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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann ich eine Kündigungsbestätigung einfordern?


Django
2007-02-22, 01:48:43
Ja ich weiss, ist keine Jurathek hier, aber vllt weiss ja jemand trotzdem Rat.

Ist schon 4 Monate her, aber ich hatte mal bei einer Cinebank (http://www.cinebank.de/) so eine Leihkarte. Ist eine Art Videothek, bei der man 24h per Automat Filme ausleihen kann. Der Zugang zum Ausleihraum erfolgt hierbei per Fingerabdruck (wegen Jugendschutz). Das Ausleihen erfolgt per Karte.

Nun habe ich da recht schnell gekündigt, weils auf Dauer einfach zu teuer wurde und weil mir Sicherheitsbedenken wegen dem Fingerabdruck kamen. Man weiss ja nie was damit gemacht wird, oder ob deren DB nichtmal gehackt wird. Habe die Karte zurückgegeben und das Restguthaben ausgezahlt bekommen. Eine Kündigungsbestätigung wollte man mir aber nicht geben.

Ein Bekannter meinte aber, ich sollte mir so eine Bestätigung unbedingt noch holen, einmal um sicher zu gehen das die persönlichen Daten auf jedenfall gelöscht werden wegen Datenschutz/Fingerabdruck und einmal um sicherzugehen das keine Rechnungen oder so mehr kommen.
Der Vertrag den man unterschreiben musste wies zwar keine laufenden Kosten auf (sondern eher sowas wie Karte darf nicht weitergegeben werden/Einmalzahlung von 5€ usw usw), aber jeder weiss was schon alles durch einen Buchungsfehler oder jemand der den gleichen Namen hat (oder zufällig die gleiche IdentNr bekommt oder sonstwas) schon passiert ist, was dann am Ende gerichtlich geendet hat.

Was meint ihr? Kann ich das jetzt noch einfordern? Oder ists albern?