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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dell "betrügt"?


Sayuuk
2007-01-29, 13:52:55
sehet selbst und staunet:

13:19:02 System Anfangs Frage/Bemerkung: In meinem Notebook ist nur eine Grafikkarte mit 128MB eingebaut, nicht mit 256MB wie bezahlt
13:19:08 System Falls Ihr Netzwerk nicht korrekt funktioniert, versuchen Sie den Dell Network Assistant. Diese kostenlose Software hilft Ihnen einfach Ihr Netzwerk einzustellen, zu überwachen, troubleshooten und reparieren.
13:19:08 System Fragen Sie Ihren Ansprechpartner für mehr Informationen oder besuchen Sie unsere Support-Seiten.
13:19:08 System Jetzt neu - Dell Support 3. Das kostenloses Upgrade- und Informations-System für Ihren Inspiron oder Dimension bietet Online-Verknüpfungen zu Software-Updates und wichtigen Informationen an. Diese können Ihnen helfen, Ihren Computer zu schützen und auf de
13:19:14 System http://support.euro.dell.com/support/topics/topic.aspx/emea/shared/support/root/dellsupport30?c=de&l=de&s=gen
13:19:18 System Gregor_Gabel hat die Sitzung eröffnet!
13:19:19 System Verbunden mit Gregor_Gabel
13:19:23 Gregor_Gabel Guten Tag, Sie sind bei der Dell Chat Unterstützung, mein Name ist Gregor Gabel. Am Anfang benötige ich Ihren ganzen Namen, Ihre aktuelle Telefonnummer und die aktuelle (liefer) Adresse, um einen Datenabgleich machen zu können.
13:19:38 Stefan Dittrich Name: Stefan Dittrich
13:19:52 Stefan Dittrich Adresse: ***
13:19:57 Stefan Dittrich Telefon: 07071*****
13:20:04 Gregor_Gabel Danke.
13:20:09 Gregor_Gabel Geben Sie mir bitte 2-3 Minuten bis ich es untersuche.
13:22:39 Gregor_Gabel Wie sind Sie dazu gekommen, dass Sie eine 128M Karte haben?
13:23:24 Stefan Dittrich laut BIOS und Everest ist nur eine X1400 mit 128MB eigenem Speicher und 64bit SPeicherinterface verbaut, laut Rechnung ist aber eine mit 256MB Speicher (die 128bit Speicherinterface hat) verbaut
13:26:24 Gregor_Gabel Es ist richtig, die Karte selbst hat 128MB, die restlichen 128MB werden vom Speicher bezogen.
13:27:28 Stefan Dittrich auf der Rechnung steht aber "256MB ATI blablabla", ich habe also für eine Karte mit 256MB bezahlt. Diese wäre dtuclich leistungsstärker. Da die Karte aber nur 128MB verbaut hat, hat Dell offensichtlich nicht geliefert, was bestellt/bezahlt wurde
13:28:09 Stefan Dittrich Es gibt verschiedene Versionen dieser Karte 128-256MB DDR2-GDDR3 SPeicher, mit 64-128bit Speicherinterface
13:28:32 Stefan Dittrich Ich ging natürlich davon aus, eine Karte mit 256MB erworben zu haben
13:31:34 Gregor_Gabel Laut meinen Informationen werden nur 2 Ati Karten verkauft (bei Inspirion 6400), 128MB ATi X1400 (64MB auf der Karte, 64MB vom Speicher), und 256MB (128/128) ATi X1400 (128MB auf der Karte, 128MB vom Speicher))
13:33:16 Stefan Dittrich Was habe ich nun für Optionen? Ich habe eigentlich das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und den vollen Kaufpreis inkl Versand zurückzufordern, da nicht geliefert wurde, was ich bestellt habe. Gibt es andere Möglichkeiten, dass ich bekomme, was ich bezahlt habe?
13:34:03 Stefan Dittrich zu ihrer Information http://www.3dchip.de/Grafikchipliste/mobilechips.htm
13:34:34 Stefan Dittrich auf Listenplatz 22
13:38:40 Gregor_Gabel Sie haben eigentlich bekommen was Sie bestellt haben, denn bei der Karte steht ATI® MobilityTM RadeonTM X1400 256MB HyperMemoryTM.
13:39:15 Gregor_Gabel HyperMemory bedeutet, dass da RAM/Speicher benutzt wird.
13:39:30 Stefan Dittrich ich zitiere von der Rechnung/Bestellbestätigung: "256MB ATI MOBILITY RADEON X1400 graphics card, PCI-Express x16"
13:39:36 Stefan Dittrich nichts von Hypermemory
13:41:45 Stefan Dittrich laut der amerikanische Support-Seite im System Configuration habe ich ebenfalls eine "Display Adapters ATI Mobility Radeon X1400 256Mb", die deutsche Version funktioniert aufgrund eines nicht definierten herausgebers nicht einmal^^
13:45:05 Gregor_Gabel Ja, und es ist eine Notebook Graffikkarte. Bei Ati Notebook Grafikkarten wird die Hypermemory technologie benutzt. Ich habe mich da auch beim technischen Vorgesetzten informiert. Sie haben im Notebook die Karte die Sie bestellt haben.
13:46:04 Stefan Dittrich Es ist nur so: Website/Betsllung/Rechnung: 256MB (nichts von wegen Hypermemory und kleinem Speicherinterface), Realität=128MB (kleines SPeicherinterface)
13:48:02 Gregor_Gabel Karten die 256MB auf der Karte selbst hätten, werden aber nicht für Inspirion 6400 verkauft.
13:48:07 Gregor_Gabel Zur Zeit nicht.
13:49:47 Gregor_Gabel HyperMemory - wird bei Ati Grafikkkarten die PCI Express haben benutzt. Standardmässig. Diese Karte benutzt diese System-
13:50:04 Stefan Dittrich Das haben sie mir ja jetzt schon mehrfach klargemacht. Da ich dennoch für eine Karte mit 256MB SPeicher ohne HM bezahlt habe, die auch (immernoch) auf ihrer Website zum Verkauf/Konfiguration steht, fordere ich in irgendeiner Form, dass sie der bezahlten Leistung nachkommen - ob sie eine andere Grafikkarte einbauen oder sonstwas ist mir egal
13:51:17 Gregor_Gabel Es gibt aber keinen Grafikkarte X1400, ohne HM.
13:51:57 Stefan Dittrich dann bauen sie ein X1600 ein, was weiß ich denn, ich habe für diese Grafikkarte gezahlt, wenn es sie nicht gibt, müssen sie für eine gleichwertigen Ersatz sorgen, das ist nicht mein Problem
13:54:47 Gregor_Gabel Nein, Sie haben eine 256MB X1400 gekauft, und die haben Sie auch bekommen. Da die Karte Hypermemory benutzt wird es auf 128MB/128MB geteil, was zusammen 256MB macht.
13:55:06 Stefan Dittrich dann müssten sie aber 1024+128MB Hauptspeicher verbauen^^
13:55:07 Gregor_Gabel Sie haben die Karte bekommen, die Sie bestellt haben. Ich kann da leider nichts mehr machen.


Fortsetzung folgt^^

Sayuuk
2007-01-29, 13:54:06
das kann doch nich sein!

Ich weiß ja nu, dass es keine X1400 mit 256MB eigenem Speicher gibt, wenn sie die aber verkaufen, müssen die doch aber dafür sorgen, dass ich zumindest ein entsprechendes Produkt bekomme, oder?

Ich hab nur gerade wenig Lust, da groß nen Streit anzufangen und am Ende ein neues NB kaufen zu müssen, das wär ein Riesen-Aufwand, obwohl ich juristisch gesehen voll im Recht liege^^

gruß Stefan

eraser-x
2007-01-29, 13:57:42
sorry aber wo ist dein problem ?
eine x1400 hat halt hypermemory
würd deine x1600 aber auch haben soweit ich das weis *fg*

betrifft nur notebook chips


dell hat also das verkauft was dort steht x1400 = hypermemory inclusive


mfg

blackbox
2007-01-29, 14:01:46
Wie lange hast du das Notebook schon? Weniger als 2 Wochen? Dann ist es doch kein Problem, das Ding wieder zurück zu schicken.

Sayuuk
2007-01-29, 14:14:00
ich habe auf meiner Dell-Rechnung folgendes stehen:

"256MB ATI MOBILITY RADEON X1400 graphics card, PCI-Express x16"

nichts von HM^^

Unfug
2007-01-29, 14:18:29
Auf Dell.de steht

256MB ATI® MOBILITY™ RADEON® X1400 Grafikkarte, PCI-Express x16 [Im Preis enthalten]
Dell empfiehlt eine dedizierte Grafikkarte mit 256 MB für ein besseres Windows Vista-Erlebnis


Da würde ich jetzt auch denken, daß die Karte 256MB dezidierten Speicher hat.

Edit:
X1400 Daten von Notebookcheck (http://www.notebookcheck.com/ATI-Mobility-Radeon-X1400.915.0.html)
Ich würde gegen angehen. 64Bit gegenüber 128Bit und dann noch weniger Speicher. Sofort zurückschicken.

Einhard
2007-01-29, 14:32:12
Wie lange hast du das Notebook schon? Weniger als 2 Wochen? Dann ist es doch kein Problem, das Ding wieder zurück zu schicken.

Nein, da dieses Geraet extra fuer Ihn konfiguriert wurde. Deshalb hat er kein 14 taegiges Umtauschrecht, wie sonst bei Fernabnahme ueblich.
Die Hypermemory/Turbocache-Geschichte ist ein bisschen Beschiss am Kunden, aber kein Betrug. Da wirst Du im Ernstfall nicht weit kommen. Die Karte hat im Endeffekt 256MB Ram. Das davon nur 128 dediziert sind, stand 100% in der Produktbeschreibung.

MFG

Einhard

Sayuuk
2007-01-29, 16:36:43
wenn du dir anschaust, was Unfug oben zitiert, siehst du, dass es 0% in der Produktbeschreobung stand^^

Symptom
2007-01-29, 16:42:13
wenn du dir anschaust, was Unfug oben zitiert, siehst du, dass es 0% in der Produktbeschreobung stand^^

Poste mal einen Link zu exakt Deinem Notebook bei Dell.
Was Unfug oben schreibt bzw. zitiert ist völlig unerheblich, da es nicht von der Dell Produktseite stammt.

Sayuuk
2007-01-29, 17:15:45
Poste mal einen Link zu exakt Deinem Notebook bei Dell.
Was Unfug oben schreibt bzw. zitiert ist völlig unerheblich, da es nicht von der Dell Produktseite stammt.

tut es wohl^^

Was bei meinem Telefonat rauskam:

Dell verbaut nur die Version, die ich habe. Die angegebenen 256MB setzten sich aus HM und VRAM zusammen, dir Option der Rücksendung, da nicht geliefert was bestellt, bleibt trotzdem.

Sie können auch keine andere Grafikkarte einbauen.

Jetzt meine Frage: (bei einer Rücksendung würde ich alles inkl Porto erstattet bekommen, weil es ja nicht mein Fehler war)

Bekomme ich für 1100-1200€ ein Notebook, das besser ist als das Dell (siehe Signatur), welches auch gut verarbeitet ist?

Ich überlege gerade wirklich, mir ein Neues zu holen und das Dell zurückzuschicken, deshalb suche ich mir ne Alternative. Vor allem dieses blöde kleine Speicherinterface bremst eben schon gewaltig!

gruß Stefan

Symptom
2007-01-29, 17:23:12
Dell Books mit X1400 (http://www1.euro.dell.com/content/products/features.aspx/notebooks_better?c=de&cs=dedhs1&l=de&s=dhs)

Nur komisch, dass bei den Angaben zur Grafikkarte X1400 überall HyperMemory beisteht......:|

Kann da jemand nicht lesen?

Senior Sanchez
2007-01-29, 17:34:03
Im Konfigurationsmenu steht es aber eben nicht und der explizite Hinweis noch darunter, das Dell 256 MB RAM Karten für Vista empfiehlt ist doch dann in diesem Fall schon sehr verwirrend.

