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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenjob - Gehalt - Steuern ?


Marscel
2007-02-10, 12:08:58
Ich habe nun einen Nebenjob als Programmierer in einer Softwarefirma.

Kein festes Gehalt, sondern Stundenlohn, keine feste Arbeitszeiten, sondern entsprechend nach Aufträgen (mehrere Stunden die Woche, verteilt über 2-3 Tage, vielleicht auch eine Woche gar nichts).

Am Ende des Monats schreibe ich eine Rechnung, die eigentlich gearbeitete Stunden mal Stundenlohn berücksichtigt.

Was gibt es da für Regelungen, was Steuern angeht? Es ist keiner Job mit festem Monatsgehalt. Gilt hier auch, soviel arbeiten bis 400€ pro Monat und es bleibt steuerfrei? Oder gibt es andere Regeln, die ich befolgen muss (ein Bekannter meinte mal, irgendwas mit 16.000 € pro Jahr wäre auch ein Weg).

Sonst "dürfte" ich ja nur eine maximale Stundenanzahl pro Monat arbeiten.

Zweitens, da ich noch nicht 18 bin, meinten meine Eltern, dass ab einem bestimmten Gehalt pro Monat des Kindes das Kindergeld gekürzt/gestrichen wird. Was ist da dran?

Drittens, Steuererklärung... Ja? Wie? Wann?

Wenn jemand einen Link parat hat, auch gut, ich hab nichts gefunden, was alle Fragen beantwortet.

Danke für eure Auskunft.

darph
2007-02-10, 12:13:16
Öhrm... Rechnung? Oder Stundenzettel?

Wenn du als Selbständiger auf Rechnung arbeitest, gelten ganz andere Regeln, als wenn du irgendwo vertraglich angestellt bist.

mofhou
2007-02-10, 12:16:59
Du darfst nicht mehr wie ca. 7500€ verdienen, sonst fällt das Kindergeld und eventuelle Beihilfen weg.

Marscel
2007-02-10, 13:13:36
Öhrm... Rechnung? Oder Stundenzettel?

Wenn du als Selbständiger auf Rechnung arbeitest, gelten ganz andere Regeln, als wenn du irgendwo vertraglich angestellt bist.

Hmm, ich hab einen Honrorarvertrag von der Firma, der besagt, dass ich für jede Stunde, die ich dort arbeite, einen Lohn bekomme, am Ende des Monats schreibe ich der Firma eine Rechnung basierend auf den gesammelten Stunden und die überweisen den Betrag dann.

Du darfst nicht mehr wie ca. 7500€ verdienen, sonst fällt das Kindergeld und eventuelle Beihilfen weg.

7500€ pro was?

darph
2007-02-10, 13:14:40
Hmm, ich hab einen Honrorarvertrag von der Firma, der besagt, dass ich für jede Stunde, die ich dort arbeite, einen Lohn bekomme, am Ende des Monats schreibe ich der Firma eine Rechnung basierend auf den gesammelten Stunden und die überweisen den Betrag dann.Dann bist du meines (Halb-!)Wissens eigentlich Freiberufler. Als solcher zahlst du keine Lohnsteuer, auch nicht, wenn du über 400 Euro kommst.

7500€ pro was? Jahr.

Demirug
2007-02-10, 13:27:34
Herzlichen Glückwunsch du hast die Büchse der Pandora geöffnet und er Fürst der Finsternis (Manche nennen ihn auch das Finanzamt) heißt dich willkommen.

Wenn du dem Unternehmen Rechnungen schreibst (wovon ich fast ausgehe da es für das Unternehmen die attraktivere Variante ist) hast du keinen Nebenjob sondern bist wie darph schon schrieb Selbstständig oder Unternehmer. Dummerweise hast du damit schon mal den ersten Ärger am Hals den eine selbstständige Tätigkeit muss vor ihrer Aufnahme gemeldet werden. Als Freiberufler (was bei Softwareentwicklung in Frage kämme) direkt beim Finanzamt oder bei der entsprechenden Gemeide/Stadt Verwaltung (Gewerbeschein). Da kommen wir aber gleich zum nächsten Problem. Unter 18 bist du noch gar nicht voll geschäftsfähig. Da wird es immer schwer bis unmöglich die Sache ans Rollen zu bekommen.
Gehen wir mal davon aus das das aber hinhaut (nachdem sie dich angeschnauzt haben das du es nicht vorher gemacht hast) kommt gleich das nächste Problem auf dich zu. Am Ende des Jahres musst du eine entsprechende Einkommenssteuererklärung machen (Einnahmen aus selbstständiger Arbeit) und zusammen mit einigen Unterlagen einreichen. Wenn der Beamte nun genau hinschaut (die Gefahr ist groß weil du ja schon zu spät angemeldet hast) könnte er bemerken dass deine gesamten Einnahmen nur aus einer Quelle kommen. In dem Fall schwebt dann gleich das Damoklesschwert der Scheinselbstständigkeit über dir.

