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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fehlüberweisung auf mein Konto?!


NameLessLameNess
2007-03-08, 15:58:36
Heut schau ich auf mein Konto und habe auf einmal über 600€ von irgendwem überwiesen gekriegt. Scheint also als hätte jemand was falsch überwiesen. Was soll ich nun machen ? Kenne ja die Anschrift und Namen nicht von dem ders überwiesen hat.

oktolyt
2007-03-08, 16:02:14
Heut schau ich auf mein Konto und habe auf einmal über 600€ von irgendwem überwiesen gekriegt. Scheint also als hätte jemand was falsch überwiesen. Was soll ich nun machen ? Kenne ja die Anschrift und Namen nicht von dem ders überwiesen hat.Deine Bank wird wissen woher das kommt. Und kann sicherlich mit dem Kontoinhaber Kontakt aufnehmen...

Melkor
2007-03-08, 16:02:19
Bei deiner Bank nachfragen :rolleyes:

Zaffi
2007-03-08, 16:02:28
einfach abwarten, deine Bank wird sich schon drum kümmern....

Wenn du magst kannst auch deiner Bank sagen das es ein Irrtum sein muss

KinGGoliAth
2007-03-08, 16:03:44
konto plündern und ab ins urlaubsparadies!


die bank wirds schon richten. hauptsache du verschleuderst das geld bis dahin nicht. ;)

oktolyt
2007-03-08, 16:04:30
Wenn du es zurücküberweisen sollst, unbedingt beim Verwendungszweck: 'für sexuelle Gefälligkeiten' hinschreiben. :ugly:

NameLessLameNess
2007-03-08, 16:04:52
hauptsache du verschleuderst das geld bis dahin nicht. ;)
Mhh...warum nicht? Rein rechtlich ?:|

Black-Scorpion
2007-03-08, 16:05:54
Mhh...warum nicht? Rein rechtlich ?:|
Weil es nicht dir gehört?
Was soll die Frage?

ForbiddenSkill
2007-03-08, 16:07:26
Ich würd nix tun und abwarten, eventuell vergisst er ja das er das gezahlt hatte und dann biste 600 Euro reicher... :)


MfG

NameLessLameNess
2007-03-08, 16:09:14
Weil es nicht dir gehört?
für ein paar Wochen ..
Was soll die Frage?Hoffen darf man immer

Iceman346
2007-03-08, 16:12:48
Also ich hatte vor Ewigkeiten mal ne Fehlüberweisung vom Tüv (waren auch so ~500€), damals hab ich ne ähnliche Frage hier ins Forum gestellt. Da hab ich mich bei der Rechnungsstelle vom Tüv gemeldet, anscheinend war ihnen das Geld aber egal. Die Frau die ich am Telefon hatte meinte zwar, dass sie sich wieder melden würde (hatte meine Telefonnummer hinterlassen), hab aber nie wieder was gehört...

Edit: Hier (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=196433) ist der damalige Thread. Mittlerweile ists knapp 2,5 Jahre her *g*

KinGGoliAth
2007-03-08, 16:15:59
Mhh...warum nicht? Rein rechtlich ?:|

afaik mußt du dafür selber gerade stehen und das geld zurückzahlen (auch wenn du es bereits ausgegeben hast), wenn es ganz offensichtlich eine fehlüberweisung ist und nicht für dich bestimmt war (was hier ganz klar der fall ist).

lasse mich aber natürlich gerne korrigieren, wenn es anders sein sollte. :smile:

mofhou
2007-03-08, 16:19:30
Wenn du es zurücküberweisen sollst, unbedingt beim Verwendungszweck: 'für sexuelle Gefälligkeiten' hinschreiben. :ugly:
Sehr geile Idee :up:

mfg
mofhou

Gunslinger
2007-03-08, 16:23:29
Meld dich bei der Bank. Es kann wirklich vorkommen, dass das niemandem auffällt.

