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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Glück bei ebay für 1 Euro, Verkäufer will net!


joomla
2007-02-02, 04:27:26
Hallo Leute,

ich bin mal neu hier und habe ein Problem, ich habe für 1 Euro ein recht teures Handy ersteigert, urplötzlich behauptet der Verkäufer jetzt, es sei Ihm runtergefallen und er müsse es inkl. Verpackung und Zubehör zu seiner Versicherung schicken. Ich solle mir also ein anderes kaufen aus dem Kaufvertrag wird nix. Aber so leicht will ich net nachgeben.

Ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen wenn ich einen 300 Euro Artikel für 1 Euro kaufe? (gab ja mal einen Fall wo einer nen Audi A4 für 1 Euro gekauft hat und Recht bekam ect. pp.)

Was kann ich jetzt tun und wie? Rechtsanwalt würde ich gern mal probieren, meine Rechtschutz hatte ich noch nie im Einsatz.

Bin für jede Hilfe Dankbar!

Lucky_Strike
2007-02-02, 05:08:25
Hi,

also ich würde erst mal ebay informieren.
Weil so geht das ja echt nicht.
Kaufvertrag ist Kaufvertrag, auch bei ebay.
Er muss dir die Ware wie beschrieben schicken.
Ist doch sein Pech wenns ihm runterfällt,
dann muss er dir ein gleichwertiges wie in der Beschreibung besorgen.
Zur Not -> Anwalt.

Stormtrooper
2007-02-02, 05:31:53
Droh ihm erstmal mitm Anwalt, mal guggen was passiert.
Wenn er drauf nicht reagiert mußt du zum Anwalt.

skybeat #01
2007-02-02, 06:56:12
Nee mach das zuerst mit Ebay, erst danach an Anwalt wenden.

Wie kann das sein, dass man en sauteures Handy für einen euro dorte ersteigert und sich kein anderer dafür interessiert hat? ^^

Tomi
2007-02-02, 07:20:04
Wie konntest Du das Handy für 1 Euro ersteigern?

Vermutlich hat der Verkäufer statt "Startpreis" einen "Sofortkauf" Preis von 1 Euro eingegeben?

- meine unverbindliche Laienrechtsmeinung - ;)

Zunächst ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Allerdings ist der Verkäufer etwas dumm mit seiner "Ausrede", denn die könnte ihn teuer zu stehen kommen. Er hätte sich nämlich viel einfacher auf Irrtum bei der Preisauszeichnung (§ 119 BGB) berufen können und....Du hast gewußt, dass das Handy realistisch niemals für 1 Euro Sofort-Kauf angeboten werden kann, da es neu 300 Euro kostet. Ergo war die klar, dass hier was nicht in Ordnung ist und der Irrtum seitens des Verkäufers offensichtlich. Dann kannst Du nicht auf Lieferung bestehen.

Auf die Weise käme der Verkäufer völlig geräuschlos aus der Nummer raus.

Mit seiner eigentlichen Ausrede hat er aber jetzt weiterhin Lieferpflicht bzw. muss Dir, sofern Du das Handy woanders für 250 kaufst, 249 Euro Schadenersatz zahlen, denn Du hattest es ja eigentlich für 1 Euro bei ihm erworben.

- Ende meiner unverbindlichen Laienrechtsmeinung -

Hamster
2007-02-02, 07:37:26
lies dir das mal durch. ob das auch auf dich zutrofft:

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/83415&words=eBay

wenn ja, hast du gute karten.

doxy200
2007-02-02, 09:06:59
Jo,

ich habe vor 2 Tage,einen X2-4800 für 2,99 Euro ersteigert,im Sofortkauf,der typ meint er hätte sich vertan.


doxy:biggrin:

BadMax76
2007-02-02, 09:13:31
Jo,

ich habe vor 2 Tage,einen X2-4800 für 2,99 Euro ersteigert,im Sofortkauf,der typ meint er hätte sich vertan.


doxy:biggrin:

ha, das war bestimmt irgend so ein zugekiffter Student, der total benebelt das Angebot erstellt hat !

Was lernen wir daraus?

Kiffen bringt einfach nichts;)

doxy200
2007-02-02, 09:16:46
Jo,

2 Stunden später hat er ihn wieder eingestellt,mit der 299Euro Sofortkaufoptions oder halt ab 1 Euro,da habe erst mal 2 euro geboten.


doxy:biggrin:

drmaniac
2007-02-02, 12:48:23
@CPU ;) das mit dem rausreden sich vertan und co. zählt aber nicht wirklich. Wenn er nicht freiwillig damit rausrückt, müsste er am Ende auch noch deinen Anwalt zahlen ;) Nicht so einfach aufgeben!

@Handy ;) Tja sehr dumm gelaufen, speichere dir seine email, denn er hat einen riesen Fehler gemacht als er den Kaufvertrag nicht direkt und mit richtigen Mitteln angefochten hat. Der Beweis ist dann seine Aussage, dass das Handy runtergefallen ist... wenn es also nicht kaputt gegangen wäre,hätte er es dir gerne verkauft. So wird das ein Richter sehen. Pech für ihn. Wie oben schon beschrieben könntest du dir sogar ein neues Handy kaufen und dir von ihm Schadensersatz zahlen lassen.