Außerdem - wo steht eigentlich auf der Dell Seite dass diese RAM Angaben schon den vom RAM abgezwackten Teil mitbeinhalten? Habe ich nirgends gesehen.

Indem Sinne verstehe ich dann auch seine Argumentation, dass er ja dann eigentlich 1024 + 128 MB RAM haben müsste. Bei dem einen Punkt (Grafik-RAM) was vom Hauptspeicher abziehen und später in der Gesamtübersicht nicht darauf hinzuweisen, dass er jetzt nur 1024-128 MB RAM zur Verfügung hat ist doch eben völlig falsch.

Sayuuk
2007-01-29, 17:38:48
außerdem stehen sowohl in der Rechnung, als auch in der Auftragsbestätigung einfach nur 256MB, nichts von HyperMemory.

Und da es die X1400 mit maximal 256 eigenem Speicher gibt, ging ich natürlich davon aus, dass eben diese da drin ist

gruß Stefan

Symptom
2007-01-29, 17:43:38
Indem Sinne verstehe ich dann auch seine Argumentation, dass er ja dann eigentlich 1024 + 128 MB RAM haben müsste. Bei dem einen Punkt (Grafik-RAM) was vom Hauptspeicher abziehen und später in der Gesamtübersicht nicht darauf hinzuweisen, dass er jetzt nur 1024-128 MB RAM zur Verfügung hat ist doch eben völlig falsch.

Daraus folgert dann, dass ich ab jetzt bei jeder Retail Grafikkarte, die einen Verweis auf HyperMemory hat, beim Händler den dafür abzuzwackenden Arbeitsspeicher gleich mit dazu bekomme, oder wie?
Man kann sich auch dumm stellen...;)

Also entschuldige, aber es steht auf der Eingangseite für diese Notebooks eindeutig die Ergänzung HyperMemory bei der Grafikkarte.
Und wer 1000,- Euro oder mehr ausgibt, ohne zumindest die Produktbeschreibung und die Bedeutung ihres Inhaltes gelesen und verstanden zu haben, .....na ja....

Ich bin nicht gerade ein Freund der Firma Dell, aber hier zu schreiben "Dell betrügt" ist wohl "leicht" übertrieben.
Passender wäre wohl eher "Dell setzt auf den Vertrieb über das Internet, weil viele Kunden sich nicht eingehend über das zu erwerbende Produkt informieren."

GBWolf
2007-01-29, 17:48:36
ich finde beide Seiten sind hier nicht ganz fair.

Dell dadurch dass sie immer 256 mb angeben, weil Sie wissen, das viele Kunden garnicht wissen was Hypermemory ist.
Und den Käufer in diesem Fall, weil er anscheinend genau weiß was hypermemory ist, aber sich ein bischen unwissend darstellt (Es steht ja in der Produktbeschreibung)

Korrekt wäre eigentlich eine schreibweise 128mb+ 128mb shared memory

oder 256mb (128mb shared)

Hypermemory ist doch nur ein neuer begriff um unwissende zu bescheissen, rechtens ist das wohl, aber nicht die feine Art.

MfG


edit: ob das überhaupt rechtens ist, bin ich mir garnicht mal sicher, einem klaren nachteil "shared memory" einfach einen andern namen geben, der sich auch noch nach einer tollen Verbesserung anhört "hypermemory" und offensichtlich dazu dient den tatsächlichen Sachverhalt völlig zu verdrehen ist nicht unbedingt rechtsbeständig, das ist aber dann wiederum Sache der Grafikkarten Hersteller...und ob dagegen jemals jemand klagt....

Sayuuk
2007-01-29, 17:54:06
1. mit dem langen Titel würde niemand reinschauen, da muss was aufreizendes rein ;-)

2. wird HyperMemory da erwähnt, da es die Karte mit max 256 eigenem Speicher + zusätzlich bis zu 256MB HM gibt^^
Das hat nichts mit unwissend zu tun

3. würde da HM wie von GBWolf geschrieben als zu 256 schon gehörig erwähnt werden, dann müsste da auch nicht mehr Speicher rein. Da HM aber nur erwähnt wird, da es auch bei der Maximalausstattung noch zusätzlich möglich ist, sollten sie das machen. Das war jetzt kein ernsthafter Vorschlag, da ich ja davon max 128MB mehr RAM hätte und die Grafikkarte nicht schneller wird.

gruß Stefan

X1400: http://www.notebookcheck.com/ATI-Mobility-Radeon-X1400.915.0.html

skynetwork
2007-01-30, 16:53:59
die karte is so oder so schrott. was du da betreibst ist nur haarspalterei, weil du jetzt scheinbar mit dem selbst bestellten schrott nicht mehr zufrieden bist.

du hast dich nicht genug informiert und jetzt jammerst du rum. nur weil auf deiner rechnung jetzt nicht mehr hypermemory steht (sehr wohl aber überall groß und breit beim bestellvorgang im internet) willst jetzt reklamieren? :ulol3:

sry, aber käufer wie du sind echt .... naja :uhammer:
dell handelt korrekt, ich würd dir auch nix erstatten oder wiedergeben....


13:55:06 Stefan Dittrich dann müssten sie aber 1024+128MB Hauptspeicher verbauen^^


>>>>>>>> 'co comment'
wer hier versucht wen zu betrügen lassen wir wohl besser mal außen vor :D

Dunkeltier
2007-01-30, 17:17:20
tut es wohl^^

Was bei meinem Telefonat rauskam:

Dell verbaut nur die Version, die ich habe. Die angegebenen 256MB setzten sich aus HM und VRAM zusammen, dir Option der Rücksendung, da nicht geliefert was bestellt, bleibt trotzdem.

Sie können auch keine andere Grafikkarte einbauen.

Jetzt meine Frage: (bei einer Rücksendung würde ich alles inkl Porto erstattet bekommen, weil es ja nicht mein Fehler war)

Bekomme ich für 1100-1200€ ein Notebook, das besser ist als das Dell (siehe Signatur), welches auch gut verarbeitet ist?

Ich überlege gerade wirklich, mir ein Neues zu holen und das Dell zurückzuschicken, deshalb suche ich mir ne Alternative. Vor allem dieses blöde kleine Speicherinterface bremst eben schon gewaltig!

gruß Stefan


http://www.brunen-it-shop.de/shop/notebook-15.4-zoll-core-2-duo-t7200-2x-2-ghz-1024mb-ddr2-120-gig-256mb-geforce-7600go-dvdbrenner-p-1859.html?osCsid=cb1f2a421f9f5138ba89d9b97c3ed8fd

- Core 2 Duo T7200 mit 2x 2Ghz (2x 2MB L2-Cache)
- 256MB Geforce 7600 Go (!)
- 1024MB RAM
- 120GB HDD

999 Euro

Mehr Speicher oder andere Festplatte kannste immer noch konfigurieren, genauso WLAN. Außerdem läßt sich die Garantie gegen maximal 50 Euro Aufpreis noch um einiges erweitern.

Spasstiger
2007-01-30, 17:20:55
Das mit den 256 MB Grafikspeicher ist schon nicht ganz rechtens, aber dass die Karte ein 128-Bit-Speicherinterface haben soll, steht nirgendwo bei Dell. D.h. wenn man sich nicht näher erkundigt, darf man genauso gut auch mit einer 64-Bit-SI-Karte rechnen. Bezüglich des Speicherinterfaces kann man Dell also keinen Vorwurf machen.

Sayuuk
2007-01-30, 17:24:18
die karte is so oder so schrott. was du da betreibst ist nur haarspalterei, weil du jetzt scheinbar mit dem selbst bestellten schrott nicht mehr zufrieden bist.

du hast dich nicht genug informiert und jetzt jammerst du rum. nur weil auf deiner rechnung jetzt nicht mehr hypermemory steht (sehr wohl aber überall groß und breit beim bestellvorgang im internet) willst jetzt reklamieren? :ulol3:

sry, aber käufer wie du sind echt .... naja :uhammer:
dell handelt korrekt, ich würd dir auch nix erstatten oder wiedergeben....



>>>>>>>> 'co comment'
wer hier versucht wen zu betrügen lassen wir wohl besser mal außen vor :D

würdest du dir einmal den Link (http://www.notebookcheck.com/ATI-Mobility-Radeon-X1400.915.0.html) durchlesen, wüsstest du, dass die Erwähnung von HyperMemory gar nichts ändert, da auch die Karte, auf der 256MB verbaut sind, noch zusätzlich HyperMemory benutzt!
Erstmal lesen bevor man etwas sagt!

Mir ging es darum, dass da eben nicht erwähnt ist, dass bei den 256MB schon die Hälfte HM ist!

skynetwork
2007-01-30, 21:58:44
andersrum steht auch ÜBERALL BEI DELL, DAß DEIN LAPTOP MIT EINER 256MB HYPERMEMORY KARTE VERBASTELT WIRD.

und 256mb hypermemory ist eben 128+128, so einfach. evtl. solltest DU erstmal lesen und fragen, bevor du was bestellst? nur son gedanke :ulol:
nen logischdenkender mensch hätte das entweder gleich so gesehen, oder zumindest nachgefragt, wenns unklar gewesen wäre.

du hast weder das eine, noch das andere und willst jetzt dell dafür anscheissen? merks dir einfach für deinen nächsten kauf ;)
ferner gibts in der grafikkartenauswahl IM BESTELLVORGANG ein "?" auf welches man klicken kann, da werden einige karten gelistet, stichwort AUSWAHLHILFE, wo dann EXPLIZIT folgendes steht:

-------------------------------
256 MB ATI® MobilityTM Radeon® X1400 HyperMemoryTM

Verfügbarkeit nach Modell :
Inspiron 6400
Inspiron 9400

Arbeitsspeicher:
Bis zu 256 MB: 128 MB dedizierter Grafikspeicher, zusätzlicher Systemspeicher von bis zu 256 MB (insgesamt)
-------------------------------------
und so weiter und so fort.....

und nur, weil du zu unfähig bist, auf ein ? zu klicken, wo explizit die eigenschaft, der von dir bestellten karte geschildert wird, betrügt dich dell?

du warst einfach zu bescheuert, gibs wenigstens zu :ulol:
und weil du bekommen hast, was du bestellt hast, willst du jetzt dell anscheissen? ich glaub du hast den knall echt noch nicht gehört. sry für meine ausdrucksweise, aber bei kunden wie dir kommt einem echt das brechen :P




Mir ging es darum, dass da eben nicht erwähnt ist, dass bei den 256MB schon die Hälfte HM ist!

somit wird es sehr wohl erwähnt, du warst nur zu gierig, dich über ein 1200+€ produkt ordetnlich IM BESTELLVORGANG zu informieren und jammerst nu rum. wenn du in irgendeinem vertrag das kleingedruckte nicht liest und nachher dann der anschiss kommt hast auch pech gehabt und der hilfslink von dell zu deiner verbastelten graka kann ja nu wohl nich deutlicher auf die seite gepackt werden, als sie es getan haben. dumm gelaufen würd ich sagen...

mal ganz abgesehen davon, daß die karte mit 256 dediziertem oder 128mb (oder was auch immer) total beschissen bleibt ^^
ich glaub eher du siehst jetzt, was fürne krücke du da sinnfrei bestellt hast, siehst die graka als einzige chance, den kauf rückgängig zu machen und willst dich hier als opfer von dell darstellen, dabei bist du nur opfer deiner selbst. was DU machen willst is schon eher betrug. dell hat in diesem falle echt saubere finger.

geliefert wie bestellt und weil extra für dich angefertigt auch keine 2 wochen rückgaberecht sofern mir bekannt ist.
wer andern eine grube grubt, sich selber in die hose pupt ;)

ich glaube das

Erstmal lesen bevor man etwas sagt!

solltest DU dir lieber ma ganz groß an die wand tapezieren und es als deinen leitspruch 2007 betrachten, nicht ich :ulol2:

Sayuuk
2007-01-31, 00:04:01
Also diese verschachtelte Unterseite habe ich zugegebenerweise nicht gekannt, ich ging aber bei dieser eigentlich eindeutigen Formulierung einfach davon aus, dass es eine 256er sein müsse...

