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sokan
2007-03-06, 18:32:55
Hi
Ein Kumpel von mir liegt im KH,wegen Beinbruch,er fragte mich,ob ich mit seinem
Black Retriever Weibchen(1J alt) spazieren gehen könnte,klar frische Luft ist für uns beide gut,ich gehe meines Weges rauche mir ne Tüte&dachte so,schönes Wetter,kein Regen,nette Leute im Feld,kurz smallTalk.bin gerade so 2km am gehen,hält ein Ostblock 3er BMW neben mir,2 Typen(Polen oder Russen),keine Ahnung&sagten,Gib mir dein Geld oder wir steigen aus,ich sagte zu dem Fahrer noch freundlich aber bestimmend,er sollte sich Verpissen.Dann zeigte er mir sein Messer,darauf Lachte ich nur,er wollte austeigen,nur hab ich die Fahrertür ihm ins Gesicht geschlagen,so das das Messer auf dem Boden viel&er wollte mich schlagen,ok seine Motorhaube hat jetzt ne Kopf große Delle,der Beifahrer stieg aus&wollt mit mischen,Leider hat Nala(black retriever)Ihn in das Bein gebissen,ein Schlag auf die Nase&das Thema war für mich erledigt,die beiden sind dann auch abgezogen.
Etwa 10min später fuhr ne Streife an mir vorbei,die Bullen mit gezogner Waffe auf mich zu&wollten mich Verhaften,ich hätte ohne Grund zwei unschuldige neudeutsche Krankenhausreif geschlagen,ne ist klar.
Auf dem Revier stellte sich herraus,das die beiden Vorbestraf sind&ich nicht,hab der Polizei die Situation erklärt,nur bekomme ich jetzt ne Anzeige wegen Gefährlicher Körperverletzung&Sachbeschädigung.
Was soll ich machen,Anzeige abwarten,ob eine kommt,oder direkt zum Anwalt.
Mfg Sokan
Such' lieber Hilfe beim Anwalt. Hier wird jeder nur emotionsgeladen seine Meinung zum Thema sagen können, mehr nicht. Ab Seite 3 wird dann das Thema soweit abdriften, dass es um Nazis und Schwarze geht und keinem ist geholfen. :D
Natürlich die Anzeige abwarten. Vorher weißte ja nicht, ob irgendwas kommt.
EureDudeheit
2007-03-06, 18:50:43
Also erstmal ist das natürlich Notwehr. Die Sachbeschädigung ist auch gerechtfertigt. Dein Problem leider, du hast 2 arme Ausländer angegriffen, das tut man natürlich nicht. Du bist also ein ganz schlimmer Nazi der mit seinem Hund auf Ausländerjagd war. Du hast deine Aussage gemacht und kannst jetzt nur auf Post von der Staatsanwaltschaft warten. Dann hoffe auf einen Richter und Staatsanwalt, der seine Pappenheimer schon kennt und dir glauben schenkt.
Ein Anwalt nützt dir auch nicht viel, der kann auch nur Akten bei StA anfordern und gucken was Sache ist. Du kannst dich selber verteidigen vor Gericht.
Also erstmal abwarten was kommt, kann durchaus ein paar Monate dauern.
Die Sachbeschädigung ist auch gerechtfertigt.Kannst du das vielleicht mal erläutern? Ich sehe irgendwie nichts was die Sachbeschädigung rechtfertigt.
sokan
2007-03-06, 19:03:17
Also erstmal ist das natürlich Notwehr. Die Sachbeschädigung ist auch gerechtfertigt. Dein Problem leider, du hast 2 arme Ausländer angegriffen, das tut man natürlich nicht. Du bist also ein ganz schlimmer Nazi der mit seinem Hund auf Ausländerjagd war. Du hast deine Aussage gemacht und kannst jetzt nur auf Post von der Staatsanwaltschaft warten. Dann hoffe auf einen Richter und Staatsanwalt, der seine Pappenheimer schon kennt und dir glauben schenkt.
Ein Anwalt nützt dir auch nicht viel, der kann auch nur Akten bei StA anfordern und gucken was Sache ist. Du kannst dich selber verteidigen vor Gericht.
Also erstmal abwarten was kommt, kann durchaus ein paar Monate dauern.
Shit,das thema Ausländerfeindlichkeit&ich hatte noch meine M65 Armee Jacke in Olivgrün an,damit bin ich schon automatich ein Nazi,wurde mir mal so gesagt:|
tatarus
2007-03-06, 19:06:02
Ich frage ich mal, wie die erklären wollen, dass ein Spaziergänger mit einem Hund gleich zwei Russen im Auto verprügelt hat. Wieso sind sie stehen geblieben? Warum solltest du sie einfach so angegriffen haben? Das sind Fragen, die sicher auch ein Richter stellen wird.
Zum Anwalt mußt du allerdings gehen, sobald eine Anzeige bei dir eingeht. Vorher macht das keinen Sinn. Wenn du nicht rechtschutzversichert bist, dann kostet das ein paar Hunderter.
Ich nehme mal nicht an, dass sie dich anzeigen werden. Der Schuß könnte nämlich ziemlich stark nach hinten losgehen, wenn raus kommt wie es sich wirklich zugetragen hat.
1.) Ob Jacke oder nicht, aber du kannst nur verurteilt werden, wenn sie dir beweisen können, dass du etwas getan hast und da die Typen vorbestraft sind, dürfte das denke ich relativ schwer fallen es sei denn du bist als Nazi bekannt. Einmal abgesehen ist das doch das letzte, wenn man jemanden überfällt und ihn dann wegen Notwehr anzeigt.
2.) Die Sachbeschädigung ist schon gerechtfertigt, solange es dem Ziel gedient hat dich zu verteidigen. Wenn du nachher einfach nur so auf das Auto eingetreten hast, dann nicht.
sokan
2007-03-06, 19:11:06
Leider doch,Anzeige ist eingegangen,werde jetzt zum Revier fahren&eine gegen Anzeige erstatten,rät mein Rechtsanwalt,bin Rechtsschutzvers.
Mfg Sokan
Thowe
2007-03-06, 19:21:10
Ich würde darauf tippen, dass kein Richter den beiden glauben schenkt. Also schön ruhig und sachlich bleiben, alles genau so schildern wie es passiert ist und schön dabei bleiben.
EureDudeheit
2007-03-06, 19:22:18
Kannst du das vielleicht mal erläutern? Ich sehe irgendwie nichts was die Sachbeschädigung rechtfertigt.
