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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alkohol am Steuer, wann kommt der Bescheid?


pippo
2007-03-07, 13:45:08
Ein Kumpel ist am 27. Januar dummerweise mit 0,52 Promille aufgehalten worden und hat bis heute noch nichts bekommen. Laut Aussage des Beamten würde es höchstens 2-3 Wochen dauern.

Hat da vielleicht schon Erfahrung mit gemacht wie lange das dauert, bis der Bescheid kommt? Is ja jetz doch schon ein bisschen her und nach 3 Monaten verjährt das ganze ja.

Super Grobi
2007-03-07, 13:51:02
Keine Sorgen, der Bescheit kommt schon noch vor den 3 Monaten.

Normal sollte das so 14tage dauern. Vieleicht hat er ja glück und er liegt unter den 0,5.

SG

p.s.
ich weiss aber nicht, was passiert, wenn man unter den 0,5 liegt. Vieleicht bekommt man dann ja keinen Bescheit? Den wenn man drunter liegt, muss man die Blutentnahme ja auch nicht bezahlen.

sei laut
2007-03-07, 13:56:01
Is ja jetz doch schon ein bisschen her und nach 3 Monaten verjährt das ganze ja.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfolgungsverj%C3%A4hrung#Verfolgungsverj.C3.A4hrung__im_Ordnungswidrigkeitenre cht
Sind danach 6 Monate, nach denen die einfache (also unter 1000€ Geldstrafe) Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgt wird.
Edit: Ups, falsch gelesen

pippo
2007-03-07, 14:01:21
ich weiss aber nicht, was passiert, wenn man unter den 0,5 liegt. Vieleicht bekommt man dann ja keinen Bescheit? Den wenn man drunter liegt, muss man die Blutentnahme ja auch nicht bezahlen.
Es wurde nie Blut entnommen, er musste auf der Wache nochmal 2x in ein geeichtes Gerät blasen, das die 0,52 bestätigte

Super Grobi
2007-03-07, 14:20:45
Es wurde nie Blut entnommen, er musste auf der Wache nochmal 2x in ein geeichtes Gerät blasen, das die 0,52 bestätigte

Was sind das den für neue Verfahren? Wird heute kein Blut mehr abgenommen umd den EXAKTEN Blutalkohlwert zu ermitteln? Seit wann reichen den diese Geräte?

SG

pippo
2007-03-07, 14:24:15
Weiß nicht wie lang schon, aber hier wars zumindest so. Soweit ich weiß ist das aber nur erlaubt, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Sobald man genug Promille für eine Straftat hat, muss imho eine Blutentnahme gemacht werden

Gizmo83
2007-03-07, 14:26:23
Normalerweise muss meines Wissens wenn beim Pusten mehr angezeigt wird ein Bluttest durchgefürt werden.

Rhönpaulus
2007-03-07, 14:57:06
ohne bluttest von einem amtsarzt keine gerichtsverwertbaren beweise und deshalb keine strafe.
atemtests sind generell zu ungenau wenn das ergebniss nahe der grenzwerte liegt.
falls doch was kommt anwalt konsultieren und ggf. urteil anfechten.
zu einem verfahren wird es kaum kommen da ohne beweise keine verurteilung möglich ist.
beim nächsten mal besser finger weg vom alk denn wer den lappen erstmal los ist wird die mühlen der bürokratie auf seiner führerscheinstelle kennenlernen und die sind nicht ohne.
ich kenne leute für die das der reinste spießrutenlauf war.

lemonsoda
2007-03-07, 15:32:36
ohne bluttest von einem amtsarzt keine gerichtsverwertbaren beweise und deshalb keine strafe.
atemtests sind generell zu ungenau wenn das ergebniss nahe der grenzwerte liegt.
falls doch was kommt anwalt konsultieren und ggf. urteil anfechten.

Bullshit! Im Bereich der Ordnungswidrigkeit ist das Ergbnis der "großen" geeichten Geräte verwertbar und hält jeder Überprüfung stand.

Argo Zero
2007-03-07, 16:21:16
Bullshit! Im Bereich der Ordnungswidrigkeit ist das Ergbnis der "großen" geeichten Geräte verwertbar und hält jeder Überprüfung stand.

Dennoch kann der Puster nie so genau sein wie ein Bluttest.

Stormtrooper
2007-03-07, 17:18:55
Dennoch kann der Puster nie so genau sein wie ein Bluttest.