Dumme Leute... gehören bestraft :D

Haarmann
2007-02-02, 13:19:40
joomla

Er soll Dir schlicht die Dokumente der Versicherung vorlegen. Wenn er das kann, dann geht das OK, denn er ist glaubwürdig. Falls er das nicht kann, würde ich mal kurz nen Telefon zum Rechtsschutz wagen.

mofhou
2007-02-02, 13:32:12
Ich würde es auch anfechten, ich habe auch einmal einen teuren Lattenrost für 5,50€ verkauft.
Hab danach eigentlich eher darüber gelacht und mit dem Käufer gefeixt. (Naja, ok, der stand sowieso nur rum.)

cyjoe
2007-02-02, 15:12:58
Sag ihm, dass er es nicht zu versuchen braucht, dir mit scheinheiligen Ausflüchten zu kommen, und dass du von dir aus auch gern vom Kaufvertrag zurücktrittst, er aber beim nächsten mal besser aufpassen sollte. Ich mein, in was für einer Gesellschaft leben wir denn, wegen jedem Dreck gleich nen Anwalt rufen zu wollen? Ein 300-Euro-Handy für einen Euro kriegste eben nur, wenn du nen Knebelvertrag bei Vodafone & Co. abschließt. Gnade vor Recht IMO!

headlion
2007-02-02, 15:39:30
@cyjoe du bist nen geld sack oder?? wenn ich mir was ersteigere will ich das auch haben und nich einfach sagen OK is gut und kauf das handy dann für 300€. bei ebay gehst nen kaufvertrag ein also muss er das handy auch rausrücken. was auch immer gut ist wenn du zur polizei gehst.

quantus
2007-02-02, 15:46:17
Wo liegt das Problem? Teile ihm höflich aber bestimmt mit, das du auf den Kaufvertrag bestehst und wenn du nicht eh schon die Kaufsumme bezahlt hast, dann fordere die Kontoinformationen von ihm an. Sag ihm auch, dass das mit der Versicherung eine gute Idee ist. Schließlich hat er dir einen Sachschaden verursacht und er solle Dich doch als Begünstigten eintragen, damit du den Schadensersatz erhältst.

Habe ich auch letztens gemacht. Habe eine Digi-Cam sehr günstig für nur ein paar Euro ersteigert. Der reale Wert ist natürlich sehr viel höher und der Verkäufer machte auch erst zigen. Aber als ich mit Konsequenzen, also eBay, Anwalt etc. selbst ankam, da war plötzlich die Kamera wie von Geisteshand wieder in Ordnung. :biggrin:

Jetzt ist gewinnen das was zählt! Also kneife die Pobacken zusammen, so dass ein 2 Euro-Stück drin stecken bleibt und stelle Dich der Herausforderung. Sei ein Mann. Ran an den Feind! Dummheit darf nicht noch belohnt werden, indem er davon kommt. Solchen Menschen muss man zeigen, dass Ehrlichkeit immer der bessere weg ist, auch wenn man dabei manchmal Lehrgeld bezahlt!

WTC
2007-02-02, 16:03:02
pass auf, morgen ruft papa von dem kleinen jungen an und bittet ganz lieb, das gebot doch bitte zurückzunehmen, er hat nen Fehler gemacht und daraus gelernt... alles schon erlebt ;)

Monkey
2007-02-02, 16:08:37
aber das er nen fehler gemacht hat is doch offensichtlich oder? hmm das mit der aussage von ihm ist natürlich dumm, aber ich würd auch ungern ein 300 euro handy fuer 1 euro abgeben.

GBWolf
2007-02-02, 16:38:28
@cyjoe du bist nen geld sack oder?? wenn ich mir was ersteigere will ich das auch haben und nich einfach sagen OK is gut und kauf das handy dann für 300€. bei ebay gehst nen kaufvertrag ein also muss er das handy auch rausrücken. was auch immer gut ist wenn du zur polizei gehst.


ich bitte dich. Wenn etwas billiger verkauft wird ok, wenn offensichtlich ein Fehler bei der Angebotserstellung passiert ist, sollte man mal ein Auge zudrücken.

Da gilt das übliche, man sieht sich immer 2 mal im Leben und was du willst was man dir nicht tu, füge keinen andern zu..etc. naja sowas weiß man wenn man entsprechende Erziehung genossen und/oder etwas Reife entwickelt hat.

Dass er das nicht zugibt ist natürlich dann wiederum sein prob, sollte er darauf bestehen, dass das Handy auf einmal kaputt ist, kann seine Versicherung es dir sicher erstatten.

MfG

Dunkeltier
2007-02-02, 16:45:15
aber das er nen fehler gemacht hat is doch offensichtlich oder? hmm das mit der aussage von ihm ist natürlich dumm, aber ich würd auch ungern ein 300 euro handy fuer 1 euro abgeben.

Dann hätte er den Startpreis höher setzen müssen. Bei der regulären Auktion ist das Recht auf jeden Fall auf der Seite des Käufers, beim Sofort-Kauf kann sich der Verkäufer u.U. noch auf einen Preis-Irrtum berufen. Punkt aus.

P2oldi
2007-02-02, 16:51:51
aber das er nen fehler gemacht hat is doch offensichtlich oder? hmm das mit der aussage von ihm ist natürlich dumm, aber ich würd auch ungern ein 300 euro handy fuer 1 euro abgeben.

net unbedingt... wenn er 1€ als Startpreis festlegt, und der TE das dann für nen Euro bekommt, hat der Verkäufer halt Pech gehabt (siehe auch diese Geschichte mit dem Mähdrescher oder was das war).
Sollte er 1€ Sofortkauf gemacht haben, würde ich mal vermuten, daß das ein Erklärungsirrtum ist, und der Verkäufer deswegen aus dem Vertrag rauskann. Bin mir da aber net sicher, die Vorlesung ist shcon etwas länger her ^^

€dith schimpft wegen meiner Langsamkeit, Dunkeltier war schneller :)

AtTheDriveIn
2007-02-02, 17:00:54
Hi,

also ich würde erst mal ebay informieren.
Weil so geht das ja echt nicht.
Kaufvertrag ist Kaufvertrag, auch bei ebay.
Er muss dir die Ware wie beschrieben schicken.
Ist doch sein Pech wenns ihm runterfällt,
dann muss er dir ein gleichwertiges wie in der Beschreibung besorgen.
Zur Not -> Anwalt.