Hast du bei dem Unternehmen dagegen eine Lohnsteuerkarte und deinen Sozialversicherungsausweiß abgegeben bist du erst mal fein raus. Dann kümmert sich die Lohnbuchhaltung um den ganzen Steuerkremple. Am Ende des Jahres bekommst du dann eine Aufstellung und kannst eine Steuererklärung abgeben mit der du unter Umständen wieder etwas von der bezahlten Steuer zurück bekommst.

In beiden Fällen sprechen wir allerdings nicht von einem Nebenjob da du ja keinen anderen Job hast. Das ist relevant wenn es um die Steuer geht.

Marscel
2007-02-10, 13:28:06
Dann bist du meines (Halb-!)Wissens eigentlich Freiberufler. Als solcher zahlst du keine Lohnsteuer, auch nicht, wenn du über 400 Euro kommst.

Das Stichwort hab ich vor 10 Sekunden auch gefunden... aber ich habe einen Arbeitsplatz und bin in die dortige Arbeiststruktur eingebunden.

Demirug
2007-02-10, 13:32:55
Das Stichwort hab ich vor 10 Sekunden auch gefunden... aber ich habe einen Arbeitsplatz und bin in die dortige Arbeiststruktur eingebunden.

Das spielt keine Rolle und ist im IT Bereich gar nicht so ungewöhnlich. Firmen holen sich gerne mal für einzelne Projekte oder wenn Not am Mann ist sogenannte „Freie“. Diese arbeiten dann vor Ort mit sind aber keine Mitarbeiter des Unternehmens im rechtlichen Sinn.

Marscel
2007-02-10, 13:40:00
Herzlichen Glückwunsch du hast die Büchse der Pandora geöffnet und er Fürst der Finsternis (Manche nennen ihn auch das Finanzamt) heißt dich willkommen.

Wenn du dem Unternehmen Rechnungen schreibst (wovon ich fast ausgehe da es für das Unternehmen die attraktivere Variante ist) hast du keinen Nebenjob sondern bist wie darph schon schrieb Selbstständig oder Unternehmer. Dummerweise hast du damit schon mal den ersten Ärger am Hals den eine selbstständige Tätigkeit muss vor ihrer Aufnahme gemeldet werden. Als Freiberufler (was bei Softwareentwicklung in Frage kämme) direkt beim Finanzamt oder bei der entsprechenden Gemeide/Stadt Verwaltung (Gewerbeschein). Da kommen wir aber gleich zum nächsten Problem. Unter 18 bist du noch gar nicht voll geschäftsfähig. Da wird es immer schwer bis unmöglich die Sache ans Rollen zu bekommen.
Gehen wir mal davon aus das das aber hinhaut (nachdem sie dich angeschnauzt haben das du es nicht vorher gemacht hast) kommt gleich das nächste Problem auf dich zu. Am Ende des Jahres musst du eine entsprechende Einkommenssteuererklärung machen (Einnahmen aus selbstständiger Arbeit) und zusammen mit einigen Unterlagen einreichen. Wenn der Beamte nun genau hinschaut (die Gefahr ist groß weil du ja schon zu spät angemeldet hast) könnte er bemerken dass deine gesamten Einnahmen nur aus einer Quelle kommen. In dem Fall schwebt dann gleich das Damoklesschwert der Scheinselbstständigkeit über dir.

Hast du bei dem Unternehmen dagegen eine Lohnsteuerkarte und deinen Sozialversicherungsausweiß abgegeben bist du erst mal fein raus. Dann kümmert sich die Lohnbuchhaltung um den ganzen Steuerkremple. Am Ende des Jahres bekommst du dann eine Aufstellung und kannst eine Steuererklärung abgeben mit der du unter Umständen wieder etwas von der bezahlten Steuer zurück bekommst.

In beiden Fällen sprechen wir allerdings nicht von einem Nebenjob da du ja keinen anderen Job hast. Das ist relevant wenn es um die Steuer geht.

Au Backe, irgendwie habe ich das kommen sehen...

Heißt das, ich muss zum Finanzamt gehen und sagen "Ich werde ab so und so da arbeiten"? Noch ist die Tätigkeit nicht aufgenommen.

Ich habe einen Bekannten, der macht ähnliches, allerdings zu Hause (und ist damit eigentlich selbstständig), ist auch noch nicht 18, hat beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt und schreibt jetzt seine Steuererklärung auch am Jahresende selber.

Wie sieht es denn mit Steuern bis 7500€ pro Jahr aus?

Gut, aber dass meine Einnahmen nur aus einer Quelle kommen werden, dass ist eigentlich klar. Was soll mir denn dann zustoßen?

Sozialversicherungsausweis und Lohnsteuerkarte habe ich keine.

Danke für die Info jedenfalls...

darph
2007-02-10, 13:53:02
Übrigens: Wenn du einmal eine Einkommensteuererklärung gemacht hast, dann mußt du die jedes Jahr machen. Auch wenn kein Geld geflossen ist. Das ist sowas von nervig :usad:

Marscel
2007-02-10, 13:56:07
Übrigens: Wenn du einmal eine Einkommensteuererklärung gemacht hast, dann mußt du die jedes Jahr machen. Auch wenn kein Geld geflossen ist. Das ist sowas von nervig :usad:

Bis an das Ende meiner Tage oder solange wie ich eine Tätigkeit beim FA melde?

Demirug
2007-02-10, 14:07:37
Au Backe, irgendwie habe ich das kommen sehen...

Heißt das, ich muss zum Finanzamt gehen und sagen "Ich werde ab so und so da arbeiten"? Noch ist die Tätigkeit nicht aufgenommen.

Ich habe einen Bekannten, der macht ähnliches, allerdings zu Hause (und ist damit eigentlich selbstständig), ist auch noch nicht 18, hat beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt und schreibt jetzt seine Steuererklärung auch am Jahresende selber.

Wie sieht es denn mit Steuern bis 7500€ pro Jahr aus?

Gut, aber dass meine Einnahmen nur aus einer Quelle kommen werden, dass ist eigentlich klar. Was soll mir denn dann zustoßen?

Sozialversicherungsausweis und Lohnsteuerkarte habe ich keine.

Danke für die Info jedenfalls...

Du musst natürlich nicht jeden neuen Job als Selbstständiger dort melden. Sondern nur die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als solches. Das was dein Bekannter mit „Beantragen einer Steuernummer“ umschrieben hat.

Das schlimmste was dir bei dem Vorwurf der Selbstständigkeit passieren kann ist das sie dir das Betreiben dieser freiberuflichen Tätigkeit wieder aberkennen. So als kleiner Tipp wenn es da eng werden sollte. Leg dir eine Webseite zu (aber bitte rechtlich korrekt mit Impressum und so) und biete ein paar kleine Programme von dir als Shareware an. Bei Freiberuflern wird da aber soweit mir bekannt weit weniger stark durchgegriffen als bei Gewerbetreibenden. Du solltest aber halt nie sagen dass du nur für diesen einen Kunden arbeiten willst sondern auch für andere offen bist.

Das ist jetzt aber nur der steuerliche Aspekt. Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie das in deinem Fall mit der Krankenversicherung und anderen Versicherungen aussieht. Als „Freier“ haftest du nämlich für Schäden die du bei deinem Kunden anrichtest solange nichts anderes vereinbart wurde. Das ist auch einer dieser Gründe warum „Freie“ gerne mal gegenüber fest angestellten bevorzugt werden. Den diese Haften nur bei Fahrlässigkeit.

Ich will dir deinen Spaß am Geldverdiehen nicht vermiesen glaube aber du bist in die Sache etwas blauäugig reingegangen. Diese ganze Selbstständigkeitsgeschichte ist sehr komplex und das dumme daran ist das man häufig erst dann erfährt das man etwas falsch gemacht hat wenn es schon zu spät ist.

Marscel
2007-02-10, 17:33:20
Mein Vater meinte, es gäbe eine generelle Einkommensgrenze von 350€ pro Monat, bei der man sich, egal in welchem Einstellungsverhältnis, auch als Freiberufler, nicht beim Finanzamt melden muss. Stimmt das?

wuschel12
2007-02-10, 17:39:06
Frage doch einfach mal beim Finanzamt nach. Dann weißt Du es genau!

Marscel
2007-02-10, 19:38:11
Bei den Öffnungszeiten? Als Schüler? Das ist nicht so einfach. ;)

littlejam
2007-02-10, 23:24:39
Ich will dir deinen Spaß am Geldverdiehen nicht vermiesen glaube aber du bist in die Sache etwas blauäugig reingegangen. Diese ganze Selbstständigkeitsgeschichte ist sehr komplex und das dumme daran ist das man häufig erst dann erfährt das man etwas falsch gemacht hat wenn es schon zu spät ist.
Naja nun mal mal nicht den Teufel an die Wand.
Solange es nur ein Nebeneinkommen ist und 17500 Euro pro Jahr nicht übersteigt ist das Ganze nicht so kompliziert.

Man braucht halt eine Steuernummer, die man durch eine "Anzeige auf Betriebsaufnahme" bekommt, wenn man nicht eh schon eine hat.
Dann scheibt man auf die Rechnung sowas wie "keine MwSt. wegen § 19 UStG." und die Steuernummer.
Am Ende des Jahres muss man ab dann eine Steuererklärung machen, was aber ehrlichgesagt mit aktueller Software einfach und schnell ist.

Also Marscel, rufe am besten mal beim Finanzamt an und lasse dich von Fachleuten beraten.
Du brauchst da auch nicht persönlich hin, das Meiste geht auch bei Ämtern per Mail und das ausgefüllte Formular per Post.

Gruß