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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sozialhilfe, Unterhalt für Elternteile


YfOrU
2007-02-13, 19:50:32
Heute kam die Post und ich dacht mir gleich ich sitz im falschen Film.

Fordert das Sozialamt von mir Unterhalt für einen Elternteil (beide getrennt lebend).
Meiner 14 jährigen Schwester haben se die gleiche Forderung zukommen lassen. Da scheint wohl jemand an Realitätsverlust zu leiden.

Zu holen gibts bei mir zwar momentan auch nichts da ich zur Zeit ebenfalls Schüler bin (BOS) aber ich frag mich wie das in 4 Monaten ausschaun soll wenn ich mit der Schule fertig bin und meine neue Stelle als Technical Consulter antrete.
In absehbarer Zeit bin ich wohl der einzige der zum Unterhalt verpflichtet werden kann, sobald wird meine Schwester vermutlich nicht arbeiten...

Da stellt sich mir doch die Frage wie ich mir ein eigenständiges abgesichertes Leben aufbauen soll wenn mir von vornherein ein nicht gerade geringer Teil meines Gehalts vorenthalten werden soll.

Alexander
2007-02-13, 19:59:24
Wie alt ist denn das Elternteil für den du zahlen sollst?

rokko
2007-02-13, 20:28:07
Geht das überhaupt?
Wenn du nimmer zu Hause wohnst?

Kenny1702
2007-02-13, 20:49:10
Geht das überhaupt?
Wenn du nimmer zu Hause wohnst?
Ja, das geht. Dafür muß man aber schon einiges verdienen. Denn zuerst muß man für sich selber genug Geld haben, um gut über die Runden zu kommen, dann hat man evtl. noch Kinder, eine private Altersvorsorge, Eigenheim, Studiumvorsorge für die Kinder, etc. Wenn nach dem Batzen noch Geld über ist, dann kann das Amt etwas für die Eltern verlangen. Da der angemessene Betrag, der einem zusteht, nirgends fixiert ist, verleitet dies manchmal dazu, die Grenzen zu Ungunsten der Kinder zu verschieben.

In diesem Falle sollte aber für das Amt nix zu holen sein.

P.S.: Der 14-jährigen Schwester dies zu schreiben finde ich schon etwas übertrieben, aber dies zeigt wiederrum, daß sie wohl alles versuchen.

rokko
2007-02-13, 20:51:24
Also wenn genug Geld da ist wärs ok.

Deathcrush
2007-02-13, 20:54:06
Meine Vater musste auch für seine Mutter aufkommen (Sozialhilfe), ausweg war denkbar einfach. Nimm ein Kredit auf ;), z.B für ein Auto usw.

Kenny1702
2007-02-13, 21:27:20
Meine Vater musste auch für seine Mutter aufkommen (Sozialhilfe), ausweg war denkbar einfach. Nimm ein Kredit auf ;), z.B für ein Auto usw.
Soweit ich mich erinnern kann, gab es doch letztes Jahr einen Fall beim BVG, bei dem eine Frau ihre (einzige) Eigentumswohnung verkaufen oder beleihen sollte, um für ihre Mutter aufzukommen. Dies wurde kassiert, da die eigene Altersvorsorge wichtiger ist, als die Unterhaltspflicht (gegenüber den Eltern).
Aber wie gesagt, es hängt von den Ämtern ab. Muß die Stadt derbst sparen, wird sie versuchen, dort wo es nur irgendwie geht, Geld herzubekommen. Ob dies auch vor Gerichten standhält, ist eine andere Frage.

NiCoSt
2007-02-13, 22:30:00
Heute kam die Post und ich dacht mir gleich ich sitz im falschen Film.

Fordert das Sozialamt von mir Unterhalt für einen Elternteil (beide getrennt lebend).
Meiner 14 jährigen Schwester haben se die gleiche Forderung zukommen lassen. Da scheint wohl jemand an Realitätsverlust zu leiden.

Zu holen gibts bei mir zwar momentan auch nichts da ich zur Zeit ebenfalls Schüler bin (BOS) aber ich frag mich wie das in 4 Monaten ausschaun soll wenn ich mit der Schule fertig bin und meine neue Stelle als Technical Consulter antrete.
In absehbarer Zeit bin ich wohl der einzige der zum Unterhalt verpflichtet werden kann, sobald wird meine Schwester vermutlich nicht arbeiten...