Quark. Wenn ihm die Erfüllung des Vertrages unmöglich geworden ist muß er erstmal gar nix. Die Schuld und Schadensersatzfrage klärt wenn ein Gericht.

Stormtrooper
2007-02-02, 17:15:12
Was seid denn ihr für welche ...
Wenn er das Teil ab 1 € reinsetzt, dann heißt das ganz klar, er will das Ding loswerden auch wenns nur 1 € bringt, sonst hätte wie schon geschrieben der Startpreis erhöht werden müssen oder eben ein Mindestgebot das erreicht werden muß.

joomla
2007-02-02, 17:19:10
Also ich bin etwas verwirrt, zuerst Beschreibe ich mal wie ich ein 300 Euro Handy für 1 Euro erworben habe. Viele Verkäufer meinen Handys so verkaufen zu müssen, Startpreis 1 Euro, Sofortkaufpreis 300 Euro. Ich beobachte diese Auktionen, viele wissen wohl nicht das Sie einige Minuten vor Schluss 1 Euro setzen können und das Gerät gewinnen.

Angeblich sagt der Verkäufer jetzt, er wollte die Auktion beenden und Ihm ist beim beenden der Auktion der Fehler unterlaufen nur so konnte ich es gewinnen, er hat wohl vergessen Gebote zu streichen bevor er die Auktion schloss.

Ist jetzt ein Kaufvertrag zustande gekommen? Wenn kann ich da Fragen? Wie kann ich mit ebay Kontakt aufnehmen.

Nun hat er noch als eine von vielen Mails ordentlich gekündigt oder er ist schriftlich vom Kaufvertrag zurückgetreten. Zu meiner drohung mit dem Anwalt meint der Verkäufer ich soll ruhig einen einschalten er hätte eine Rechtschutzversicherung und müsse keinen Cent zahlen, so nach dem Motto Ha Ha mach doch.

Ich bin nun zu allem bereit und werde einen Anwalt einschalten, muss ich vorher eine Deckungszusage einholen bei der Versicherung?

WTC
2007-02-02, 17:30:19
@alle verfechter vom anwalt: hätte er höflich gebeten von der auktion abstand zu nehmen, würde ich vielleicht sagen: ok, lassen wirs, kann jedem passieren!
Aber wenn das so ist wie beschrieben, das er jetzt immer weitere lügen auf lager hat, würde ich auch weiter gegen vorgehen, echt dreist...

Klingt mir aber alles ein wenig pupertär, vielleicht wirklich nen 15 jähriger der seine ersten erfahrungen bei ebay sammelt ;)

_CaBaL_
2007-02-02, 18:58:56
@alle verfechter vom anwalt: hätte er höflich gebeten von der auktion abstand zu nehmen, würde ich vielleicht sagen: ok, lassen wirs, kann jedem passieren!
Aber wenn das so ist wie beschrieben, das er jetzt immer weitere lügen auf lager hat, würde ich auch weiter gegen vorgehen, echt dreist...

Klingt mir aber alles ein wenig pupertär, vielleicht wirklich nen 15 jähriger der seine ersten erfahrungen bei ebay sammelt ;)


Würde ich auch meinen weil du bist im Recht auch wenn er ne Rechtsschutz hat die das Verfahren übernimmt, das Handy muss er spätestens dann rausrücken

AtTheDriveIn
2007-02-02, 19:01:35
Was seid denn ihr für welche ...
Wenn er das Teil ab 1 € reinsetzt, dann heißt das ganz klar, er will das Ding loswerden auch wenns nur 1 € bringt, sonst hätte wie schon geschrieben der Startpreis erhöht werden müssen oder eben ein Mindestgebot das erreicht werden muß.

Wenn eine Leistung unmöglich geworden ist, dann muß nur im Schuldfall eventuell Schadensersatz gegeben werden, aber das muß ein Richter festellen und nicht du.


Dieses ganze Heuschreckengehabe hier ist echt zum kotzen. Es ist doch offensichtlich das er sich einfach verklickt hat. Man kann sich doch auch mal ein bisschen zurücknehmen oder gibts nur noch Geldgier? Grauenhaft!

rotkäppchen
2007-02-02, 19:14:55
Also ich bin etwas verwirrt, zuerst Beschreibe ich mal wie ich ein 300 Euro Handy für 1 Euro erworben habe. Viele Verkäufer meinen Handys so verkaufen zu müssen, Startpreis 1 Euro, Sofortkaufpreis 300 Euro. Ich beobachte diese Auktionen, viele wissen wohl nicht das Sie einige Minuten vor Schluss 1 Euro setzen können und das Gerät gewinnen.

Angeblich sagt der Verkäufer jetzt, er wollte die Auktion beenden und Ihm ist beim beenden der Auktion der Fehler unterlaufen nur so konnte ich es gewinnen, er hat wohl vergessen Gebote zu streichen bevor er die Auktion schloss.

Ist jetzt ein Kaufvertrag zustande gekommen? Wenn kann ich da Fragen? Wie kann ich mit ebay Kontakt aufnehmen.

Nun hat er noch als eine von vielen Mails ordentlich gekündigt oder er ist schriftlich vom Kaufvertrag zurückgetreten. Zu meiner drohung mit dem Anwalt meint der Verkäufer ich soll ruhig einen einschalten er hätte eine Rechtschutzversicherung und müsse keinen Cent zahlen, so nach dem Motto Ha Ha mach doch.