gruß Stefan

Sayuuk
2007-01-31, 00:06:24
mal ganz abgesehen davon, daß die karte mit 256 dediziertem oder 128mb (oder was auch immer) total beschissen bleibt ^^
ich glaub eher du siehst jetzt, was fürne krücke du da sinnfrei bestellt hast, siehst die graka als einzige chance, den kauf rückgängig zu machen und willst dich hier als opfer von dell darstellen, dabei bist du nur opfer deiner selbst. was DU machen willst is schon eher betrug. dell hat in diesem falle echt saubere finger.


denkst du ich will ein 8er 88GTX-SLI System als Notebook mit 4 QX6700 und 128GB RAM??
Es geht hier doch darum, dass die Karte v.A. wegen des kleineren SI's langsamer ist^^ (das kann niemand bestreiten)

Ich wollte ja keine Grafikmonster, aber das bisschen was ich meinte bestellt zu haben, wollt ich auch kriegen

skynetwork
2007-01-31, 00:38:42
die sache is ja die, daß du exakt das bekommen hast, was du auch bestellt hast :frown:

das is ärgerlich, sicherlich, weil du es mit einem mausklick rausgefunden hättest beim näheren betrachten insbesondere der seite im bestellvorgang für die graka.

aber im ernst: 128mb oder 256mb machen bei der karte im endeffekt 0 aus (is mehr so der psychologische effekt). wenns ne x1600 oder 7600 gewesen wäre ok, aber nich bei ner x1400. zumindest musste da nix extra runterfahren, nur weils 128mb ram weniger sind. der flaschenhals bei deiner karte ist keineswegs der ram. die 64bit speicheranbindung und die generellen werte dieser karte sind hier das problem (pixelshader und vertexunits). aber das is halt nunmal ne low-end karte. das bleibt sie aber auch mit 256mb, da ändert sich 0.... zumindest nicht an der realleistung. im benchmark hast dann evtl. paar punkte mehr, aber de facto bringts nix.

ich kenne persönlich auch kein einziges notebook, in dem du ne x1400 mit dedizierten 256mb bekommen kannst. das is bei der karte eben totaler unsinn und nur weil man die theoretisch drauf haben KÖNNTE, bedeutet das nicht, daß jemand das tut. der erhöhte stromverbrauch von mehr speicher steht in keinem verhältnis zur (nicht vorhandenen) mehrleistung der karte mit mehr speicher.

fazit: was mit 256mb vram laufen würde läuft exakt genauso wie mit 128mb vram

wenn du auf grafikleistung ausgewesen wärst, dann wäre dieses book ohnehin ein totaler fehlgriff gewesen (eben wegen der karte. ob nur 128 oder 256 is egal).
freu dich lieber, daß du nen ordentliches stück technik und qualität hast. für ne gelegentliche daddelsession (warcraft, cs oder sonstwas) wirds schon reichen. für alles andere hätts so oder so nich gereicht :)

nicht immer soviel auf das geben, was bei notebookcheck an möglichen konfigs angegeben wird. die bekommen ihre daten von den herstellern. ob jemals jemand sonen chip dann auch irgendwo einbaut oder eingebaut hat ist die andere frage....

aber da dell nicht mit 128bit speicher wirbt und du dann halt eben ne 64bit karte hast, rechtfertigt somit keine rekla, da musste dem dell typen schon recht geben.
ärgerlich, klar, aber ich bezweifle, daß du jemals nen laptop findest, wo ne 128bit 256 vram x1400 drinne steckt. die dinger mags zwar auf papier geben, aber was gibts nicht sonst noch alles auf papier :)
guck dir mal bei geizhals.at die ganzen 15,4" notebooks usw. an mit x1400ern. da findest kein einziges mit 256mb vram. und wenn es da keins gibt, ja dann....
die x1400 mobility mit 256mb vram und 128bit ist ein klassischer papiertiger wie mir scheint. sry2say...

es is leider auch immer wieder fakt, daß notebookhersteller beschnittene karten in laptops verbauen (ramtakt runter, cpu takt runter, anderes speicherinterface und und und) damit man die hitze, strom und sonstwas im zaum hält. vermutlich ist das bei deiner karte ebenfalls so. aber dagegen kann man nichts machen, solange sämtliche beschriebenen leistungen der karte eingehalten werden. und das tut die karte in deinem fall.

hättest du schwarz auf weiß (email von dell o.ä.) das die karte mit 128bit angebunden wird und du aufgrund dessen dazu greifst und feststellst, daß sie doch nur 64bit hat, dann wärs ne rekla wert und sicherlich auch ne rückgabe. aber so is leider ziemlich schlecht und dud kannst nur auf kulanz hoffen (und um die zu bekommen müsste dein ton gegenüber den dell leuten freundlicher sein meiner meinung nach :ulol: )
du musst es mal so sehen: DIE haben ihren job korrekt erfüllt, DU möchtest sowas wie nen gefallen.

hört sich hart an, aber leider isses so :/

Frank
2007-01-31, 10:28:21
Da Ihr beide Euch nun wieder vertragt, werde ich mal von einer Ahndung absehen. :) Hier sollte der Gegenüber weder angeschrien noch beleidigt werden! Beim nächsten mal also bitte gelassener an die Sache herangehen.

XenoX
2007-01-31, 13:55:50
Verstehe garnicht wo das Problem ist, auf der Dell-Homepage wird überall darüber informiert, zudem sollte man sich doch informieren bevor man sich ein Notebook zulegt.:confused:

Sayuuk
2007-01-31, 17:49:43
das ist jetzt nicht böse gemeint, aber wenn du dir alles durchliest, verstehst du es^^

Haarmann
2007-02-01, 11:22:05
Sayuuk

Wenn auf der Rechnung und der Bestellung 256MB steht, dann hat 256MB drin zu sein. Wenn dort der Begriff HyperMemory vorkommt, dann muss dem nicht so sein.

Bei uns in der Schweiz ist das für Dell bitterer, denn hier gilt gemäss OR, ich würde das entsprechende Gesetz in der BRD mal nachlesen, dass ein Kaufvertrag nur zustande kommt, wenn beide Seiten das gleiche verstanden haben.
Ich kenne auch den Fall, dass Dell ein nicht dem Beschrieb entsprechendes Gerät lieferte und danach einfach den Preis mindern wollte - das war allerdings der falsche Kunde für sowas.

Wie beschissen Dell dasteht vor Gericht erklärt sich durch nen Knopfdruck aufs Fragezeichen bei der Grafikkarte von alleine... die angezeigte Seite ist schlicht veraltet und enthält keinerlei Informationen zu der besagten Karte.

http://www1.euro.dell.com/content/products/features.aspx/inspn_6400?c=ch&cs=chdhs1&l=de&s=dhs

Nebenher... Schweizer Link zum Gerät. Eindeutig ist hier kein Hypermemory angegeben. Dell verkauft diese Geräte also irgendwie seltsam.

Sayuuk
2007-02-01, 12:10:00
Schaut euch mal das Video unter "Auswahlhilfe für Grafikkarten" an.

Ist der letzte Screenshot nicht von einem Xbox (360) Spiel? Rechts unten ist doch wohl das Xbox "X", oder? :-P

aths
2007-02-01, 13:01:16
Sayuuk

Wenn auf der Rechnung und der Bestellung 256MB steht, dann hat 256MB drin zu sein. Wenn dort der Begriff HyperMemory vorkommt, dann muss dem nicht so sein.

Bei uns in der Schweiz ist das für Dell bitterer, denn hier gilt gemäss OR, ich würde das entsprechende Gesetz in der BRD mal nachlesen, dass ein Kaufvertrag nur zustande kommt, wenn beide Seiten das gleiche verstanden haben.Zwar gilt auch in Deutschland, dass ein Vertrag eine übereinstimmende Willenserklärung ist, aber natürlich kann man auch hier nicht später einfach sagen, man hätte es anders verstanden.

würdest du dir einmal den Link (http://www.notebookcheck.com/ATI-Mobility-Radeon-X1400.915.0.html) durchlesen, wüsstest du, dass die Erwähnung von HyperMemory gar nichts ändert, da auch die Karte, auf der 256MB verbaut sind, noch zusätzlich HyperMemory benutzt![
Erstmal lesen bevor man etwas sagt!

Mir ging es darum, dass da eben nicht erwähnt ist, dass bei den 256MB schon die Hälfte HM ist!Da verstehe ich erst recht nicht, was du hast – eine Karte die 256 MiB hat, und zusätzlich Hypermemory nutzt, wird in der offiziellen Produktbeschreibung natürlich nicht als 256-MiB-Karte betrachtet, sondern zum Beispiel als 512-MiB-Karte.

Haarmann
2007-02-01, 13:16:57
aths

Auf dem schweizer Link zu dem Gerät von Dell steht ganz deutlich.

"ATi® MobilityTM RadeonTM X1400 256MB Grafik-Controller"

Nur weil dies nicht mehr auf der deutschen Angebotsseite steht heissts ja nicht, dass es nie dort so zu lesen war. Der Ersteller des Threads sagt zumindest, dass genau das auf der Rechnung zu lesen sei und anhand der Tatsache, dass die CH Seite das auch so beschreibt, glaube ich dem Threadersteller dies auch.

Wie würdest Du Dich denn verhalten, wenn Du obigen Satz liest und bestätigt bekommst auf der Rechnung, aber dann nur die Hälfte geliefert bekommst?

aths
2007-02-01, 13:26:24
So wie ich das hier im Thread gesehen habe, konnte man rein anhand der deutschen Dell-Seite herausbekommen, dass es sich um ein Hypermemory-Teil mit nur 128 MiB eigenem Speicher handelt. Der schweizer Link interessiert, wenn das Gerät in der Schweiz gekauft wurde.

Ich hätte im Vorfeld gleich die Finger von allem gelassen, was unterhalb X1600 ist. Der Grafik-Controller nutzt ja auch bei der X1400 hier in der Tat 256 MiB. Hypermemory ist für die Applikation transparent.

Damit will ich nicht sagen, dass ich über ATIs oder Nvidias Hypermemory- oder Turbocache-Vermarktung glücklich bin. Imo ist das eher Hyperdummenfang oder Turboverarsche.

Blutmaul
2007-02-01, 13:54:21
Vielleicht bin ich blind, aber ich finde keine technischen Details zu einer x1400 Grafikkarte, sondern nur zu anderen, älteren Modellen, nämlich der x600 und irgendwelchen Nvidias.
Woher soll ich also bitte die Daten über diese Grafikkarte bekommen?
Jedenfalls nicht über den Fragezeichen-Link im Angebotsbildschirm!

Abgesehn davon, die ganze Hypermemory-Masche ist Kundenverarschung par Excellence!

Mr.Soapdown
2007-02-01, 13:56:33
Hyperdummenfang oder Turboverarsche.

Für mich auch nicht elegant. Aus diesem Grunde würde ich dagegen angehn.
Rechtschutz? JA! Nutz das Teil und lass mal die Herren Anwälte machen. Irgend etwas springt dabei für dich raus.

Lade die Seite auf deine HDD (mit Unterseiten). Im Grunde hat die Rechnung (die Bezeichung der VGA) dir das bestätigt was du "eigentlich falsch" verstanden hast.

aths
2007-02-01, 15:48:07
Was sollen die Herren Anwälte machen? "256MB ATI MOBILITY RADEON X1400 graphics card, PCI-Express x16" steht auf der Rechnung. Was heißt "256MB"? (Wobei es 256 MiB heißen müsste, und ein Leerzeichen zwischen Zahl und Maßeinheit gehört.) Dass die Grafik über eigene 256 MiB verfügt? Oder dass sie 256 MiB nutzen kann? In der Vergangenheit bzw. bei Nicht-Shared-Memory-Karten sind beide Angaben identisch. Nun ist es aber auch üblich, bei Shared-Memory-Lösungen die nutzbare Menge anzugeben, auch wenn der gesamte Speicher vom Hauptspeicher abgezwackt wird.