Da stellt sich mir doch die Frage wie ich mir ein eigenständiges abgesichertes Leben aufbauen soll wenn mir von vornherein ein nicht gerade geringer Teil meines Gehalts vorenthalten werden soll.


das mit der schwester war sicher entweder ein fehler, oder du/iht müsst einfach nochmal amtlich bestätigen, dass ihr das im moment nicht könnt.

Afaik hast man in jedem fall eine art "Eigenanspruch"...mir fällt der begriff nicht ein... eigenbehalt oder sowas. Das liegt bei ~1100 € odr sowas. mit anderen worten: ihr habt nichts zu befürchten.

YfOrU
2007-02-13, 23:16:17
Der Elternteil ist 51 und ich wohn schon seit ein paar Jahren nicht mehr bei meinen Eltern.
Im Moment ist von Amtswegen nichts zu befürchten weil Kindergeld und Bafög nicht angreifbar sind.

Mein Problem ist der Eigenbehalt, der zwar einige Ausnahmen zulässt aber grob gesehn bei um die 1250€ netto liegt.
Da logischerweise bei meiner Schwester nichts zu holen ist bleibt das sobald ich wieder anfang zu arbeiten komplett an mir hängen.


Laufendes Einkommen

a. „Bereinigtes Nettoeinkommen“

Zur Ermittlung der Höhe des Unterhalts wird das so genannte „bereinigte Nettoeinkommen“ herangezogen. Von dem jeweiligen Nettoeinkommen werden die bestehenden Belastungen abgezogen. Vergütungen von Überstunden werden, wenn sie in dem vom Unterhaltsschuldner ausgeübten Beruf üblich und regelmäßig anfallen, unterhaltsrechtlich in vollem Umfang herangezogen allerdings nur bis zu 60 Stunden in der Woche (BGH). Bei deutlich über dem berufstypisch üblichen Rahmen hinaus geleisteten Überstunden kann aus Billigkeitsgründen von einer vollen Anrechnung abgesehen werden.


b. Belastungen

Als Belastungen können zum Beispiel folgende Aufwendungen herangezogen werden:

Allgemeine Krankenvorsorge

private Altersvorsorge (BGH, AZ: XII ZR 149/01: mindestens 5% des Bruttolohns)

berufsbedingte Aufwendungen

Fahrtkosten zur Arbeitsstelle

Kosten für die krankheitsbedingte oder berufsbedingte Anschaffung eines Pkw

krankheitsbedingte Aufwendungen

unter Umständen Verbindlichkeiten (Schulden)

die Pflegeversicherung und

Werbungskosten.
Ob und in welcher Höhe in Ihrem konkreten Einzelfall eine Heranziehung dieser Aufwendungen als Belastungen im Sinne des § 1603 Abs. 1 BGB möglich ist, ist nach den jeweiligen Umständen zu entscheiden.


c. Selbstbehalt

Wenn das „bereinigte Nettoeinkommen“, durch Abzug der anrechnungsfähigen Belastungen vom Nettolohn, ermittelt ist, wird den Unterhaltspflichtigen ein Betrag als Selbstbehalt zugebilligt. Dieser Selbstbehalt ist nicht durch Unterhaltsansprüche antastbar und beträgt für Verheiratete 2.200 € (1.250 € Unterhaltspflichtiger [inkl. 440 € Warmmiete] und 950 € Ehegatte [inkl. 330 € Warmmiete]) monatlich.


d. Unterhalt

Von dem Betrag, der das „bereinigte Nettoeinkommen“ abzüglich des Selbstbehaltes übersteigt, werden 50% (so durch den BGH empfohlen) zum Unterhalt herangezogen.



http://www.justlaw.de/texte/familienrecht/artikel104.htm


Irgendwo steh ich mit 23 noch am Anfang, d.h. Ausbildung, etwas Berufserfahrung, Abitur sogut wie nachgeholt und nen gut bezahlten Job mit Perspektive gefunden. Es ist ja nicht so das ich mich auf die faule Haut gelegt, sondern in meine Zukunft investiert hab.
Wofür hol ich denn das Abitur nach wenn mir danach bei deutlich mehr Arbeit genausowenig übrigbleibt wie in meiner Zeit als Facharbeiter.
Spass macht das nämlich nicht seinen Job hinzuwerfen und nochmal ein Jahr anstatt mit 1400€ netto im Monat von bafög und Kindergeld zu leben selbst wenn ma den Verdienstverlust mal außer Acht lässt.