§ 34 stgb
Kokosnuss
2007-03-06, 19:26:13
Üble Story :eek:
Aber noch krasser, dass die dich wirklich angezeigt haben, trotz der Möglichkeit selbst aufs Maul zu fliegen...
Naja, denke aber das du derjenige bist, der sich eher weniger Sorgen machen darf. Der Richter wird sich schon fragen warum ein einzelner auf zwei Männer draufschlagen sollte, wenn er die Geschichte der Russen hört.
Kurze allgemeine Frage: Ab wann ist Notwehr "Notwehr"?
Sobald Gewalt droht, oder erst sobald Gewalt ausgeübt wird?
Öhm, hast du schon eine Gegenanzeige erstattet? Wenn nicht, nachholen. Das ist ein versuchter Raubüberfall, wenn ich mich nicht irre.
EureDudeheit
2007-03-06, 19:29:51
Üble Story :eek:
Aber noch krasser, dass die dich wirklich angezeigt haben, trotz der Möglichkeit selbst aufs Maul zu fliegen...
Naja, denke aber das du derjenige bist, der sich eher weniger Sorgen machen darf. Der Richter wird sich schon fragen warum ein einzelner auf zwei Männer draufschlagen sollte, wenn er die Geschichte der Russen hört.
Kurze allgemeine Frage: Ab wann ist Notwehr "Notwehr"?
Sobald Gewalt droht, oder erst sobald Gewalt ausgeübt wird?
Sobald eine Gefahr kurz bevorsteht oder schon begonnen hat.
EureDudeheit
2007-03-06, 19:31:20
Öhm, hast du schon eine Gegenanzeige erstattet? Wenn nicht, nachholen. Das ist ein versuchter Raubüberfall, wenn ich mich nicht irre.
Ist sogar ein schwerer versuchter Raub.
skamikaze
2007-03-06, 19:32:17
respekt dafür, dass du dir sowas nicht gefallen lässt und den typen gezeigt hast wo der haken hängt.
ich würd direkt zum anwalt und gegenklage einreichen, immerhin haben sie dich mit einem messer bedroht und wollten dich ausrauben. was von dir kam war notwehr und absolut legitim.
EureDudeheit
2007-03-06, 19:33:26
respekt dafür, dass du dir sowas nicht gefallen lässt und den typen gezeigt hast wo der haken hängt.
ich würd direkt zum anwalt und gegenklage einreichen, immerhin haben sie dich mit einem messer bedroht und wollten dich ausrauben. was von dir kam war notwehr und absolut legitim.
Da gibts keine Klage, das ist Zivilrecht. Mußt zur Polizei und brauchst auch keinen Anwalt.
skybeat #01
2007-03-06, 19:34:48
Kurze allgemeine Frage: Ab wann ist Notwehr "Notwehr"?
Sobald Gewalt droht, oder erst sobald Gewalt ausgeübt wird?
Also mir hat mal einer die Nase gebrochen und ist weggerannt. :confused:
Auf jedenfall hab ich ihn angezeigt und unser Freund und Helfer meinte so, dass ich eigentlich froh sein kann, dass ich mich nicht gewehrt habe, denn das wäre dann keine Notwehr gewesen. :|
PS:obwohl ich 10-15 Zeugen hatte und der Typ vorbestraft war hab ich bis jetz (1,5 Jahre her) nie wieder etwas gehört von Staat und Polizei......Ich frag mich echt was das soll
EureDudeheit
2007-03-06, 19:45:07
Also mir hat mal einer die Nase gebrochen und ist weggerannt. :confused:
Auf jedenfall hab ich ihn angezeigt und unser Freund und Helfer meinte so, dass ich eigentlich froh sein kann, dass ich mich nicht gewehrt habe, denn das wäre dann keine Notwehr gewesen. :|
PS:obwohl ich 10-15 Zeugen hatte und der Typ vorbestraft war hab ich bis jetz (1,5 Jahre her) nie wieder etwas gehört von Staat und Polizei......Ich frag mich echt was das soll
Da siehste mal, daß früher jeder Idiot Polizist werden durfte...
Kokosnuss
2007-03-06, 19:45:49
Sobald eine Gefahr kurz bevorsteht oder schon begonnen hat.
Danke, sollte man ja schliesslich mittlerweile auch wissen. Wird ja heutzutage immer mehr mit Gewalt konfrontiert...
;(
Also die Geschichte mit der gebrochenen Nase... versteh ich nicht wieso das keine Notwehr war? Warum muss man sich sowas denn gefallen lassen wenn man nicht innen Knast will?
:mad:
Stargazer2893
2007-03-06, 19:46:26
üble Sache :(
also vom "Gefühl" her würd ich sagen dass die Geschichte unter Notwehr fällt, aber dein Anwalt wird Dich da sicher genauer informiert haben.
Gib uns bitte auf jeden Fall Bescheid was bei der Sache rausgekommen ist, mich interessierts jedenfalls brennend!
Ich wünsche Dir auf jedenfall nen guten Richter und Gerechtigkeit! :)
EureDudeheit
2007-03-06, 19:47:37
Danke, sollte man ja schliesslich mittlerweile auch wissen. Wird ja heutzutage immer mehr mit Gewalt konfrontiert...
;(
Also die Geschichte mit der gebrochenen Nase... versteh ich nicht wieso das keine Notwehr war? Warum muss man sich sowas denn gefallen lassen wenn man nicht innen Knast will?
:mad:
Naja wenn er ihm 10min hinterher rennt und ihm dann eine verpaßt ist es keine Notwehr mehr. Kommt halt auf die Zeit an, die dazwischen liegt.
raschomon
2007-03-06, 19:51:13
Such' lieber Hilfe beim Anwalt. Hier wird jeder nur emotionsgeladen seine Meinung zum Thema sagen können, mehr nicht. Ab Seite 3 wird dann das Thema soweit abdriften, dass es um Nazis und Schwarze geht und keinem ist geholfen. :D
Tja, Gast, mir dauert das jetzt schon zu lange, im übrigen ist ja das Stichwort mit "N" schon gefallen, also kann's losgehen.
Sokan, ich habe einige Fragen an Dich. Was ist bitte ein Black Retriever? Ich kenn nur die goldene Version und zwar als den friedlichen Familienhund schlechthin. Auf Wiki habe ich kein Foto eines Black Retriever gefunden.
Wieso bist Du in deren Opferschema geraten? Hattest Du auch noch eine Camouflage-Hose an, Jeans? Welcher Schnitt? Eng oder ziemlich baggy? Basekap? Hip-Hop-Style? Bist Du sehr klein oder sehr schlank?
