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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtslage: ebay & ALG2


PacmanX100
2007-02-26, 22:51:52
Welche Dinge gilt es zu beachten, wenn bei ebay Gegenstände verkauft werden (z.B. Hardware), während der Zeit als ALG2 Empfänger?

Das eingehende Geld auf dem Konto wird früher oder später sichtbar... entstehen dadurch Nachteile bei Verkaufssummen um etwa 250 Euro (einmalig)?

Super Grobi
2007-02-26, 22:53:50
JEDER Geldeingang auf dein Konto ist eine Einkommen und wird VOLL vom ALG2 abgezogen!

SG

PacmanX100
2007-02-26, 23:03:22
Laut diversen Suchergebnissen handelt es sich nicht um ein Einkommen (wie denn auch?) sondern um eine Vermögensumschichtung.

Den Wert der verkauften Ware besaß ich schließlich schon vorher - ich habe ihn nur zu Geld gemacht und stattdessen die Ware hergegeben.
Es kann ja eigentlich nicht angehen, das ich mir z.B. eine Küche für 2000 Euro kaufe, sie danach wegen Geldmangel wieder für 1800 Euro absetze und das alles vom ALG2 abgezogen wird...

Aber so ganz einig sind sich selbst die Anwälte nicht... da muss es doch irgendeine konkrete Regel oder Erfahrungen geben:confused:

Super Grobi
2007-02-26, 23:09:50
Da mach dir mal kein Kopf :biggrin:

Wenn die ARGE mitbekommt, das du 250 Euro auf dein Konto bekommen hast, bekommst du schnell eine Einladung zu einen Gespräch und die 250 Euro werden dir abgezogen.

Zum Thema umschichtung: Du hast Bargeld aus deinen Sachen gemacht. Du beziehst aber Geld vom Amt, damit du LEBEN kannst. Somit kann die ARGE dann auch verlangen, das du von dem BARGELD erstmal lebst. Die Sache an sich kann ja nicht so wichtig gewesen sein, wenn du diese zu BARGELD verwurstest und ist somit Einkommen, das angerechnet werden kann.

SG

PacmanX100
2007-02-26, 23:12:39
Da mach dir mal kein Kopf :biggrin:

Wenn ich das Geld brauche, dann "mache ich mir einen Kopf!"

Zum Thema umschichtung: Du hast Bargeld aus deinen Sachen gemacht.

Habe ich das? Das Geld hatte ich schließlich schon vorher, in Form der Ware!

Und zu dem Thema gibt es auch ganz andere Meinungen:
http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hartz/forum/zeige_beitrag.php?36/176

Aber stimmt das denn so? Und welche Gegenstände zählen nun konkret?

Philizhave
2007-02-26, 23:13:05
JEDER Geldeingang auf dein Konto ist eine Einkommen und wird VOLL vom ALG2 abgezogen!



DAS wäre zu übertrieben.
Wenn einer durch eine andere Versicherung Schmerzensgeld überwiesen bekommt, dann ist es mehr als eine Frechheit dieses Geld als "Einkommen" zu sehen.

Super Grobi
2007-02-26, 23:16:02
DAS wäre zu übertrieben.
Wenn einer durch eine andere Versicherung Schmerzensgeld überwiesen bekommt, dann ist es mehr als eine Frechheit dieses Geld als "Einkommen" zu sehen.

Jetzt fang mal nicht an, die Ausnahmen auszugraben! Das es diese gibt, sollte ja wohl klar sein. Aber die Regel ist, das jeder Geldeingang zu melden ist und vom ALG2 abgezogen wird.

SG

Edit: @Threadstarter: Wenn du dir ja so sicher bist, frag ich mich, warum du 1. diesen Thread gestartet hast und 2. eine andere Ansicht eh überlesen willst. (beziehe ich auf die "ander Meinung". Kannst ja gerne den Link in den Widerspruch packen, wenn die dich erwischen)

PacmanX100
2007-02-26, 23:20:33
Ich bin mir eben NICHT sicher. Ich brauche konkreten Gesetzesvorlagen und Erfahrungen....

Deine Ansichten sind schön und gut, sind aber allein schon aufgrund der Massenweise anderen Erfahrungen die ich bisher gefunden habe scheinbar nicht ganz richtig.

Super Grobi
2007-02-26, 23:23:56
Siehst du,
und ich weiss definitiv das jemanden schonmal eBay Einnahmen vom ALG2 abgezogen wurden. (nur zur Klarstellung: Ich bin nicht der Fall)

SG

Philizhave
2007-02-26, 23:28:19
Jetzt fang mal nicht an, die Ausnahmen auszugraben!