Bei einem Kunden haben wir 14.000 Euro Habenzinsen gerechnet, weil der Eingang aufgrund eines Fehlers mit 01.01.2006 anstelle 2007 gebucht wurde. Der Kunde war so nett uns das mitzuteilen, sonst wäre das nicht aufgefallen.

oktolyt
2007-03-08, 16:25:26
Meld dich bei der Bank. Es kann wirklich vorkommen, dass das niemandem auffällt.

Bei einem Kunden haben wir 14.000 Euro Habenzinsen gerechnet, weil der Eingang aufgrund eines Fehlers mit 01.01.2006 anstelle 2007 gebucht wurde. Der Kunde war so nett uns das mitzuteilen, sonst wäre das nicht aufgefallen.'Bankirrtum zu deinen Gunsten. Ziehe 14.000 EUR ein.'

Monopoly lässt grüßen. :usweet:

NameLessLameNess
2007-03-08, 16:28:33
'Bankirrtum zu deinen Gunsten. Ziehe 14.000 EUR ein.'

Monopoly lässt grüßen. :usweet:
Wenns ein Bankirrtum anstatt ein Fehler vom Kunden ist ,muss dann nicht die Bank dafür gradestehn?

oktolyt
2007-03-08, 16:29:51
Das Bezog sich nur auf das Zitierte.

Akzeptier es - du musst das Geld mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit wieder hergeben. ;(

NameLessLameNess
2007-03-08, 16:40:33
Akzeptier es - du musst das Geld mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit wieder hergeben. ;(
Das ist mir ja auch klar :frown: .....trotzdem mag ich das Gefühl.

MooN
2007-03-08, 17:14:29
Vielleicht kriegst ja "Finderlohn" :ugly:

JFZ
2007-03-08, 18:45:20
Bei einem Kunden haben wir 14.000 Euro Habenzinsen gerechnet, weil der Eingang aufgrund eines Fehlers mit 01.01.2006 anstelle 2007 gebucht wurde. Der Kunde war so nett uns das mitzuteilen, sonst wäre das nicht aufgefallen.


Naja. Wer für eine Einzahlung 14000€ Habenzinsen für ein Jahr kriegen würde, der lächelt doch fast eh nur über idese Peanuts. (Sind ja über ne viertel Million €, die zu früh verbucht wurde...):devil:

Mumins
2007-03-08, 18:51:03
Du mußt gar nichts machen. Wenn du Geld von jemandem fälschlich überwiesen bekommst muß der Überweisende sehen, dass er den Fehler korrigiert. Sprich erst wenn derjenige sich meldet kann er sein Geld bei dir abholen oder gegen eine Überweisungsgebühr zurückfordern.

Gunaldo
2007-03-08, 19:04:26
ist zwar vielleicht nicht gerade die feine englische art, aber ich würds ebenso machen wie mumins beschrieben hat.
wer nicht auf sein geld aufpasst...;)

HisN
2007-03-08, 19:06:57
Na Hauptsache Du hast Dich nicht vor einiger Zeit auf diese lustigen eMails als Finanz-Makler beworben :-)

Gunaldo
2007-03-08, 19:10:30
da musste ich auch gerade dran denken :D

Gunslinger
2007-03-08, 19:32:05
Naja. Wer für eine Einzahlung 14000€ Habenzinsen für ein Jahr kriegen würde, der lächelt doch fast eh nur über idese Peanuts. (Sind ja über ne viertel Million €, die zu früh verbucht wurde...):devil:

Der Kunde war in diesem Fall ein Wohnbauträger, wo solche Beträge nichts ungewöhnliches sind. Als Privatperson hätte ich natürlich nichts gegen so ein kleines Zinsgeschenk. ;)

Der Sandmann
2007-03-08, 20:42:29
Also generell: Laß die leute sich melden.

Allerdings weiß ich nicht wann sowas verjährt.

kann also sein das die sich nach 2 Jahren melden und ihr Geld zurück wollen und dann im Recht sind, da es ihr geld ist. Auch wenn sie einen Fehler gemacht haben.

Würde mich mal wegen der Verjährung schlau machen und das geld auf ein Extrakonto legen.