Ich bin nun zu allem bereit und werde einen Anwalt einschalten, muss ich vorher eine Deckungszusage einholen bei der Versicherung?
wann wäre den ndas angebot zu ende gewesen udn wann hat der verkäufer es beendet?
das ist dann die frage.

obwohh ich der meinung bin dass der verkäufer so kurz vor schluss das angebot nicht mehr beenden kann, das geht doch nur bis spätestens 12 stunden vor ende oder nicht?


das klingt für mich dann,wenn es so ist, wie ich meine, auch nur nach einer ausrede,...
ich würde beim anwalt bleiben, du hattest ja auch eine rechtschutzversicherung, oder?

Stormtrooper
2007-02-02, 19:21:57
Dieses ganze Heuschreckengehabe hier ist echt zum kotzen. Es ist doch offensichtlich das er sich einfach verklickt hat. Man kann sich doch auch mal ein bisschen zurücknehmen oder gibts nur noch Geldgier? Grauenhaft!


Jetzt spiel mal hier nicht den Moralapostel, er wollte das Ding loswerden fertig.
Und zum Thema offensichtlicher Fehler .. wo fängt der denn an?
Kann ja jeder kommen, der nächste versteigert sein 300 € für 280 € ohh .. mir ist ein Fehler passiert .. ist doch lächerlich.

AtTheDriveIn
2007-02-02, 19:31:52
Jetzt spiel mal hier nicht den Moralapostel, er wollte das Ding loswerden fertig.
Und zum Thema offensichtlicher Fehler .. wo fängt der denn an?
Kann ja jeder kommen, der nächste versteigert sein 300 € für 280 € ohh .. mir ist ein Fehler passiert .. ist doch lächerlich.


Das hat nichts mit Moralapostel zu tun.

Und dein Beispiel ist doch nicht ernstgemeint oder?

Meine Güte ein 300 Euro Handy für 1nen Euro bekommen wollen... das ist sowas von eindeutig ein Irrtum gewesen.

joomla
2007-02-02, 20:03:24
Das hat nichts mit Moralapostel zu tun.

Und dein Beispiel ist doch nicht ernstgemeint oder?

Meine Güte ein 300 Euro Handy für 1nen Euro bekommen wollen... das ist sowas von eindeutig ein Irrtum gewesen.

Aber eben darin muss doch auch der Sinn von ebay bestehen, das man auch mal einen Artikel für 1 Euro erwischt der viel mehr wert ist.

Udragor
2007-02-02, 20:05:07
Wenn er das Handy für 1 Euro ersteigert hat, dann kann es ein Irrtum gewesen sein wie er will... Denn wenn die Versteigerung endet und er den zuschlag erhalten hat, dann lief diese Versteigerung bestimmt schon ein paar Tage! Wenn es der Verkäufer nicht schafft, in diesen Tagen den Irrtum zu erkennen und den Startpreis anzupassen oder das Angebot zu beenden und die Auktion für einen Euro weiterlaufen läßt, dann ist er selber schuld!

Edit: Und außerdem hatte der Verkäufer die möglichkeit, den Verlauf der Auktion zu beobachten und hätte so bis 12 Stunden vor ende der Auktion das Angebot beenden können.

AtTheDriveIn
2007-02-02, 20:30:26
Aber eben darin muss doch auch der Sinn von ebay bestehen, das man auch mal einen Artikel für 1 Euro erwischt der viel mehr wert ist.

Du bist als Käufer auch gegen Irrtümer geschützt und ich meine Verkäufer auch, weswegen eine mögliche Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat.

Und nein, Ebay ist ganz sicher nicht dafür da, das 300 Euro Handys für 1 Euro fälschlicherweise verkauft werden. Schnäppchen ja, aber das ist das Handy in diesem Fall nicht, sondern ganz einfach ein Irrtum. Es wird auch jeder Richter so sehen, das verspreche ich dir...

Schönen abend noch!

Stormtrooper
2007-02-02, 20:32:07
das ist sowas von eindeutig ein Irrtum gewesen.


Warum?
Es war ja kein Sofortkauf ... also war das kein Irrtum.

wuschel12
2007-02-02, 20:34:56
Musst halt überlegen, ob sich ein Rechtsstreit für ein 300 € - Handy lohnt. Wenn dies dann mal geklärt ist, ist dieses Handy sowieso nur einen Euro wert...

Kannst ja mal den Link hier posten.

Fettkopp
2007-02-02, 20:54:21
Und nein, Ebay ist ganz sicher nicht dafür da, das 300 Euro Handys für 1 Euro fälschlicherweise verkauft werden. Schnäppchen ja, aber das ist das Handy in diesem Fall nicht, sondern ganz einfach ein Irrtum. Es wird auch jeder Richter so sehen, das verspreche ich dir...

Schönen abend noch!

Es gab doch schon ein Rechtspruch, wegen einer ähnlichen Sache. Da ging es um ein Auto. Der Käufer hatte es für 1€ ersteigert.. der Verkäufer wollte es nicht rausrücken...
Am Ende hat der Richter dem Verkäufer Schadensersatzzahlung aufgebrummt.

schoppi
2007-02-02, 20:59:06
Rein rechtlich ist die Sache klar...aber wenn der Verkäufer sich nicht ganz dumm anstellt, ist da nichts zu machen. Er kann doch immer noch sagen, dass das Handy jetzt nen Defekt hat.

Ich kann den Verkäufer auch verstehen. Ich würde es als Verkäufer nur nicht so weit kommen lassen...

Stormtrooper
2007-02-02, 21:10:57
Rein rechtlich ist die Sache klar...aber wenn der Verkäufer sich nicht ganz dumm anstellt, ist da nichts zu machen. Er kann doch immer noch sagen, dass das Handy jetzt nen Defekt hat.