Wäre auch nicht nötig, wenn du deinen ersten Post anders formuliert hättest!

Sicherlich hast du recht, was das Geld betrifft, welches man z.B. durch eBay bekommt. War hier nicht vor kurzem jemand mit solchem Problem durch eine verkaufte Xbox oder so?! Glaube, dass da der Verkauf als Einkommen eingesehen wurde.

PacmanX100
2007-02-26, 23:28:35
Siehst du,
und ich weiss definitiv das jemanden schonmal eBay Einnahmen vom ALG2 abgezogen wurden. (nur zur Klarstellung: Ich bin nicht der Fall)

Genau solche Aussagen helfen mir aber nicht im geringsten weiter, weil laut Web Recherche in vielen Fällen unrechtmäßig als Einkommen angerechnet wurde, obwohl es nicht sein durfte.

Das habe ich nun schon mehrere male gelesen und im oben genannten Link ja nun auch von "höherer Stelle" teilweise bestätigt bekommen. Aber eine Quelle reicht da noch lange nicht aus...

Philizhave
2007-02-26, 23:32:24
Habe den Thread gefunden
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=327815&highlight=xbox+alg2

PacmanX100
2007-02-26, 23:41:37
Da steht leider nicht viel drin. Vorallem keine Quellen zu irgendeiner offiziellen Aussage, wenn es sowas überhaupt gibt. :)

Ein gleicher Fall, z.B. hier: http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic12626.html
Da scheint mit Anwalt aber rausgekommen zu sein, das es als nicht anrechenbares Einkommen gilt!

spinoza
2007-02-26, 23:44:13
habe mal gegoogelt: theorie gut, praxis "wischi waschi"

"Die BA vertritt die Auffassung, dass lediglich der letzte aktuellste Kontoauszug angefordert werden solle, um den Kontostand im Hinblick auf möglicherweise zu berücksichtigendes Vermögen zu prüfen. ......wird auch auf die Möglichkeit der Schwärzung einzelner Buchungen hingewiesen, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht erforderlich ist. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet es, von den Hilfesuchenden nur soweit eine Mitwirkung zu verlangen, wie diese erforderlich und angemessen ist...."

http://www.bfdi.bund.de/cln_029/nn_530440/DE/Themen/Arbeit/BA/Artikel/ArbeitslosengeldII.html

auch analog (alt): http://www.geocities.com/bgb_hamburg/sozhilfe/kontoauszuege#ueb5

Philizhave
2007-02-26, 23:47:48
Ich weiß jetzt nicht, ob das als Einkommen gilt oder nicht. Wer aber sicher sein will, der bittet einen Freund für solcheinen "einmaligen" Transfer ihm zu helfen :rolleyes:


edit:
Die Aussagen im Internet sind auch nicht gleich zu werten.
Es hängt vom Sachbearbeiter und besonders vom Geldbezieher ab. Bei jemandem, der 30 Bewerbungen pro Monat und andere Bemühungen um einen Job nachweisen kann, wird es wohl nicht weiter geprüft usw.

Es gibt aber auch Ausnahmen, die das Geld(ALG2) nunmal so nicht verdient haben.

StefanV
2007-02-26, 23:53:18
Bei mir habens bisher die 'Einkünfte' aus Hardwareverkäufen nicht angerechnet...

seneca
2007-02-26, 23:54:52
Es kommt drauf an, ob das, was verkauft wird sogennantes anrechenbares Vermögen ist.
Im normallfall wird bei der Erstantragstellung seitens der ARGE ziemlich genau nachgefragt, ob irgendwelche Wertgegenstände vorhanden sind, die nach aktueller Rechtslage anrechanbar sind, ergo verkauft werden müssen, z.B. zu teures Auto, Schmuck etc. Es gibt da gewisse Freibeträge, die ich aber nicht auswendig kenne.

Ist das der fall, wird der Verkaufserlös auf den ALG2 Bedarf angerechnet, ansonsten nicht, da es eine Vermögensumschichtung von Materiellen Werten in Bargeld ist, was nicht anzurechnen ist.

Quellen kann ich dafür nun auch nicht reichen, so ließt es sich aber, wenn man mal durch diverse Foren/Websites kramt.

PacmanX100
2007-02-27, 00:02:42
Bei mir habens bisher die 'Einkünfte' aus Hardwareverkäufen nicht angerechnet...

