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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sie haben das Recht zu schweigen


bArToN
2007-02-03, 21:22:30
Falls ihr es noch nicht kennt, es könnte ja für den einen oder anderen ganz nützlich sein ;)

Thema: Wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten sollte.

http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331&q=hausdurchsuchung

Thanatos
2007-02-03, 21:32:32
Naja, nicht nur bei einer Hausdurchsuchung.

Man muss nicht aktiv bei seiner eigenen Überführung mithelfen.

Das gilt auch, wenn du bei einer Polizeikontrolle ins Röhrchen pusten sollst, auf einem Strich laufen, oder eine Urinprobe abgeben sollst. Das muss man alles nicht.

Nur Blutabnehmen, das dürfen sie, notalls sogar mit Gewalt. ;)



Ach ja...

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! (http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hinweis_Rechtsthemen)

X-D

!_Tomcat_!
2007-02-03, 22:17:06
Prinzipiell alles verweigern was geht.
Wenn die Pozilei Dich an der Wohnung fragt "Dürfen wir mal kurz reinkommen" dann lautet die Antwort NEIN denn sonst gibt man seine Zustimmung und dann können einen selbst schon gebrannte Filme am Tisch Probleme bringen.
Das gleiche gilt für den Kofferraum, das ist Dein Eigentum und da darf die Polizei ohne Beschluss nicht reinschauen.

Freilich kann man sich nicht dagegen wehren, dann holen die sich halt einen Beschluss und dann dürfen sie das, es verschlechtert also nur die Stimmung aller Beteiligten und ist sowie so unaufhaltsam.

Zum Thema Kontrollen. Man muss garnichts sagen, das einzige was man haben muss ist der Perso, aber auch der ist (genau so wie der Führerschein) ein persönliches Dokument und muss nicht aus der Hand gegeben werden. Genau so darf man vor dem Gesetz den Cops alles erzählen was man will, erst wenn man vor Gericht steht muss man die Wahrheit sagen weil sonst Meineid.

Blutabnahme: Dazu sind sie berechtigt, dass ist richtig, das aber auch nur durch einen Amtsarzt. Wer zum Beispiel vor 3 Tagen was geraucht hat ist bei der Urinprobe definitiv drann (Toxiquick) kann beim Abstreiftest (Drugswipe) drann sein, je nachdem wie lange die Einnahme her ist. Blut ist aber nach einen Tag negativ -> Alles verweigern bis es zur Blutentnahme kommt.

Wenn man mit den Cops reden kann kann man ja sagen das meine keine Lust drauf hat seinen Führerschein zu verlieren nur weil man auf einer Feier passiv was abbekommen hat, die meisten der Cops sind dann recht umgänglich.

Alles afaik & imnal

1337
2007-02-03, 23:25:21
Sehr tolles Video!

Lionel Hutz
2007-02-03, 23:28:30
unterhaltsam gemacht, danke für den Link

Urion
2007-02-04, 00:07:34
Freilich kann man sich nicht dagegen wehren, dann holen die sich halt einen Beschluss und dann dürfen sie das, es verschlechtert also nur die Stimmung aller Beteiligten und ist sowie so unaufhaltsam.

Die hohlen sich nicht mal eben einen die brauchen nen richterlichen Beschluss und dafür muss ein Anfangsverdacht vorliegen.
Kein Richter wird niemals ne HD anordnen wenn das nicht Hand und Fuss hat, wenn die Sache nach hinten los geht hätte dieser Richter nämlich ein fettes Problem.



Zum Thema Kontrollen. Man muss garnichts sagen, das einzige was man haben muss ist der Perso, aber auch der ist (genau so wie der Führerschein) ein persönliches Dokument und muss nicht aus der Hand gegeben werden.


Irrtum man muss keinen Ausweiss bei sich haben, man muss nur ein gültiges Ausweisdokument (Pass, Perso) besitzen. Ob man den in der Geldbörse rumträgt oder unter der Klobrille versteckt ist egal.

Peleus1
2007-02-04, 00:15:06
Hab ich mir auch angeschaut. War sehr interessant und lehreich. Er hat auch einen Blog: www.lawblog.de

Thanatos
2007-02-04, 00:26:02
Also wenn dich Gesetze und das Recht allgemein interessieren, so wie aktuelle Rechtssprechungen und deren Beschreibung, wäre vielleicht die NJW was für dich.