Denn ich überlege gerade: Wer ist so blöd und macht aus einer spontanen Entscheidung heraus einen völlig unbekannten Passanten in Begleitung eines Hundes an? Es sei denn, die Jungs waren vor lauter Gier nach dem nächsten Schuß schon halb wahnsinnig.
Gruß
Qchinator
2007-03-06, 19:58:50
Kurze allgemeine Frage: Ab wann ist Notwehr "Notwehr"?
Sobald Gewalt droht, oder erst sobald Gewalt ausgeübt wird?
§ 32 Notwehr Stgb
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Zur allgemeinen Info noch folgende §§ des Stgb:
§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
§ 34 Rechtfertigender Notstand
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
(2)Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
§ 35 Entschuldigender Notstand
(1) 1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. 2Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) 1Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. 2Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Da siehste mal, ...XXX...
Zuviel Geld aufm Konto? Willste die entsprechenden §§ dazu? ;D
EureDudeheit
2007-03-06, 20:09:05
Zuviel Geld aufm Konto? Willste die entsprechenden §§ dazu? ;D
Nö, kenn mich da selber ganz gut aus.
GBWolf
2007-03-06, 20:18:25
Hi
Ein Kumpel von mir liegt im KH,wegen Beinbruch,er fragte mich,ob ich mit seinem
Black Retriever Weibchen(1J alt) spazieren gehen könnte,klar frische Luft ist für uns beide gut,ich gehe meines Weges rauche mir ne Tüte&dachte so,schönes Wetter,kein Regen,nette Leute im Feld,kurz smallTalk.bin gerade so 2km am gehen,hält ein Ostblock 3er BMW neben mir,2 Typen(Polen oder Russen),keine Ahnung&sagten,Gib mir dein Geld oder wir steigen aus,ich sagte zu dem Fahrer noch freundlich aber bestimmend,er sollte sich Verpissen.Dann zeigte er mir sein Messer,darauf Lachte ich nur,er wollte austeigen,nur hab ich die Fahrertür ihm ins Gesicht geschlagen,so das das Messer auf dem Boden viel&er wollte mich schlagen,ok seine Motorhaube hat jetzt ne Kopf große Delle,der Beifahrer stieg aus&wollt mit mischen,Leider hat Nala(black retriever)Ihn in das Bein gebissen,ein Schlag auf die Nase&das Thema war für mich erledigt,die beiden sind dann auch abgezogen.
Etwa 10min später fuhr ne Streife an mir vorbei,die Bullen mit gezogner Waffe auf mich zu&wollten mich Verhaften,ich hätte ohne Grund zwei unschuldige neudeutsche Krankenhausreif geschlagen,ne ist klar.
Auf dem Revier stellte sich herraus,das die beiden Vorbestraf sind&ich nicht,hab der Polizei die Situation erklärt,nur bekomme ich jetzt ne Anzeige wegen Gefährlicher Körperverletzung&Sachbeschädigung.
Was soll ich machen,Anzeige abwarten,ob eine kommt,oder direkt zum Anwalt.
Mfg Sokan
kompliment :) finde du hast dich vorbildlich verhalten :)
skybeat #01
2007-03-06, 20:42:18
Weil das vor Gericht als unnötige Gewalt gezeigt werden könnte.
Wie zum Beispiel, wenn einer auf mich schiest und ich zurückschiese, damit er mir ni mehr wehtun kann und den erwische, dann bin ich dran. ^^ Ich hätte ihn ja schlimmer verletzen könn, als er mich. Das kann man dann immer ziemlich krass auslegen vor Gericht.
eigenartiges Beispiel von mir, aber um nochmal zu dem beispiel mit der gebrochenen Nase zu kommen. er hat mir die Nase gebrochen, alles andere was danach passiert wäre keine Notwehr mehr gewesen, da ich ja bereits den Schaden genommen habe.
Monkey
2007-03-06, 22:47:49
ham die bullen das messer nich gefunden? oder ham die typen das aufgehoben und mitgenommen?
§ 34 stgbUnd inwiefern ist eine Beschädigung eines Autos dazu geeignet einen Angriff abzuwehren?
cessy000
2007-03-07, 07:59:58
black retriever ???
meinst du einen schwarzen labrador retriever ?
( sind eigentlich mit die friedlichsten hundchen die ich kenne )
Da gibts keine Klage, das ist Zivilrecht. Mußt zur Polizei und brauchst auch keinen Anwalt.
Wo bitte ist das Zivilrecht?? :cool:
Spasstiger
2007-03-07, 09:01:20
Hoffen wir mal, dass der Richter nicht entscheidet, dass der Hund eingeschläfert werden muss. Die Sachbeschädigung könnte auch üble Folgen haben, ich glaube jedenfalls nicht, dass das Reinhauen einer Delle in die Motorhaube, während die Täter im Auto saßen, unter Notwehr fallen kann.
Gegen die Täter muss natürlich auch Anzeige erstattet werden, damit die nicht ungestraft davon kommen.
Hat die Polizei eigentlich festgestellt, dass du während der Aktion unter Drogeneinfluss standest? Das würde deine Glaubwürdigkeit vor Gericht natürlich enorm mindern. Immerhin hast du keine weiteren Zeugen und die körperliche Gewalt ging von dir aus.
Ich glaube nicht, dass du straffrei davon kommst.
EureDudeheit
2007-03-07, 09:28:47
Wo bitte ist das Zivilrecht?? :cool:
Man muß nicht zum Anwalt um "Klage" einzureichen wegen Strafrechtssachen.
Du hättest selbst danach unverzüglich die Polizei informieren sollen, dann hättest Du jetzt keine größeren Probleme...
jxt666
2007-03-07, 09:52:25
Also mal ganz ehrlich:
Wie sollten die beiden Armleuchter denn einem weissmachen warum sie mit dem Auto neben Dir gehalten haben? Weil Du sie angehalten hast um sie zu schlagen oder was? Wie rechterftigen sie denn was sie von Dir wollten?
Ich denke Du brauchst Dir keine Gedanken machen - ich würde sofort ne Gegenanzeige machen wegen versuchter Körperverletzung, Bedrohung, versuchtem Raub usw... dann geht das eh für Dich aus.
Und Gratulation :D genau richtig gehandelt (egal welcher Nation die beiden entstammen)
ShadowXX
2007-03-07, 09:54:51
Hoffen wir mal, dass der Richter nicht entscheidet, dass der Hund eingeschläfert werden muss. Die Sachbeschädigung könnte auch üble Folgen haben, ich glaube jedenfalls nicht, dass das Reinhauen einer Delle in die Motorhaube, während die Täter im Auto saßen, unter Notwehr fallen kann.