Stormtrooper
2007-03-08, 21:12:02
[QUOTE=Der Sandmann;5311185
kann also sein das die sich nach 2 Jahren melden und ihr Geld zurück wollen und dann im Recht sind, da es ihr geld ist. Auch wenn sie einen Fehler gemacht haben.
[/QUOTE]

Prinzipiell gibts 2 Jahre schonmal gar nicht, die Verjährung tritt in der Regel 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres ein, wenn so wie hier die Überweisung im März fehlging wären es rein theoretisch 3 Jahre und 9 Monate Verjährungsfrist.
Nun gibts aber Fälle, worunter auch dieser hier fallen dürfte, wo eine Verjährung 10 Jahren dauern würde.

GBWolf
2007-03-08, 21:26:27
Das war mein Geld, kannst dus mir bitte zurücküberweisen?

:biggrin:

rotkäppchen
2007-03-08, 21:29:47
die Bank gleicht in der regel die bankverbindungen ab,...kann auch mal paar tage dauern,... dann merken die dass die kontonummer nicht mit dem namen übereinstimmt und überweist das geld meist automatisch an den absender zurück.
so erging es mir mal als ich bei ner kontonummer nen zahlendreher hatte, das wurde nach etwa 5 tagen mir wieder zurückgebucht, da stand dann als verw.zweck rücküberweisung da name nicht mit kontonummer übereinstimmt.

Crafty
2007-03-08, 21:41:23
Wenn du es zurücküberweisen sollst, unbedingt beim Verwendungszweck: 'für sexuelle Gefälligkeiten' hinschreiben. :ugly:


Von solchen Spässen kann ich nur abraten ;)
Ein Kumpel hatte damals einem anderem Kumpel 30,- DM überwiesen.

Und aus Spass in den Verwendungszweck "Lösegeld" reingeschrieben.

Derjenige der das Geld bekommen hat kriegte sehr schnell Besuch von den Grünen die bei ihm alles auf den Kopf stellten.

Und das ganze Vorleben und co. wurde übelst untersucht bzw. durchleuchtet.

Das war nicht witzig für den armen Kerl ;)

mfg ;)

oktolyt
2007-03-08, 21:45:34
Deswegen schrieb ich ja nicht 'Lösegeld'. ;(

Prostitution ist nur gewerbsmäßig verboten, oder? X-D


;(

!_Tomcat_!
2007-03-08, 22:49:03
Für sexuelle Gefälligkeiten ist bei uns der Standardspruch bei Überweisungen unter Freunden, nichts Ungewöhnliches. Ärger hatte deswegen noch keiner.

Freund von mir war mal in Arger Not und brauchte 1000DM für eine kurze Zeit. Meine damalige Freundin hat ihm dann (nach langen betteln meinerseits) geholfen. Wie er das Geld zurück überwiesen hat, lautete der Betreff:
1000 tolle Sachen :D

dariegel
2007-03-09, 00:40:23
Wegen 30 Ocken Lösegeld kommen die Grünen? :|

KinGGoliAth
2007-03-09, 00:47:18
Wegen 30 Ocken Lösegeld kommen die Grünen? :|

viel interessanter finde ich die frage, wie die bullen davon wind bekommen haben. er oder sein kumpel wird kaum die grünen gerufen haben. muß also jemand in der bank gewesen sein...

!_Tomcat_!
2007-03-09, 01:13:37
Zwei Dinge sind Unendlich. Das Universum und ....

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass Banken da einen Filter über die Verwendungszwecke laufen lassen und nach Nazis, Terror, Kinderporn, Schmiergeld, illegal, Lolita, BritneySpears, etc. filtern. Google light. :smile:

skicu
2007-03-09, 11:36:44
Ich würde mal damit rechnen, dass sich die Bank sowieso melden wird, bzw. das Geld einfach wieder rücküberweist.
Ich habe vor einiger Zeit mal (bin Kassier in einem Verein) zwei Rechnungsbeträge miteinander vertauscht und 600 Öcken an den falschen überwiesen. War allerdings Freitag abend (Onlinebanking) und ich hab in der Bank niemanden erreicht. Habe dann einfach den Empfänger des Geldes angerufen (den ich ja zum Glück anhand der anderen Rechnung kannte ;-) ) und ihn gebeten, mir das Geld zurück zu überweisen. Mit den meisten Menschen kann man eben doch recht vernünftig reden.