Und eben weil die Sache so klar is muß der Verkäufer dann zahlen, auch wenn das Handy defekt ist.

schoppi
2007-02-02, 21:17:26
Und eben weil die Sache so klar is muß der Verkäufer dann zahlen, auch wenn das Handy defekt ist.Was muss der Verkäufer bezahlen:confused:

Stormtrooper
2007-02-02, 21:45:04
Schadenersatz ...
Er hat das Handy gekauft, wenn er es nun kaputt macht, seis absichtlich oder fahrlässig muß er ein neues kaufen bzw ihm den Geldbetrag für ein Gleichwertiges erstatten.

schoppi
2007-02-02, 21:50:21
Schadenersatz ...
Er hat das Handy gekauft, wenn er es nun kaputt macht, seis absichtlich oder fahrlässig muß er ein neues kaufen bzw ihm den Geldbetrag für ein Gleichwertiges erstatten.Muss mindfactory (und Co) nicht mal bei Vorkasse...Bestand ist leer, Lieferung kommt nicht=>dann gibts halt Geld (in diesem Fall den 1€) zurück und das wars.

Mag sein, dass es bei eBay rechtlich so läuft wie du es sagst, aber ich würde die Sache abhaken.

The_Strip
2007-02-02, 22:02:40
Schreib ihm doch mal, ob er dir nicht das kaputte Handy schicken kann, ist ja schließlich deins und wenns kaputt ist, kann er es ja eh nicht mehr gebrauchen ;D

joomla
2007-02-02, 22:24:52
Schreib ihm doch mal, ob er dir nicht das kaputte Handy schicken kann, ist ja schließlich deins und wenns kaputt ist, kann er es ja eh nicht mehr gebrauchen ;D

Habe ich schon hinter mir, er schrieb zurück das geht nicht da er das Handy inkl. Karton und allem Zubehör der Versicherung schicken muss. Der verarscht mich total.

Habe Ihm auch vorgeschlagen mir erstmal nur das Zubehör zu schicken wie die 512 MB Karte oder die schicke Handytasche aber all das muss ja angeblich zur Versicherung? Mal eine Frage welche Versicherung will das alles haben? Ich denke mal keine!

Mir war schon klar das der mir das Handy nicht für 1 Euro Kampflos überlässt.

zappenduster
2007-02-02, 22:30:15
geht nicht einfach versicherter versand und dann bei der post beschweren... ok das waehr ne ganz boese masche aber nur so ...

Pixeltechniker
2007-02-02, 22:58:28
Mir stellt sich da die Frage welche Versicherung für ein, durch eigenes Verschulden, kaputt gegangenes Handy bezahlt...
Von der ganzen Sache jetzt aber so einen Affenzirkus zu machen und sogar mit nem Anwalt drohen ist aber wirklich übertrieben. Das Handy rückt der sowieso nicht raus und bevor in dem Fall ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde ist das 300€ Handy durch technischen Fortschritt nur nur 30€ Wert ;)

F5.Nuh
2007-02-02, 23:37:14
[X] will das angebot sehen, dann glaub ich dir ;)

joomla
2007-02-02, 23:46:51
Dachte ich bekomme hier Anregungen wie ich das angehen kann, habe mich wohl geirrt, die Auktion zeige ich nicht her da bestimmt einer dem Verkäufer das Thema hier via Link zukommen lässt. Was meine Verhandlungsposition verschlechtern würde.

Ich werde mir einen Anwalt besorgen und wenn der Typ das nur erfunden hat mit dem kaputten Handy dann werde ich auch eine Strafanzeige wegen Betruges abgeben.

Hätte er mich am Anfang gebeten davon abzusehen und sich Entschuldigt statt mit angeblich runtergefallenen Handys und Versicherungen zu kommen, würde ich vom Anwalt absehen.

Aber jetzt klage ich Ihm den Hintern weg, einfach nur aus Prinzip und er wird für 1 Euro liefern. Und wenn nicht dann zahlt er eben einige hundert Euro Anwaltsrechnungen. Wenigstens lässt er dann das lügen, wenn er wieder einen Artikel unter seinen Wertvorstellungen verkauft.

F5.Nuh
2007-02-02, 23:50:50
sowas ähnlcihes ist mir auch passiert, hab 2 gb speicher ddr1 für recht wenig gekriegt und zudem zeitpunkt sind die preise hochgeschossen.. das geld war sogar überwiesen. Nach wochenlangem warten auf das paket, hieß es plötzlich die post habe das paket verloren usw.... sowas macht mich richtig sauer :mad:

AtTheDriveIn
2007-02-03, 05:42:16
Aber jetzt klage ich Ihm den Hintern weg, einfach nur aus Prinzip und er wird für 1 Euro liefern. Und wenn nicht dann zahlt er eben einige hundert Euro Anwaltsrechnungen. Wenigstens lässt er dann das lügen, wenn er wieder einen Artikel unter seinen Wertvorstellungen verkauft.

Ja, klag ihm mal den Hintern weg.... :rolleyes: Eventuell hast du etwas zu viel Fernsehen geguckt?

Gunaldo
2007-02-03, 10:34:43
sowas ähnlcihes ist mir auch passiert, hab 2 gb speicher ddr1 für recht wenig gekriegt und zudem zeitpunkt sind die preise hochgeschossen.. das geld war sogar überwiesen. Nach wochenlangem warten auf das paket, hieß es plötzlich die post habe das paket verloren usw.... sowas macht mich richtig sauer :mad:

versicherter versand?

joomla
2007-02-03, 13:12:51
Ja, klag ihm mal den Hintern weg.... :rolleyes: Eventuell hast du etwas zu viel Fernsehen geguckt?