Es stimmt natürlich, dass die Bezeichung "256MB ATI MOBILITY RADEON X1400 graphics card, PCI-Express x16" suggeriert, dass es sich um eine normale 256-MiB-Karte handeln würde. Andererseits suggeriert eine Bezeichnung wie AGP x8 oder PCI-Express x16 auch, dass die Karte daraus einen Nutzen zöge. Seit vielen Jahren suggeriert ein großer Speicherausbau generell, dass es sich um eine Hochleistungs-Grafikkarte handeln würde (TNT2 M64 mit 32 MiB, FX 5600 oder X1300 mit 512 MiB, ...) und missbrauchte Benamung suggeriert mehr Features (GeForce 4 MX, Radeon 9200) oder mehr Leistung (Radeon 9800 SE, Radeon 9700 Mobile, GeForce FX 5200 (mit 64-Bit-Interface)) als tatsächlich geboten wird.

Ich bin mit dieser Situation natürlich auch unzfrieden. Wenn man jemandem eine Graka empfehlen soll, ist es bei gehobener Mittelklasse relativ einfach. Man nennt zwei, drei konkrete Modellnamen und schärft dem Beratendem ein, dass er unbedingt auf die Zusätze achten muss ("Pro", "GT" und so.) In der Einsteigerklasse herrscht hingegen Verwirrung. Einige kaufen Grakas primär nach dem Preis und glauben tatsächlich, ein Schnäppchen zu machen und eine mit einer [Instert Highend-Modell] vergleichbaren Karte für wenig Geld zu bekommen, nur weil sie

- viel Speicher hat (noch immer Zugpferd Nr. 1)
- oder so ähnlich wie ein Highend-Modell heißt
- AGPx8 oder PCI-Ex16 unterstützt.

Ich sehe nicht, wo man Dell einen Vorwurf machen kann, der bei einem Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg bietet. Irgendeine Asus GF4 MX wurde mal (ich weiß nicht mehr auf welcher Site) mit "Supports DX8" beworben. Die Aussage ist korrekt (jede DX6-Graka "unterstützt" DX8, aber suggeriert dem unbedarften Kunden die Hardware-Unterstützung von Pixelshadern.)

Jeder, der sich für Grakas interessiert, muss sich daher leider darum kümmern, was das Modell das er im Auge hat, nun wirklich bietet. Aus der Bezeichnung alleine ist nicht alles abzulesen. Bei der X1400 käme es mir viel mehr darauf an, ob ein 128-Bit-SI oder 64-Bit-SI geboten wird. Ob nun 128 oder 256 MiB eigener Speicher ist bei diesem Leistungsniveau komplett wurscht.

Sayuuk hat es versäumt, sich über die SI-Breite zu informieren.

Symptom
2007-02-01, 15:51:26
Was sollen die Herren Anwälte machen? "256MB ATI MOBILITY RADEON X1400 graphics card, PCI-Express x16" steht auf der Rechnung. Was heißt "256MB"? (Wobei es 256 MiB heißen müsste, und ein Leerzeichen zwischen Zahl und Maßeinheit gehört.) Dass die Grafik über eigene 256 MiB verfügt? Oder dass sie 256 MiB nutzen kann?

Genau so sieht es aus.
Allerdings freuen sich auch Anwälte gerne mal über lesefaule, begriffstutzige und rechtschutzversicherte Kunden.
Aber meistens eben nur die auf der Gegenseite..;)

Gast
2007-02-01, 16:00:14
Vielleicht bin ich blind, aber ich finde keine technischen Details zu einer x1400 Grafikkarte, sondern nur zu anderen, älteren Modellen, nämlich der x600 und irgendwelchen Nvidias.
Woher soll ich also bitte die Daten über diese Grafikkarte bekommen?
Jedenfalls nicht über den Fragezeichen-Link im Angebotsbildschirm!

Abgesehn davon, die ganze Hypermemory-Masche ist Kundenverarschung par Excellence!

wenn du nich so blind wärst und den einen post oben gelesen hättest, dann kommt man zur infoseite über die x1400 IM BESTELLVORGANG BEI DER GRAFIKKARTENAUSWAHL

skynetwork
2007-02-01, 16:02:59
japp. exakt da, wo man sich noch einmal gründlich über die bestellte karte informieren kann, was man mitunter wohl auch machen sollte :ulol:

was auch immer irgendwer hier sagt: es gibt einfach mal 0 rechtliche handhabe gegen dell....

Haarmann
2007-02-01, 17:12:00
aths

Die Deutsche Seite kann auch angepasst worden sein inzwischen. Das kann man jetzt ja nicht mehr wirklich nachprüfen. Die Schweizer Seite deute ich als Indiz dafür, dass dort tatsächlich mal HyperMemory verschwiegen wurde.

Laut der Schweizer Seite muss es ja einen Dell Inspiron 6400 mit einer X1400 Karte mit 256MB geben. Der Dell Support widersprach aber dem aber, wie der Threadersteller im ersten Post zeigt. Laut Dell gibts diese Karte schlicht nicht für dies Gerät. Entweder lügt also der Dell Support betreffend der Existenz der Karte in einem 6400er oder das schweizer Angebot ist nach wie vor eine Kundenverarsche, weil nicht geliefert wird, was da steht. So oder so ist was faul.

Ich hätte auch keine Karte unter x1600/7600go genommen, aber das darf jeder tun, der will.

Aus meiner Sicht der Dinge ist die Sachlage einfachst. Steht auf der Bestellung/Rechnung HyperMemory, dann ist geliefert worden, was steht. Steht auf der Bestellung/Rechnung nichts von HyperMemory, dann ist das schlicht eine Fehllieferung und falls es gar kein Gerät mit 256MB x1400 gibt (ohne jeglichen HyperMemory Hinweis) von Dell, aber Rechnungen über solche Geräte existieren, dann ist das Betrug.

Ja man muss inzwischen genau lesen, was denn steht...

Aber Grafikkarte mit 256MB wird Dir wohl kein Richter als Grafikkarte mit 128MB durchgehen lassen. Das HyperMemory muss stehen.
Abgesehen davon muss der Richter Dir letzten Endes nur glauben, dass Du mit einer 256MB Karte gerechnet hast und nicht mit einer Diätversion. Dazu ist es einzig nötig, dass sowas existiert und somit möglich wär.

aths
2007-02-01, 17:24:02
aths

Die Deutsche Seite kann auch angepasst worden sein inzwischen. Das kann man jetzt ja nicht mehr wirklich nachprüfen. Die Schweizer Seite deute ich als Indiz dafür, dass dort tatsächlich mal HyperMemory verschwiegen wurde.

Laut der Schweizer Seite muss es ja einen Dell Inspiron 6400 mit einer X1400 Karte mit 256MB geben. Der Dell Support widersprach aber dem aber, wie der Threadersteller im ersten Post zeigt. Laut Dell gibts diese Karte schlicht nicht für dies Gerät. Entweder lügt also der Dell Support betreffend der Existenz der Karte in einem 6400er oder das schweizer Angebot ist nach wie vor eine Kundenverarsche, weil nicht geliefert wird, was da steht.Geliefert wird eine X1400, die 256 MiB RAM nutzen kann. Es wird auch in der Rechung nicht die Eigenschaft zugesichert, dass die X1400 über 256 MiB dedizierten RAM verfügt.

Wenn jemand eine Radeon 9200 kauft, weil er dachte, dass die 9200 DX9 kann, ist das noch kein Grund der den Verkäufer zum Umtausch verpflichtet.

Er hat jetzt eine 3D-Karte, die Anwendungen bis zu 256 MiB RAM zur Verfügung stellt. Aus meiner Sicht ist der Kaufvertrag erfüllt. Arglistige Täuschung kann ich nicht erkennen. Natürlich ist weder ATIs (noch Nvidias) Produktbenamungspolitik transparent, Dell hätte auch auf der Site klarer machen können, dass die angebotene X1400 von den 256 MiB die Hälfte vom PC-Hauptspeicher bezieht.

ATI (AMD) schreibt auf der offiziellen Seite zum Produkt leider noch immer, dass Normal Maps (btw falsch übersetzt als "normale Maps") 4:1 komprimiert werden würden, was gelinde gesagt ziemlich schöngerechnet ist.

So oder so ist was faul.

Ich hätte auch keine Karte unter x1600/7600go genommen, aber das darf jeder tun, der will.

Aus meiner Sicht der Dinge ist die Sachlage einfachst. Steht auf der Bestellung/Rechnung HyperMemory, dann ist geliefert worden, was steht. Steht auf der Bestellung/Rechnung nichts von HyperMemory, dann ist das schlicht eine Fehllieferung und falls es gar kein Gerät mit 256MB x1400 gibt (ohne jeglichen HyperMemory Hinweis) von Dell, aber Rechnungen über solche Geräte existieren, dann ist das Betrug.

Ja man muss inzwischen genau lesen, was denn steht...

Aber Grafikkarte mit 256MB wird Dir wohl kein Richter als Grafikkarte mit 128MB durchgehen lassen. Das HyperMemory muss stehen.
Abgesehen davon muss der Richter Dir letzten Endes nur glauben, dass Du mit einer 256MB Karte gerechnet hast und nicht mit einer Diätversion. Dazu ist es einzig nötig, dass sowas existiert und somit möglich wär.Dell kann auf eine Sorgfaltpflicht des Kunden pochen, der sich vor Vertragsabschluss über den Lieferumfang im Rahmen seiner Möglichkeiten zu informieren hat.

Blutmaul
2007-02-01, 17:50:05
wenn du nich so blind wärst und den einen post oben gelesen hättest, dann kommt man zur infoseite über die x1400 IM BESTELLVORGANG BEI DER GRAFIKKARTENAUSWAHL

Als Kunde kann und darf ich verlangen, das jeder Link, der Informationen über einen Bestandteil eines konfigurierten Rechners enthält. aktuell ist.
Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Wenn ich Infos zu einer x1400 anklicke und Daten zu einer x600 bekomme, ist das nicht mein Fehler, sondern desjenigen, der die Seite erstellt hat, die zu ungenügenden Infos führt.
Das ich als Kunde im Zweifelsfall trotzdem immer die Arschkarte habe, ist eine andere Geschichte.

Haarmann
2007-02-01, 18:05:02
aths

Setzen wir den Fall, dass der Kunde weiss, was für ein Chip ein x1400 ist und auch weiss, was HyperMemory ist. Das ist wohl ein überdurchschnittlicher Kunde, aber wir gehen mal davon aus.
Wie soll er unterscheiden können, welche Karte 256MB Speicher hat und welche HyperMemory nutzt, wenn der Hersteller/Verkäufer nicht verpflichtet ist HyperMemory als Schlüsselwort auf die Rechnung/Bestellung zu schreiben?
Die Tatsache, dass Dell inzwischen HyperMemory deklariert, lässt drauf schliessen, dass es mit der alten Formulierung schon Ärger gab. Ich habe absolut kein Problem damit, wenn Dell diese Karte als x1400 256MB HyperMemory bezeichnet, aber daraus wird keine x1400 256MB.

Zusätzlich ist die Dell Seite mangelhaft. Wer als Privater, via .ch oder .de, das Inspiron 6400 anwählt, der bekommt 3 Modelle präsentiert. Er wählt sich auf der Seite das passende Angebot aus. Ein Klick aufs ? bei der Grafikkarte spricht Bände... eine x1400 kommt in der Beschreibung gar nicht vor. Dort wo der Kunde also wirklich wählt, wird er alleine gelassen mit völlig sinnfreiem Mist.
Nun wähle den mittleren Dell mit x1400 auf der .de Dell Seite und konfigurier mal weiter - Dell wird Dir erstaunlicherweise keine x1400, wie vorher angewählt, als Default setzen.