Ist aber nicht gerade ne Lektüre für's Klo, oder als Nachtlektüre zu gebrauchen, da das geschriebene Niveau recht hoch ist, und man sehr aufmerksam lesen muss. ;)

Zaffi
2007-02-04, 10:21:15
erstaunlich aber wahr, man darf die Polizei sogar belügen, ist reiner Selbstschutz

Dar1gaaz
2007-02-04, 10:24:53
Aber wird nachher nicht immer gesagt "Bei der Polizeit haben sie aber etwas anderes gesagt" und so wird man doch in die Bredouille gebracht?

Alchemist
2007-02-04, 10:52:08
Das mit der Verschlüsselung der Festplatte scheint keine schlechte Sache zu sein. Passwort vergessen und das war's dann mit der Beweissicherung.

Ärgerlich, daß der Kameramann zweimal Mist gebaut hat.

Stormtrooper
2007-02-04, 11:11:09
Genau so darf man vor dem Gesetz den Cops alles erzählen was man will, erst wenn man vor Gericht steht muss man die Wahrheit sagen weil sonst Meineid.



Falsch ... selbst bei einem Staatsanwalt mußt du schon die Wahrheit sagen.
Und Meineid ist es erst wenn man tatsächlich vereidigt wird, dies ist aber in Deutschland anders als in den amerikanischen Filmen, hier wird man nicht zwangsläufig vereidigt und somit läuft es nur auf eine uneidliche Falschaussage hinaus und diese wird wesentlich weniger bestraft.

Stormtrooper
2007-02-04, 11:12:45
Irrtum man muss keinen Ausweiss bei sich haben, man muss nur ein gültiges Ausweisdokument (Pass, Perso) besitzen.

Stimmt, aber dann weißt du sicher, daß die Polizei dich zur Personalienfestellung mitnehmen darf bis deine Identität eindeutig geklärt ist.
Somit ist das eher kontraproduktiv zu sagen ich hab keinen Ausweis dabei und anderweitig zu versuchen seine Identität zu verschleiern.

teh j0ix :>
2007-02-04, 13:02:26
[X]Sehr gut

Danke für den Link :)

klumy
2007-02-04, 17:23:48
danke für den link
war sehr unterhaltend

schokofan
2007-02-04, 18:38:38
Falsch ... selbst bei einem Staatsanwalt mußt du schon die Wahrheit sagen.

Als Beschuldigter kann man auch dem Gericht das Blaue vom Himmel herunterlügen, ohne strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen...außer natürlich man beschuldigt andere.

Thodin
2007-02-04, 18:45:48
Falls ihr es noch nicht kennt, es könnte ja für den einen oder anderen ganz nützlich sein ;)

Thema: Wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten sollte.

http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331&q=hausdurchsuchung

Danke, jetzt bin ich schlauer.

Stormtrooper
2007-02-04, 18:48:36
Als Beschuldigter kann man auch dem Gericht das Blaue vom Himmel herunterlügen, ohne strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen...außer natürlich man beschuldigt andere.


Erstmal bist du zur Wahrheit verpflichtet, diese Pflicht endet erst wenn du dich selbst belasten würdest.


PS: Ich glaub ich installier echt mal Safe Guard Easy ;D

schokofan
2007-02-04, 18:50:59
Das mit der Wahrheitspflicht gilt nur als Zeuge.

!_Tomcat_!
2007-02-04, 20:12:15
Falsch ... selbst bei einem Staatsanwalt mußt du schon die Wahrheit sagen.
Definitiv nicht. Man darf erzählen was man will, erst wenn man vereidigt wird muss man die Wahrheit erzählen. (Ein guter Freund meines Vaters ist Cop, der hat mir das bestätigt und ein Freund von mir ist angehnder Staatsanwalt, der hat mir das auch bestätigt. Ja ich hab ein tolles Umfeld, ich weiß :( aber das mit dem Anwalt könnt ich vielleicht ja nochmal brauchen ;) )

!_Tomcat_!
2007-02-04, 20:13:59
Irrtum man muss keinen Ausweiss bei sich haben, man muss nur ein gültiges Ausweisdokument (Pass, Perso) besitzen. Ob man den in der Geldbörse rumträgt oder unter der Klobrille versteckt ist egal.
Falsch! Als deutscher Staatsbürger hast Du eine sogenannte Ausweispflicht die Dich zum tragen eines amtlichen Ausweises (sprich Stempel + Lichtbild) verpflichtet!