Du bist viel zu negativ eingestellt, ich weiß ja nicht ob dir das schon jemand geschrieben hat. Aber so rein rechtlich ist ja ein Kaufvertrag zustanden gekommen denn ich Denke der Verkäufer hat sich zugenüge bei ebay ausgehuelt. Hätten die einen Systemfehler festgestellt hätten Sie die Auktion aufgelöst.

Da diese Auktion aber immer noch so schön darsteht, mit Sie sind der Käufer ect. werde ich das sicherlich dem Verkäufer nicht durchgehen lassen. Und wenn er das erste Schreiben von meinem Anwalt bekommt, muss er sich spätestens dann einen eigenen Anwalt nehmen oder liefern.

F5.Nuh
2007-02-03, 13:13:44
versicherter versand?
jup, hat mir sogar den id code gegeben.. war aber nicht eingetragen.. das war sehr offensichtlich das der mich verarschen wollte :mad:... konnte keine schritte gegen ihn machen, da ich es eilig hatte mit dem speicher. Mein Haupt PC stand am ende insgesamt fast 4 wochen still, hatte so lange mein alten 3pc duron 700 @ 3*128 mb ram und tnt2 zum surfen.

Gunaldo
2007-02-03, 15:41:38
was meinst du mit nicht eingetragen? wenn es keinen nachvollziehbaren nachweis für den versand gibt, steht die lieferung ja noch aus.

bei versichertem versand lässt sich eigentlich nicht tricksen, das ist alles nachvollziehbar.

F5.Nuh
2007-02-04, 13:50:22
er meitne ist versichert verschickt worden (war auch so im preis enthalten) via DHL und gab mir dann iergendein id code der nicht gültig war.. als ich ihn drauf ansprach meitne er bischen warten dann ist er drin. Nach 1er woche hatte ich ihn nochmal angeschreiben da meinte er, er erkundigt sich mal.. nachdem erkundigen meinte er, die post habe das paket verloren und ich krieg mein geld zurück... :mad:

Gunaldo
2007-02-04, 14:47:54
du hättest ja auf jeden fall eine kopie des lieferscheins fordern können und eine schriftliche bestätigung der post ebenfalls.
mit der richtigen sendungs id hättest du ebenfalls prüfen können, ob die sendung verloren ist.

h00ligan
2007-02-04, 19:44:19
Du bist viel zu negativ eingestellt

Das ich nicht lache ... er ist einer der wenigen, der hier was vernünftiges zum Thema postet. Auch wenn an der Sache was nicht stimmt, sind dein Verhalten bzw. deine Ansprüche imho arg überzogen. Wenn du selbst in der Rolle des Verkäufers stecken würdest, würdest du m.M. nach nicht anders handeln.

Metalmaniac
2007-02-04, 20:18:20
Das ich nicht lache ... er ist einer der wenigen, der hier was vernünftiges zum Thema postet. Auch wenn an der Sache was nicht stimmt, sind dein Verhalten bzw. deine Ansprüche imho arg überzogen. Wenn du selbst in der Rolle des Verkäufers stecken würdest, würdest du m.M. nach nicht anders handeln.

Woher willst Du das denn wissen. Alle hacken auf dem Käufer herum und meinen, er solle von seinem Kauf zurücktreten und den "armen" Verkäufer in Ruhe lassen. Wo sind wir hier eigentlich? Wenn ich an der Stelle des Verkäufers wäre, würde ich die Sache zähneknirschend akzeptieren, das gebietet schon der Anstand. Vielleicht würde ich den Käufer sogar bitten, von diesem Kauf Abstand zu nehmen, aber wenn er auf sein "Recht" bestehen würde, wäre es eben Pech für mich und gut is'! Wenn alles vernünftig verlaufen ist und der Verkäufer keinen Fehler gemacht hat und zu seinem Unglück eben nur keiner mehr mitgeboten hatte, tja das ist Schicksal. Aber so wie dieser Mensch sich verhält, daß ist in meinen Augen nahezu kriminell von wegen runtergefallen und Versicherungsfall. Deshalb laß nicht locker @joomla. Du bist im Recht und da der andere es nicht besser verdient zu haben scheint, zieh es durch. Egal was die "geistigen Anwälte" des ach so armen Verkäufers hier von sich geben.

Stormtrooper
2007-02-04, 20:25:15
seh ich so wie Metalmaniac.
Mir kommts langsam so vor als ob hier nur welche beleidigt sind, weil sie noch nicht so ein Glück hatten.

Yan-13
2007-02-04, 21:21:23
So weit kommts gerade noch.

Ebay ist nunmal ein Auktionshaus. Wenn jeder Verkäufer der mit dem Verkaufspreis nicht zufrieden ist und deswegen von seinem Kaufvertrag zurücktreten will bzw. darf, würde doch das ganze Prinzip von einem Auktionshaus verloren gehen.

Und versetzt ihr euch doch mal in die Lage das ihr das Handy für 1€ ersteigert habt ! Würdet ihr dann einfach sagen, ach komm lass sein ich kaufs mir ebend für 300€ woanders ? Wenn das eure Einstellung ist habt ihr definitiv zuviel Geld.

der Lustige
2007-02-05, 19:45:44
Schadenersatz ...
Er hat das Handy gekauft, wenn er es nun kaputt macht, seis absichtlich oder fahrlässig muß er ein neues kaufen bzw ihm den Geldbetrag für ein Gleichwertiges erstatten.


Blödsinn, wenn der Verkäufer nachweisen dass das Handy nun defekt ist, muss er gar nix und kann vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wo kämen wir sonst da hin?

Bei den Beispielfällen konnte kein Defekt nachgewiesen werden bzw. der Verkäufer hat sich etwas dämlich angestellt und gab an, z.B: das Baufahrzeug anderwärtig verkauft zu haben.