128MB ATI® MOBILITY™ RADEON® X1300 graphics card, PCI-Express x16 [Im Preis enthalten]
256MB ATI® MOBILITY™ RADEON® X1400 Grafikkarte, PCI-Express x16 [plus 59,50 € oder 2 €/Monat1]
Dell empfiehlt eine dedizierte Grafikkarte mit 256 MB für ein besseres Windows Vista-Erlebnis

Es wird dem User bei der Auswahl verschwiegen, dass die Karte HyperMemory nutzt und der Vista Spruch drunter ist doch wirklich Hohn, wenn es gar keine Karte mit 256MB gibt für dies Gerät!
Dieser Spruch suggeriert jedem Nutzer klar und deutlich, dass es sich bei der Karte um eine Karte ohne HyperMemory und mit dediziertem Speicher handelt.

aths
2007-02-01, 19:53:20
aths

Setzen wir den Fall, dass der Kunde weiss, was für ein Chip ein x1400 ist und auch weiss, was HyperMemory ist. Das ist wohl ein überdurchschnittlicher Kunde, aber wir gehen mal davon aus.
Wie soll er unterscheiden können, welche Karte 256MB Speicher hat und welche HyperMemory nutzt, wenn der Hersteller/Verkäufer nicht verpflichtet ist HyperMemory als Schlüsselwort auf die Rechnung/Bestellung zu schreiben?Alle X1400-Mobile-Versionen nutzen Hypermemory. (Dies ist zumindest mein Wissensstand.) Tatsächlich dürfte die X1400 mit "256" MiB für Vista besser sein, als eine X1300 mit "128" MiB.

Marc-
2007-02-01, 19:56:22
Er hat jetzt eine 3D-Karte, die Anwendungen bis zu 256 MiB RAM zur Verfügung stellt.

Eben genau das tut sie nicht.
Die Karte selbst stellt maximal 128 MiB RAM (nämlich den eigenen) zur Verfügung. Ansonsten stellt Sie garnichts zur Verfügung. Das die Software (auch ein Bios ist eine Software) des Mainboards und der Grafikkarte für die Verwendung als Grafikspeicher einen Teil des Hauptspeichers zweckentfremden, heißt eben genau NICHT, das eine Karte über 256 MiB RAM verfügt, NOCH das Sie diesen zur Verfügung stellt. Verringere ich nämlich den Hauptspeicher des Notebooks (was ich jawohl machen kann und können muss), wird dieser Speicher mitnichten zur Verfügung gestellt, bzw wenn er es wird, ist leider weder Betriebssystem noch Anwendungen sinnvoll nutzbar.

Fakt ist: sollte es so wie in der Rechnung geschrieben auch auf der Webseite (und der Zweifel spricht in diesem Falle dafür) während der Bestellung gestanden haben, dann hat die Karte einfach nicht die zugesicherte Eigenschaft, die ein hinreichend aufmerksamer Besteller allgemein daraus erkennen MUSS. Und wir brauchen nicht wirklich darüber zu diskutieren, warum das Wort "Hypermemory" nicht auftaucht. Das Dell genau diesen "Irrtum" (und auch das ist ein Anfechtungsgrund nebenbei) bei potentiellen Bestellern erreichen möchte ist wohl mehr als sichtbar.

aths
2007-02-01, 20:16:26
Eben genau das tut sie nicht.
Die Karte selbst stellt maximal 128 MiB RAM (nämlich den eigenen) zur Verfügung. Ansonsten stellt Sie garnichts zur Verfügung. Das die Software (auch ein Bios ist eine Software) des Mainboards und der Grafikkarte für die Verwendung als Grafikspeicher einen Teil des Hauptspeichers zweckentfremden, heißt eben genau NICHT, das eine Karte über 256 MiB RAM verfügt, NOCH das Sie diesen zur Verfügung stellt. Verringere ich nämlich den Hauptspeicher des Notebooks (was ich jawohl machen kann und können muss), wird dieser Speicher mitnichten zur Verfügung gestellt, bzw wenn er es wird, ist leider weder Betriebssystem noch Anwendungen sinnvoll nutzbar.Ohne Treiber würden auch keine DX9-Applikationen laufen – würdest du deshalb davon sprechen, dass die Karte kein DX9 zur Verfügung stellen würde?

Natürlich verfügt (im Sinne von "hat die Befehlsgewalt") die X1400 über (bis zu) 256 MiB RAM, auch wenn sie selbst nur 128 MiB mitbringt. Jede Grafikkarte nutzt auch immer irgendwie Teile des restlichen Systems mit, so laufen 3D-Programme weiterhin auf der CPU, während die Graka lediglich kleine Codestücken (Shader) selbstständig abarbeiten kann.

Fakt ist: sollte es so wie in der Rechnung geschrieben auch auf der Webseite (und der Zweifel spricht in diesem Falle dafür) während der Bestellung gestanden haben, dann hat die Karte einfach nicht die zugesicherte Eigenschaft, die ein hinreichend aufmerksamer Besteller allgemein daraus erkennen MUSS. Und wir brauchen nicht wirklich darüber zu diskutieren, warum das Wort "Hypermemory" nicht auftaucht. Das Dell genau diesen "Irrtum" (und auch das ist ein Anfechtungsgrund nebenbei) bei potentiellen Bestellern erreichen möchte ist wohl mehr als sichtbar.Welche Eigenschaft wurde denn zugesichert? Da steht nur "256MB", nicht "256 MiB dedizierter Speicher" oder so. Ich finde Dells Beschreibung nicht optimal, aber ein Rechtsstreit dürfte praktisch keinen Aussicht auf Erfolg haben. Zumal auch nicht heimlich eine Sparversion eingebaut wurde, alle Mobile-X1400-Modelle nutzen Hypermemory. (Jedenfalls kenne ich da keine Ausnahme.)

Marc-
2007-02-01, 20:54:13
Welche Eigenschaft wurde denn zugesichert? Da steht nur "256MB", nicht "256 MiB dedizierter Speicher" oder so. Ich finde Dells Beschreibung nicht optimal, aber ein Rechtsstreit dürfte praktisch keinen Aussicht auf Erfolg haben. Zumal auch nicht heimlich eine Sparversion eingebaut wurde, alle Mobile-X1400-Modelle nutzen Hypermemory. (Jedenfalls kenne ich da keine Ausnahme.)


Das wäre im Einzelfall festzustellen.
Ich bin mir sehr sicher, dass es zu keinem Rechtsstreit käme, wenn man den Vertrag offiziell wegen Irrtums anfechten würde. Weil dem hätte Dell kaum was entgegenzusetzen, denn was wohl für jeden Richter einleuchtend wäre, ist, das Dell durch die Art der Produktbeschreibung, Artikelbezeichnung etc. diesen Irrtum ermöglicht bzw provoziert hat. Und das dieser Irrtum tatsächlich besteht und Grund der Anfechtung ist, ist ebenfalls für jeden, vor allem für Laien, die Richter gerade in dieser Beziehung oft sind (wie ich selbst bereits leidvoll erfahren musste) einfach und unzweifelhaft nachvollziehbar. Betrug nachzuweisen dürfte schwer sein, und ist wohl auch nicht wirklich im Interesse der Beteiligten... eine Rückabwicklung allerdings ohne Nachteile für den Käufer- Ohne grosse Probleme möglich und auch durchsetzbar.

Sayuuk
2007-02-01, 21:04:21
Alle X1400-Mobile-Versionen nutzen Hypermemory. (Dies ist zumindest mein Wissensstand.) Tatsächlich dürfte die X1400 mit "256" MiB für Vista besser sein, als eine X1300 mit "128" MiB.

ja, nur dass eine "echte" 256er über HM bis zu 512 nutzen könnte und meine eben erst über HM die 256 erreicht.

Im Übrigen hat die Karte dann eben nicht wie angegeben 256MB, das hat die Karte einfach nicht, sondern nur 128MB.

Wer dann noch den Spruch "Dell empfiehlt eine dedizierte Grafikkarte mit 256MB..." liest, der kommt ja wohl aus dem Lachen nicht mehr raus^^

Zur X1400: Die "Maximal"-Version hat eben 256MB realen Speicher UND 128 bit SI!

Gast
2007-02-01, 21:12:01
Hmm, also ein recht sinnloser Thread, muß an sagen.

Gut - die Produktbeschreibung ist vielleicht nicht 100% für DAUs oder so geeignet.

Sofern hier aber Unklarheiten oder Fragen sind, sollte man zum Telefonhörer greifen oder ne Mail schreiben. Die Leutz bei DELL sind da sehr hilfsbereit.

Was das Thema Rechtstreit betrifft: Das Thema korrepsondiert mit vorgenannten. Du kaufst doch sicher keine Schuhe, die zu klein sind und beschwerst Dich beim Verkäufer darüber oder so....

Du hast einfach mal Geld sparen wollen und Mist gekauft - wobei das Gerät nicht schlecht ist....


Übrigens riskierst Du gerad einen Rechtsstreit: Du behauptest, dass DELL betrügt und benennst einen Support-Mitarbeiter bei Namen und veröffentlichst ein Chat-Log. Ich hoffe, Herr Gabel ist davon in Kenntnis gesetzt bzw. hat dem zugestimmt.

DELL beschäftigt im Übrigen sehr fähige Rechtsanwälte und wenn die loslegen, wird es teurer als die läppigen 1k€ für das Notebook, über das Du dich aufregst...

Gruß

Stefan

aths
2007-02-01, 21:31:01
ja, nur dass eine "echte" 256er über HM bis zu 512 nutzen könnte und meine eben erst über HM die 256 erreicht.

Im Übrigen hat die Karte dann eben nicht wie angegeben 256MB, das hat die Karte einfach nicht, sondern nur 128MB.

Wer dann noch den Spruch "Dell empfiehlt eine dedizierte Grafikkarte mit 256MB..." liest, der kommt ja wohl aus dem Lachen nicht mehr raus^^Die Grafikkarte ist ja auch dediziert. Der Speicher in diesem Falle nicht (zumindest nicht vollständig.)

Die Grafikkarte hat keine 256 MiB, klar. Sie kann aber 256 MiB nutzen. Worauf bezieht sich die Speicherangabe nun? Es wird nicht zugesichert, dass die 256 MiB dediziert vorhanden sind.

Zur X1400: Die "Maximal"-Version hat eben 256MB realen Speicher UND 128 bit SI!Auch die Mobile-Version? Wird die auch als "256 MiB" angepriesen oder nicht vielmehr als "512 MiB" (bzw fälschlicherweise mit "512MB")?

Gast
2007-02-01, 21:42:12
Übrigens riskierst Du gerad einen Rechtsstreit: Du behauptest, dass DELL betrügt und benennst einen Support-Mitarbeiter bei Namen und veröffentlichst ein Chat-Log. Ich hoffe, Herr Gabel ist davon in Kenntnis gesetzt bzw. hat dem zugestimmt.


Ich war mal so frei und habe dem Dell Support den Link dieses Freds hier geschickt.
Ich finde schon den Threadtitel schlicht eine Frechheit und die Nennung des Real Namens eines dortigen Support Mitarbeiters völlig daneben.

Ich will Dell hier nicht in den Himmel loben (kann man auch kein gewinnausgerichtetes Wirtschaftsunternehmen), aber den Support fand ich bisher immer sehr freundlich, zuvorkommend und kulant.
Kommt aber wohl auch darauf an, wie man in den Support hineinruft...;)

Dunkeltier
2007-02-01, 22:36:13
Die Sache sieht doch so aus: Stand HyperMemory irgendwo dabei ---> Arschkarte für den Käufer. Stand es nicht dabei, ist es eigentlich egal, wie die Sache gelöst wird. Damit meine ich: Entweder die Notebook-"Grafikkarte" hat die 256MB als dedizierten Speicher, oder das Notebook hat 128MB RAM mehr. Denn wenn ständig 128MB RAM für die GPU abgezwackt werden damit diese auf ihre 256MB kommt, fehlt der Speicher ja irgendwo. Also das Notebook mit xy GB RAM und xy MB Grafikspeicher zu bewerben ist nicht. So seh ich das. Aber wie schon gesagt, wurde das Wort HyperMemory vorher auch nur im geringsten erwähnt, ist und bleibt die Arschkarte beim Käufer. :D

Haarmann
2007-02-02, 09:11:08
aths

Toshiba Tecra A7-242 hat ne x1400 mit 256MB dediziertem VRAM.

aths
2007-02-02, 16:23:07
aths

Toshiba Tecra A7-242 hat ne x1400 mit 256MB dediziertem VRAM.... plus 256 MiB Hypermemory?

