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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erhalte die SZ ohne je ein Abo abgeschlossen zu haben


Scoff
2007-02-03, 14:30:03
Seit rund einer Woche erhalte ich täglich die Süddeutsche Zeitung ohne das ich sie bestellt hätte. Auf der Zeitung ist auch immer mein Name mit Bleistift geschrieben, allerdings falsch. An irgendwelchen Gewinnspielen oder sonstigen Aktionen habe ich nicht teilgenommen.

Wie kommt sowas und was mache ich dagegen? Ich hatte vor eine E-Mail zu schreiben bzw. beim Abo-Service der SZ mal anzurufen aber ich frag lieber vorher doch noch mal nach, bevor ich da irgendwas falsch mache und dann wirklich ein Abo an der Backe habe.

derpinguin
2007-02-03, 14:59:03
solang nix abgebucht wird und kleine rechnung kommt, würd ichs irgnorieren

Scoff
2007-02-03, 15:16:36
Was heißt ignorieren? Sich dran erfreuen das jeden Tag die Zeitung kommt? Rechnungen haben die Angewohnheit nicht sofort zu kommen sondern auch gern etwas später und ich habe keine Lust ein (Halb-)Jahres Abo bezahlen zu müssen, weil ich die Annahme nicht verweigert habe.

CaraCara
2007-02-03, 15:20:04
Da dein Name auf der Zeitung steht, hört sich das für mich an, als hätte jemand auf deinen Namen ein Probeabo abgeschlossen.

Ich würde auf jeden Fall beim Aboservice der SZ anrufen und das klären. Nicht, dass das Abo automatisch verlängert wird und du auf einmal ne Rehcnung für ein SZ Jahrsabo im Briefkasten hast ;)

knuglifix
2007-02-03, 15:58:09
ja besser anrufen

wenn es sich um ein "probe abo" das der verlag selbst initialisiert hat, brauchst du dir keine gedanken machen. diese dürfen nicht automatisch in reguläre abos gewandelt werden. nur wenn du selbst ein probe abo bestellt hast, darf dieses gemäß vereinbarung in ein reguläres abo gewandelt werden für das dann bezahlt werden muss. hat jemand ein probe abo für dich bestellt ohne das du es wusstest ist der vertrag nichtig (denk ich) da scherz-vertrag oder sowas.

Scoff
2007-02-03, 16:26:45
Na dann werde ich da Montag wohl mal anrufen.

Dar1gaaz
2007-02-03, 17:43:22
Da dein Name auf der Zeitung steht, hört sich das für mich an, als hätte jemand auf deinen Namen ein Probeabo abgeschlossen.

Ich würde auf jeden Fall beim Aboservice der SZ anrufen und das klären. Nicht, dass das Abo automatisch verlängert wird und du auf einmal ne Rehcnung für ein SZ Jahrsabo im Briefkasten hast ;)


Du stehst einem aber auch immer und in jeder Lebenslage mit einem guten Ratschlag zur Seite, oder? =P

thiron
2007-02-03, 18:22:59
Wir haben auch 1-2 mal im Jahr die Rhein-Zeitung im Briefkasten. Nichts weiter als Werbung. Solange da keine Rechnung kommt würde ich mir überhaupt keine Gedanken machen.

EureDudeheit
2007-02-03, 18:36:35
§ 241a BGb Zeitung lesen und wegschmeißen, sie haben keine Ansprüche gegen dich!

thom
2007-02-03, 18:37:40
Ich würds vorab klären und einfach mal beim Verlag anrufen. . .

Scoff
2007-02-03, 18:53:46
§ 241a BGb Zeitung lesen und wegschmeißen, sie haben keine Ansprüche gegen dich!

Wie ist Absatz 2 zu verstehen. Das hört sich etwas schwammig an.

EureDudeheit
2007-02-03, 22:25:29
Wie ist Absatz 2 zu verstehen. Das hört sich etwas schwammig an.


d.h. wenn die zeitungen nicht für dich bestimmt waren sondern eigentlich an meier huber gehen sollten oder sie zeitungen liefern weil sie denken, daß du die bestellt hast.

Zaffi
2007-02-03, 22:37:11
ist ne beliebte Masche um "neue" Abonnenten zu werben, aus Kulanz wird dir dann die Rechnung für die ersten Monate erlassen wenn du ein Abo unterschreibst, nur willensstarke Leute weigern sich da kategorisch..

Hatte das mal mit nem Verlag von Kinderbüchern...

Qchinator
2007-02-03, 23:04:41
Wie ist Absatz 2 zu verstehen. Das hört sich etwas schwammig an.

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

Nicht bestellte Waren sind dem Eigentümer (unbenutzt) zur Verfügung zu stellen bzw. er darf sich die Sachen auf eigene Kosten abholen.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

Nicht bestellte Waren sind - sofern diese ge-/benutzt oder gar weggeworfen wurden - zu bezahlen.

Also:
Verlag sofort anrufen -> Sachverhalt abklären... auf Bezahlung oder Rücksendung der Zeitungen sollten die im Normalfall verzichten.

!_Tomcat_!
2007-02-03, 23:06:44
Oder lesen, behalten und in eine Ecke legen. Macht der Verlag auf doof dann gibt man halt die gesamelten alten Werke zurück ;)

Ne ernsthaft. Ein Anruf ist wohl die beste aller Alternativen!

Scoff
2007-02-06, 15:32:06
Hab jetzt mal angerufen und es wurde wohl ein Probeabo abgeschlossen was dann auch heute zuende gewesen wäre. Wie das jetzt zustandekam ist allerdings immer noch ein Rätsel. Also alles in Butter. ;)