Und im Gegensatz zum Baufahrzeug oder Auto ist wohl so ein Nachweis für einen Defekt des Handys wohl kein Problem.


Ich kenne zwar den Tathergang nicht. Aber auf den ersten Blick spiegeln die Aussagen hier sehr gut die deutsche Mentalität wieder: Beschissene Ellenbogengesellschaft, Hauptsache dem anderen eins auswischen.

Ihr solltet euch schämen ihr Geldgeier... Bei so einem gravierenden Irrtum kann man wohl ja noch ein Auge zudrücken.

mofhou
2007-02-05, 20:03:22
Ich kenne zwar den Tathergang nicht. Aber auf den ersten Blick spiegeln die Aussagen hier sehr gut die deutsche Mentalität wieder: Beschissene Ellenbogengesellschaft, Hauptsache dem anderen eins auswischen.

Ihr solltet euch schämen ihr Geldgeier... Bei so einem gravierenden Irrtum kann man wohl ja noch ein Auge zudrücken.
Für soetwas gibt es den Mindestpreis, den er einstellen hätte können. Wie oben schon gesagt ich hatte selber schon etwas für nur 20% des erwarteten Preises verkauft, na und, ich hab es sportlich gesehen.
Ich meine hätte es jemand für 600€ gekauft, hätte der Verkäufer doch auch auf den Vertrag bestanden ;).
mfg
mofhou

No.3
2007-02-05, 20:51:33
Für soetwas gibt es den Mindestpreis, den er einstellen hätte können. Wie oben schon gesagt ich hatte selber schon etwas für nur 20% des erwarteten Preises verkauft, na und, ich hab es sportlich gesehen.
Ich meine hätte es jemand für 600€ gekauft, hätte der Verkäufer doch auch auf den Vertrag bestanden ;).

eben, einer der Ware im Wert von hunderten von Euros für 1 Euro reinstellt, der legt es doch drauf an. Er hat gespielt und er hat verloren. Rück das Handy raus!

Stormtrooper
2007-02-05, 21:14:17
Ihr solltet euch schämen ihr Geldgeier... Bei so einem gravierenden Irrtum kann man wohl ja noch ein Auge zudrücken.


Wo hat er sich denn bitte vertan?
Wie gesagt, wäre es SOFORTKAUF gewesen ok, aber bei einer normalen Versteigerung hat er eben Pech gehabt.

joomla
2007-02-06, 12:41:56
Für alle für die es von Interesse ist.

So also laut meinem Anwalt habe ich einen großen Fehler gemacht, ich schrieb Ihm das ich es auch defekt nehmen würde (nur um seine Lieferbereitschaft zu prüfen) was ein Fehler ist und vor Gericht nicht unbedingt zum Erfolg führen muss. Hätte ich das nicht geschrieben hätte er es sogar auf seine Kosten reparieren und mir zuschiken müssen, hätte er es nicht getan dürfte ich vom Kaufvertrag zurücktreten, mir genau das gleiche neu kaufen können und Ihn auf Schadensersatz verklagen können.

So aber wird sich der Typ genüsslich hinstellen, das Handy in die Hand nehmen und fallen lassen bevor er es an mich sendet :eek:

Natürlich habe ich dann mit meinem Anwalt die Möglichkeit auf vorsetzliche oder mutwillige Beschädigung zu klagen.

Wenigstens habe ich jetzt schon das Geld überwiesen und eine Zusage das er mir das Handy zusendet. Ob nun repariert oder kaputt.

Was ich persönlich für mich daraus gezogen habe ist, das ich ab jetzt jedem Problemverkäufer oder Käufer mit einem Anwalt begegnen werde. Ich war all die Jahre einfach zu gutmütig und hilfsbereit. Jetzt ist schluss damit.

Ich wusste einfach nicht was ich alles für Rechte habe, und die Rechtschutzversicherung kommt einem da Richtig zu gute, denn so ein Anwalt kostet schon sein Geld.

Dykstra
2007-02-06, 12:57:02
Hmm, ich sollte doch noch Jura studieren und Anwalt werden!

Wenn in Zukunft jeder wegen so einem Shice einen Anwalt konsultiert, dann kann man sich in dem Gewerbe bald eine goldene Nase verdienen.

Allerdings werden dann die Beiträge für Rechtsschutzversicherungen gewaltig steigen... :rolleyes:

Kannst du mir bitte deinen Ebay-Benutzernamen verraten, damit ich dich in Zukunft meiden kann? :|

cartman5214
2007-02-06, 13:34:57
Könntest du bitte deinen Namen auch reinstellen oder verschicken damit man dich meiden kann? Nicht das du nach einer Auktion auch anfängst zu nörgeln...
Hatte es auch schon das für ne GraKa kaum was geboten wurde, was solls. Aber hatte es auch schon das mir nach ner Auktion gesagt wurde das man gar nicht so viel bieten wollte.
Wer nicht willens ist die Regeln bei Ebay zu befolgen, der sollte sich vom Acker machen und zu Hause schmollen. Aber nicht hier!

Verkauft ist verkauft. Der VK hat eine eindeutige Willenserklärung abgegeben und keinerlei Form von Irrtum. Wenn ihm das Ergebniss nicht gefällt hätte er ehrlich sein können und nicht die Masche mit dem Defekt abziehen sollen.
Vielleicht wird er wenigstens in Zukunft das komisch kleine Feld mit dem Startpreis beachten!
Noch einmal kurz:
TE=Recht
VK=Unrecht
Und wenn jemand mein Handy runterschmeisst dann soll er gefälligst dafür gerade stehen. Wann und wie ich das Handy erworben habe ist doch vollkommen Latte.

