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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Wegeunfall


AlfredENeumann
2007-03-07, 12:49:42
ein Kollege von mir hatte im letzten Jahr auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall mit seinem PKW.
Das Auto war nur Haftpflicht versichert.
Er hat es gegen und auf eine Leitplanke gesetzt.

Seitens der Versicherung (auch kein Gutachter) hatte sich aber nie jemand gemeldet, der Unfall wurde Ordnungsgemäß gemeldet.
Das Auto ist schon weg, verkauft, da er es nirgends abstellen konnte.
Er war nicht verletzt.


Wie sieht die Sache aus. Hat er überhaupt eine möglichkeit irgendetwas irgendwo geltend zu machen?

thiron
2007-03-07, 12:58:11
Natürlich meldet sich niemand, den Unfall muss man der Versicherung selbst melden. Die Leitplanke, in dem Fall als Unfallgegner, wird es sicher nicht melden. Laut deiner Beschreibung war auch nur Herr Leitplanke an dem Unfall beteiligt. Sofern sich die Leitplanke nicht absichtlich vor das Auto geworfen hat, hat er keinen Anspruch auf eine Schadensregulierung.

AlfredENeumann
2007-03-07, 13:00:44
Wie ich Schrieb war es ein Wegeunfall, sprich ein Arbeitsunfall, von daher wird sich doch wohl eine Versicherung melden müssen um einen Unfallhergang haben zu wollen, bzgl irgendwelcher Ansprüche.

Vertigo
2007-03-07, 13:01:07
Was will man bei einem selbstverschuldeten Unfall und lediglich Haftpflichtversicherung geltendmachen? :confused:
Wie ich Schrieb war es ein Wegeunfall, sprich ein Arbeitsunfall, von daher wird sich doch wohl eine Versicherung melden müssen um einen Unfallhergang haben zu wollen, bzgl irgendwelcher Ansprüche.
Ach so - das geht die Versicherung nichts an, sondern die Berufsgenossenschaft.

thiron
2007-03-07, 13:02:31
Wie ich Schrieb war es ein Wegeunfall, sprich ein Arbeitsunfall, von daher wird sich doch wohl eine Versicherung melden müssen um einen Unfallhergang haben zu wollen, bzgl irgendwelcher Ansprüche.

Ja, wenn er verletzt wurde und den direkten Weg zur Arbeit genommen hat. Und dann muss er sich bei der BG melden, nicht bei seiner Versicherung.

AlfredENeumann
2007-03-07, 13:03:32
Ich habe auch nicht gesagt, das er sich bei SEINER Versicherung gemeldet hat, warum auch, war ja nicht Kasko versichert.

thiron
2007-03-07, 13:07:46
Richtig. Er hat sich nirgendswo gelmeldet. Sondern wartet einfach das jemand an der Tür klingelt und sagt 'Hallo Herr Soundso, wir haben gehört sie hatten einen Unfall. Wie denken sie eigentlich über die Bibel?'.

Waren Unfallgegner beteilligt? Nein? Kein Anspruch.
Selbst verschuldet? Kein Anspruch, auch nicht bei der BG.
Kahm der Unfall durch wiedere Witterungszustände zustande? Bei der BG melden.

[e]

Dazu muss man noch sagen; wenn er nicht verletzt wurde das ganze sowieso hinfällig wird.

AlfredENeumann
2007-03-07, 13:10:44
... der Unfall wurde Ordnungsgemäß gemeldet.


Bei der BG

thiron
2007-03-07, 13:13:03
Du sagtest ja schon, er war nicht verletzt. Um sein Auto wird sich die BG einen feuchten Dreck scheren. Die kümmern sich nur um den Arbeitnehmer als Arbeitskraft an sich.

Mr_Snakefinger
2007-03-07, 13:41:09
Hat er überhaupt eine möglichkeit irgendetwas irgendwo geltend zu machen?

Bevor man über die Möglichkeiten diskutiert sollte vielleicht zunächst mal klar sein, was er überhaupt geltend machen will...

Ich sehe da gerade keinen Anhaltspunkt, was das sein könnte.

Kingpin
2007-03-07, 14:09:11
Hi all,

keine Verletzten, selber schuld = keine Ansprüche an Versicherung oder BG.

Entstand der Unfall aber nachweislich! auf dem Weg zur Arbeit - und wurde dies ordnungsgemäß protokolliert - durch die Polizei - können die Kosten für Reperatur oder ggfs. Ersatz des PKW als "besondere Aufwendungen" in der Steuererklärung geltend gemacht werden und ergeben ggfs. ( wenn genug Steuer gezahlt wird ) einen Erstattungsbetrag.
Das war bisher so. Ob es noch gilt oder zwischenzeitlich den Sparmaßnahmen des Fiskus zum Opfer fiel, erfährt der geneigte Interessent gerne durch einen Anruf beim zuständigen Finanzamt/Abteilung/Sachbearbeiter!

Gruß

Kingpin

Mr.Fency Pants
2007-03-07, 14:11:07
Richtig, der Satz "Er war nicht verletzt", schliesst die BG aus. Warum sollten die was zahlen?

AlfredENeumann
2007-03-09, 12:33:02
Richtig, der Satz "Er war nicht verletzt", schliesst die BG aus. Warum sollten die was zahlen?

Meine Frage war ja nicht nur auf die BG begrennz.
Ich fragte ob er IRGENDWAS geltend machen kann.

Und wie Kingin dann antwortete, das man bei der Steuer was machen kann.

nn23
2007-03-09, 12:56:22
hmm, also die BG und seine versicherung werden damit nix zu tun haben.

wenn dann der arbeitgeber.

bei uns ist das so: wir bekommen 30c pro kilometer den wir mit unserem wagen beruflich machen. darin ist aber alles enthalten. tankgeld, verschleiss und evtl. unfälle.

hängt afaik vom arbeitgeber ab oder täusche ich mich da?

Zaffi
2007-03-09, 12:58:27
er, bzw. seine Versicherung muss für den Schaden an der Leitplanke aufkommen, ansonsten sehe ich da keine Verbindlichkeiten

AtTheDriveIn
2007-03-09, 15:16:49
wenn dann der arbeitgeber.

bei uns ist das so: wir bekommen 30c pro kilometer den wir mit unserem wagen beruflich machen. darin ist aber alles enthalten. tankgeld, verschleiss und evtl. unfälle.

Versteh ich jetzt nicht, die Höhe der Leistung des Arbeitgebers ist von den Kilometern abhängig?

Du bist beruflich unterwegs. Baust nach 1000m einen Unfall. Wagen schrott, du schwer verletzt.

Was zahlt der Arbeitgeber dann? 30Cent?

rotkäppchen
2007-03-09, 19:39:23
wenn es nen wegeunfall war und dem fahrer was passiert ist, also dass er zum arzt geht, dann muss der selbst, also der fahrer, es dem chef melden, da muss dann im betrieb ne unfallmeldung aufgenommen werden und das muss dann derfahrer seiner versicherung und so weiter melden,... die fragt dann irgendwann mal beim behandelnden arzt (muss dann aber nen d-arzt sein) nach und die jeweilige bg (berufsgenossenschaft) übernimmt die arztkosten.

(kurzfassung)