Urion
2007-02-04, 20:20:32
Falsch! Als deutscher Staatsbürger hast Du eine sogenannte Ausweispflicht die Dich zum tragen eines amtlichen Ausweises (sprich Stempel + Lichtbild) verpflichtet!

Nein!
Wir sind ja nun nicht in der DDR.
Die Regelung ist auch sinnvoll, da eine Mitführpflicht das Ansammeln bestimmter unerwünschter "Problemgruppen" (bsp Demo) wirkungsvoll unterbinden kann, das versteht sich aber nicht mit unserem Demokratieverständnis.
Wenn man keine Ahnung hat....



Als Beschuldigter darf man bei der Polizei und vor Gericht lügen bis sich die Balken biegen, in jedeweder Form. Als Beschuldigter kann man nicht vereidigt werden.

Nich alle glauben was bei Barbara Salesch oder CSI Wanne Eikel an Dummschwätz verbreitet wird.

Die Lüge ich hätte keinen Ausweis dabei hat mich schon mal vor einem Ordnungsgeld bewahrt, der Wachtmeister war wohl zu faul seine Funke zu zücken.
Bin mitm Fahrrad durch die Fußgängerzone und wurde angehalten und nach meinem Ausweis gefragt, nach dem ich meinte ich hätte keinen dabei kam nur ein "Ich will dich hier nicht mehr mitm Fahrrad sehn, zisch ab" und das wars.

Stormtrooper
2007-02-04, 20:20:45
(Ein guter Freund meines Vaters ist Cop, der hat mir das bestätigt und ein Freund von mir ist angehnder Staatsanwalt, der hat mir das auch bestätigt.

Dann sollte dein Vaters Freund nochmal die Schulbank drücken und dein Freund die ersten Semester nochmal wiederholen.

Oder wie erklärst du dir den Paragraphen des StGBs?

§ 153 Falsche uneidliche Aussage

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Einer in Absatz 1 genannten Stelle steht ein Untersuchungsausschuss eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes gleich.


Edit: Und auch als Beschuldigter darf man nicht Lügen bis sich die Balken biegen ...
Gibt nämlich dann auch Dinge wie man sich weiterhin strafbar macht, wenn der Beschuldigte sagt, der oder der ist es gewesen es stellt sich als falsch heraus kommen ruck zuck noch ein paar Straftatbestände hinzu.

!_Tomcat_!
2007-02-04, 20:37:00
Ich lass mich ja gerne belehren.
Ausweispflicht (http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht)

Urion
2007-02-04, 20:37:14
Natürlich kannst du als Beschuldigter lügen, man muss sich ja nicht selbst belasten und wenn man nicht nicht lügen würde täte man sich ja selbst belasten.
Natürlich darf man dabei keine anderen der Schuld bezichtigen bzw Straftaten vortäuschen.

Urion
2007-02-04, 20:38:06
Ich lass mich ja gerne belehren.
Ausweispflicht (http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht)

siehste
Man muss das Teil nich mit sich rumschleppen, von wenigen Ausnahmen abgesehen.

!_Tomcat_!
2007-02-04, 20:41:04
Natürlich kannst du als Beschuldigter lügen, man muss sich ja nicht selbst belasten und wenn man nicht nicht lügen würde täte man sich ja selbst belasten.
Natürlich darf man dabei keine anderen der Schuld bezichtigen bzw Straftaten vortäuschen.
agree. Ist halt auch zu unterscheiden ob man sich selbst schützt, lügt bzw. schweigt, oder ob man jemand anders (möglicherweise auch fälschlicher Weise) belastet.

schokofan
2007-02-04, 20:41:11
Edit: Und auch als Beschuldigter darf man nicht Lügen bis sich die Balken biegen ...
Gibt nämlich dann auch Dinge wie man sich weiterhin strafbar macht, wenn der Beschuldigte sagt, der oder der ist es gewesen es stellt sich als falsch heraus kommen ruck zuck noch ein paar Straftatbestände hinzu.

Hab ich doch bereits geschrieben, so lange man niemand anderes beschuldigt kann man erzählen was man will.

Thanatos
2007-02-04, 20:49:58
Ich lass mich ja gerne belehren.
Ausweispflicht (http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht)

Ausweispflicht ist die Verpflichtung jedes Staatsbürgers eines Landes einen gültigen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer Behörde vorzulegen. Sie bedeutet nicht unbedingt eine ständige Mitführpflicht. In den meisten Ländern existiert eine Ausweispflicht.

;)


Und wer es ganz offiziell, und unverfälscht haben will, für den ist das hier:

http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__1.html