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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage Gericht..


Andre2779
2007-02-25, 21:27:04
Hi und zwar nen Freund hatte nen Handy vertickt und dieses nicht bessen. Nun hat er eine Geldstrafe von 600€ bekommen, 2 Monate vorher hat er aber den Betrag um den es ging 230€ schon zurückgezahlt, ist es möglich das derjenige das Zurückziehen kann und er so um die 600€ Geldstrafe kommt?

Oder muss er diese jetzt auf alle fälle zahlen

Stormtrooper
2007-02-25, 21:29:37
die 600 muß er auf jedenfall zahlen ...
Naja ersatzweise kann er sicher auch ins Gefängnis.

Andre2779
2007-02-25, 21:30:19
die 600 muß er auf jedenfall zahlen ...


auch wenn die Gegenpartei auf eine Strafverfolgung nachträglich verzichtet?

Unfug
2007-02-25, 21:31:15
wenn es eine gerichtliche anordnung ist , nein!
weil dann ist es über die "anzeige" hinaus.

Stormtrooper
2007-02-25, 21:31:32
ja ... der Strafbefehl scheint ja schon raus zu sein.

Andre2779
2007-02-25, 21:34:46
hm was er genau bekommen hat kann ich nicht sagen, müsst ich nochmals nachfragen. Ist sowas bei einer "Erstat" nicht einwenig hoch angesetzt?

Stormtrooper
2007-02-25, 21:36:23
§ 259
Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.


Also, wenn er nur 600€ blechen darf, dafür aber bis zu 5 Jahre Haft steht, ist das doch wohl im unteren Rahmen oder? :cool:

Andre2779
2007-02-25, 21:38:08
§ 259
Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.


Also, wenn er nur 600€ blechen darf, dafür aber bis zu 5 Jahre Haft steht, ist das doch wohl im unteren Rahmen oder? :cool:

Hm joa kenn mich da net so aus, aber als er gemeint hatte 600€ Strafe bei nem Wert von 230€ hab ich gedacht ist ein wenig viel

Stormtrooper
2007-02-25, 21:43:39
Hm joa kenn mich da net so aus, aber als er gemeint hatte 600€ Strafe bei nem Wert von 230€ hab ich gedacht ist ein wenig viel

naja soll ja auch ne Strafe sein und abschrecken.
Stell dir mal vor einer klaut nen Geldtransporter mit 3 Millionen Euro und muß nur 50.000 € Strafe zahlen. Was würde wohl passieren?

TheGamer
2007-02-25, 22:23:34
naja soll ja auch ne Strafe sein und abschrecken.
Stell dir mal vor einer klaut nen Geldtransporter mit 3 Millionen Euro und muß nur 50.000 € Strafe zahlen. Was würde wohl passieren?

Also wenn es immer nur 50000 kostet würde ich mehrmals einen 3Mio Transporter überfallen. Ups nein geht ja nicht, muss ja die Beute auch abgeben :(

Andre2779
2007-02-26, 11:26:24
ok danke, dann wird er wohl nichts machen können...

Lord Wotan
2007-02-26, 22:58:45
Hm joa kenn mich da net so aus, aber als er gemeint hatte 600€ Strafe bei nem Wert von 230€ hab ich gedacht ist ein wenig viel
Das finde es zuwenig als Strafe. Denn wie du ja gesagt hast, ist dein Freund jemand der andere abzieht. Ich würde diese Typen sehr Lange in den Knast stecken. Denn durch solche Typen wird einen der Privat Kauf echt verekelt. Ich kann nur hoffen, wenn ich an so einen Typen gelange. Das der Richter bei meiner Anzeige, den Typen richtig was aufdrückt.
MfG

sei laut
2007-02-26, 23:05:58
auch wenn die Gegenpartei auf eine Strafverfolgung nachträglich verzichtet?

Hat die Gegenpartei das dem Staatsanwalt mitgeteilt? Denn nur so bringt das verzichten etwas. Der beurteilt normal dann, ob er das ganze weiterlaufen lässt oder nicht. (je nach Höhe des Schadens und wie alles abgelaufen ist)

Stormtrooper
2007-02-27, 05:37:37
Wenn der Staatsanwalt von einem öffentlichen Interesse ausgeht bringt das verzichten auch nichts mehr.

oktolyt
2007-02-27, 06:09:29
§ 259
Hehlerei

[...]Eh...wo ist da die Hehlerei?
Sieht mir eher nach Betrug oder so aus.... ;(