Na sicher können die so genau sein, man muß nur beachten das ca 20 min kein Alkohol mehr getrunken wurde bis zum pusten.
Und wenns dir lieber ist, du kannst ja gern ne Blutprobe verlangen.

pippo
2007-03-07, 17:46:11
Für die Blutprobe kannst dann aber über 70€ blechen.

Naja, mir braucht keiner erzählen, dass Puster genau sind. Wenn ich innerhalb von 3 Stunden 4 große Jack-Cola trinke und 3 Pils, dann kann ich unmöglich 0,0 Promille haben. Genau das hat das Gerät aber damals bei mir angezeigt.

Stormtrooper
2007-03-07, 18:05:43
Welches Gerät?
ein 20 € Partyteil von Conrad?

Phobos
2007-03-07, 18:12:46
Ging mir selber schon so, dass ich mal angehalten wurde und nach 3 Pils (0,33) bei 0,0 lag - hab mich vor denen dann wohl als anonymer Alki geoutet. *g*

afk|freeZa|aw
2007-03-07, 18:18:43
Ich hab,als ich den Führerschein gerade frisch hatte,auch einmal pusten dürfen.
Hatte an dem Abend 5 Desperados getrunken und es wurde ein Wert von 0,1 gemessen.Ist allerdings jetzt schon 5 Jahre her.Ich weiss nicht,in wie weit sich die Geräte bis heute geändert/verbessert haben.

pippo
2007-03-07, 19:00:46
Welches Gerät?
ein 20 € Partyteil von Conrad?
Ne, schon die Geräte von der Polizei. Ist aber auch nicht das einzige mal gewesen.

sokan
2007-03-07, 19:13:25
Sorry für OT

Ich lese/höre immer öfter,das Betrunken oder unter Drogeneinfluss gefahren wird.

Jungs&Mädels,warum:confused:

Ich bin 36J alt,Trinke gerne einen&bei ner guten Tüte,sag ich auch nicht nein,nur in diesem Zustand,fahre ich kein Auto/Bike mehr,warum:confused: dafür macht mir beides zuviel Spaß,also,wenn Ihr berauscht seit,nehmt ein Taxi,BUS,Bahn usw.

Das Geld was das alles Kostet,wenn Ihr erwischt werdet,kann man sich sparen&für schönere Dinge investieren.Von Personenschäden mal abgesehen.

Sollte nur ein Denkanstoss sein,keine Kritik.


Mfg Sokan

Skorpion
2007-03-07, 19:34:01
Stimme Sokan mal voll und ganz zu. Bei den meisten muss wirklich erst etwas passieren, eh sie drüber nachdenken...

lemonsoda
2007-03-07, 19:36:05
Dennoch kann der Puster nie so genau sein wie ein Bluttest.
Mag ja sein, wichtig ist nur, dass der Wert verwertbar ist (das meinte ich auch mit "hält jeder Überprüfung - (durch das Gericht) - stand"). Hier wurde ja suggeriert, der "Bläser" könnte erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid angehen, der sich auf das Ergebnis der Atemalkoholmessung stützt. Das ist nun einfach nicht der Fall.

Hier die Grundlage:

http://www.ra-kotz.de/atemalkoholtest.htm

san.salvador
2007-03-07, 19:41:13
Alkohol am Steuer ist IMHO das verwerflichste, was man im Straßenverkehr anrichten kann. Mir ists ja sch***egal, wenn solche menschen im Verkehr umkommen, nur triffts meistens auch (und manchmal sogar nur) unschuldige.
Es muss zum einen stärker kontrolliert werden (Ich fahr seit über vier Jahren Auto+Motorrad und wurde nie kontrolliert. WTF? Ich hätte die ganze Zeit besoffen fahren können. Ein Österreicher wird im Schnitt alle 33 1/2 Jahre kontrolliert!) und zum anderen noch viel härter bestraft werden. Dreimal besoffen und 15 Jahre ohne Schein, so in die Richtung.

Ich bin ein ruhiger Mensch, aber beim dem Thema könnte ich *** . :mad:

pippo
2007-03-07, 19:50:21
Es kommt ja immer drauf an, mit wieviel man erwischt wird. Wir wollen die Kirche ja jetz mal im Dorf lassen. Die Rede war von 0,52 Promille und nicht von 2 oder 3

san.salvador
2007-03-07, 19:53:39
Mehr als 0,1 ist nicht notwendig und sollte verboten sein, wie es zum Glück schon in einigen Ländern der Fall ist.
Bei diesem Thema bin ich intollerant. :D

RoNsOn Xs
2007-03-07, 20:20:25
dafür brauchst du in beisein von nichtrauchern oder machst ähnlich dummes zeugs! ...ich könnte ko...

verboten ist es eben nicht und das thema ist es auch nicht! basta

Klingone mit Klampfe
2007-03-07, 20:31:11
Es kommt ja immer drauf an, mit wieviel man erwischt wird.

