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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewährleistungspflicht des Händlers


Unregistered
2002-10-02, 19:50:19
Muss der Händler (Versandhandel) eine Karte auch dann zurücknehmen, wenn er in seinen AGB erklärt, dass das Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz dann nicht mehr gilt, wenn man die Karte getestet hat?
Die R9700Pro BBA funktioniert auf meinem Rechner nicht, obwohl sie nicht defekt ist. Der Händler macht geltend, dass ich die Karte schon ausgepackt habe.

Iceman346
2002-10-02, 19:59:17
Im Versandhandel sind afaik 14 Tage Rückgaberecht per Gesetz vorgeschrieben. Du darfst immer ohne Angabe von Gründen zurückgeben solange du nichts an den Sachen kaputt gemacht hast.

Dunkeltier
2002-10-02, 21:00:15
Du darfst die Ware erst Recht zurückgeben, wenn sie bei dir im Rechner keine Funktion aufweist. Denn das ist mehr oder weniger ein 'Produktmangel'.

Thowe
2002-10-02, 21:03:25
Originally posted by Dunkeltier
Du darfst die Ware erst Recht zurückgeben, wenn sie bei dir im Rechner keine Funktion aufweist. Denn das ist mehr oder weniger ein 'Produktmangel'.

Nein, da gelten die Nachbesserungregelungen.

Die Ware kann nur dann zurückgegeben werden, wenn sie sich im gleichem Zustand befindet wie bei der Lieferung.

Thowe
2002-10-02, 21:05:50
Originally posted by Unregistered
Muss der Händler (Versandhandel) eine Karte auch dann zurücknehmen, wenn er in seinen AGB erklärt, dass das Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz dann nicht mehr gilt, wenn man die Karte getestet hat?
Die R9700Pro BBA funktioniert auf meinem Rechner nicht, obwohl sie nicht defekt ist. Der Händler macht geltend, dass ich die Karte schon ausgepackt habe.

Wenn die Ware wieder original verpackt ist, also in einen wiederverkaufsfähigen Zustand, dann sollte es kein Problem sein.

Ansonsten würde ich ggf. mal schauen ein BIOS-Update beim Mainboard zu machen um die Karte zum laufen zu bekommen. Bei einem lokal auftretenen Fehler, der nicht der üblichen Praxis entsprricht liegt auch kein Produktmangel vor.

Unregistered
2002-10-02, 21:22:15
Originally posted by Thowe Wenn die Ware wieder original verpackt ist, also in einen wiederverkaufsfähigen Zustand, dann sollte es kein Problem sein.

Ansonsten würde ich ggf. mal schauen ein BIOS-Update beim Mainboard zu machen um die Karte zum laufen zu bekommen. Bei einem lokal auftretenen Fehler, der nicht der üblichen Praxis entsprricht liegt auch kein Produktmangel vor. Originalverpackt geht nicht, weil ich die Verpackungsfolie abgezogen und die Antistatik-Hülle geöffnet habe.

Das letzte Bios-Update für mein KT-133A lieferte MSI vor über einem Jahr, da wird sich nix mehr tun. Letze Haltestelle: ebay :(

Dunkeltier
2002-10-02, 21:57:58
Originally posted by Thowe


Nein, da gelten die Nachbesserungregelungen.

Die Ware kann nur dann zurückgegeben werden, wenn sie sich im gleichem Zustand befindet wie bei der Lieferung.


Was will man bitteschön an der Radeon 'nachbessern'? Da gibt es nichts nachzubessern, Punkt. Also ein Produktmangel, ob durch Hard- oder Software ausgelöst mag mal dahingestellt sein.

Thowe
2002-10-02, 21:58:19
Originally posted by Unregistered

Das letzte Bios-Update für mein KT-133A lieferte MSI vor über einem Jahr, da wird sich nix mehr tun. Letze Haltestelle: ebay :(

Mache eine Email an den Support von MSI und schilder denen dein Problem, könnte durchaus sein das sie helfen können.

Welches Board ist es denn genau?