Zu den Texten:
Ich fahre jährlich mit ein paar Kumpels in Urlaub (Malle, etc. ;) ) und den buchen wir immer über eine Person und die anderen überweisen ihm das Geld dafür (also durchaus 500 - 600 Euro Beträge). Hab da bisher immer Sachen wie "Geldwäsche", "sexuelle Gefälligkeiten" und "Drogenlieferung vom 21.02." draufgeschrieben. Hat nie Ärger gegeben, kann mir auch nicht vorstellen, dass sowas wirklich kontrolliert wird.

darph
2007-03-09, 11:39:38
Wenn du es zurücküberweisen sollst, unbedingt beim Verwendungszweck: 'für sexuelle Gefälligkeiten' hinschreiben. :ugly:
Bis vor ein paar Jahren wurde das vom System automatisch auf FSG gekürzt. X-D

Detritus
2007-03-09, 11:45:32
Wie war das nochmal...

vor ein paar Jahren ist mir was Ähnliches passiert; ich habe einen Bausparer vorzeitig gekündigt. Ich habe mich zwar über den ausbezahlten Betrag gewundert, weil es 1000Mark mehr waren als ich erwartet hatte; habe aber nicht nachgefragt. Durch einen internen Buchungsfehler ist das Geld eines anderen Einzahlers auf meinem Bausparer gelandet.
Natürlich wollten die das Geld zurück. Ich hatte es aber schon ausgegeben.

Ich habe sofort einen Anwalt eingeschaltet. Es gibt zwei Regelungen (ich hoffe, ich verwechsel es nicht): wenn du das Geld sinnlos verpulvert hast (Urlaub, Klavier), musst du es NICHT zurückzahlen; hast du es auf deinen Lebensunterhalt verwendet, MUSST du es zurückzahlen.

Vielleicht verhält sich das hier ähnlich?

darph
2007-03-09, 12:08:14
wenn du das Geld sinnlos verpulvert hast (Urlaub, Klavier), musst du es NICHT zurückzahlen; hast du es auf deinen Lebensunterhalt verwendet, MUSST du es zurückzahlen.
Eh.... wurde das auch irgendwie begründet? :confused:

oktolyt
2007-03-09, 12:10:34
KlavierX-D X-D X-D

Wie mache ich nun der Bank/dem Richter begreiflich dass ich grad DIESES Geld für Brot verwendet habe, und das was eh meins war, in Klaviere, Akkordeons und Brusthaartoupets investiert habe? ;(

Detritus
2007-03-09, 12:28:45
Eh.... wurde das auch irgendwie begründet? :confused:
Jepp, durch irgendein Gesetz. Ich weiss aber echt nicht mehr welches.
Genau verstanden habe ich das damals auch nicht. Aber so ist es nunmal passiert...

edit, weils mir gerade einfällt: ich musste damals glaubhaft belegen, dass ich das Geld NICHT vorsätzlich ausgegeben habe!

skicu
2007-03-09, 12:31:37
X-D X-D X-D

Wie mache ich nun der Bank/dem Richter begreiflich dass ich grad DIESES Geld für Brot verwendet habe, und das was eh meins war, in Klaviere, Akkordeons und Brusthaartoupets investiert habe? ;(

Am besten wäre wohl, vor Gericht diejenige Person als Zeuge zu präsentieren, die die sexuellen Gefälligkeiten erbracht hat. :biggrin:

SCNR. :redface:

D4rk Pr13st
2007-03-09, 13:57:36
Eh.... wurde das auch irgendwie begründet? :confused:


818 III BGB. Bei Luxusaufwendungen wirst du m.W. als nicht mehr bereichert angesehen.

EvilOlive
2007-03-09, 14:11:15
Heut schau ich auf mein Konto und habe auf einmal über 600€ von irgendwem überwiesen gekriegt. Scheint also als hätte jemand was falsch überwiesen. Was soll ich nun machen ? Kenne ja die Anschrift und Namen nicht von dem ders überwiesen hat.