Nein, darauf kommt es eben nicht an. Ich bin vor 4 Jahren mit 0,6 erwischt worden und habe die volle Härte des Strafmaßes erfahren (Spezial-Nachschulung für 250€, 4 Punkte, die erst nach 10 Jahren verfallen (!), 250€ Bußgeld und 1 Monat Lappen weg).

Ich bin inzwischen auch für eine niedrigere Grenze, aber 0,0 halte ich für überzogen (da reicht schon ein starker Hustensaft).

RoNsOn Xs
2007-03-07, 20:39:39
---

alpha-centauri
2007-03-07, 20:48:35
Keine Sorgen, der Bescheit kommt schon noch vor den 3 Monaten.

Normal sollte das so 14tage dauern. Vieleicht hat er ja glück und er liegt unter den 0,5.
.

Mein Bescheid und Punkte kamen nach fast nem halben Jahr ...

afk|freeZa|aw
2007-03-07, 21:04:39
Sorry für OT

Ich lese/höre immer öfter,das Betrunken oder unter Drogeneinfluss gefahren wird.

Jungs&Mädels,warum:confused:

Ich bin 36J alt,Trinke gerne einen&bei ner guten Tüte,sag ich auch nicht nein,nur in diesem Zustand,fahre ich kein Auto/Bike mehr,warum:confused: dafür macht mir beides zuviel Spaß,also,wenn Ihr berauscht seit,nehmt ein Taxi,BUS,Bahn usw.

Das Geld was das alles Kostet,wenn Ihr erwischt werdet,kann man sich sparen&für schönere Dinge investieren.Von Personenschäden mal abgesehen.

Sollte nur ein Denkanstoss sein,keine Kritik.


Mfg Sokan


Ich war jung und unwissend.War aber auch das erste und letzte mal. :redface:

pippo
2007-03-07, 22:59:18
Mein Bescheid und Punkte kamen nach fast nem halben Jahr ...
Dann wars ja auch hinfällig, oder hattest du soviel, dass es schon ne Straftat war?

alpha-centauri
2007-03-08, 00:21:41
Dann wars ja auch hinfällig, oder hattest du soviel, dass es schon ne Straftat war?

knapp 40 kmh zu viel, 3 punkte. kurz vorm fahrverbot weg. mit bussgeld, aufbauseminar ~ 500 euro ausm fenster. seitdem meinen fahrstil angepasst und in 6 aktiven kfz-jahren seit dem grad mal nen verwarner von 15 euro bekommen.

besonders bei fahranfänger würd ich in der probezeit null promille sehr schätzen.

zum thema hustensaft steht auf jeder verpackung gross drauf, dass alk drin ist. das ist keine ausrede. und es gibt genug hustenmedikamente, die kein alk drin haben.

Phobos
2007-03-08, 00:51:50
Mehr als 0,1 ist nicht notwendig und sollte verboten sein, wie es zum Glück schon in einigen Ländern der Fall ist.
Bei diesem Thema bin ich intollerant. :D

0,1 ist hirnriesig, dann gleich 0,0 oder 0,5 lassen.

Meiner Meinung sollen die 0,5 (bzw 0,3) bleiben, weil man es sehrwohl einem erfahrenem Fahrer zutrauen kann, dass er in diesem Zustand einen Wagen lenkt - die Grenze wurde nicht durch Zufall gewählt, aber danach sollte eben auch Schluss sein und hart durchgegriffen werden.

Jedesmal wenn ich nach 10h Nachtschicht, die 20km nach Hause fahre komme ich mir weitaus beschissener vor und hab ärgere Probleme das Fahrzeug zu lenken, als wie noch nem Bier. Bsp. ehemalige Kollegin die nach Sekundenschlaf frontal in nen LKW raste.

Aber wenns einem nicht hart genug ist, müsste man eben wirklich radikal alles verbieten.

Fahren bei Übermüdigkeit
Rentner im Fahrzeug - kennt wer die South Park Folge? - triffts nur zu gut
Am besten gleich alle Autos, was einigen Politikern sich gut in den Kram passt, wo sie doch gerade schön dabei sind, sich als Retter der Welt zur Schau zu stellen.


