Gast
2007-03-01, 23:35:27
Guten Tag,
ich habe eine Frage möchte dabei aber Anonym bleiben.:
Ist es richtig, dass die Grossnichte den selben Anteil erbt wie die Urgrossnichte?
Es geht hierbei um eine verstorbene Person und es sind nur 2 Personen übrig die erben können (noch leben)...
Und eine eheliche/uneheliche Geburt spielt auch keine Rolle oder?
Danke für die Auskunft.
ich habe eine Frage möchte dabei aber Anonym bleiben.:
Ist es richtig, dass die Grossnichte den selben Anteil erbt wie die Urgrossnichte?
Es geht hierbei um eine verstorbene Person und es sind nur 2 Personen übrig die erben können (noch leben)...
Und eine eheliche/uneheliche Geburt spielt auch keine Rolle oder?
Danke für die Auskunft.