Hast du seinen Text überhaupt richtig gelesen?
Immerhin hast du keine weiteren Zeugen und die körperliche Gewalt ging von dir aus.
Hast du seinen Text überhaupt richtig gelesen?
Ich glaube nicht, dass du straffrei davon kommst.
Welches Problem hast du eigentlich?
Zaffi
2007-03-07, 09:59:21
Also mal ganz ehrlich:
Wie sollten die beiden Armleuchter denn einem weissmachen warum sie mit dem Auto neben Dir gehalten haben? Weil Du sie angehalten hast um sie zu schlagen oder was? Wie rechterftigen sie denn was sie von Dir wollten?
Ach du glaubst doch wohl das die zwei sich ein paar nette Lügenmärchen aus dem Ärmel schütteln, sowas wie "der hat uns den Weg versperrt, als wir ihn fragn wollten warum, hat er uns einfach verdroschen...."
Und Gratulation :D genau richtig gehandelt (egal welcher Nation die beiden entstammen)
naja, toll find ichs nicht aber immer noch besser als sich abstechen zu lassen... [Zynikmode on]besser wäre es natürlich gewesen keine Zeugen zurückzulassen, you know what i mean[{Zynikmode] :D
Ach PS: dein Rechtsverdreher solte mal fragen was die beiden überhaupt auf dem Feldweg wollten, ist üblicherweise für den öffentlichen Verkehr nicht freigegeben...
Gizmo83
2007-03-07, 10:12:20
würde auch zum Anwalt man kann sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen dann kostet das Infogespräch beim Anwalt auch nichts...
Good Luck
Tja, Gast, mir dauert das jetzt schon zu lange, im übrigen ist ja das Stichwort mit "N" schon gefallen, also kann's losgehen.
Sokan, ich habe einige Fragen an Dich. Was ist bitte ein Black Retriever? Ich kenn nur die goldene Version und zwar als den friedlichen Familienhund schlechthin. Auf Wiki habe ich kein Foto eines Black Retriever gefunden.
http://flat.xantiva.de/zucht/
Und inwiefern ist eine Beschädigung eines Autos dazu geeignet einen Angriff abzuwehren?
1 Androhung von Gewalt und Raub im Vorfeld.
2. 2 Personen, davon min. eine Bewaffnet
3. 1 Person mit Waffe und Drohung diese einzusetzen. Waffe wurde gezogen und es bestand somit Akute Lebensgefahr. In diesem Falle heiligt der Zweck die Mittel
Spasstiger
2007-03-07, 10:29:46
Welches Problem hast du eigentlich?
sokan hat etwas überreagiert. Eine angemessene Reaktion wäre wegrennen gewesen, nachdem er die Fahrertüre zugeschlagen hat. Dann wäre es auch nicht zu dem Biss durch den Hund gekommen. sokan hatte auch keine Zeugen, somit war es sehr dumm, auf die Bedrohung der anderen mit Gewalt zu reagieren. Und er hätte nach dem Vorfall unverzüglich die Polizei informieren müssen, statt die Sache als abgehakt anzusehen, nachdem sie mit Gewalt gelöst wurde.
Ich will mich einfach nur nicht der Fraktion "Mach dir mal keine Sorgen" anschließen, nur weil sokan von zwei Vorbestraften bedroht wurde. Das sollte bei der Entscheidungsfindung des Richters eigentlich nicht die Hauptrolle spielen (die Tatsache, dass sokan nicht vorbestraft ist, verbessert nicht seine Glaubwürdigkeit, es werden wohl nur Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Täter bestehen). Und es kann durchaus sein, dass der Richter gewisse Dinge nicht mehr als Notwehr ansieht. Der Biss durch den Hund wird sowieso nochmal anders behandelt werden, im schlimmsten Fall droht die Einschläferung (ein Hund, der einmal einen Menschen gebissen hat, könnte es wieder tun).
@sokan: Könntest du den Vorfall evtl. nochmal genauer in ganzen abgeschlossenen Sätzen schildern? Dein Startposting war ziemlich wirr (was hoffentlich auf deine Aufgeregtheit und nicht auf deinen Drogenkonsum zurückzuführen ist). Hast du den Kopf des Fahrers auf die Motorhaube geschlagen, um einen Angriff abzuwehren, oder hast du einfach so auf die Motorhaube geschlagen? Der eine Fall wäre ja Notwehr, der andere Fall Sachbeschädigung.
Zaffi
2007-03-07, 10:41:54
Der Biss durch den Hund wird sowieso nochmal anders behandelt werden, im schlimmsten Fall droht die Einschläferung (ein Hund, der einmal einen Menschen gebissen hat, könnte es wieder tun
glaub ich kaum, das ein Hund sein Herrchen bei einem Angriff von Fremden verteidigt ist völlig normal und wird mit 100%iger Sicherheit nicht zum einschläfern führen, wie du auf solche abstrusen Folgerungen kommst ist mir schleierhaft...
Ach da fällt mir ein das der Yorkshireterrier der Mutter eines Kumpels mich mal in die Wade gezwickt hat, soll ich jetzt dafür sorgen das er nie wieder einen Menschen beisst ? :rolleyes:
Alles in allem kommt es mir fast so vor als wünschtest du das Sokan bestraft wird, die Gründe dafür kennst nur du.
Zweifellos hat er Fehler gemacht, ja, deswegen gleich nach dem Henker zu rufen... naja :rolleyes:
Spasstiger
2007-03-07, 10:46:28
Alles in allem kommt es mir fast so vor als wünschtest du das Sokan bestraft wird, die Gründe dafür kennst nur du.
Zweifellos hat er Fehler gemacht, ja, deswegen gleich nach dem Henker zu rufen... naja :rolleyes:
Ich wünsche ihm nicht, dass er bestraft wird. Ich möchte hier halt nur nicht den Chor mit anstimmen, dass sokan sich vor Gericht überhaupt keine Sorgen zu machen braucht.
Mir kommt es hier so vor, als ob manche davon ausgehen, dass ein Vorbestrafter vor Gericht überhaupt keine Rechte und keine Glaubwürdigkeit hat.
Ich bin auf jeden Fall kein Freund von unnötiger Gewalt. Was hier passiert ist, war allerdings unnötige Gewalt. Ist wegrennen so peinlich?
sokan hat etwas überreagiert. Eine angemessene Reaktion wäre wegrennen gewesen, nachdem er die Fahrertüre zugeschlagen hat. Dann wäre es auch nicht zu dem Biss durch den Hund gekommen. sokan hatte auch keine Zeugen, somit war es sehr dumm, auf die Bedrohung der anderen mit Gewalt zu reagieren. Und er hätte nach dem Vorfall unverzüglich die Polizei informieren müssen, statt die Sache als abgehakt anzusehen, nachdem sie mit Gewalt gelöst wurde.