Leider läuft das ganze aber wiedermal richtig OT, war aber bei diesem Titel auch nicht anders zu erwarten.

The_Strip
2007-03-08, 01:39:27
Spezial-Nachschulung für 250€, 4 Punkte, die erst nach 10 Jahren verfallen (!), 250€ Bußgeld und 1 Monat Lappen weg
:eek: Hast du jemanden dabei totgefahren? Oder dich einfach nur verlesen? Meine Punkte verfallen im Sommer, dann ists zwei Jahre her. 10 Jahre gelten nur bei Straftaten, aber dann wäre wohl auch die Geldstrafe höher gewesen.

Klingone mit Klampfe
2007-03-08, 02:05:12
Nö, einfach nur 0,6 in der Probezeit, kein auffälliges Verhalten, kein Unfall, gar nichts. Das ist das übliche Strafmaß, siehe hier: http://www.fahrschule24.net/bkatv/b1.htm (Nummer 241, zuzüglich Nachschulung).

Alkohol- und Drogenpunkte gelten 10 Jahre.

Die Frist beträgt bei Ordnungswidrigkeiten zwei Jahre, bei Straftaten, die mit Alkohol oder Drogen in Zusammenhang stehen, zehn Jahre und bei allen anderen Straftaten fünf Jahre. Bei einer Ordnungswidrigkeit werden die Punkte auch bei einer vorliegenden Tilgungshemmung nach 5 Jahren gelöscht, außer bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG (Alkohol/Drogen am Steuer).

Das steht übrigens nirgends in den Unterlagen, sondern wurde uns bei der Nachschulung ganz nebenbei verklickert.

alkorithmus
2007-03-08, 02:25:03
edit. Blödsinn

Stormtrooper
2007-03-08, 05:33:55
Was mehr wiegt als die paar Pünktchen, bei der nächsten erwischten Alkfahrt droht die MPU :-)

alpha-centauri
2007-03-08, 09:46:43
Was mehr wiegt als die paar Pünktchen, bei der nächsten erwischten Alkfahrt droht die MPU :-)

Exakt. Und MPU = 10 000 € für Seminare und paar Jahre Bus und Bahn.

pippo
2007-03-08, 11:31:52
Kommen solche Bescheide eigentlich immer per Einschreiben oder normal mit der Post?

The_Strip
2007-03-08, 12:26:05
Es geht aber bei den 10 Jahren nur um Straftaten oder die Tilgungshemmung (die Punkte verfallen, auch wenn zwischendurch wieder neue dazugekommen sind)! Bei einer ganz normalen Ordnungswidrigkeit beträgt die Frist zwei Jahre. Siehe dazu auch beim KBA (http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/wie_lange_Punkte/wie_lange_punkte.htm).

edit: Grad nochmal nachgeschaut, bei einem Aufbauseminar halten die Punkte fünf Jahre und bei Probezeit, bis mindestens ans Ende derselben.

Filp
2007-03-08, 18:44:38
Ich hatte in 12 Monaten Rettungsdienst etwa 8 Tote und viele schwer Verletzte wegen Alkohol am Steuer, darunter ein 6 Jähriger der auf der Rückbank eines beteiligten Autos gesessen hat. Ich denke auch lange nachdem die Punkte bei dem Unfallfahrer verflogen sind, wird ihm das trotzdem noch ne Weile nachhängen...

Klingone mit Klampfe
2007-03-08, 19:49:10
Grad nochmal nachgeschaut, bei einem Aufbauseminar halten die Punkte fünf Jahre und bei Probezeit, bis mindestens ans Ende derselben.

Ich habe auch nochmal einen Blick bei Google riskiert und das hier gefunden:

Eine Besonderheit bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG, also bei Fahrten unter Alkohol oder Drogen, die nur als OWi und nicht als Straftaten verfolgt wurden: Hier gilt die Fünf-Jahres-Höchstgrenze nicht, sondern solche Punkte werden erst (oder schon) getilgt, wenn alle Eintragungen reif zur Tilgung sind; läßt man sich also sonst nichts zuschulden kommen, nach zwei Jahren, im anderen Extrem aber, wenn man immer wieder auffällig wird, kann einen die Eintragung bis zum Lebensende begleiten.

