PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freistellung und Steuer-Freibetrag


knuglifix
2007-02-03, 19:38:20
hi,

also bis jetzt hab ich gedacht ich verteile meine Freibeträge auf diverse Banken bis maximal 801 Euro in der Summe und brauch mich um nichts weiter zu kümmern. Dachte Freistellungsbetrag = keine Steuern.

Jetzt hab ich das hier gelesen: http://verbraucherschutz.wtal.de/besteuerung.htm

Was heisst das konkret für die Zinserträge die ich mache? so wie ich das da jetzt lese heisst das (sofern die Beträge dort aktuell sind) ..

Ich darf 1.370 Euro an Zinserträge (ohne Werbungskosten Pauschale) im Jahr machen für die ich im Grunde keine Steuern zahlen muss. Durch den Freistellungsbetrag von 801 Euro werden bis zu diesem Betrag keine Steuern abgezogen (durch die Bank direkt von den Zinsen, 30% Steuern ?, und 5 % Soli ?).

Und das was die Banken an Steuerm abgezogen haben, obwohl rechnerisch meine jährlichen Zinserträge unter dem Steuerfreibetrag liegen, muss ich eine "Steuererklärung" machen, um diese "zuviel" bezahlten Steuern zurück zubekommen.

Ist das so richtig?

AnPapaSeiBua
2007-02-03, 19:46:33
Die Werte auf der Seite sind nicht aktuell, das mit den 801 Euro gilt erst ab heuer, das mit den 1421 galt letztes Jahr.

Tomi
2007-02-03, 20:23:17
Die Freibeträge sind in der Tat alt.

Für Ledige gelten seit 2007 801 Euro, für Verheiratete 1.602 Euro.

Von darüber hinaus gehenden Zinseinkünfte werden zunächst 31,65 % (30% Zinsabschlagssteuer zzgl. 5,5% Soli von der Steuer) abgezogen und an Steinbrück überwiesen.

Die kann man sich theoretisch teilweise vom FA mit der Einkommenssteuererkärung wiederholen. Denn die Zinsen über de Freibetrag werden mit dem Einkommenssteuersatz versteuert. Allerdings werden die wenigsten was wiederbekommen. Denn bei der Versteuerung der über dem Freibetrag liegenden Zinseinkünfte gilt nicht etwa der durchschnittliche Einkommenssteuersatz, sondern der, den man auf den letzten verdienten Euro zahlt.

Ein fiktives Beispiel...wenn Du 30.000 Euro Jahreseinkommen hast, beträgt dein durchschnittlicher Einkommenssteuersatz sag ich mal ~ 20%. Das liegt u.a. an den Freibeträgen, die man in der Einkommensteuer hat. Für die Zinseinkünfte zählt aber der Steuersatz, den man auf den 30.000igten Euro zahlt und der liegt sag ich mal bei 35%. Ergo...deine Zinseinkünfte über de Freibetrag werden nicht mit 20 sondern 35% versteuert.

Ergebnis..in dem Beispiel musste sogar noch was nachzahlen, weil die Zinsen mit 35% versteuert werden, aber die Bank nur 31,65% abgeführt hat.

Wenn Du noch nie eine Steuererklärung gemacht hast, rechne vorher nach. Sonst zahlste sogar noch drauf.

DEAF BOY
2007-02-03, 20:43:16
Ist zwar alt, aber man kann auch sehen, wie mit dem Zinsabschlagsteuer, Solaridätszuschlag ausrechnet.

http://www.tagesgeldvergleich.net/tagesgeld/tagesgeld-steuern.html

Beispiel:
Startkapital 26700 €
Zinssatz 3%
Zinsen = 26700 € * 3% /100% = 801 €/Jahr
Freistellungsauftrag 801 € vollständig ausgenutzt.

knuglifix
2007-02-03, 21:48:41
achso .. dann ist der Freistellungsbetrag = Steuerfreibetrag = 801 Euro für ledige.

dachte jetzt wegen den beträgen auf der seite, das das zwei komplett unterschiedliche dinge sind.