Dykstra
2007-02-06, 13:55:27
@cartman5214

Meine Aussage hat sich zwar nur auf die Vorschlaghammermethode mit dem Anwalt bezogen und meiden will ich joomla, da er in Zukunft sofort zum Anwalt laufen will, wenn es Probleme gibt.

Den aktuellen Fall habe ich überhaupt nicht bewertet, also lass deine Aggressionen über dein misslungenes ebay-Dasein an jemand anderem aus.

Deine persönlichen Probleme interessieren mich nämlich überhaupt nicht.

joomla
2007-02-06, 14:35:01
@cartman5214

Meine Aussage hat sich zwar nur auf die Vorschlaghammermethode mit dem Anwalt bezogen.

Du hast das Thema nicht genau gelesen, ich habe erst mit Anwalt "gedroht" als der Verkäufer behauptet hat es sei Ihm runtergefallen.

Es nützt nichts wenn ich dir meinen ebay Namen gebe, es gibt sicherlich viele die bei so einer Sache um Ihr Recht kämpfen würden.

Nenn mir mal dein Traumhandy, und nun stell dir vor du gewinnst eine Auktion für 1 Euro, würdest du nicht auf dein Recht pochen?

Ich glaube du hast persönliche Probleme und nicht cartman.

Ash-Zayr
2007-02-06, 15:14:02
Ebay war mal ein Auktionshaus, inzwischen ist es eine Festpreisbörse und durchsetzt von Händlern...absolut entgegen der Ur-Idee von Ebay. Ebay ist ein Onlineshop ohne Gewährleistung!

Die schöne Ebay-Werbung im Fernsehen suggeriert, daß man seine seltenen Traum-Dinge dort kaufen kann, oder aber super Schnäppchen macht. Die Zeiten sind aber längst vorbei: früher konnte man ALLES ab 1,- ansetzen und genüßlich zusehen, wie rege geboten wurde.....heute sitze ich als Verkäufer schweißnass bis 5min vor Ende meiner 1,- Auktion und sehe....nichts! Der Markt ist tot, gesättigt....1,- ist ein Risiko geworden, aber kein Irrtum. Wer 1,- einsetzt, macht das aus Marketing-Gründen und um Einstellgebühr zu sparen. Wenn aber nicht sicher ist, daß es ein begeherter Artikel ist, sollte man das lassen und lieber mit Sofort-Kauf oder höherem Mindestgebot arbeiten.

Der Verkäufer in diesem Fall ging davon aus, daß sich das Handy hochbieten würde....aber entweder hat er das Angebot derart lieblos und abschreckend gestaltet, daß keiner bieten wollte, oder er hat ein mieses Bewertungs-Profil, oder er hat es in eine falsche Kategorie gestellt, wo es keiner fand, oder er hat Such-Wörter falsch geschrieben....was auch immer dazu führte, daß nur der Threadsteller es haben wollte, oder sogar nur fand: alles war rechtens und gewiss kein Irrtum!!

Es ist traurig, aber wenn ich z.B. einen 300,- wertigen Artikel für euro 150,- ersteigern würde, dann würde ich mich nicht freuen....ich würde resignieren und mir sagen: so ein Scheiß!! Warum konnte mich nicht noch einer höher bieten, so daß ich es für 210,- gekauft hätte?? Dann wäre vielleicht die Grenze erreicht, wo der Verkäufer es mir schickt....so aber werde ich es nicht bekommen...

Ja, so läuft es....das alles hat nichts mehr mit Auktion zu tun....die Verkäufer wissen genau, was sie am Ende bekommen wollen. Entweder bieten sie selbst hoch durch Freunde oder eigenen Fake-Account; oder es wird abgebrochen vorher...oder wie hier kommen die tollen Stories.


Ash-Zayr

mofhou
2007-02-06, 15:26:29
Für alle für die es von Interesse ist.

So also laut meinem Anwalt habe ich einen großen Fehler gemacht, ich schrieb Ihm das ich es auch defekt nehmen würde (nur um seine Lieferbereitschaft zu prüfen) was ein Fehler ist und vor Gericht nicht unbedingt zum Erfolg führen muss. Hätte ich das nicht geschrieben hätte er es sogar auf seine Kosten reparieren und mir zuschiken müssen, hätte er es nicht getan dürfte ich vom Kaufvertrag zurücktreten, mir genau das gleiche neu kaufen können und Ihn auf Schadensersatz verklagen können.

So aber wird sich der Typ genüsslich hinstellen, das Handy in die Hand nehmen und fallen lassen bevor er es an mich sendet :eek:

Natürlich habe ich dann mit meinem Anwalt die Möglichkeit auf vorsetzliche oder mutwillige Beschädigung zu klagen.

Wenigstens habe ich jetzt schon das Geld überwiesen und eine Zusage das er mir das Handy zusendet. Ob nun repariert oder kaputt.

Was ich persönlich für mich daraus gezogen habe ist, das ich ab jetzt jedem Problemverkäufer oder Käufer mit einem Anwalt begegnen werde. Ich war all die Jahre einfach zu gutmütig und hilfsbereit. Jetzt ist schluss damit.

Ich wusste einfach nicht was ich alles für Rechte habe, und die Rechtschutzversicherung kommt einem da Richtig zu gute, denn so ein Anwalt kostet schon sein Geld.
Ich würde aber seinen Ebayaccount weiterhin beobachten, nicht dass er ein defektes K800i kauft und das dir schickt.

joomla
2007-02-06, 19:21:35
Ich würde aber seinen Ebayaccount weiterhin beobachten, nicht dass er ein defektes K800i kauft und das dir schickt.

Wo war denn die rede von einem k800i?

@ Ash-Zayr: deine Worte stimmen mich nachdenklich du hast recht, irgendwie ist es immer das selbe.