängerüberweg gehalten hat und dadurch Fußgänger behindert hat. Diese Tat hat er aber nicht zugegeben, sondern geschrieben, er habe vor dem Fußgängerüberweg gehalten, um den Passant aus der Post rübergehen zu lassen.

Ok, da hatte ich es zu schnell gelesen, in dem Fall würde ich dennoch zahlen, Schreiben dabei das man sich zu unrecht behandelt fühlt und einfach mal die Zeitungen (inkl. kleinen Blätter) anschreiben und den Fall schildern. Irgendwo sitzt sicherlich jemand, der den Stadtrat nicht mag.

teflon-don
2007-01-28, 10:56:34
Er hat doch aber die Owi nicht dafür bekommen, dass er ausgestiegen ist!!

Es wird Ihm doch vorgeworfen, dass er angeblich "auf" dem Fußgängerüberweg gehalten hat und dadurch Fußgänger behindert hat. Diese Tat hat er aber nicht zugegeben, sondern geschrieben, er habe vor dem Fußgängerüberweg gehalten, um den Passant aus der Post rübergehen zu lassen.

im widerspuch habe ich das nicht erwähnt, weil es ja dort nur um die sache des behinderns von anderem und der fussgänger geht.

so wie es aussieht, werde ich einfach versuchen mal bei der nächsthöheren amtsstelle das ganze vorzutragen, ich gehe davon aus das ich die 15€ unter vorbehalt zahlen werde, weil diese variante einfach am wirtschaftlichsten für mich erscheint.

dennoch werde ich die angelegenheit noch bei diversen stellen vortragen, ich denke das er sich am ende mit der sache selbst am meisten schaden wird.

mein eindruck ist das er wohl schon öfters auffällig wurde,
jedenfalls gibt es im bekannten bzw. kundenkreis etliche leute die wohl aus eigener erfahrung nichts gutes über ihn sprechen.

der polizist mit dem ich sprach, wusste auch gleich um wem es sich handelt.

ernesto.che
2007-01-28, 14:01:30
Ist es bei deinem nicht gerade dezenten Wagen überhaupt möglich, dass er aus seinem Auto heraus überhaupt gesehen haben kann, wenn du auf dem Fußgängerüberweg gehalten haben solltest?

TheGamer
2007-01-29, 21:27:47
Hallo erstmal,
ich lese hier seit zwei Jahren immer fleissig mit, heute
habe ich mich wegen folgendem dazu gerungen mich hier anzumelden und euch um Rat zu fragen.

Also,
folgendes ist mir passiert:
Kurz vor Weihnachten fuhr ich in unserem Ort
(im Main-Kinzig-Kreis) Richtung Post um dort einen Brief einzuwerfen.

Die Post befindet sich direkt am Eck einer T-Kreuzung, direkt davor befinden sich 2 Bushaltestellen und ein Fussgänger-Überweg (Zebrastreifen).

Also befuhr ich die Strasse zur Post, und bemerkte ca. 200 Meter vor der Post einen dunklen Benz aus den 80´ern welcher schon recht aggressiv drängelte.

Mein Vater der mitfuhr meinte kopschüttelnd "da möchte einer wohl lesen was auf dem Differentialdeckel steht.
(fahre als selbstständiger Unternehmer im Bereich Garten und Objektpflege einen grossen Chevrolet Allrad Pickup, ehemaliges Army Fahrzeug.)




An der Post angekommen setzte ich den rechten Blinker um nach rechts abzubiegen um nach dem Kreuzungsbereich stehen zu bleiben und um meinem Mitfahrer den Brief einwerfen zu lassen.

Jedoch kam ein Passant aus der Post kommend, und lief direkt auf den Zebrastreifen um die Strasse zu queren, also hielt ich an und stand direkt vor dem Fussgängerüberweg, möglicherweise leicht darauf. (mit den Vorderrädern)

In diesem Moment fing der Herr hinter mir im Benz an mehrmals und anhaltend zu hupen. Als ich in den Rückspiegel schaute sah ich in wild herumgestikulieren unter anderem zeigte er mir den Vogel.

