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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantieverlust von Grafikkarten in der Praxis


Maxim42
2007-03-03, 13:54:00
Die Hersteller sagen ja immer, dass die Garantie verloren geht, wenn man die Grafikkarte übertaktet oder den Kühler abmontiert. Aber kann man überhaupt nachweisen, dass die Grafikkarte übertaktet wurde und wird tatsächlich überprüft, ob der Kühler abmontiert wurde?

ps: Ich will meine x1600 in eBay verkaufen und die Karte hat noch über ein Jahr Garantie von Alternate.

Black-Scorpion
2007-03-03, 14:05:45
Die Hersteller haben im Gegensatz zu Usern die Möglichkeit festzustellen ob die Karte übertaktet wurde und dadurch kaputt ging.
Und das Wechseln des Kühlers hinterlässt auch spuren.
Wer weiß das er die Garantie verloren hat und trotzdem versucht die Karte beim Händler zu tauschen sollte wissen das es versuchter Betrug ist.
Und das ist kein Kavaliersdelikt.
Wer sich den Verlusst nicht leisten kann, soll nicht übertakten und auch nicht an der Karte rumbasteln.

'edit'
.... die Karte hat noch über ein Jahr Garantie von Alternate.
Nein hat sie nicht.
Die Karte hat höchstens noch über ein Jahr Gewährleistung und das ist keine Garantie.
Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung (http://www.vis.bayern.de/recht/handel/kaufvertrag/garantien.htm)

Gast
2007-03-03, 14:07:04
Das Übertakten einer Grafikkarte lässt sich nicht oder nur mit Methoden, deren Kosten den Wert der Karte bei weitem übersteigen, nachweisen.

Anders sieht es bei einem Kühlertausch oder einem geflashten Bios aus. Dies könnte der Hersteller wohl schon feststellen, auch wenn es oft nicht gemacht wird.

Trotzdem ist es in meinen Augen nur asozial eine übertaktete oder gemoddete Graka zur RMA zu geben. Wenn man Wert auf die Garantie legt, soll man die Karte eben innerhalb der Spezifikation betreiben oder EVGA kaufen.

Gast
2007-03-03, 15:25:42
Also muss ich die Grafikkarte ohne Garantie/Gewährleistung verkaufen.

Ich will das Angebot aber etwas attraktiver machen. Kann ich dann eine Funktionsgarantie geben? Wird ja oft in eBay gemacht. Aber was steckt dahinter?

Black-Scorpion
2007-03-03, 17:39:55
Hallo, du willst als Privatverkäufer Garantie/Gewährleistung geben?
Du hast anscheinend keine Ahnung auf was du dich damit einlässt und was das bedeutet.
Wenn du schon so anfängst frage ich mich ob du überhaupt schon bei Ebay handeln darfst.
Eine Funktionsgarantie von z.B einer Woche ist was anderes.

Tomi
2007-03-03, 18:06:44
Also muss ich die Grafikkarte ohne Garantie/Gewährleistung verkaufen.
Natürlich. Gewährleistung gibt der Händler, Garantie der Hersteller. Willst Du Ersatz beschaffen, wenn der Käufer die Karte in 2 Wochen schrottet?

Ich will das Angebot aber etwas attraktiver machen. Kann ich dann eine Funktionsgarantie geben?
Würde ich keinesfalls machen. Gerade bei Grafikkarten gibt es hunderte Probleme, die oftmals beim User liegen. Wenn der zu doof ist den Treiber zu installieren, heißt das für ihn "Karte kaputt" und schon schickt der das Ding zurück. Oder noch besser....kriegt die Karte, legt gleich mal einen Volt-Mod, weil man das ja heute bei neuen Karten als erstes macht...Karte putt und kommt wieder zu Dir zurück..hatte ja schließlich ne Woche Funktionsgarantie.

Deswegen...keinesfalls Funktionsgarantie geben. Lt. Rechtssprechung ist der fehlende Hinweis auf Nicht-Funktion in Auktionen gleichbedeutend mit Funktionsgarantie.

Gast
2007-03-03, 19:18:36
Lt. Rechtssprechung ist der fehlende Hinweis auf Nicht-Funktion in Auktionen gleichbedeutend mit Funktionsgarantie.

Ähm, dann erhält der Käufer ja automatisch eine Funktionsgarantie, oder?

Eine Garantie meinerseits wollte ich nie geben. Wenn ich in eBay ein Artikel mit Garantie/Gewährleistung verkaufe, dann mit der Herstellergarantie oder eben der Gewährleistung vom Unternehmen, bei dem ich den Artikel gekauft habe. Dazu lege ich eine Rechnung bei. Somit gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Käufer über und ich bin aus dem Schneider.

