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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Rückgabe möglich?!


Rehnquist
2007-02-04, 23:19:03
Erstmal ne Situationsbeschreibung: Mein Vater kaufte vor knapp 2Wochen bei CIS-Shop Berlin einen Multifunktionslaserdrucker. Das Gerät entsprach leider nicht unseren Erwartungen. Spielt auch gar nicht die Rolle.
Fristgerecht widerrufen. Dachten, soweit wär alles geklärt. Nun die Antwort vom Onlinehändler: "geöffnete Ware nehme er nicht zurück". (???) Also haben wir erstmal geantwortet, das wir unseren Widerruf aufrechterhalten. Nun folgte der nächste Streich seitens des Onlinehändlers. Da auf der Rechnungsadresse auch der Name der Firma meines alten Herrn steht, sei die 14tägige Umtauschfrist für ihn nicht geltend [Das Büro meines Vaters, ist in seinem Wohnhaus. Auf der Rechnungsadresse ist auch sein Firmenname vorhanden (Bestellt wurde über die private Mailadresse). Es war keine Bestellung mit "Steuernummer" u.ä. .].
Als Letztes folgte eine mail, das wir machen könnten was wir wollten - die Ware würde nicht zurückgenommen werden. (!!!)
Sowas hab ich echt noch nicht erlebt. Und den Laden hab ich vor kurzem noch im Forum empfohlen.
Ist Das rechtens von Seiten des Händlers? Wie stehen eurer Meinung nach die Chancen Das anzufechten? Jemand ähnliche Erfahrungen?

StefanV
2007-02-04, 23:26:54
1. Online, richtig??
2. Rechtschutz Versicherung?
Wenn ja, musst du wohl davon gebrauch machen...

Rehnquist
2007-02-04, 23:33:13
Die Frage ist: der Firmenname steht mit auf der Bestellung. Gilt somit die 14tägige Rückgabefrist (ohne Ausnahme) nicht mehr?

Die gelbe Eule
2007-02-04, 23:35:14
Muss explizit in den AGB angegeben sein, das geöffnete Ware nicht angenommen werden kann. Trotzdem gilt bei Ihm das Fernabsatzgesetz und er kann höchstens eine Minderung bei Nutzung verlangen.

Rehnquist
2007-02-04, 23:37:49
Muss explizit in den AGB angegeben sein, das geöffnete Ware nicht angenommen werden kann. Trotzdem gilt bei Ihm das Fernabsatzgesetz und er kann höchstens eine Minderung bei Nutzung verlangen.

Das war ja die erste Begründung des Händlers. In der Zweiten verweist er darauf, das meinem Vater die 14tage gar nicht zustünden.
->Habe mich wohl etwas unklar ausgedrückt vor Ärger. Der Händler schickte mehrere mails mit Rücknahmeablehnungen.

Heimatsuchender
2007-02-04, 23:49:37
Es wird schwer für euch. Soviel ich weiß, gilt das FAG nur bei Privatkäufern. Wenn der Firmenname auf der Rechnung steht, gilt es wohl nicht.

tobife

ux-3
2007-02-04, 23:51:00
Wurden die Patronen geöffnet und eingesetzt? Da könnte ein Händler wohl zu recht eine heftige Wertminderung geltend machen. Denn die Patronen kosten meist einen netten Teil des Gerätepreises.

Es gibt eine Reihe juristischer Foren, wo du vermutlich eine kompetente(re) Auskunft über die Chancen auf Rückgabe bekommen wirst, frag doch da auch mal an.

Die gelbe Eule
2007-02-04, 23:52:21
Wenn das Gerät nachweisbar für den privaten Gebrauch gekauft wird, ist es Privatveigentum, nicht Firmeneigentum und schon biste fein raus. Würde aber einen Anwalt konsultieren, der regelt das ruckzuck.

Heimatsuchender
2007-02-04, 23:56:24
Wenn das Gerät nachweisbar für den privaten Gebrauch gekauft wird, ist es Privatveigentum, nicht Firmeneigentum und schon biste fein raus. Würde aber einen Anwalt konsultieren, der regelt das ruckzuck.


Das Problem wird der Firmenname sein.
Das hier spricht auch nur von Verbrauchern, nicht von Unternehmen;
http://www.internetrecht-rostock.de/Gesetze/FernAbsG.htm

Und bei einer Rechnung mit Firmennamen Privatgebrauch nachzuwiesen wird sehr schwer werden.

tobife

Rehnquist
2007-02-05, 00:20:51
@ux-3
Minderung war hier noch gar nicht das Thema, das wär ja zu bereden.

@tobife
Denke auch das der Haken beim Firmennamen in der Rechnungsadresse liegen könnte. Mir als Laie ist §355 BGB da etwas unklar. Die AGB des Shops sind auch sehr vage. Nach Kaufleuten und Verbrauchern wird dort nicht unterschieden.

Naja. Danke erstmal. War so ein bischen Frustrausschreien. Werde nach dem Ärger erstmal ne Nacht drüber schlafen, und morgen mich mit jemand der sein Geld mit sowas verdient unterhalten.
Ich hab mich auch über die Art der mails von CIS-Shop geärgert. Kenne ich von Onlineshops bisher nicht so.

Heimatsuchender
2007-02-05, 00:26:57
@ux-3
Minderung war hier noch gar nicht das Thema, das wär ja zu bereden.