Haarmann
2007-02-02, 17:00:19
aths

Das Gerät hat 256MB dediziertes VRAM und kann zusätzlich noch 256MB Hauptspeicher als HyperMemory nutzen. Entweder ists also eine x1400 mit 256MB oder eine x1400 512MB HyperMemory.

Wird exakt so angegeben wo ichs nachgelesen hab

ATI Mobility Radeon X1400 512 MB HyperMemory (davon 256 MB DDR Video RAM)

http://de.computers.toshiba-europe.com/cgi-bin/ToshibaCSG/jsp/seriesHomepage.do?service=DE&SERIES_ID=112529

Dem Toshiba Link folgend siehste auch, dass Toshiba selbst es als 512MB HyperMemory bezeichnet. Unter Details dann die Aufschlüsselung.

Es gibt also solche Karten/Module. Ich denke das konnte ich auf die Art beweisen.

Sayuuk
2007-02-02, 18:38:15
Das Witzige:

heute hat anscheinend einer von Dell bei mir angerufen, ich solle doch am Montag bei ihm anrufen...weobei ich nicht weiß, was jetzt kommt^^

Dunkeltier
2007-02-02, 19:21:24
Dann kauf dir aber bitte beim nächsten mal meine "Empfehlung" mit - Core 2 Duo T7200 mit 2x 2Ghz (2x 2MB L2-Cache)
- 256MB Geforce 7600 Go (!)
- 1024MB RAM
- 120GB HDD
für knapp 1000 Euro. Das dürfte, so denke ich, am ehesten deinen Erwartungen entsprechen. Besonders mit der Garantieerweiterung "XXL" für 50 Euro Aufpreis.

aths
2007-02-02, 19:39:45
aths

Das Gerät hat 256MB dediziertes VRAM und kann zusätzlich noch 256MB Hauptspeicher als HyperMemory nutzen. Entweder ists also eine x1400 mit 256MB oder eine x1400 512MB HyperMemory.Es ist nach ATI-Notation eine 512-MB-X1400.

Dem Toshiba Link folgend siehste auch, dass Toshiba selbst es als 512MB HyperMemory bezeichnet. Unter Details dann die Aufschlüsselung.

Es gibt also solche Karten/Module. Ich denke das konnte ich auf die Art beweisen.Klar gibts Modelle mit 256 MiB dediziertem RAM, die aber als 512-MiB-Modell verkauft werden. Ein mit "256MB" bezeichnetes Hypermemory-Modell hat demnach nur 128 MiB eigenen RAM. Alle mobilen X1400 nutzen die Hypermemory-Technologie.

Popeljoe
2007-02-02, 19:42:19
Das Witzige:

heute hat anscheinend einer von Dell bei mir angerufen, ich solle doch am Montag bei ihm anrufen...weobei ich nicht weiß, was jetzt kommt^^
Na das wird doch bestimmt spannend das Gespräch! ;)
Bereite dich gut vor, mach den Typen nass (Marketinggeblubber ahoi!) und berichte dann hier was rausgekommen ist! :D
P1

Haarmann
2007-02-02, 20:12:52
aths

Da gibts nen Problem...

http://ati.amd.com/technology/hypermemory.html

Ich erkenne nirgends, dass irgendwo steht, wie der Speicher aufgeteilt wird.

http://www.asus.com/products.aspx?l1=5&l2=24&l3=317&model=1227&modelmenu=2

http://www.notebooksbilliger.de/product_info.php/notebooks/asus/business_notebooks/asus_f2je5d015e

Da ist nun ein Gerät zu sehen, welches auch ne x1400 512MB HyperMemory hat, aber keine 256MB dedizierten Speicher nutzt.

Da siehste wie wichtig das Zauberwort HyperMemory eben ist. Eine HyperMemory Angabe sagt gar nichts über die Karte aus. Wenn dies Schlüsselwort fehlt, hat die Angabe sich auch nicht auf diese völlig willkürliche Grösse zu beziehen.

Nachtrag

http://www.notebooksbilliger.de/product_info.php/notebooks/toshiba_aktionen/tecrareihe/toshiba_tecra_a7_t7200

So gehört sich das deklariert.

Gandalf
2007-02-03, 19:37:48
@Sayuuk: was auch immer dir jetzt gesagt wird - kann mir auch gut vorstellen, dass Dell Dir entgegenkommt.

Hör auf die Gäste und änder mal ganz schnell Dein Anfangsposting sowie den Titel...ein "?" dahinter statt der "!!" reicht ja schon.

Was Du machst ist abmahnungsfähig. Sogar eine Strafbarkeit nach StGB ist nicht auszuschließen! Stichwort "üble Nachrede" - denn bewiesen ist hier - wie man an der seitenlangen Diskussion unschwer erkennen kann - gar nichts!


Gruß
G

aths
2007-02-04, 21:58:42
Haarmann,

es gibt schon einen Unterschied zwischen der Bezeichnung, wie du sie gerne hättest, und einer Bezeichnung, die noch immer zulässig ist. Wie in diesem Thread mehrfach gesagt wurde, bestand unter zumutbarem Aufwand für den Käufer die Möglichkeit, sich über die tatsächliche Speicherkonfiguration zu informieren. Ich bin auch nicht glücklich darüber, dass Dell sich recht schmallippig auf der Rechnung zeigt. Daraus gleich einen rechtlichen Anspruch gegen Dell herzuleiten ist aber gewagt.



Gandalf,

ganz so krass sehe ich das nicht, aber ich habe (mehr aus inhaltlichen Gründen) mal den Thread-Titel geändert.

Haarmann
2007-02-05, 10:16:52
aths

Du hast Oben mir attestiert, dass ein Vertrag nur zustande kommt, wenn beide Seiten das Gleiche verstehen. Wenn eine Formulierung also nicht eindeutig ist, und das ist sie imho schlicht nicht, dann wird der Richter den Vertrag wohl als ungültig bezeichnen. Wenn jedoch eindeutig eine falsche Bezeichnung gewählt würde, dann wärs Betrug. Davon gehen wir ja nicht aus. Es geht hier darum, dass der Kunde was anderes Verstand, denn geliefert wurde und die Bezeichnung/Deklaration nicht eindeutig ist, weil das Schlüsselwort zT fehlt.
Dementsprechend wird Dell da wohl kulant sich zeigen.

Aenima
2007-02-06, 12:28:01
aths

Du hast Oben mir attestiert, dass ein Vertrag nur zustande kommt, wenn beide Seiten das Gleiche verstehen. Wenn eine Formulierung also nicht eindeutig ist, und das ist sie imho schlicht nicht, dann wird der Richter den Vertrag wohl als ungültig bezeichnen. Wenn jedoch eindeutig eine falsche Bezeichnung gewählt würde, dann wärs Betrug. Davon gehen wir ja nicht aus. Es geht hier darum, dass der Kunde was anderes Verstand, denn geliefert wurde und die Bezeichnung/Deklaration nicht eindeutig ist, weil das Schlüsselwort zT fehlt.
Dementsprechend wird Dell da wohl kulant sich zeigen.
Der rechtliche Anspruch auf Kaufpreisminderung wird aber oft nur bei einem Mangel in einer verkehrswesentlichen Eigenschaft gewährt, was bei einer Grafikkarte, die einwandfrei funktioniert eventuell nicht gegeben sein könnte! Also, wenn dann aufs Kulanz seitens Dell hoffen, denn rechtlich seh ich das eher auf dünnem Eis.

Sayuuk
2007-02-06, 17:03:01
Der rechtliche Anspruch auf Kaufpreisminderung wird aber oft nur bei einem Mangel in einer verkehrswesentlichen Eigenschaft gewährt, was bei einer Grafikkarte, die einwandfrei funktioniert eventuell nicht gegeben sein könnte! Also, wenn dann aufs Kulanz seitens Dell hoffen, denn rechtlich seh ich das eher auf dünnem Eis.

es ist allerdings völlig unerheblich, was auf irgendeiner Unterseite steht, da ich auf der Bestellung UND Rechnung etwas anderes ausgewiesen habe. Das ist das Einzige was zählt. Websites o.Ä. können in Sekunden geändert werden, solange davon nichts auf meiner Rechnung steht, kann man das nicht als Beweis heranziehen!

gruß Stefan

P.S.: Wäre interessant zu wissen, was die einem sagen, wenn man den PC per Telefon bestellt. Die sagen garantiert was von 256MB.

Gast
2007-02-06, 17:33:59
In deiner Signatur schreibst du ja auch von 256 MiB. ;)

Ich halte deine Chancen das gegen den Willen von Dell durchzusetzen für sehr gering. Kulanz wäre deine einzige Chance gewesen, aber ob Dell dazu jetzt noch bereit ist, ist die andere Frage.

Sayuuk
2007-02-06, 19:19:23
komisch:

obwohl jetzt schon 2mal verschiedene Dell-Mitarbeiter bei mir auf Band gesprochen haben und ich darauf bei der angegebenen Nummer bei ihnen eine Nachricht hinterlassen habe, erhalte ich keine Antworten...

skynetwork
2007-02-08, 18:46:59
evtl. hättest einfach ma da sein sollen :D

die haben bestimmt auch besseres zu tun, als jedem angepissten forennörgler hinterherzutelefonieren oder bereit zu stehen, wenn der dann ma anruft ^^

aths
2007-02-09, 06:05:40
aths

Du hast Oben mir attestiert, dass ein Vertrag nur zustande kommt, wenn beide Seiten das Gleiche verstehen.Ich habe gesagt, dass der Vertrag eine übereinstimmende Willenserklärung ist. Und dass man sich nicht einfach später darauf berufen kann, irgendetwas falsch verstanden zu haben. Ansonsten wäre z. B. „das Kleingedruckte“ keine mögliche Falle, da man behaupten könnte, etwas ganz anderes (ohne das Kleingedruckte) verstanden zu haben.

Wenn eine Formulierung also nicht eindeutig ist, und das ist sie imho schlicht nicht, dann wird der Richter den Vertrag wohl als ungültig bezeichnen. Wenn jedoch eindeutig eine falsche Bezeichnung gewählt würde, dann wärs Betrug. Davon gehen wir ja nicht aus. Es geht hier darum, dass der Kunde was anderes Verstand, denn geliefert wurde und die Bezeichnung/Deklaration nicht eindeutig ist, weil das Schlüsselwort zT fehlt.
Dementsprechend wird Dell da wohl kulant sich zeigen.Aus deiner Sicht mag die Formulierung „eindeutig falsch“ sein. Aber ich zweifle, dass das für einen Richter relevant ist, was du davon hälst. Dass Dell sich kulant zeigen dürfte, hat vermutlich den Grund dass Dell zufriedene Kunden höher einschätzt, als in einem Fall wo sie Recht haben, auch Recht zu bekommen.

In diesem Fall gabs auf der Rechung keinen Hinweis auf Hypermemory, aber eben auch keine Behauptung, dass die Graka 256 MiB dedizierten RAM mitbringen würde. Sie kann 256 MiB nutzen, damit ist der Vertragsgegenstand "X1400 256 MiB" erfüllt. Zwar könnte man jetzt noch das Argument bringen, dass es bei Grakas im Geschäftsverkehr üblich sei, die dedizierte Speichermenge anzugeben. Dies lässt sich jedoch auch so sehen, dass es üblich ist, die nutzbare Menge anzugeben und dass nutzbare und dedizierte Speichergröße meistens nur mehr oder weniger zufällig dieselbe Zahl ist.

Man kann sich nicht einfach darauf berufen, „dass man [irgendwas] versteht“. Einige verstanden z. B. bei DX9-Support darunter auch automatisch eine Eignung für alle DX9-Spiele. Andere wiederum verstehen unter 128, 256 oder 512 MiB Speicherausbau (je nach dem, was gerade im Highend-Bereich angesagt ist) Highend-3D-Leistung. Also muss man gucken, was nun genau da steht.

