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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nutzungsgebühr ... why?


Winter[Raven]
2007-02-15, 15:44:56
Ich will vom Vertrag zurücktretten, Notebook 2x bei Asus repariert, nach dem 2 Mal war das LCD kaputt.

Jetzt will ich bei meinem Verkäufer vom Vertrag zurücktretten, er will jetzt aber eine Nutzungsgebühr bis heute.

Darf er das?

Falls das Gerät trotz Defekt nutzbar war, darf der Händler den Kaufpreis um eine Nutzungsgebühr mindern, die meist in der Größenordnung von einem halben bis einem Promille des Kaufpreises pro genutztem Tag liegt.

Quelle: http://www.heise.de/ct/faq/hotline/05/03/10.shtml

Das Notebook konnte ich wegen dem "Flackern" des LCDs nicht nicht trotz Defekt nützen.

Stormtrooper
2007-02-15, 16:47:07
Ja darf er.
3 % sind üblich.

darph
2007-02-15, 16:52:50
Ja darf er.
3 % sind üblich.
Aber doch nur, wenn das Gerät auch nutzbar war. Oder?

Winter[Raven]
2007-02-15, 17:26:30
Aber doch nur, wenn das Gerät auch nutzbar war. Oder?

Also wie gesagt ich habe am 07.01.2007 das Flackern bemerkt, deswegen habe ich ja auch diesen Thread aufgemacht... http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=342434

Ähnliches habe ich bei Planet3dnow.de reinegstellt.

Am 15.01.2007 wurde es dann von asus abgeholt, was daraus geworden ist könnt ihr hier nachlesen: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=346079

Seit dem 15.01.2007 habe ich meinen Notebook 2 in der Hand gehalten, einmal als das NB nach der ersten "Reparatur" zurückgekommen ist, und als ich das NB zum zweiten mal bekommen habe nach der zweiten Reparatur, am selben Tag habe ich es dann bei meinem Verkäufer eingeschickt.

Das Notebook war nicht mehr nützbar, weil durch das Flackern die Arbeit unmöglich war.

//EDIT:

Das Notebook wurde am 06.09.2006 gekauft, das Falckern trat wie gesagt ~ 07.01.2007 auf.

Marc-
2007-02-15, 19:57:57
;5255431']
Das Notebook wurde am 06.09.2006 gekauft, das Falckern trat wie gesagt ~ 07.01.2007 auf.

und was hast du gemacht in den 4 monaten? richtig, vermutlich das was eigentlich alle mit gekauften notebooks so tun...es genutzt. Dafür ist es recht und billig eine nutzungsgebühr einzubehalten. Ist nichts gegen einzuwenden, ist auch so vorgesehen

Winter[Raven]
2007-02-16, 08:26:06
@Marc,

Gewährleistung... ich als Kunde entscheide was gemacht werden soll, auch wenn es in den AGB's des Verkäufers steht, das er erst nachbessert, und nur nachbessert, so ist dies nicht Gültig.

BGB besagt ausdrücklich das ich nachbessern lassen kann, komplettaustauschen oder vom Vertrag zurücktretten. BGB setzt so einigen in den BGB's außerkraft.

Marc-
2007-02-16, 11:25:33
;5256848']@Marc,

Gewährleistung... ich als Kunde entscheide was gemacht werden soll, auch wenn es in den AGB's des Verkäufers steht, das er erst nachbessert, und nur nachbessert, so ist dies nicht Gültig.

BGB besagt ausdrücklich das ich nachbessern lassen kann, komplettaustauschen oder vom Vertrag zurücktretten. BGB setzt so einigen in den BGB's außerkraft.

Richtig richtig richtig. Nur... glaubst du das du einen anspruch darauf hast zuvor das gerät 4 monate lang problemlos und ohne mucken nutzen zu können und am ende den "VOLLEN" Kaufpreis zurückzuerhalten? Du erhälst dein geld zurück, richtig, das sieht das gesetz vor. Weiterhin ist es aber sehr legitim für die dauer der (problemlosen) nutzung des gegenstands eine angemessene pauschale einzubehalten.
Sehen wir das ganze mal über das notebook hinweg und spinnen es weiter.
Du kaufst ein auto, bekommst nach 4 monaten probs mit irgendwas, der hersteller/händler bekommts nicht in den griff, du willst wandeln (kannst du ja auch, ist dein recht). So... glaubst du im ernst das du einen anspruch darauf hast dein volles geld zurueckzuerhalten, d.h. dieses Neufahrzeug 4 monate lang unentgeldlich genutzt zu haben? vielleicht wird dir durch dieses beispiel klarer worum es geht.