Thowe
2002-10-02, 22:00:10
Originally posted by Dunkeltier

Was will man bitteschön an der Radeon 'nachbessern'? Da gibt es nichts nachzubessern, Punkt. Also ein Produktmangel, ob durch Hard- oder Software ausgelöst mag mal dahingestellt sein.

In diesem Fall gar nichts, da die Karte in andere Boards läuft, ist es wohl kein Problem der Karte und somit kein Produktmangel. Da wäre eher das Board der Kandidat.

Kiwi
2002-10-03, 02:28:37
Hallo. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen besteht nicht(falls nichts anderes bestimmt worden ist), wenn die Verpackung von z.B. Software, Audio oder anderen Datenträgern entsiegelt worden ist. Es besteht auch nicht bei Waren, die für dich angefertigt worden sind. Hier geht es aber um eine Hardware-Komponente. Die Klausel der AGB's deines Versandhandels ist also nicht rechtswirksam.
Gemäß § 355 (1) BGB kannst du die Ware (natürlich nur intakt) zurückschicken (innerhalb von 14 Tagen). Ich würde aber noch einen Brief beilegen und erläutern, dass die Karte in deinem Rechner nicht läuft (du mußt es laut Gesetz aber nicht tun). Außerdem würde ich erwähnen, dass die Klausel ihrer AGB's nicht wirksam ist und § 355 (evtl. ff) BGB zitieren.

Es gibt viele Läden, die verbotene Klauseln benutzen, und die wenigsten Kunden bemerken das.
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte. Lass dich nicht unterkriegen.
Ciao.

Reg
2002-10-03, 11:38:52
Also, ich glaube zum x mal der Händler muss sich an das HGB halten
Egal was der Händler in den agbs stehen hat das ist vollkommen irrelevant.

thowe hier liegst du Falsch er kann die karte zurück geben das Märchen mit orginalverpackt ist für den Allerwertesten es braucht bei Reklamation oder Umtausch keiner die orginalverpackung wozu auch wird eh eingeschickt.

das Abgabegesätz wurde ja extra so geändert das man ungesehen Ware testen kann (gesehen wie gekauft gibt’s da nun nicht mehr)
Das prob ist bloss hier im Forum nachlesbar das man sich nenn protzie schicken lässt und ihn übertaktet geht dies nicht zurück damit, deshalb leben wir ja auch im Zeitalter wo du ankreuzten darfst Vermutung auf nicht sachgemäße handhabe.

Thowe
2002-10-03, 12:09:24
Originally posted by Reg
thowe hier liegst du Falsch er kann die karte zurück geben das Märchen mit orginalverpackt ist für den Allerwertesten es braucht bei Reklamation oder Umtausch keiner die orginalverpackung wozu auch wird eh eingeschickt.


Bei nicht defekter Ware: Die Ware muss in einen wiederverkaufsfähigen Zustand sein, ist sie es nicht, so kann der Händler durchaus eine Minderung des erstatteten Kaufpreises vornehmen. Er kann auch bei massiven Wertverlust durch unsachgemässige Behandlung eine Wandlung komplett ablehnen. Das entfernen einer Blisterfolie mindert nicht den Wert einer Ware! Dies ist allerdings anders wenn die Original-Verpackung nicht mehr gegeben ist oder sich Teile derer nicht mehr in den gelieferten Zustand befinden.

Bei defekter Ware: Kann diese reklamiert werden, es gelten die Angaben innerhalb der AGBs des Händlers, sind dort keine gemacht oder sind diese nicht rechtens, dann gelten die gesetzlichen. Diese besagen seit diesem Jahr, das eine Nachbesserung vorgesehen ist. Die alte Regelung der Wandlung vor der Gesetzesänderung und wenn nichts anderes in den AGBs steht, diese gibt es nicht mehr.

EDIT: Wenn wir schon dabei sind, die Rechte von Privatpersonen sind im BGB festgehalten.

EDIT2: Weil es so schön ist, ist geregelt im Rücktrittsrecht §323 BGB

Reg
2002-10-03, 13:46:39
Das ist wohl richtig aber ich bezog mich auf den händler und was da so in den agbs steht ergo hgb.

und gerade bei versandware ist die regelung nicht mehr so

AlfredENeumann
2002-10-03, 14:08:42
@Thowe

So ist es.