Unter „256MB ATI® MOBILITY™ RADEON® X1400 Grafikkarte, PCI-Express x16" verstehe ich zunächst auch erst mal, dass 256 MiB lokal vorhanden sind (sofern ich nicht wüsste, dass bei den Mobility-1400-ern Hypermemory zum Einsatz kommt.) Daraus kann man aber nicht ableiten, dass meine Sicht der rechtliche Maßstab sein muss und auch ein Richter so sieht. Die Graka kann 256 MiB Speicher nutzen. Und wer 256 MiB dediziert haben möchte, der hat so viel Ahnung von der Materie, dass man ihm zumuten kann (Sorgfaltspflicht etc.), sich zu informierten. Es war auch möglich, sich rein anhand der Dell-Seiten zu informieren, dass für die 256 MiB Hypermemory genutzt wird.

Man kann Dell nur raten, die Beschreibung auf ihren Sites zu präzisieren, so dass der Hypermemory-Begriff bei jeder Nennung des 1400-Modells auftritt, um Verwirrung beim Kunden zu vermeiden. Die Dell-Angabe gleich als rechtswidrig zu betrachten halte ich allerdings für unbegründet.

Ich weiß, dass du bei deiner Position bleiben wirst, aber ich sage voraus, dass es ein schlechter Rat für Sayuuk wäre, einen Rechtsstreit anzufangen.

Haarmann
2007-02-10, 11:58:10
aths

Ob man sich auf einen Streit einlässt oder nicht ist auch ne Frage, ob man ne Rechtsschutzversicherung hat oder nicht. Wer die hat, der kann das tun.
Ich wäre nicht den Weg gegangen, aber ich bestelle auch nie bei Dell, weil ich diese Firma und deren Abbuchungspolitik nicht mag - abgebucht wird nämlich bevor überhaupt festgestellt wird, ob Dell liefern kann. Ich hätte das Problem aber anders geregelt. Was ich exakt tun könnte, steht weiter Unten.

Der Wille des Käufers bei der Bestellung war eine x1400 mit 256MB zu bekommen.
Eindeutigkeit ist bei Bestellung und Rechnung Pflicht, da ansonsten beide Seiten unterschiedliche Ansichten über den Inhalt haben können. Ob man das jeweils durchsetzen will lasse ich auch wieder offen.

Kleingedrucktes gibts bei Onlinegeschäften nicht wirklich. AGBs müssen dem Kunden auch zwingend vor die Nase gehalten werden.

Bei ATI kann jede Karte Hypermemory nutzen. Wenn man Dir ne X1950 XT mit
512MB verkauft und Dir ne X1950 XT mit 256MB und 256MB HyperMemory liefert, dann wette ich Du würdest das nicht OK finden.
Wieso ist das bei nem NB anders?

Dell hat als Hersteller und Verkäufer das Pech, dass sich der Kunde nur bei Dell informieren kann und die Information schlicht mangelhaft ist, weil die Seiten zT falsche Links enthalten und das den Kunden verwirren muss.

Ganz nebenher könnte ich das weit einfacher lösen - ein Anruf bei meiner Kreditkartenfirma und ich storniere den Kauf innert einem Monat sehr schnell ;).
Gerät einpacken und retour mit. Da kann Dell tun, was se wollen.

Symptom
2007-02-10, 19:35:19
aths

Ob man sich auf einen Streit einlässt oder nicht ist auch ne Frage, ob man ne Rechtsschutzversicherung hat oder nicht. Wer die hat, der kann das tun.

Auch Rechtschutzversicherungen machen eine Risikoanalyse, bevor es eine Kostenzusage gibt. Und Du kannst Dir sicher sein, dass keine Rechtschutzversicherung hierfür ihr Go! gibt.

Haarmann
2007-02-11, 10:32:03
Symptom

Mit der Kreditkarte isses auch weit einfacher... Allerdings muss man auch eine haben, die das zulässt.

Wenn die Rechtsschutzversicherung für dies die Kosten nicht übernehmen würde, wärs doch seltsam. Auf der Rechnung stehen 1280MB und im Gerät sind nur 1152MB. Das reicht um das Gerät zurückschicken zu dürfen.
Dies immer unter der Bedingung, dass es wie im Link Unten beschrieben war.


http://www1.euro.dell.com/content/products/features.aspx/inspn_6400?c=ch&cs=chdhs1&l=de&s=dhs

Man beachte auch hier mal, wies Dell beschreibt

http://www1.euro.dell.com/content/products/features.aspx/inspn_9400?c=ch&cs=chdhs1&l=de&s=dhs

und zum Vergleich das gleiche Gerät hier

http://www1.euro.dell.com/content/products/features.aspx/inspn_9400?c=de&cs=dedhs1&l=de&s=dhs

Das Untere Angebot ist eindeutig und unanfechtbar, wogegen das Obere Angebot die beiden Karten anders beschreibt. Niemand muss beim ersten Link davon ausgehen, dass die ersten 2 Karten unterschiedlich viel Speicher haben.

Bei erstem Link solltest Du nebenher mal das Gerät bestellen versuchen zu dem Preis. Inzwischen hat Dell nämlich reagiert und man kriegt auch die x1400 zu sehen und nimmer die x1300, wie noch zuvor (hab ich im Thread erwähnt). Dell reagiert also auf die Fehler, die sie machen.

Drück nebenher mal auf Details beim Gerät und es hat ne GMA950 Grafik. Der Kunde darf gerne etwas verwirrt sein bei Dell.

Symptom
2007-02-11, 11:30:36
Symptom

http://www1.euro.dell.com/content/products/features.aspx/inspn_6400?c=ch&cs=chdhs1&l=de&s=dhs

Man beachte auch hier mal, wies Dell beschreibt

http://www1.euro.dell.com/content/products/features.aspx/inspn_9400?c=ch&cs=chdhs1&l=de&s=dhs

und zum Vergleich das gleiche Gerät hier

http://www1.euro.dell.com/content/products/features.aspx/inspn_9400?c=de&cs=dedhs1&l=de&s=dhs

Das Untere Angebot ist eindeutig und unanfechtbar, wogegen das Obere Angebot die beiden Karten anders beschreibt. Niemand muss beim ersten Link davon ausgehen, dass die ersten 2 Karten unterschiedlich viel Speicher haben.

Der Kunde darf gerne etwas verwirrt sein bei Dell.

In Anbetracht der Links (die ich mir eben mal angeschaut hab..) bin ich geneigt, dir recht zu geben.

skynetwork
2007-02-11, 13:55:32
diskutiert ihr immernoch darüber, ob hier dell einen fehler gemacht hat? ;D

kein richter oder sonstwas wird hier sayuuk recht geben. er hats einfach mal verschlampt. das ganze pseudowissen von einigen hobbyanwälten hier hin oder her. wo keine definitve rechtliche handhabe, da auch keine aussichten auf erfolg, so einfach :ulol:

aber ihr könnt ja mal versuchen, dell zu verklagen, weil es die möglichkeit zur info über die graka ja leider nur direkt über einen button in der bestellung gibt (!) und gemäß bestellauflistung auch einfach mal das in der rechnung steht, was im bestellvorgang angegeben is. würd mich ma interessieren, wer hier aus sicht des richter irgendeine informationspflicht verbockt hat. dell, weil sie infos zur grafikkarte über einen klick auf ein "?" ermöglichen (direkt im bestellvorgang beim menüpunkt grafikkarte wohlgemerkt, zitat dell: "Bis zu 256 MB: 128 MB dedizierter Grafikspeicher, zusätzlicher Systemspeicher von bis zu 256 MB (insgesamt) kann gemeinsam genutzt werden"), oder sayuuk, weil er da nicht raufgeklickt hat und sich nicht informiert hat. mal ganz abgesehen davon, daß er für seine expliziten technischen infos auch dell hätte anrufen, anfaxen, anemailen oder sonstwas können.

wenn jeder poplige nichtbesteller das auf einfachstem wege findet, warum dann der eigentliche besteller nich? klingelts? :rolleyes:


ich setz 100€ auf dell ;D

fest steht, daß du das ding ja nun schon länger als 2 wochen hast und somit eh 0 chance (nicht, daß es vorher eine gab gegen die karte anzugehen, aber ok). rechtschutz wird auch nicht helfen, weil die bei einem mehr als offensichtlichen fehler des kunden nix machen werden (wie vorredner schon sagte, stichwort "risikoanalyse"). was nun wo wie auf der rechnung steht ist völlig egal, vor allem weil da halt das gleiche steht wie im bestellvorgang (256MB X1400) und man sich ja dort direkt (siehe oben) hätte schlau machen können. letztendlich ist immernoch maßgeblich, welcher preis, ausstattung etc. im bestellvorgang am ende erscheint. und wenn der kunde genau da rumschlampt hat ers auch nich anders verdient ;)
im endeffekt hatten wir das alles schon zig male durchgekaut.

sayuuk hats einfach mal verbockt, so einfach und egal was die amateurjuristen hier versuchen rumzupolen, da gibts nix dran zu drehen. das sehen leute mit bissl ahnung so (bin auch kein jurist, aber um das so zu sehen reicht schon normaler menschenverstand und bissl kenntnis), das wird jeder anwalt so sehen (ok, wenn er geldschneider is, dann nich), jeder richter, jede rechtschutzversicherung und dell. leider der käufer nich ^^



Wenn die Rechtsschutzversicherung für dies die Kosten nicht übernehmen würde, wärs doch seltsam. Auf der Rechnung stehen 1280MB und im Gerät sind nur 1152MB. Das reicht um das Gerät zurückschicken zu dürfen.
.

aha, du glaubst also, daß ne rechtschutzversicherung dir dann auch den streit ermöglicht, wenn du z.b. nen gerät mit ner 200GB HD (wie bei nem dell inspiron ;D ) kaufst und das ding dann ja die totale fehllieferung war, weil du effektiv ja nur 170GB nutzbar hast, ja?`

"auf der rechnung steht 200GB, aber ich hab hier nur 170GB, jetzt verklag ich ma dell wegen fehllieferung"

is genau der gleiche sachverhalt wie mit der grafikkarte. bzw. isses bei der grafikkarte noch eindeutiger, da der kunde ja im vorfeld die möglichkeit hatte sich direkt über die page zu informieren, wohingegen er bei ner HD ja selbst hätte rumrechnen müssen, wieviele GB ihm effektiv bleiben ^^
träum weiter :ulol:

aber wie gesagt, du hast deine deine eigene rechtliche auffassung und die wird man auch mit aller logik nich ändern können :) is aber auch ok, jedem seine meinung.

p.s.: alleine schon das hier spricht bände



Ich weiß ja nu, dass es keine X1400 mit 256MB eigenem Speicher gibt, wenn sie die aber verkaufen, müssen die doch aber dafür sorgen, dass ich zumindest ein entsprechendes Produkt bekomme, oder?


ganz klar *ohne worte* und dann noch das danach irgendwann

ja, nur dass eine "echte" 256er über HM bis zu 512 nutzen könnte und meine eben erst über HM die 256 erreicht.

Im Übrigen hat die Karte dann eben nicht wie angegeben 256MB, das hat die Karte einfach nicht, sondern nur 128MB.

Wer dann noch den Spruch "Dell empfiehlt eine dedizierte Grafikkarte mit 256MB..." liest, der kommt ja wohl aus dem Lachen nicht mehr raus^^

Zur X1400: Die "Maximal"-Version hat eben 256MB realen Speicher UND 128 bit SI!

was soll man dazu noch sagen?

wie definiert man "echte"?`eine "echte" isses sobald sie x1400 benannt wird und über einen entsprechenden chip verfügt, daß tut sie, egal wieviel bit, ram, takt oder sonstwas. oben isses noch ne "echte", unten dann ne "maximale", noch weiter oben sollte es gar keine mit 256mb eigenem bzw. dedizierten geben...

das einzige, was wirklich sinn macht is "das man da aus dem lachen nicht mehr heraus kommt", wobei ich aber nicht unbedingt über dell an diese stelle lachen muss :)
freu dich doch einfach über den laptop, die karte wäre mit 128bit und 256mb dedicated auch nicht wirklich besser als so :ulol2:

skynetwork
2007-02-11, 14:08:17
-doppelpost-

Marc-
2007-02-11, 14:32:56
... viel allgmeinplatz mit einer ordentlichen prise selbstgefälligkeit und schadenfreude...