Wieviel waren das denn im Monat maximal ?

Es kann eigentlich nicht angehen, das man seine persönliche Gegenstände verschenken muss, weil sie bei der nächsten Auszahlung abgezogen werden.

Denn denn wäre ich besser raten, nichts zu verkaufen und den vollen Betrag zu kassieren, wäre also somit besser dran. Da kann doch was nicht hinhauen.

Bei mir wäre es eine einmalige Sache von 200-300 €... wie genau gehen die Ämter dann vor?

Glücklicherweise sind es nur noch ein paar Monate, die ich mich damit herumschlagen muss, deshalb auf jeden Fall Ärger vermeiden jetzt :)

StefanV
2007-02-27, 00:14:35
Unterschiedlich, waren aber eigentlich selten mehr als 200€ und wenn, dann über viele kleine Breträge verteilt.

sid412
2007-02-27, 00:32:59
Verkauf die Ware doch über nen 2ten und lass dir des Geld von ihm geben ;) Was du in deiner Brieftasche hast hast du in deiner Brieftasche ;)

Super Grobi
2007-02-27, 00:36:43
Verkauf die Ware doch über nen 2ten und lass dir des Geld von ihm geben ;) Was du in deiner Brieftasche hast hast du in deiner Brieftasche ;)

Glaubst du wirklich, das der Threadstarter so blöd ist und sich sowas nicht selber ausdenken kann? Komisch das immer solche "Tipps" gegeben werden.

Der Threadstarter wird das ganz sicher schon wissen, wie er es verbergen KÖNNTE. Ich lese aber aus dem Thread, das er es nicht vertuschen will, sondern wissen will, ob es "abzugsfähig" ist.

SG

Madman123456
2007-02-27, 00:42:50
Jetzt fang mal nicht an, die Ausnahmen auszugraben! Das es diese gibt, sollte ja wohl klar sein. Aber die Regel ist, das jeder Geldeingang zu melden ist und vom ALG2 abgezogen wird.




Das ist keine Ausnahme. Die Arge bezahlt H4 Kohle, damit du nicht elend verhungerst. Ganz einfach. Bist du nun irgendwie in der Lage, dich selbst zu versorgen, dann zahlt die Arge keine Kohle mehr. Bezieht man Arbeitslosengeld 1 ist das was anderes. Arbeitslosengeld 2 allerdings dient nur dazu dich am Leben zu erhalten. Erbt man einen Haufen Kohle brauch man ALG2 nicht mehr um leben zu können und es wird solange eingestellt, bis man aus irgendwelchen Gründen keine Kohle und immernoch keine Arbeit hat.


Man darf sich pro Monat einen gewissen Betrag dazuverdienen, den die Arge nicht anrechnet. Wieviel das ist weiss ich nicht genau, müsstest du dann wohl erfragen.

Alexander
2007-02-27, 04:44:59
Den Wert der verkauften Ware besaß ich schließlich schon vorher - ich habe ihn nur zu Geld gemacht und stattdessen die Ware hergegeben.

Kannst du oder willst du es nicht verstehen? Sachwerte gehören zum Schonvermögen, außer man hat ein zu teures Auto, Schmuck etc. Wenn du sie aber verkaufst, ist es Einkommen. Das Amt interessiert nicht, wieviel du wofür erhalten hast. Auch wenn dir ein Kumpel Geld für eine Vase überweisst, die er letztens bei dir umgeschmissen hat, ist es Einkommen. Absurd, aber wahr.
Manche Ämter ignorieren Kleinbeträge jedoch. Andere sind pingelig.

Matrix316
2007-02-27, 11:18:15
Man darf sich pro Monat einen gewissen Betrag dazuverdienen, den die Arge nicht anrechnet. Wieviel das ist weiss ich nicht genau, müsstest du dann wohl erfragen.

100 € sind frei, danach wird angerechnet. Du kannst sogar mehr dazuverdienen, wird halt dann ein bestimmter Betrag abgezogen. Jedoch nicht sofort alles, sondern prozentual. Sprich, du bekommst nicht garnichts, sondern von den 345 € wird ein bestimmter Betrag abgezogen, bzw. du kannst entscheiden ob du bei einmaligen Einkommen in Raten oder sofort alles zurückzahlen willst (von dem was du laut Amt "zu unrecht" von denen bekommen hast).

Im Falle des Falles würde ich bei ebay verkäufen einfach die Kontodaten der Eltern oder so angeben. :rolleyes: