Modulor
2002-10-03, 13:15:34
Bevor ich einen Rechtsanwalt einschalte wollte ich hier mal einige versierte Leute fragen...
Ich bin Händler.Eine Firma hat bei mir vor 1,5 Jahren einen von mir individuell konfigurierten Server gekauft.
Nun rief mich der Chef der Firma an und teilte mir mit, daß der Rechner "kaputt" gewesen sei. Die Kosten der bereits von einer Drittfirma durchgeführten "Reparatur" sollen von mir im Rahmen der Garantie bezahlt werden.
Ich habe mich daraufhin mit dieser Drittfirma telefonisch in Verbindung gesetzt. Dort teilte man mir mit, daß die Festplatte einige defekte Sektoren aufwies, weswegen eine Formatierung und anschließende Neuinstallation der Software vonnöten war (hat mich überrascht, denn ich hätte in so einem Fall eine neue Festplatte eingebaut).
Ich hatte also keine Gelegenheit "meinen" defekten Rechner auf die tatsächlichen Mängel zu untersuchen und diese ggf. auch zu beseitigen.
Muß ich die anfallenden Kosten der ausführenden Drittfirma wirklich bezahlen?
Soweit ich das verstanden habe, wird mir wenigstens nicht die durch den Verlust der Firmendaten (Kunden/Waren etc.) fällige Neueingabe der Daten durch die Sekretärin in Rechnung gestellt (das wäre weitaus kostspieliger als die paar Arbeitsstunden der Drittfirma)...
Ich bin Händler.Eine Firma hat bei mir vor 1,5 Jahren einen von mir individuell konfigurierten Server gekauft.
Nun rief mich der Chef der Firma an und teilte mir mit, daß der Rechner "kaputt" gewesen sei. Die Kosten der bereits von einer Drittfirma durchgeführten "Reparatur" sollen von mir im Rahmen der Garantie bezahlt werden.
Ich habe mich daraufhin mit dieser Drittfirma telefonisch in Verbindung gesetzt. Dort teilte man mir mit, daß die Festplatte einige defekte Sektoren aufwies, weswegen eine Formatierung und anschließende Neuinstallation der Software vonnöten war (hat mich überrascht, denn ich hätte in so einem Fall eine neue Festplatte eingebaut).
Ich hatte also keine Gelegenheit "meinen" defekten Rechner auf die tatsächlichen Mängel zu untersuchen und diese ggf. auch zu beseitigen.
Muß ich die anfallenden Kosten der ausführenden Drittfirma wirklich bezahlen?
Soweit ich das verstanden habe, wird mir wenigstens nicht die durch den Verlust der Firmendaten (Kunden/Waren etc.) fällige Neueingabe der Daten durch die Sekretärin in Rechnung gestellt (das wäre weitaus kostspieliger als die paar Arbeitsstunden der Drittfirma)...