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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : News des 3./4. März 2007


hyperterminal
2007-03-05, 14:41:50
Eine Aenderung des Strafgesetzbuchs ist fuer die Manipulierung des Datenstroms durch die Polizei nicht notwendig.

Sehen wir uns den § 303a StGB einmal gemeinsam an:§ 303a
Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
Dem Wortlaut des Gesetzes entnehmen wir, dass sich diese Norm ausschliesslich auf die rechtswidrige Datenveraenderung erstreckt. Wenn die Polizei aber aufgrund des Polizeigesetzes des jeweiligen Bundeslandes handelt, so ist dies nicht rechtswidrig.

Meiner Meinung nach wird die Onlinedurchsuchung ohne grossen Aufschrei der Medien und der Bevoelkerung durchkommen. Nur die wenigsten Journalisten sind auf diesem Gebiet so bewandert wie du, Leo.

Gast
2007-03-06, 16:21:43
Ihr habt bei eurem Artikel glatt den einfachsten Weg vergessen wie man die Daten auf dem Rechner ausspioniert. Man bringt auf dem Netzwerk-Router einfach den Trojaner per Firmware Update unter:

siehe: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24763/1.html


grüsse

Manfred

Leonidas
2007-03-08, 04:50:36
Ich habe über diesen Punkt nachgedacht, hyperterminal. Und sage daher: Eine Veränderung von Daten durch die Polizei ist niemals "rechtsgültig". Diese Ausnahmeregelung von "Rechtswidrigkeit" bezieht sich auf diejenigen Personen, welche legal an diesen Daten herumspielen dürfen, weil sie *echte Rechte* an diesen Daten besitzen. Sprich allein die Urheber der Daten. Die Poilzei mag ein Interesse an diesen Daten haben, sie sind aber nicht Urheber, und haben damit keine Rechte. Demzufolge muß es eine Ausnahmegenehmigung geben, die explizit genannt wird.




@ Gast: Dagegen kann man sich absichern, es handelt sich hierbei nur um ein Problem einiger Geräte.