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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay - Transportschaden - wer muss sich kümmern ?


Juee
2007-02-06, 18:01:56
Hallo miteinander,

hier ein Fall, evt. habt ihr schon mal so eine Erfahrung gemacht und könnt mir helfen.

Ich habe bei Ebay bei einem Händler einen Pokerkoffer mit Chips ersteigert. Mit versichertem Versand für 10 €.

Leider kam der Koffer mit ausgebrochener Ecke und unschön ramponiert bei mir an. Der Händler behauptet jetzt ich müßte mich mit GLS (den Versandunternehmen) in Verbindung und den Schaden selber klären und dass ich wohl eh keine Chance habe, weil die das nie übernehmen ... ?!?

Was geht denn bitte? Warum bezahl ich denn dann überhaupt versicherten Versand ??!

Naja, aber mir gehts eigentlich darum, dass bei ebay in seinen ABGs steht

... Die Wahl der Versandart bleibt der Fa. xxx nach billigem Ermessen überlassen. In der Regel liefert Fa. xxx innerhalb Deutschlands 1-3 Werktage, europaweit ca. 2-5 Werktage. Versendungen erfolgen grundsätzlich in versicherter Form. Die Fa. xxx trägt das Risiko für Beschädigungen oder Verlust der Ware auf dem Transportweg zum Kunden.


Ich habe dann geschrieben, dass ich aufgrund seiner AGBs davon ausgehe, dass er den Schaden übernimmt/regelt und dann kam zurück :


... da gebe ich ihnen recht, nur ist das eine agb die alle drin haben.
heißt aber nichts anderes, das wir ein transportunternehmen haben, die den
auftrag und den vertrag übernehmen für den transport, daher sind die
haftbar, da wir den kaufvertrag an die weitergeben um den transport zu
übernehem.
diesen satz hat jeder gewerbliche verkäufer auf ebay drin stehen, da er
pflicht ist und jeder gibt es dem transportunternehmen weiter, da wir die
nicht persönlich wie alle anderen ausliefern.
oder übernehmen sie für fremde die verantwortung ??


Hallo ???? Was ist denn nun richtig? Hab ich da eine Chance, oder muss ich mich wirklich selber kümmern?
Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Vorschriften, die das eindeutig regeln ?


Danke für euere Tipps !

:) Juee

Plage
2007-02-06, 18:14:37
rofl

Wenn er in seinen AGB's drin stehen hat, dass ER für Transportschäden haftet, dann muss er dies auch tun! Für ihn gilt demzufolge, dass ER sich um Ersatz kümmern mussund sich gegebenenfalls mit GLS in Verbindung zu setzen hat.

Normalerweise hat er Recht, der Empfänger muss sich bei Schäden an das Transportunternehmen wenden. Hier jedoch hat er sich diese Pflicht zugeschoben, indem er dies in seine AGB's geschrieben hat.

Ich finde seine Antwort auf deinen Hinweis mehr als frech, sowas gehört direkt bestraft.

Durch diese Reaktion würde ich ihm an deiner Stelle direkt schreiben, dass du diesen Fall an Ebay meldest und Ebay seinen Laden sehr schnell dicht machen wird, wenn er sich nicht sofort um Ersatz kümmert. Tut er dies nicht, würde ich mit der Drohung ernst machen.

Alle Händler, die dies in ihren AGB's stehen haben, müssen sich auch daran halten.

AGB's müssen eingehalten werden. Am besten du drohst ihm direkt auch mit einem Anwalt und gibst ihm eine negative Bewertung mit dem Hinweis auf sein Verhalten, sowas geht ja mal garnicht.

Sowas macht mich sauer. :mad:

Mumins
2007-02-06, 19:51:16
Wer gewerblich tätig ist trägt das Versandrisiko, egal was der Typ dir erzählt, er muß ein neues Teil schicken. Das kann er übrigens per AGB nicht ausschließen, ist nichtig.
§ 446 BGB

cartman5214
2007-02-07, 01:49:42
Er sagt dir also quasi folgendes: "Meine AGB'sstehen nur drin weil Ebay das so fordert. An sich sind sie aber vollkommen bedeutungslos und werden von mir ignoriert/modifiziert je nachdem wie ich es brauche."
Noch Fragen wo er sich diesen Satz und diese Rechtsauffassung hinstecken kann?