Ich will mich einfach nur nicht der Fraktion "Mach dir mal keine Sorgen" anschließen, nur weil sokan von zwei Vorbestraften bedroht wurde. Das sollte bei der Entscheidungsfindung des Richters eigentlich nicht die Hauptrolle spielen (die Tatsache, dass sokan nicht vorbestraft ist, verbessert nicht seine Glaubwürdigkeit, es werden wohl nur Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Täter bestehen). Und es kann durchaus sein, dass der Richter gewisse Dinge nicht mehr als Notwehr ansieht. Der Biss durch den Hund wird sowieso nochmal anders behandelt werden, im schlimmsten Fall droht die Einschläferung (ein Hund, der einmal einen Menschen gebissen hat, könnte es wieder tun).
@sokan: Könntest du den Vorfall evtl. nochmal genauer in ganzen abgeschlossenen Sätzen schildern? Dein Startposting war ziemlich wirr (was hoffentlich auf deine Aufgeregtheit und nicht auf deinen Drogenkonsum zurückzuführen ist). Hast du den Kopf des Fahrers auf die Motorhaube geschlagen, um einen Angriff abzuwehren, oder hast du einfach so auf die Motorhaube geschlagen? Der eine Fall wäre ja Notwehr, der andere Fall Sachbeschädigung.
Nee wegrennen ist Käse. Er hat sich ja nicht zu schulden kommen lassen und da muss man auch nicht unehrenhaft wegrennen.
Zaffi
2007-03-07, 10:50:59
Nee wegrennen ist Käse. Er hat sich ja nicht zu schulden kommen lassen und da muss man auch nicht unehrenhaft wegrennen.
Nein !
Spasstiger hat in diesem Punkt recht und genau das wird der Richter auch fragen, warum sind sie nicht einfach weggerannt ?
Ich sagte ja das er Fehler gemacht hat...
Spasstiger
2007-03-07, 10:54:07
Nee wegrennen ist Käse. Er hat sich ja nicht zu schulden kommen lassen und da muss man auch nicht unehrenhaft wegrennen.
Mit Werten wie "Ehre" kann ich persönlich gar nix anfangen und der Richter vermutlich auch nicht. Wenn man Gewalt vermeiden kann, sollte man das in meinen Augen auch tun.
Wegrennen und dabei die Polizei anrufen wäre eine Möglichkeit gewesen.
Das Hautpproblem von sokan ist, dass ihm Zeugen fehlen. Zu seinem Glück werden die Kläger aber auch nicht besonders glaubwürdig sein.
@sokan: Als die Polizei dich mitnahm, hattest du aber hoffentlich keinen Joint in der Hand, oder? Nicht dass du dir auf den Schrecken gleich mal was reingezogen hast.
EureDudeheit
2007-03-07, 11:00:02
Ich stelle jetzt mal einen Satz zum Thema Notwehr in den Raum, den man in Lehrbüchern liest: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Niemand muß davonlaufen, man darf sich verteidigen. Ich gehe fest davon aus, daß ihm nichts passieren wird. Wäre ja noch schöner, wenn man sich abstechen lassen muß oder davonlaufen vor so einem Gesocks.
Nein !
Spasstiger hat in diesem Punkt recht und genau das wird der Richter auch fragen, warum sind sie nicht einfach weggerannt ?
Ich sagte ja das er Fehler gemacht hat...
Nein. Das was er gemacht hat fällt unter Notwehr und man darf von niemandem verlangen, dass er wegrennen muss. Es gibt zwar Situationen in denen eine Notwehr nicht geboten wäre aber die hier geschilderte fällt nicht darunter weil er gegen zwei ausgewachsene Männer antrat. Der Russe hat ihm ein Messer gezeigt und damit seine körperliche Unversehrtheit bedroht, außerdem wollte er sein Geld. Das sind schon zwei Rechtsgüter die bedroht waren - wenn nicht hier, wann soll denn dann Notwehr greifen?
Ich stelle jetzt mal einen Satz zum Thema Notwehr in den Raum, den man in Lehrbüchern liest: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Niemand muß davonlaufen, man darf sich verteidigen. Ich gehe fest davon aus, daß ihm nichts passieren wird. Wäre ja noch schöner, wenn man sich abstechen lassen muß oder davonlaufen vor so einem Gesocks.
Exakt.
Spasstiger
2007-03-07, 11:06:35
Wäre ja noch schöner, wenn man sich abstechen lassen muß oder davonlaufen vor so einem Gesocks.
War ja klar, dass in so einem Thread auch mal wieder die altbekannten Stammtischparolen fallen müssen. :rolleyes:
@urbi: Die akute Bedrohung durch das Messer hat er mit dem Zuschlagen der Türe zunächst abgewehrt. Danach hätte er wegrennen können. Der Richter wird mit Sicherheit die Frage stellen, warum er nicht weggerannt ist. Und da darf sokan nicht mit Argumenten wie "Gesocks" oder "Ehre" kommen.
Und dass sokan unmittelbar vor der Tat einen Joint geraucht hat, könnte vor Gericht auch zur Sprache kommen, wenn die Täter und Kläger das gesehen haben. Naja, ich denke mal, dass sokan bei seinem Anwalt am Besten beraten ist. Um allen möglichen Angriffspunkten vorzubeugen, muss er seinem Anwalt natürlich die ganze Wahrheit erzählen, auch dass er gekifft hat.
EureDudeheit
2007-03-07, 11:28:15
Ich zitiere : der Beifahrer stieg aus&wollt mit mischen,Leider hat Nala(black retriever)Ihn in das Bein gebissen,ein Schlag auf die Nase&das Thema war für mich erledigt,die beiden sind dann auch abgezogen.
Das passierte nachdem er die Tür zugeschlagen hat. Der rechtswidrige gegenwärtige Angriff dauerte noch an, bzw. ein neuer stand unmittelbar bevor. Wobei im zeitlichen Zusammenhang gesehen der Angriff noch andauert. Es lag immer noch eine Notwehrlage vor. Es darf sich also immer noch verteidigen und nicht wegrennen.
Armaq
2007-03-07, 11:39:19
§§226-231 BGB Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
228 Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden ...
230 I Die Selbsthilfe darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr erforderlich.
Du hast ganz richtig gehandelt.
Zum Thema der Glaubwürdigkeit kann ich nur sagen, dass es eine reine Ermessensfrage für den Richter ist, wem er glaubt.
Informier uns bitte, von mir aus auch nur mich per PM, über den weiteren Verlauf. Würde mich interessieren.
jxt666
2007-03-07, 11:41:18
Ach du glaubst doch wohl das die zwei sich ein paar nette Lügenmärchen aus dem Ärmel schütteln, sowas wie "der hat uns den Weg versperrt, als wir ihn fragn wollten warum, hat er uns einfach verdroschen...."
naja, toll find ichs nicht aber immer noch besser als sich abstechen zu lassen... [Zynikmode on]besser wäre es natürlich gewesen keine Zeugen zurückzulassen, you know what i mean[{Zynikmode] :D
Ach PS: dein Rechtsverdreher solte mal fragen was die beiden überhaupt auf dem Feldweg wollten, ist üblicherweise für den öffentlichen Verkehr nicht freigegeben...
Das meine ich nicht nur - die wären doch blöd wenn sie nicht lügen würden. Ich meine was sollen die denn erzählen??? Die Wahrheit sicherlich nicht.
TOLL find ichs auch nicht - aber besser als wenn man sich von solchen Leuten alles gefallen lässt.
Endorphine
2007-03-07, 12:19:08
Der Threadstarter hat imho hat völlig richtig gehandelt. Problematisch könnte es nur werden, wenn die Täter oder die Polizisten bemerkt haben, dass er was geraucht hatte.
Gegenanzeige erstatten, Anwalt einschalten, den Dingen ihren Lauf lassen und immer bei der genauen Wahrheit bleiben.
Stargazer2893
2007-03-07, 12:33:38
Der Richter wird sicher fragen wesh. er nicht weggerannt ist, aber wichtig ist das nicht!
Ist ja nicht jeder ein schneller Sprinter. Dazu kommt dass die beiden ein Auto hatten, da is weglaufen eher schlecht da am Ende ggf. die Kondition nicht mehr reicht um sich ordentlich zur Wehr zu setzen.
Also ich hätte genauso oder ähnlich gehandelt.
btw die zwei können wahrscheinl. froh sein dass er was geraucht hatte sonst hätte es wahrscheinlich richtig ordentlich was auf die Mütze gegeben :wink:
Lawmachine79
2007-03-07, 12:40:47
Bitte um Hilfe (Schlägerei)
Wann und Wo?
Spaß beiseite. Gute Arbeit. Das Pack versteht nur die Faust. Nimm Dir einen Anwalt.
Killerspielspieler
2007-03-07, 12:55:40
Gute Arbeit. Das Pack versteht nur die Faust. Nimm Dir einen Anwalt.
Ganz genau! Super gehandelt und denen die gerechte Strafe verpasst.
Undwer noch jemanden nachdem er jemanden ausrauben wollte und vermöbelt wurde anzeigt, der ist nicht mehr ganz hell in der Birne.
Wenn das ein Richter ist der die beiden evtl. schon kennt oder der mit so einem Pack öfters zu tun hat, haben die sich selbst einen kopfschuss gegeben...
Und wenn das Rechtssystem in Deutschland funktioniert dann wird das schon...
sorry 4 OT aber da fällt mir eine geschichte ein, (in den USA) ist ein einbrecher auf das glasfester oder -dach über einer küche geklettert. dieses ist dann eingebrochen und er ist auf den tisch gefallen. dort lag ein messer welches ihn schwer verletzt hat. der Einbrecher hat die haushälterin verklagt, weil sie das messer dort hat liegen lassen und bekam auch noch recht :rolleyes:
Lawmachine79
2007-03-07, 13:11:34
Wer als Bürger Zivilcourage zeigt, den Mut hat, das Gesetz auch mal selbst in die Hand zu nehmen sollte straffrei ausgehen, wenn er bei der Verteidigung gegen asoziales Pack auch mal den Bogen ein wenig überspannt. Wenn ich die Gelegenheit gehabt hätte, hätte ich beiden bleibende Schäden verpasst - vorbeugend für den Fall, daß unsere Rechtssprechung mal wieder zu lau reagiert, haben sie so in jedem Fall die gerechte Strafe.
Spasstiger
2007-03-07, 13:11:35
Undwer noch jemanden nachdem er jemanden ausrauben wollte und vermöbelt wurde anzeigt, der ist nicht mehr ganz hell in der Birne.
Die haben ihn angezeigt, weil sie davon ausgingen, dass er sie sowieso anzeigt und sie ihm noch was reinwürgen wollten (der Schmerz der verletzten Ehre und des demolierten Autos sitzt tief). Immerhin gabs keine Zeugen, so dass sie ihre ganz eigene Version von der Geschichte erzählen können.
Killerspielspieler
2007-03-07, 15:18:07
Immerhin gabs keine Zeugen, so dass sie ihre ganz eigene Version von der Geschichte erzählen können.
Ja leider.
Und Richter fallen darauf leider zu gerne herein.
Slipknot79
2007-03-07, 15:20:49
An deiner Stelle hätte ich SOFORT nach der Schlägerei und nachdem die beiden abgehaut sind die Polizei gerufen. Das hätte dir mehr Glaubwürdigkeit verschaffen.
Aber so wie es aussieht, spricht so und so mehr für dich. Die beiden sind vorbestraft und ausserdem stünde Aussage gegen Aussage. Vermutlich verstricken sich die beiden auch noch in Widersprüche.
KinGGoliAth
2007-03-07, 16:04:13
erstmal kompliment von mir für deine reife leistung. so muß man mit solchen gangstaaaaan umgehen. BAM!
eine frechheit, dass der abschaum noch zu den bullen gelaufen ist.
"wir wollen den überfallen aber er hat uns beide fertig gemacht :frown: "
aber wenn die beiden schon vorbestraft sind kann es gar keinen zweifel an deiner geschichte geben.
ausser
du hast intensiv das killerspiel gta san andreas gespielt und hast die armen ausländischen mitbürger angehalten, um sie aus dem wagen zu ziehen, zu vergewaltigen, mit der kettensäge zu zerstückeln und dann mit dem geklauten wagen einen bandenkrieg zu beginnen. :cop:
scnr X-D
halt uns auf dem laufenden!
Wenn ich die Gelegenheit gehabt hätte, hätte ich beiden bleibende Schäden verpasstUm dann ein Messer in den Rippen zu haben? Hier im Forum spucken die Nerds immer große Töne, aber auf der Straße trauen sie sich nichtmal einem ins Gesicht zu gucken.
