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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stornierung -> Innerhalb welcher Zeit kann ich mit dem Geld rechnen?


Drunky
2007-02-04, 13:58:52
Hallo,

ich habe das 2. mal kaputte Hardware von Hardwareversand geschickt bekommen
und will nun mein Geld zurück haben. Innerhalb welcher Frist müssen sie
das Geld zurücküberweisen?
Ich hatte vor zu schreiben "Ich erwarte schnellstmöglich innerhalb von XX Tagen
eine vollständige Erstattung des Kaufpreises."

Ich konnte in den AGBs (http://www3.hardwareversand.de/3/infoagbprivat.jsp) nichts finden was darauf hindeutet.

Gibt es eine gesetzliche Frist dafür oder kann ich z.b. innerhalb von 15 Tagen
auf mein Geld bestehen?

Ich warte schließlich seit Ende 2006 auf einen funktionstüchtigen PC und
koche vor Wut über derartige inkompetenz...

Danke

Undertaker
2007-02-04, 14:10:09
soweit ich weis dürfen die 2x nachbessern, dh das recht zu stornieren hast du erst wenn auch das 3. mal das produkt defekt ist... ohne garantie

darph
2007-02-04, 14:10:34
Ich persönlich würde sagen, daß zwei Wochen (also 10 Werktage) eine angemessene Frist ist.

Wenn du eine Frist setzt, schreib auf keinen Fall "binnen 14 Tagen", sondern explizit das Datum "bis zum xx.yy.zzzz".

Drunky
2007-02-04, 14:13:55
Kann ich dann denn nicht von meinem Rückgaberecht gebrauch machen?
Bin ja innerhalb der 14 Tage.
Mir kommt deren Schrott nicht mehr ins Haus, vor allem wenn ich Wochen
keine reaktion erhalte :(

Undertaker
2007-02-04, 14:19:39
Kann ich dann denn nicht von meinem Rückgaberecht gebrauch machen?
Bin ja innerhalb der 14 Tage.
Mir kommt deren Schrott nicht mehr ins Haus, vor allem wenn ich Wochen
keine reaktion erhalte :(

wenn du innerhalb der 14 tage beginnend von bestätigung der bestellung bist, kannst du natürlich ohne angabe von gründen deinen kaufpreis wiederverlangen

Stormtrooper
2007-02-04, 14:25:47
wenn du innerhalb der 14 tage beginnend von bestätigung der bestellung bist, kannst du natürlich ohne angabe von gründen deinen kaufpreis wiederverlangen


Nene .. das hat nix mit der Bestellung zu tun, hier gehts nur um die Belehrung des Widerrufesrechts, diese Belehrung zählt aber erst ab erhalt der Ware.
Also, wenn sie dich beim Erhalt der ersten Ware belehrt haben beginnt die Frist. Dadurch das du schon 2 mal defekte Ware erhalten hast kann ich mir nicht vorstellen, daß du noch innerhalb der 14 Tage bist.

Drunky
2007-02-04, 14:29:57
"Ihnen steht ein Rüchgaberecht nach §xyz zu. Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser
Belehrung..."

Da dieses Schreiben bei beiden Sendungen vorliegt denke ich das es gültig ist.
Habe auch eine neue Rechnung bekommen.