Quelle: http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-verkehrsrecht-nuernberg/punkte-in-flensburg.htm

Stormtrooper
2007-03-08, 21:15:21
Kommen solche Bescheide eigentlich immer per Einschreiben oder normal mit der Post?


normal per Post, aber ein angeblich nicht zugestellter Brief bringt dir nix.
Denn sobald die Behörde anfängt Ermittlungen einzuleiten tritt eine Verjährungsunterbrechung ein.
Also bringt dir das nicht so über 3 Monate zu versuchen hinauszuretten, wobei es generell 3 Monate und 2 Wochen Postlaufzeit sind.

pippo
2007-03-08, 23:48:21
Was die 2 Wochen betrifft: Ich denk mal hier wird der Poststempel zählen, oder?

Und was die Verjährung an sich betrifft, so meinte ein Bekannter der sich grad mit den ganzen Gesetzen rumschlägt, dass da wohl ein Einschreiben kommen muss, sonst ist das ganze für die Katz. Wie das ganze dann bei der Polizei tatsächlich abläuft weiß er jetzt allerdings auch nicht

Stormtrooper
2007-03-09, 05:30:25
Wenn dann kommt hier höchstens ein Einwurfschreiben, aber sicher kein Einschreiben.

MooN
2007-03-09, 09:15:16
Was die 2 Wochen betrifft: Ich denk mal hier wird der Poststempel zählen, oder?

Und was die Verjährung an sich betrifft, so meinte ein Bekannter der sich grad mit den ganzen Gesetzen rumschlägt, dass da wohl ein Einschreiben kommen muss, sonst ist das ganze für die Katz. Wie das ganze dann bei der Polizei tatsächlich abläuft weiß er jetzt allerdings auch nicht

FALSCH!
Der Poststempel ist garnichts wert, hier zählt das Datum der Ausstellung (oben rechts zu finden).

EDIT: das kommt nicht per Einschreiben, es bringt aber trotzdem nichts zu behaupten, den Schrieb nie erhalten zu haben.
Übrigens:

Beim Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) und einer Atemalkoholkonzentration von bis zu 1,09 Promille (0,54 mg/l) kann die Alkoholkonzentration des Atems mittels des Messgerätes Dräger Alcotest 7110 gerichtsverwertbar festgestellt werden.

Der Atemalkoholtest kann von dem Beschuldigten verweigert werden, da für den Test seine aktive Mithilfe erforderlich ist und niemand gezwungen werden kann sich selber zu überführen.

Dabei ist zwischen Trinkende und der ersten Messung eine Wartezeit von mindestens 20 Minuten einzuhalten, um den Wert des gemessenen Atemalkohols nicht zu verfälschen.

Ab einer mutmaßlichen Alkoholkonzentration von 1,1 Promille (0,55 mg/l) oder ab 0,3 Promille (0,15 mg/l) mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen (Straftat) oder der Weigerung den Atemalkoholtest durchzuführen erfolgt durch einen Arzt die Abnahme einer Blutprobe.
Diese wird im Anschluß in einem Labor untersucht.

Die Kosten dieser Ermittlung des Alkoholgehaltes trägt grundsätzlich der Beschuldigte (rund 250,00 Euro).

Die Abnahme der Blutprobe kann der Beschuldigte nicht verweigern. Sie kann notfalls auch gegen den Willen des Beschuldigten und mittels des Einsatzes von Fessellungen etc. entnommen werden.

Der Atemalkoholtest mittels des Messgerätes Dräger Alcotest 7410 oder Siemens Alcomat stellt nur einen Vortest dar und hat keinerlei Beweisfunktion vor Gericht.



Weiterhin zur bevorstehenden Strafe:

0,5 bis 1,09 Promille (0,25 bis 0,54 mg/l) – relative Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrzeugführer
ohne Anzeichen von alkoholbedingter Fahrunsicherheit => Verkehrsordnungswidrigkeit
1. Verstoß 250,00 + 25,60 Euro, vier Punkte, ein Monat Fahrverbot
2. Verstoß 500,00 + 25,60 Euro, vier Punkte, drei Monate Fahrverbot
3. oder weitere Verstöße, 750,00 + 25,60 Euro, vier Punkte, drei Monate Fahrverbot
Das Bußgeld kann wegen Vorsatz oder beharrlicher Pflichtverletzung erhöht werden.

Ferner kann durch die Führerscheinstelle die Ablegung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU - “Idiotentest“) angeordnet werden. Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, so kann die Erlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen werden.
mit Anzeichen alkoholbedingter Fahrunsicherheit, Verkehrsgefährdung, Unfall => Straftat