Bevor du so einen unglaublichen unsinn von dir gibst, möchte ich dir empfehlen, doch bitte dich erstmal über das deutsche Rechtssystem und entsprechende einschlägige des (Kauf-)Vertragsrechts im BGB zu informieren, zumindest gewisse Gundlagen sollten schon vorhanden sein bevor man hier derart resolut und allwissend daherkommt. Schau dir einfach mal die entsprechenden Vorgaben für eine Anfechtung eines Vertrages bzw Gründe für dessen nichtigkeit an... vielleicht geht dir ja dann ein Licht auf. Das niemand hier mit einer "betrugsklage" (was im übrigen ein straftatbestand und nicht inhalt eines Zivilverfahrens wäre- hier wuerde auch nicht der geschädigte als kläger auftreten sondern eine staatsanwaltschaft) durchkommen würde ist wohl allen beteiligten hier klar, auch dem threadersteller. Darum ging es aber hier auch in keinster weise. Insofern... lesen des threads würde helfen bevor man derart lospoltert.

skynetwork
2007-02-11, 14:51:44
Bevor du so einen unglaublichen unsinn von dir gibst, möchte ich dir empfehlen, doch bitte dich erstmal über das deutsche Rechtssystem und entsprechende einschlägige des (Kauf-)Vertragsrechts im BGB zu informieren, zumindest gewisse Gundlagen sollten schon vorhanden sein bevor man hier derart resolut und allwissend daherkommt.

exakt das würde ich dir auch mal raten....

hab nie behauptet, daß ich die große rechtsleuchte bin, aber im gegensatz zu so manchen *hust* steh ich wenigstens dazu ;D

gibt nen unterschied zwischen "moralischem rechthaben" und "rechtlichen rechthaben" und den scheinst du mit deinem fulminanten (halb-)wissen leider auch ein bischen zu verkennen.
nicht böse gemeint btw. ;)
ändert trotzdem nichts daran, daß man selbst mit einer anfechtung wegen nichtigkeit aus einem der in diesem thread benannten gründe nicht durchkommen würde. es sei denn man besticht den richter :uhippie:

Haarmann
2007-02-11, 14:51:49
skynetwork

Es ist ein Unterschied ob jemand den eigenen Vertrag ungültig erklären will oder Dell mit ner Betrugsklage heimsuchen will. Das Eine ist einfach zu erreichen, das Zweite wird schwerst hinzubekommen sein.

Bei Details kommt beim Inspiron 6400 die Angabe GMA Grafik - egal welches Gerät, beim gleichen Fenster zeigt das Fragezeichen irgendwelche olle x300 und Co. Das hilft dem Kunden auch nicht weiter.

http://www1.euro.dell.com/content/products/features.aspx/inspn_6400?c=ch&cs=chdhs1&l=de&s=dhs

Die Wahl der Grafik wird nämlich bei obigem Link getroffen und nicht danach. Danach gibts nichts mehr zu wählen und somit auch keinerlei Begründung ein Fragezeichen anzuklicken, welches einem bei der Wahl, die man nicht hat, helfen soll.

Eine Festplatte muss für die Angabe 200GB 200 mia Bytes haben. Falls sie nur 170GB Kapazität im Windows anzeigt, dann ist das zuwenig. Es müssten rund 185GB bei Windows angezeigt werden, damit das noch erfüllt ist. 170 ist zuwenig. Wenn der Kunde auf Wandlung besteht, dann wird das gewandelt werden.
Soviel zu Deinen Rechenkünsten :P

Die erheitern sicherlich auch paar Leute...

skynetwork
2007-02-11, 14:56:20
Soviel zu Deinen Rechenkünsten :P


ich sag ja ich war zu faul :D



Bei Details kommt beim Inspiron 6400 die Angabe GMA Grafik - egal welches Gerät, beim gleichen Fenster zeigt das Fragezeichen irgendwelche olle x300 und Co. Das hilft dem Kunden auch nicht weiter.

http://www1.euro.dell.com/content/products/features.aspx/inspn_6400?c=ch&cs=chdhs1&l=de&s=dhs



is doch so egal, was da steht, fakt is (und nur darum gehts hier ja), daß es eine informationsmöglichkeit für x1400 gibt und das kannst wohl kaum widerlegen...
oder bringt ma beim richter sowas wie "aber zu dem laptop stand bei nem klick ja dieses oder jenes"...

aber wie gesagt, du und der andere da oben habt eure auffassung, ich und weitere haben eben ne andere. wer recht hat würde man vor gericht sehen. aber wir können uns ja trotzdem gerne weiter im kreise drehen.
derweil muss sich sayuuk trotz allem mit dem zufrieden geben, was er geordert hat und von dell gemäß bestellung geliefert wurde ;)

so nebenbei habt ihr bestimmt auch überlesen, daß er im wesentlichen wegen der 64bit anbindung angepinkelt ist und die ram sache scheinbar nur als vorwand für rückwandlung wegen dieser beschneidung nimmt. denn ob die karte nun 128mb oder 256mb dediziert hat, wäre leistungstechnisch eh egal. aber evtl. hat dell ja nach geltendem recht den eigentlichen rechtsverstoss begangen, indem sie nicht auf 64bit hingewiesen haben. könnten uns darüber dann ja die nächsten 4 seiten streiten ;D

wer sich einen trabant bestellt ohne sich zu informieren ob vw motor oder eben trabant original, der muss dann halt eben mit trabant original leben im zweifelsfall. hinterher ist man immer schlauer :)

Marc-
2007-02-11, 15:10:16
exakt das würde ich dir auch mal raten....

hab nie behauptet, daß ich die große rechtsleuchte bin, aber im gegensatz zu so manchen *hust* steh ich wenigstens dazu ;D

gibt nen unterschied zwischen "moralischem rechthaben" und "rechtlichen rechthaben" und den scheinst du mit deinem fulminanten (halb-)wissen leider auch ein bischen zu verkennen.
nicht böse gemeint btw. ;)
ändert trotzdem nichts daran, daß man selbst mit einer anfechtung wegen nichtigkeit aus einem der in diesem thread benannten gründe nicht durchkommen würde. es sei denn man besticht den richter :uhippie:

Schade das du meinen rat nicht befolgt hast und dich einfach mal informiert hast. So bleibt es denn leider auf deiner seite bei halb- bzw nichtwissen. Das hat mit moral auch wenig zu tun, sondern ist einfach simpler bestandteil deutschen vertragsrechts. Da du dich darüber offensichtlich nicht informieren willst, erübrigt sich weitere diskussion.
Nur ein hinweis noch: ich bin wie oben schon erwähnt sehr sicher das eine Anfechtung aus o.g. nie den weg in einen deutschen gerichtssaal finden wuerde sondern sehr schnell aussergerichtlich geklärt wuerde, nämlich durch simple rückabwicklung des kaufvertrages.

Sayuuk
2007-04-21, 14:54:40
Auch auf die Gefahr hin, dass dieser Thread damit überhaupt erst wieder ins "Rampenlicht" kommt, möchte ich, auch damit z.B. bei einerGoogle-Suche keine voreiligen Schlüsse gezogen werden, doch noch den Ausgang der "Geschichte" hier schreiben.

Ich wurde wenige Tage nach der Beschwerde 2mal von Dell angerufen, als ich dort anrife ist aber nie jemand drangegangen. Vor ein paar Tagen hat dann nochmal ein sehr freundlicher und zuvorkommender Mitarbeiter angerufen. Dell schickt mir auf Kulanz (als kostenlos) als Ersatz für mein NB (siehe Sig) ein neues, er garantierte mir sogar eine Grafikkarte mit echten 256MB RAM (s. weiter unten ;) )

Ich bekomme jetzt ein Inspiron 9400 (17", 1920x1200er Auflösung). Da auf der 9400er Bestellseite etwas von einer X1400 mit 256MB stand, ging ich erst davon aus, diese zu bekommen. Da diese aber anscheinend (Der Mitarbeiter fragte extra nach + auf der Auswahlhilfeseite kann man darauf schließen) auch nur die 128er war, die schon bei mir verbaut ist, bekomme ich nun eine 7900GS (wovon ich natürlich hellauf begeistert bin :) )

Ich bekomme nun also von Dell als Ersatz ein Notebook im Wert von 1566€ kostenlos als Ersatz für mein "altes" NB, das heute neu 1190€ kosten würde ==> sehr kulant

Ich revidiere hiermit öffentlich meine hier verbreitete Meinung von Dell (dass sich das erst jetzt klärt, liegt ja eher an mir :P )

viele Grüße Stefan

Gast
2007-04-21, 16:28:02
"Wir empfehlen Windows Vista, weil Microsoft dann unsere Werbung mitfinanziert"-Dell ("Experte" für Computersysteme) macht es sich selbst auch nicht einfach. Erst das Gebashe in den deutschen Medien wegen der Zugehörigkeit zur Intel-Microsoft-Mafia, dann die extra miesen AMD-Lowend-Rechner für Intels Anti-Amd-Kampagne und jetzt auch noch dubiose Marketingstrategien.

Das spiegelt im Moment ziemlich gut den deutschen PC-Handel wieder. Da werden Dinge in der Werbung versprochen zu Preisen, daß man teils nur noch Grinsen kann.
Da kann man für 900,-€ einen Athlon X2 6000+ Rechner kaufen und im Kleingedruckten steht dann, daß es eigentlich nur ein maßlos übertakteter 4200+ EE ist.
Beim Kunden im Unterbewußtsein bleibt dann natürlich A64 X2 6000+ und 900,-€ hängen. Und alle, die realistische Preise nennen, kriegen dann einen Vogel gezeigt ('viel zu teuer').

Das Dell jetzt auch anfängt seine Produkte bewußt mit 'Falschzahlen' aufzuhübschen paßt da eigentlich gut ins Bild. Wer würde sich heute auch noch eine 128 MB-Graka kaufen?
Und das Reizwort "shared-memory" heißt bei Dell jetzt wie? Hyperdingsbums?....?

Am Besten man baut seine PCs selbst zusammen.

Sayuuk
2007-04-21, 17:42:08
"Wir empfehlen Windows Vista, weil Microsoft dann unsere Werbung mitfinanziert"-Dell ("Experte" für Computersysteme) macht es sich selbst auch nicht einfach. Erst das Gebashe in den deutschen Medien wegen der Zugehörigkeit zur Intel-Microsoft-Mafia, dann die extra miesen AMD-Lowend-Rechner für Intels Anti-Amd-Kampagne und jetzt auch noch dubiose Marketingstrategien.

Das spiegelt im Moment ziemlich gut den deutschen PC-Handel wieder. Da werden Dinge in der Werbung versprochen zu Preisen, daß man teils nur noch Grinsen kann.
Da kann man für 900,-€ einen Athlon X2 6000+ Rechner kaufen und im Kleingedruckten steht dann, daß es eigentlich nur ein maßlos übertakteter 4200+ EE ist.
Beim Kunden im Unterbewußtsein bleibt dann natürlich A64 X2 6000+ und 900,-€ hängen. Und alle, die realistische Preise nennen, kriegen dann einen Vogel gezeigt ('viel zu teuer').

Das Dell jetzt auch anfängt seine Produkte bewußt mit 'Falschzahlen' aufzuhübschen paßt da eigentlich gut ins Bild. Wer würde sich heute auch noch eine 128 MB-Graka kaufen?
Und das Reizwort "shared-memory" heißt bei Dell jetzt wie? Hyperdingsbums?....?

Am Besten man baut seine PCs selbst zusammen.

1. gibt's alle Heimanwender-PC's mittlerweile wieder mir XP
2. Ist Hypermemory von Ati und Turbocache von NVIDIA
3. du kannst nicht jeden 4200EE auf 6000 übertakten
4. bau maol ein Notebook selber^^

gruß Stefan

P.S.: @Mod, der Thread kann geschlossen werden