Aber in diesem Fall kann ich wohl keine Garantie mehr mitverkaufen, weil der Kühler abmontiert wurde.

vinz0s
2007-03-03, 19:21:52
ja natürlich nicht....

einfach sagen dass der kühler schonmla ab war...und dann noch das übliche drunter (da dies eine privatauktion ist kann ich keinerlei anspruch auf garantie/gewährleistung geben) so oder so ähnlich:usad:

Kane02
2007-03-03, 19:49:09
Das is das tolle bei EVGA, da kann selbst nen andere lüfter drauf sein geben die noch garantie.

lemonsoda
2007-03-03, 21:18:22
Wer weiß das er die Garantie verloren hat und trotzdem versucht die Karte beim Händler zu tauschen sollte wissen das es versuchter Betrug ist.
Und das ist kein Kavaliersdelikt.
.... und wer so etwas schreibt, hat keine Ahnung. Sorry, ist so. Es handelt sich hier um eine rein privatrechtliche Angelegenheit. Der Hersteller kann die Garantieleistung erbringen oder versagen. Danach kann man sich evtl. streiten. Das Strafrecht ist hier so weit weg wie der Mond.....

Hallo, du willst als Privatverkäufer Garantie/Gewährleistung geben?
Du hast anscheinend keine Ahnung auf was du dich damit einlässt und was das bedeutet.
... du weißt es offenbar nicht. Dass Garantie und Gewährleistung zwei völlig unterschiedliche Begriffe sind, die in ihrer Wirkung unterschiedlicher nicht sein könnten, möchte ich jetzt garnicht näher ausführen. Wenn du bei einem Privatgeschäft auf den Gewährleistungsausschluss verzichtest, riskierst du - genau: garnichts!

Die Ware muss zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs fehlerfrei sein. Das ist bei einem Privatverkauf via Versand der Zeitpunkt, zu dem die Ware an das Versandunternehmen gegeben wird. Tritt beim Käufer ein Defekt auf, ist dieser dafür beweispflichtig, dass der Defekt bereits zum o.g. Zeitpunkt bestand. Soweit es sich nicht um offensichtliche mechanische Schäden handelt, ist das bei Computerhardware ohne aufwändige Gutachten schlicht unmöglich.

dargo
2007-03-03, 21:34:42
Die Hersteller haben im Gegensatz zu Usern die Möglichkeit festzustellen ob die Karte übertaktet wurde ...
Quelle? ;)
Ich frage mich gerade wie das gehen soll. Dazu bräuchte man auf der Graka einen "Datenträger" der immer die Taktraten speichert. Ich glaube kaum, dass man ständig diese Daten im Graka-Bios ablegt. ;)

Lurtz
2007-03-03, 21:39:28
Das is das tolle bei EVGA, da kann selbst nen andere lüfter drauf sein geben die noch garantie.
Auch in Deutschland?
AFAIK gilt das nur für die USA?!

Raff
2007-03-03, 21:43:20
Quelle? ;)
Ich frage mich gerade wie das gehen soll. Dazu bräuchte man auf der Graka einen "Datenträger" der immer die Taktraten speichert. Ich glaube kaum, dass man ständig diese Daten im Graka-Bios ablegt. ;)

Ich glaube auch, dass das nur Angstmache ist. Ich habe jedenfalls noch von keinem Fall gehört, wo jemandem wegen nachgewiesener Übertaktung ein Austausch verweigert wurde.

MfG,
Raff

Tomi
2007-03-03, 21:47:15
Ähm, dann erhält der Käufer ja automatisch eine Funktionsgarantie, oder?


Jaein. Er erhält die "Garantie", dass die Karte nicht kaputt ist. Wenn Du aber explizit sagst "das Ding läuft in jedem Fall", sieht die Sache natürlich anders aus. Denn wenn der Käufer bspw. zu doof ist die Karte zu installieren oder das Netzteil zu schwach, bist Du dran, denn Du hast ja garantiert, dass das Ding unter jeden Umständen laufen wird. Im ersten Fall hast Du nur garantiert, dass sie nicht kaputt ist. Zum laufen muss sie der Käufer schon selber bringen.

dargo
2007-03-03, 21:55:55
Ich glaube auch, dass das nur Angstmache ist.
Es ist nur Panikmacherei sonst nichts. Natürlich ist es keine feine Art die Hardware bis ans Limit zu treiben (am besten noch mit Voltmods :ugly:) und dann, wenn was durchbrennt die Garantie in Anspruch zu nehmen. Wer, wie sich dann verhält ist aber jedem selbst überlassen.

Nur mal als Beispiel - ich und mein Kumpel kaufen uns je eine G8800GTS. In meinem Tower herrschen 25°C, in seinem 35°C. Ich übertakte die Graka um 10%, er nicht. Imho haben beide Karten nahezu die gleiche Lebensdauer (unter gleichen Vorraussetzungen wie gleich gute Bauteile, was selbst bei gleichem Hersteller wegen Toleranzen nie garantiert werden kann, natürlich).