Um dann ein Messer in den Rippen zu haben? Hier im Forum spucken die Nerds immer große Töne, aber auf der Straße trauen sie sich nichtmal einem ins Gesicht zu gucken.
Oder gleich alle BMW-Fahrer mit südländischem Aussehen oder Kanisterköppen prophylaktisch massakrieren. :D
sokan
2007-03-07, 18:16:52
So,war gestern bei der Polizei&habe eine Anzeige erstattet,habe das Messer noch im Feld gefunden&habe es ohne meine Fingerabdrücke der Polizei übergeben.Der Beamte sagte,das das Messer eine Klingenlänge von 12cm hat&wird wegen Beweissicherung zum BKA verschickt.Ich wurde überprüft&wie ich schon sagte,bin ich nicht Vorbestraft oder es liegt was vor,die Beiden(Rumänen)sind der Polizei sehr bekannt.
Wegen dem Hundebiss muß ich mir keine Sorgen machen,da der Hund mich nur Beschützen wollte&das als normale Reaktion von Hunden akzeptiert wird,so die Polizei.
Das problem war,warum ich erst später zum Revier gegangen bin,war,das ich vorher einen Joint geraucht hatte,die Polizei hat es nicht gemerkt,Glück für mich:wink:
Ob ich überreagiert habe,denke ich nicht,seit 15 jahren bin ich im Boxclub&weiß wie ich Gewalt aus dem Weg gehe,nur bei solchen Personen,sorry,konnte ich nicht anders.
Schauen wir mal,wie die Sache weiter geht,werde euch informieren.
Mfg Sokan
drexsack
2007-03-07, 18:25:04
Na das klingt doch schonmal ok, immer schön weiterinformieren hier ;)
rotkäppchen
2007-03-07, 18:50:07
hm sowas ähnliches hat von einer freundin der freund am we auf dem kiez erlebt,...
er ist hobby fotograf für verschiedene seiten für partyevents und hat dann so nen typen udn seine freunding angetippt und gefragt ob er nicht von den beiden nen foto machen kann. antwort: er hat nun zwei mehr oder weniger dolle shcnitt wunden im gesicht, kopfschmerzen und dickes blaues auge. warum? weil der typ ihm das glas welches in der hand war ins gesicht geschlagen hatte.
naja türsteher (bodyguards) haben die disco abgeriegelt, keiner rein und keiner raus,... den geschnappt. und zur polizei,.... er ist einvorbestrafter täter gewesen, war auf bewehrung raus,.... tatbestand war vorher schon schwerste körperverletzung gewesen.
nun wird er paar jahre einsitzen müssen.
ende vom lied,.... das opfer wurde im kh wieder zu gepflastert und ist dann eben zurpolizei hat mit zeugen anzeige erstattet und ist dann erstmal frühstücken gegangen. ;)
nun ist er zu hause und krank geschrieben, weil er nur liegen kann.
unsere freundin war dann natürlich geschockt als sie ihn abgeholt hatte, die ganzen klamotten voller blut.
aber es hätte auch schlimmer kommen können, die scherben hätten in seine augen kommen können.
aber sind ja nicht nur die "männer" so. auch die frauen,... hatten da auch ne patientin der wurd von einer "älteren jugendlichen" das handgelenk gebrochen.
täterin wurde nie gefasst, sie hatte gesagt weil der hund gebellt hatte, weil der die schuhe gehört hatte mit klackern,... "scheiß köter",.. ist weiter gegangen und das opfer meinte nur leise,dass der hund ein hund sei und kein köter,... täterin ist umgedreht und hat der frau eine verpasst und am boden noch nachgetreten.
MojoMC
2007-03-08, 00:23:52
Der Beamte sagte,das das Messer eine Klingenlänge von 12cm hat...Die Geschichte wird immer unglaubwürdiger.
Warum erwähnt der Beamte das angeblich? Die Klingenlänge ist als einzelne Eigenschaft nur relevant, wenn es sich um ein seitlich öffnendes, einseitig geschliffenes Springmesser mit breiter Klinge handelt.
Sonst hängt davon weder die Waffeneigenschaft noch die Legalität des Messers ab.
Und bitte: SCHREIB VERNÜNFTIG! Deine Tastatur hat eine Leertaste - nutze sie angemessen.
Laz-Y
2007-03-08, 00:28:24
Als 1. zum Anwalt! Alle andere kannst vergessen! Es gewinnt nämlich nicht der, der Recht hat sondern der, der entweder die größere Klappe oder den besseren Anwalt hat. Und es wäre echt ärgerlich, wenn die zwei Typen Recht bekommen, oder?
2. Überlege Dir eine Gegenanzeige zu machen!! Das würde ich in deinem Fall jedenfalls machen.
Etwas anderes als zum Anwalt zu gehen kann Dir in diesem Forum eh keiner raten. Und das ist auch ein guter Typ. Nur ein Anwalt (und evtl. die Polizei?) kann Dir helfen.
Fetza
2007-03-08, 02:26:10
Hi
Ein Kumpel von mir liegt im KH,wegen Beinbruch,er fragte mich,ob ich mit seinem
Black Retriever Weibchen(1J alt) spazieren gehen könnte,klar frische Luft ist für uns beide gut,ich gehe meines Weges rauche mir ne Tüte&dachte so,schönes Wetter,kein Regen,nette Leute im Feld,kurz smallTalk.bin gerade so 2km am gehen,hält ein Ostblock 3er BMW neben mir,2 Typen(Polen oder Russen),keine Ahnung&sagten,Gib mir dein Geld oder wir steigen aus,ich sagte zu dem Fahrer noch freundlich aber bestimmend,er sollte sich Verpissen.Dann zeigte er mir sein Messer,darauf Lachte ich nur,er wollte austeigen,nur hab ich die Fahrertür ihm ins Gesicht geschlagen,so das das Messer auf dem Boden viel&er wollte mich schlagen,ok seine Motorhaube hat jetzt ne Kopf große Delle,der Beifahrer stieg aus&wollt mit mischen,Leider hat Nala(black retriever)Ihn in das Bein gebissen,ein Schlag auf die Nase&das Thema war für mich erledigt,die beiden sind dann auch abgezogen.
Etwa 10min später fuhr ne Streife an mir vorbei,die Bullen mit gezogner Waffe auf mich zu&wollten mich Verhaften,ich hätte ohne Grund zwei unschuldige neudeutsche Krankenhausreif geschlagen,ne ist klar.
Auf dem Revier stellte sich herraus,das die beiden Vorbestraf sind&ich nicht,hab der Polizei die Situation erklärt,nur bekomme ich jetzt ne Anzeige wegen Gefährlicher Körperverletzung&Sachbeschädigung.
Was soll ich machen,Anzeige abwarten,ob eine kommt,oder direkt zum Anwalt.
Mfg Sokan
Hi,
also die anderen postings habe ich jetzt aus zeitgründen nicht gelesen. Aber ich habe solche storys schon öfter erzählt bekommen. Du bist absolut im recht, hast aber einen fehler gemacht. Du hättest sofort, nachdem du dich gewehrt hast, und die beiden abgezogen sind, die polizei rufen, und anzeige erstatten müssen.
Das ist eine "osteuropäische" masche von denen, wenn sie was aufs maul kriegen, tun sie dann so, als seien sie das/die opfer. Darum sind die polizisten auch mit gezogener waffe auf dich zu, die denken ja erstmal du wärst irgenden ein kranker irrer, weil die beiden denen natürlich nicht die warheit gesagt haben;)
Gerichte und polizei kennen die masche aber eigentlich schon seit jahren - ist zumindest bei uns so. Von daher dürfte deren anzeige recht folgenlos bleiben. Ne gegenanzeige solltest du aber auf jedenfall machen. Ich würde erst nochmal mit der polizei sprechen, bevor du zum anwalt gehst. Ausser du hast einen in deinem freundeskreis.
Alles gute schonmal im vorraus, deine reaktion find ich auf jedenfall vorbildlich:up:
greetz
Fetza
Was habt ihr eigentlich die ganze Zeit mit dem Begriff "Gegenanzeige"? Sowas gibt es nicht.
EvilOlive
2007-03-08, 11:23:02
Das ist eine "osteuropäische" masche von denen, wenn sie was aufs maul kriegen, tun sie dann so, als seien sie das/die opfer. Darum sind die polizisten auch mit gezogener waffe auf dich zu, die denken ja erstmal du wärst irgenden ein kranker irrer, weil die beiden denen natürlich nicht die warheit gesagt haben;)
Ich denke mal die Polzisten sind auf ihn, mit gezogener Waffe zugegengen weil er einen Hund dabei hatte, die Beamten können dem Hund ja nicht ansehen ob er "abgerichtet" ist oder nicht.
Alles gute schonmal im vorraus, deine reaktion find ich auf jedenfall vorbildlich:up: Es ist durchaus nachvollziehbar, dass er so gehandelt hat, aber vorbildlich ist nun wirklich was anderes. Vorbildlich wäre die Vermeidung jeglicher Gewalt, nicht das simple Draufhauen. Aber wie gesagt, auch ich hätte wohl alles andere als vorbildlich gehandelt.
drexsack
2007-03-08, 15:09:15
Sicherlich ist das oberste Ziel der Selbstverteidigung die Deeskalation [verbal], sie beginnt ja auch schon lange vor dem ersten Schlag. Sollte der gegenüber jedoch konsequent auf den Konflikt aus sein, kann man sich nur verteidigen. Und wenn es je soweit kommen, sollte man das ganze auch möglichst schnell beenden.
Arokh
2007-03-08, 15:31:46
sokan hat etwas überreagiert. Eine angemessene Reaktion wäre wegrennen gewesen, nachdem er die Fahrertüre zugeschlagen hat. Dann wäre es auch nicht zu dem Biss durch den Hund gekommen. sokan hatte auch keine Zeugen, somit war es sehr dumm, auf die Bedrohung der anderen mit Gewalt zu reagieren. soweit ich mal irgendwo gelesen habe - ich weiß leider nicht mehr wo, kann daher leider keinen Link posten - ist es in so einer Situation, wo man alleine mit den Angreifern in einer menschenleeren Gegend ist und weit und breit niemand da ist den man zu Hilfe rufen kann, erlaubt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Angreifer von weiteren Angriffsversuchen abzuhalten.
Es muß davon ausgegangen werden, daß einfach wegzulaufen, nachdem er die Fahrertür zugeschlagen hatte, keine Lösung gewesen wäre, die Angreifer hätten ja aussteigen und ihn verfolgen können, ggf. sogar mit dem Auto.
Johnny Rico
2007-03-08, 18:15:28
Das ist Deutschland....
Wie kommt ein normaler Mensch auf die Idee, so etwas zu tun? Ab in den Knast, aber gleich in Rumänien.
Das ist Deutschland....
Wie kommt ein normaler Mensch auf die Idee, so etwas zu tun? Ab in den Knast, aber gleich in Rumänien.
Irgendwie die gleichen Gedanken :rolleyes:
Finde es gut, was du bis jetzt alles getan hast! Viel Glück noch für den Rest!
Du hättest fester zuschlagen sollen das Sie gar nicht mehr zur Polizei gehen konnten
Respekt alles richtig gemacht nur zu lasch
Ich kann mir gerade nicht vorstellen, wie zwei bewaffnete und vorbestrafte Rumänen von einem Kerl vermöbelt werden, der dauerstoned ist. :lol:
sokan
2007-03-09, 13:26:53
Ich kann mir gerade nicht vorstellen, wie zwei bewaffnete und vorbestrafte Rumänen von einem Kerl vermöbelt werden, der dauerstoned ist. :lol:
Ne,ist so viel Kiffe ich nicht,2-3 mal im Monat&wenn ich weiß,das ich nicht mehr Autofahren muß,man muß auch die örtlichen Taxen beschäftigen:wink:
Ich kann mich sehr gut Selbstverteidigen&das war die erste Schlägerei seit 6 Jahren,klappt noch ganz gut in meinem Alter:tongue:
Nur Gewalt ist keine lösung,wäre ich nicht bekifft gewesen,hätte ich vielleicht anders reagiert.
Mfg Sokan
Armaq
2007-03-09, 13:45:16
SV darf halt im Extremfall sogar die Tötung sein. Beispielsweise wenn der Angreifer ein Messer hat und du es ihm in die Beinarterie beförderst und er daran verstirbt.
Ne,ist so viel Kiffe ich nicht,2-3 mal im Monat&wenn ich weiß,das ich nicht mehr Autofahren muß,man muß auch die örtlichen Taxen beschäftigen:wink:
Ich kann mich sehr gut Selbstverteidigen&das war die erste Schlägerei seit 6 Jahren,klappt noch ganz gut in meinem Alter:tongue:
Nur Gewalt ist keine lösung,wäre ich nicht bekifft gewesen,hätte ich vielleicht anders reagiert.
Mfg Sokan
Ach so. Durch den Text + Avatar hatte ich dann wohl ein falsches Bild von dir. Sorry. X-D
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