Vor ein paar Wochen wurde von meinem Konto ein Betrag von 100€ abgebucht (Betreff Klassenfahrt) ich habe die Bank darüber informiert und nach einer Woche wurde der Betrag zurückgebucht.

KinGGoliAth
2007-03-09, 16:05:11
:uwoot:

@ NameLessLameNess:
8800gtx und zusätzliche 2gb ram kaufen? :D

D4rk Pr13st
2007-03-09, 16:07:39
:uwoot:

@ NameLessLameNess:
8800gtx und zusätzliche 2gb ram kaufen? :D


Das ist doch keine Luxusaufwendung, sondern notwendiger Lebensunterhalt! :uroll:

Swp2000
2007-03-09, 17:56:58
Heut schau ich auf mein Konto und habe auf einmal über 600€ von irgendwem überwiesen gekriegt. Scheint also als hätte jemand was falsch überwiesen. Was soll ich nun machen ? Kenne ja die Anschrift und Namen nicht von dem ders überwiesen hat.
Einfach mal abwarten, wenn innerhalb von 6 Wochen nix passiert, gehört es dir :biggrin:

skicu
2007-03-09, 18:06:35
Vor ein paar Wochen wurde von meinem Konto ein Betrag von 100€ abgebucht (Betreff Klassenfahrt) ich habe die Bank darüber informiert und nach einer Woche wurde der Betrag zurückgebucht.

Das ist Lastschrift, keine Überweisung.

swp2000: Die 6 Wochen gelten ebenfalls nur bei Lastschrift. Eine Überweisung kann man mit Begründung afair nur innerhalb weniger Tage zurückholen. Ist nicht ganz einfach, wenn nicht gerade ein völlig anderer Name auf dem Überweisungsträger steht...

EvilOlive
2007-03-09, 18:17:19
Das ist Lastschrift, keine Überweisung.



Klassenfahrten werden doch i.d.R mit einer Überweisung bezahlt.

Die Mutter von dem Kind hat einfach statt ihrer Kto.-Nummer meine Nummer auf der Überweisungformular eingetragen uns somit auf das Konto der Lehrerin transferiert. Ich wollte damit auch nur sagen wenn jemand den Betrag von 600€ vermisst wird er vom Kreditinstitut zurückgebucht. ;)

NameLessLameNess
2007-03-26, 15:39:06
Und schon wieder.......also hatte bei der Bank angerufen und eine Woche später haben sies zurückgebucht. Jedoch war jetzt ..1 Monat später wieder ein hoher Betrag auf mein Konto überwiesen worden. Jetz nervts langsam.....:redface:

alkorithmus
2007-03-26, 15:40:06
Du solltest nicht rennen müssen, wenn die Bank unfähig ist.

NameLessLameNess
2007-03-26, 16:00:04
Vorallem muss ich ne tolle 01805 Nummer wählen um meine Bank überhaupt zu erreichen....jetz soll ich erneut dafür zahlen....

Mumins
2007-03-26, 17:07:49
Noch einmal, du mußt gar nichts tun. Du mußt dich um nichts kümmern.

KinGGoliAth
2007-03-26, 18:23:39
Vorallem muss ich ne tolle 01805 Nummer wählen um meine Bank überhaupt zu erreichen....jetz soll ich erneut dafür zahlen....

ach ist das eine von diesen direktbanken ohne filia(len) weit und breit? dann würde es mir ja auch stinken, wenn man immer ne kostenpflichtige hotline anrufen soll. ruf halt an und behalte 5 euro als entschädigung ein. ;) :D

EvilOlive
2007-03-26, 18:48:42
Du solltest nicht rennen müssen, wenn die Bank unfähig ist.

Der Fehler liegt doch nicht bei der Bank, sondern bei dem Kunden, der die falsche Kto.-Nummer angibt. ;)

Noebbie
2007-03-26, 20:00:26
Der Fehler liegt doch nicht bei der Bank, sondern bei dem Kunden, der die falsche Kto.-Nummer angibt. ;)

Oooops... okay beim nächsten mal verwend' ich die richtige Nummer. :redface:

;D