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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einbehaltung von Sozialleistungen rechtens?


PacmanX100
2007-03-01, 20:54:06
Ich musste aufgrund eintretener Arbeitslosigkeit im Dezember einen Antrag auf ALG2 stellen. Gezahlt wurde zum ersten mal im Februar (3x Regelleistung für den aktuellen Monat und rückwirkend), allerdings keine Kosten für Unterkunft.

Erst jetzt ist der Bescheid angekommen, dort sind nun scheinbar auch die Unterkunftskosten berücksichtigt, allerdings steht dort ebenfalls:
"Einmalige Einbehaltung" als minuspunkt vermerkt.

Nachgerechnet würde das die Unterkunfskosten der letzten Monate (Dezember bis Februar einschließlich Februar) entsprechen.

Jetzt frage ich mich natürlich was das heißt und warum Unterkunftskosten, für dich ich schon vor Monate einen Antrag gestellt habe, nicht gezahlt werden:confused:

Alexander
2007-03-02, 09:34:22
Lass dir doch am Telefon erklären was das bedeutet.

Ab wann wusstest du, dass du arbeitslos wirst (Kündigungsfrist)? Wann genau erfolgte die Antragsstellung? Wenn dazwischen ein längerer Zeitraum lag, haben sie die Leistungen vielleicht gekürzt, weil du die Meldung hinausgezögert hast.

Bei ca. der Hälfte der Widersprüche bekommen die Antragssteller recht. Also nicht einfach nachgeben!