Die Fussgänger an den Bushaltestellen empfanden das Hupen als sehr störend, ein älters Ehepaar fing sogar an sich lautstark darüber auszulassen.

Als jetzt von links noch zwei Schulkinder den Fussgängerüberweg betraten um die Strasse zur Bushaltestelle zu queren, stieg mein Vater aus um den Brief einzuwerfen.
Ich stieg in diesem Moment auch aus, um meinem Hintermann zu fragen wo das Problem liegt; O-Ton: "Hast du ein Problem?"
- "Ja habe ich" - "welches?" ...kurzes schweigen, dann: "ich shreib Dich auf"
Ich: ok, schreib mich auf, aber wenn es Dir zu lange dauert, wenn Fussgänger über den Zebrastreifen laufen, dann überhol doch und hup´hier nicht rum" ...

Ich stieg ein, mein Vater sass bereits wieder im Auto und wir fuhren fort, das ganze dauert vielleicht 3 Minuten.

Wir beide konnten es nicht fassen wie dreist dieser Kerl war...

2 Wochen später kam Post von der Gemeinde, ich ahnte schon worum es ging.

folgender Wortlaut:
Ihnen wird vorgeworfen... ...folgende Ordungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten auf einem Fussgängerüberweg und behinderten dadurch Andere. Sie behinderten die Fussgänger. § 12 Abs. 1; § 1 Abs. 2, § 49 StVG; 51.1.1 BKat; § 19 OWiG

Beweismittel:
Zeuge: Herr Erster Stadtrat XXXX

Ich dachte mir gleich, jawohl, also der Herr Stadtrat benimmt sich dermassen daneben.

Also schnell in Google gesucht, ja eindeutig das war der Herr Stadtrat höchstpersönlich welcher auch gleichzeitig der Vorsitzende der Fraktion 90/Grüne hier aus dem Ort ist.

Frech dachte ich, und schrieb dann am darauffolgendem Wochenende erstmal einen Einspruch mit Schilderung des Vorganges direkt an die Behörde, gleichzeitig aber auch e-mail mit dem gelichem Inhalt an den Bürgermeister.

Nun, mehr als 3 Wochen später, erreichte mich gestern ein Brief von unserem Bürgermeister:
Zitat:
"das der vermeintlich abgespielte Vorgang nicht der Wahrheit entspreche... kein Anlass für die Aufhebung einer Verwarnung.

Heute kam erneut eine Verwarnung zu dieser Sache, warscheinlich mit leicht abgeändertem Inhalt. (muss mal vergleichen)

Ich war gestern bei der Polizei, der Beamte musste erstmal kräftig schmunzeln als er den Namen des Stadtrates hörte, meinte aber das eine, wenn auch berechtigte Anzeige, mit sicherer Warscheinlichkeit nichts bringen würde und er riet mir an die 15€ zu bezahlen um den Ärger aus der Welt zu schaffen.

Ich bin leider nicht rechtschutzversichert (weil teuer als Selbstständiger) und scheue deshalb einen Anwalt einzuschalten.

Jedoch werde ich beim zuständigem Regierungspräsidium anrufen, den Fall dort vortragen und mich dort erkundigen wie ich mich verhalten sollte.

Ich finde es einfach nur frech das ganze, und obwohl mich die 15€ nicht wirklich kratzen, widerstrebt es mir 15€ zu bezahlen.



---

Eure Meinung bitte.

Gruss,
Teflon-don:confused:




ps,
bevor einer fragt, Verbrauch 12,5 ltr Diesel.

Zahl nichts....

das dumme Arschloch von (sorry anderst kann man das nicht sagen)

....sollte zur Rechenschaft gezogen werden.