@tobife
Denke auch das der Haken beim Firmennamen in der Rechnungsadresse liegen könnte. Mir als Laie ist §355 BGB da etwas unklar. Die AGB des Shops sind auch sehr vage. Nach Kaufleuten und Verbrauchern wird dort nicht unterschieden.

Naja. Danke erstmal. War so ein bischen Frustrausschreien. Werde nach dem Ärger erstmal ne Nacht drüber schlafen, und morgen mich mit jemand der sein Geld mit sowas verdient unterhalten.
Ich hab mich auch über die Art der mails von CIS-Shop geärgert. Kenne ich von Onlineshops bisher nicht so.


Du solltest dich trotzdem in einem Forum für Internetrecht oder ggf. bei einem Anwalt erkundigen. Dort wird man dir eventuell noch mehr helfen können.

tobife

Simon
2007-02-05, 00:40:10
Muss explizit in den AGB angegeben sein, das geöffnete Ware nicht angenommen werden kann. Trotzdem gilt bei Ihm das Fernabsatzgesetz und er kann höchstens eine Minderung bei Nutzung verlangen.
Nein, muss nicht. Als Firma stehen dir die 14 Tage Rückgaberecht nicht zu. Das gilt nur für Privatpersonen!
Ich hab schon öfters was für die Firma bestellt und dafür gibt es nirgends 14 Tage Rückgaberecht.

Denke auch das der Haken beim Firmennamen in der Rechnungsadresse liegen könnte.
Ja, genau daran liegt es. s.o.

Marc-
2007-02-06, 08:33:28
Wenn das Gerät nachweisbar für den privaten Gebrauch gekauft wird, ist es Privatveigentum, nicht Firmeneigentum und schon biste fein raus. Würde aber einen Anwalt konsultieren, der regelt das ruckzuck.

Genau der nachweis dürfte dir allerdings schwerfallen... vor allem wenns eine einzelfirma ist.
Auch ist nicht die "eigentumsfrage" relevant (die sich wie schon erwähnt bei inzelunternehmungen garnicht stellt), sondern bestell- rechnungs- und lieferadresse. Und die scheint in diesem fall mehrheitlich die firma zu betreffen (was ja auch schlau gemacht ist, schliesslich kann mans ja nur so am jahresende von den steuern absetzen, bzw abschreiben, gelle?). Nun dann muss aber aber in solchem falle auch die konsequenzen tragen, die in einem solchen falle lauten: sorry... pech gehabt, einmal eben net schlau genug gewesen.

Rehnquist
2007-02-06, 10:25:22
Genau der nachweis dürfte dir allerdings schwerfallen... vor allem wenns eine einzelfirma ist.
Auch ist nicht die "eigentumsfrage" relevant (die sich wie schon erwähnt bei inzelunternehmungen garnicht stellt), sondern bestell- rechnungs- und lieferadresse. Und die scheint in diesem fall mehrheitlich die firma zu betreffen (was ja auch schlau gemacht ist, schliesslich kann mans ja nur so am jahresende von den steuern absetzen, bzw abschreiben, gelle?). Nun dann muss aber aber in solchem falle auch die konsequenzen tragen, die in einem solchen falle lauten: sorry... pech gehabt, einmal eben net schlau genug gewesen.


Hey, hey,hey! Du strickst hier mit sehr heißer Nadel. Mal im Ernst. Mein Dad brauchte nen Drucker, ein Fax und ein Scanner wäre auch nett.
Mein alter Herr ist ein 65jähriger konservativer, ostdeutscher Kleinstunternehmer der sich so irgendwie über Wasser hält. [Nein nicht Tränendrüse!] Kannst Du Dir vorstellen, ob er den 355BGB kennt? Das war ihm bei der Bestellung ziemlich Latte. In den AGB des Onlineshops wird weder auf den Paragrafen noch auf den Unterschied zwischen Verbraucher oder Kaufmann (bezüglich der 14Tage Frist) hingewiesen. Im Gegenteil! Nur auf das 14tägige Umtauschrecht. Nachweislich hat der besagte Shop bei einer ähnlichen Bestellung - O.K., kleinere Summe - anstandslos den betreffenden Artikel umgetauscht (selbe Rechnungsadresse) - ohne einen Hinweis auf "Kulanz".
Hier geht es weder um Steuern oder Sonstiges, sondern um den Unwillen eines Händlers einen "Laserdrucker" zurückzunehmen. Anders wäre auch ein solch absurdes Verhalten, wie: "geöffnete Ware nehmen wir ... nicht zurück" (sinngemäß) - was der erste Ablehnungsgrund war - nicht zu erklären. Und die immer unhöflicher werdenden späteren mails sprechen für sich. Hier geht es imho um Kundenverarsche nicht um: "Was ist rechtens bei einer Reklamation". DAS ist nicht in Ordnung. Die Angelegenheit wird derzeit geprüft. Aber das nur hier nochmal zu Erklärung wegen Deines höhnischen Kommentars.
Mist, ich dachte ich hätte eigentlich im 10. Beitrag dieses Freds alles gesagt/ den fred ausklingen lassen. Bitte Schließen, eh Noch jemand "Wichtig" versucht durch Provokationen zu glänzen. [Marc-: Trag Deine Probleme mit der Eule woanders aus!]