PacmanX100
2007-03-01, 20:54:06
Ich musste aufgrund eintretener Arbeitslosigkeit im Dezember einen Antrag auf ALG2 stellen. Gezahlt wurde zum ersten mal im Februar (3x Regelleistung für den aktuellen Monat und rückwirkend), allerdings keine Kosten für Unterkunft.
Erst jetzt ist der Bescheid angekommen, dort sind nun scheinbar auch die Unterkunftskosten berücksichtigt, allerdings steht dort ebenfalls:
"Einmalige Einbehaltung" als minuspunkt vermerkt.
Nachgerechnet würde das die Unterkunfskosten der letzten Monate (Dezember bis Februar einschließlich Februar) entsprechen.
Jetzt frage ich mich natürlich was das heißt und warum Unterkunftskosten, für dich ich schon vor Monate einen Antrag gestellt habe, nicht gezahlt werden:confused:
Erst jetzt ist der Bescheid angekommen, dort sind nun scheinbar auch die Unterkunftskosten berücksichtigt, allerdings steht dort ebenfalls:
"Einmalige Einbehaltung" als minuspunkt vermerkt.
Nachgerechnet würde das die Unterkunfskosten der letzten Monate (Dezember bis Februar einschließlich Februar) entsprechen.
Jetzt frage ich mich natürlich was das heißt und warum Unterkunftskosten, für dich ich schon vor Monate einen Antrag gestellt habe, nicht gezahlt werden:confused: