PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage: Foto veröffentlicht ohne Zustimmung


Durcairion
2007-03-08, 21:17:07
Ich hätte da mal eine kleine Rechtsfrage.

Und zwar hat mir meine Freundin vor einiger Zeit zum Jahrestag ein Poster von sich geschenkt. Und zwar handelt es sich dabei um ein Akt-Foto wo sie nur in Unterwäsche abgebildet ist.

Nun habe ich heute erfahren das ein Studienkollege von mir genau in diesem Fotoladen Passfotos gemacht hat und meint meine Freundin erkannt zu haben. Und zwar hat das Studio dieses Plakat scheinbar ein 2. mal angefertigt und dies nun in ihren Räumen ausgestellt.

Nun weis davon meine Freundin 0,0. Sie wurde nicht gefragt, noch informiert.

Wie ist bei soetwas die Rechtslage? Dürfen die sowas? Ich kann mir nur schwer vorstellen das die so etwas dürfen.

Ich werde nun morgen direkt hinfahren und mir die Sache anschaun. Was meint ihr wie man dann vorgehen sollte? Direkt ansprechen, oder eher direkt Anwalt einschalten? Oder direkt zur Polizei und Anzeige erstatten?

Daredevil
2007-03-08, 21:25:06
Och wird sind doch nicht in den USA -.-
Geh doch einfach hin und sag denen das sie das Bild rausnehmen sollen und gut ist.

RoNsOn Xs
2007-03-08, 21:25:50
wus? wieso immer mit anwalt drohen? :confused:
geld verlangen für jeden der nen blick drauf wirft. ;)

ach was bete die führende elite die dort morgen anwesend sein wird einfach das bild abzuhängen.

maximAL
2007-03-08, 21:39:41
wus? wieso immer mit anwalt drohen? :confused:
weil das schon ne verdammte unverschämtheit ist. bei einem normalen foto - ok. bei einem aktfoto sollte der spinner dort seinen laden lieber zumachen...

sun-man
2007-03-08, 21:40:23
Recht am eigenen Bild: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
HisN dürfte dazu auch einiges sagen können.
Davon könnt Ihr dick shoppen gehen.....wer nicht fragt macht das, gerade als fotofachgeschäft, in voller Absicht und mit dem nötigen Grundiwssen. Ansehen und Anwalt einschalten. Würde ICH mir nicht gefallen lassen.

MFG

Durcairion
2007-03-08, 21:45:37
Ansehen und Anwalt einschalten. Würde ICH mir nicht gefallen lassen.

MFG

Werden wir morgen direkt machen! Das lassen wir uns auch sicher nicht gefallen!

Xanatos
2007-03-08, 22:01:54
Würde ich auch machen. Normales Foto: In Ordnung, bzw. einverstanden wäre ich damit auch nicht. Aber Aktfoto: Geht mal gar nicht

sun-man
2007-03-08, 22:03:49
Hi,

ich würde trotzdem VORHER erstmal schauen gehen was da los ist. Hängt das Bild wirklich da? Evtl ein Handy für eine Momentaufnahme mitnehmen denn selbst ein anwalt wird da nichts von heute auf morgen machen.

Bestenfalls fragst Du im dslr-forum nochmal nach wie man sich da am besten verhalten soll. Ich sags mal so, wenn da jemand mein Passfoto aushängt - OK, aber in Unterwäsche als Vorlage? Ich weiß nicht ob diese Studios ohne Vertrag diese Rechte haben das zu tun. Im prinzip gehört das Foto auch dem Studio....also, frag mal im ww.dslr-forum.de nach (vorher bitte, die sind auch recht schnell)

MFG

Daredevil
2007-03-08, 22:10:35
Ich wär für Lebenslänglich, ist schon eine ziemliche Frechheit eine bestimmt attraktive Frau im Fotoladen an die Wand zu bringen damit man mal die Arbeit des Fotografen sieht bzw. weiß das man sowas auch dort machen kann.
Wieso denn nicht gleich Köpfen ?
Is bestimmt nicht die feine Englische Art, aber seit ihr denn da zu Schaden gekommen ?
Hättet ihr davon nix gewusst wär alles so geblieben wie jetzt auch oder?

Naja gut ist halt Ansichtssache, der eine sieht es als Kompliment und der eine als Beleidigung.

urbi
2007-03-08, 22:21:20
Stell dir vor in 5 Jahren ist die Frau Abteilungsleiterin und irgendein schmieriger Kollege holt sich das Foto und vervielfältigt es um ihren Ruf zu schädigen. Gerade weil Akt Fotos schon in den bereich Erotik gehen und Sexualität noch immer anrüchig ist muss man bei sowas echt aufpassen.

RoNsOn Xs
2007-03-08, 23:43:17
man kann sich auch mal haben...

Durcairion
2007-03-09, 00:16:13
Ich wär für Lebenslänglich, ist schon eine ziemliche Frechheit eine bestimmt attraktive Frau im Fotoladen an die Wand zu bringen damit man mal die Arbeit des Fotografen sieht bzw. weiß das man sowas auch dort machen kann.
Wieso denn nicht gleich Köpfen ?
Is bestimmt nicht die feine Englische Art, aber seit ihr denn da zu Schaden gekommen ?
Hättet ihr davon nix gewusst wär alles so geblieben wie jetzt auch oder?

Naja gut ist halt Ansichtssache, der eine sieht es als Kompliment und der eine als Beleidigung.

Es geht hier nicht primär um mich! Mir ist es eigtl. "egal" da ich es wie du schon sagst eher als kompliment sehe da sie wirklich gut aussieht.

Aber als sie das heute hörte das das Bild da scheinbar hängt ging sie an die Decke. Also sie will nicht das das da ausgehängt ist.

KinGGoliAth
2007-03-09, 00:20:01
schwer zu sagen. kannst du das bild mal einscannen und hier reinstellen?








schade, hätte ja sein können. X-D

ne mal im ernst. das ist nicht rechtens. den leuten gehören die eier langgezogen. besonders, wenn es um sowas geht. ein passfoto wäre ganz was anderes.

twodoublethree
2007-03-09, 00:24:37
Ist es den Nörglern nicht verständlich, dass man sich nicht Nackt von wildfremden Leuten begaffen lassen will?
Ich würd da auch nen Foto als Beweis machen und dann sofort zum Anwalt, bei sowas gäbs keine einfache "Tut-Uns-Leid" Entschuldigung für mich.

StefanV
2007-03-09, 00:47:05
man kann sich auch mal haben...
Nein, kann man nicht, besonders in so einem Falle!

Zumindest hat man gefälligst die entsprechenden personen zu fragen (und das ganze schriftlich festzuhalten), wenn man ein Foto ausstellt...
Einfach etwas nehmen und irgendwo hinstellen ist schon ziemlich dreist, denn schließlich hast DU ein ANrecht auf deine Persönlichkeit/Identität, damit auch an Fotos von dir...

Ist es den Nörglern nicht verständlich, dass man sich nicht Nackt von wildfremden Leuten begaffen lassen will?
Ich würd da auch nen Foto als Beweis machen und dann sofort zum Anwalt, bei sowas gäbs keine einfache "Tut-Uns-Leid" Entschuldigung für mich.
Richtig, dafür gehört denen der Arsch ordentlich versohlt...

Sowas ist absolutely not funny...

Mr_Snakefinger
2007-03-09, 09:23:12
man kann sich auch mal haben...

Soll ja jedem selber überlassen sein. Wenn Du oder Deine Freundin/Frau das geil finde(s)t, sich unwissentlich von anderen Leuten in wohl doch eher erotischer Pose angaffen zu lassen ist das Dein/Euer Ding...

Ich könnte mir da auch Besseres vorstellen. Dazu kommen vielleicht noch ein anderer Faktor: Ist es eine eher kleine Stadt, wo die Chance hoch ist, dass man auf der Strasse möglicherweise schnell mal erkannt wird? In diesem Fall ist es zumindest einmal passiert. Wer weiss, wie viele Leut das Mädel sonst schon so gesehen haben und sich wilde Gedanken machen, wenn man sie auf der Strasse sieht...

Sorry, aber das geht gar nicht... Bei einem normalen Bild wäre es mir nicht Recht aber da könnte man noch ein Auge zudrücken. Bei dieser Art von Bildern würde ich auch keine Gnade kennen. Auch wenn ich sonst kein Typ bin, der wegen jedem Scheiß nen Paragraphen zitiert und mit Klage droht...

Monger
2007-03-09, 09:35:34
Wie auch schon verlinkt, hast du grundsätzlich ein Recht am eigenen Bild. Das Recht dazu wird zwar selten durchgesetzt, aber hier geht es ja auch um
a) Schutz der eigenen Privatsphäre, und
b) Widerrechtliche Nutzung zu gewerblichen Zwecken.

Den zweiten Punkt finde ich hier fast noch übler, weil deine Freundin hier gegen ihr Wissen als Werbeträger mißbraucht wird (ein Foto im Schaufenster ist im Endeffekt ja nun nichts anderes als Werbung). Die verdienen also Geld mit ihrem Aussehen, von dem sie nie was zu Gesicht bekommt.

Wenn das wirklich so ist, finde ich das auch eine üble Sauerei, und würde auch klagen.

EureDudeheit
2007-03-09, 10:13:51
Wenn du Kohle haben willst. Anwalt einschalten und Schadensersatz über § 823 einklagen. Den Prozeß gewinnt ihr auf jeden Fall, weil sie mit dem Bild Werbung machen und Geld verdienen. Aber vorher Beweise sichern, mit Anwalt hingehen oder Fotos mit Camera machen.
Würde ich auf jeden Fall machen.

Armaq
2007-03-09, 11:14:34
Unerlaubte Handlung O.o
Ich weiss net was du für ne Ausbildung hast, aber unerlaubte Handlung ist viel zu allgemein. Da kommen erstmal Rechte ausm Schuldrecht zur Geltung, Verletzung von Haupt und Nebenpflichten.

darph
2007-03-09, 11:36:02
Öhm... gibt's da was Schriftliches? AGB, die im Photoladen aushängen oder gar ein Vertrag, die deine Freundin unterzeichnet hat? Irgendwas in der Richtung?

Ich kenn mich da zwar nicht so aus, aber ich könnte mir gut vorstellen, daß es irgendwie, irgendwo einen Vertrag gibt, in dem der Photograph sich das Recht vorbehält, die gemachten Photos in seinem Laden auszustellen und wenn sie (die Freundin) ihn beauftragt, Photos zu machen, stimmt sie den AGB zu. Dann hätte sie damit ihre Einverständniserklärung abgegeben.

Ich thät das mal überprüfen, bevor ich zum Anwalt renne.

Kai
2007-03-09, 12:17:40
Nicht jede AGB ist automatisch bindend. Die hat sich ebenso an Gesetze zu halten und ich halte das ganze für äusserst fragwürdig.

EureDudeheit
2007-03-09, 12:30:44
Unerlaubte Handlung O.o
Ich weiss net was du für ne Ausbildung hast, aber unerlaubte Handlung ist viel zu allgemein. Da kommen erstmal Rechte ausm Schuldrecht zur Geltung, Verletzung von Haupt und Nebenpflichten.

Verletzung von einer Hauptpflicht schonmal nicht. Verletzung von § 241 II (+).
§ 823 Verletzung eines sonstigen Rechtes in Form des APR ist aber genauso einschlägig.

Magnum
2007-03-09, 13:03:15
Öhm... gibt's da was Schriftliches? AGB, die im Photoladen aushängen oder gar ein Vertrag, die deine Freundin unterzeichnet hat? Irgendwas in der Richtung?

Ich kenn mich da zwar nicht so aus, aber ich könnte mir gut vorstellen, daß es irgendwie, irgendwo einen Vertrag gibt, in dem der Photograph sich das Recht vorbehält, die gemachten Photos in seinem Laden auszustellen und wenn sie (die Freundin) ihn beauftragt, Photos zu machen, stimmt sie den AGB zu. Dann hätte sie damit ihre Einverständniserklärung abgegeben.

Ich thät das mal überprüfen, bevor ich zum Anwalt renne.
Das war auch mein erster Gedanke! Ich würd auch erstmal schauen, ob sie dem nicht zufällig in den AGBs zugestimmt hat!
Nicht jede AGB ist automatisch bindend. Die hat sich ebenso an Gesetze zu halten und ich halte das ganze für äusserst fragwürdig.Klar müssen sich AGBs an Gesetze halten. Nur wüsste ich jetzt nicht, welches Gesetz dagegen ist, dass von einer Person Bilder ausgestellt werden dürfen!
Das einzige was man dem Fotoladen vorwerfen könnte, wäre dass sie die entsprechende Passage (falls es eine gibt) hinterlistig verschwiegen haben!

RoNsOn Xs
2007-03-09, 13:06:34
Nein, kann man nicht, besonders in so einem Falle!

Zumindest hat man gefälligst die entsprechenden personen zu fragen (und das ganze schriftlich festzuhalten), wenn man ein Foto ausstellt...
Einfach etwas nehmen und irgendwo hinstellen ist schon ziemlich dreist, denn schließlich hast DU ein ANrecht auf deine Persönlichkeit/Identität, damit auch an Fotos von dir...




es geht mir ja nicht um die tat an sich. ist ja verständlich! jedoch nicht gleich die drohung mitn anwalt. haben menschen gar kein sinn für persönlichkeit mehr?

EureDudeheit
2007-03-09, 13:42:07
Das war auch mein erster Gedanke! Ich würd auch erstmal schauen, ob sie dem nicht zufällig in den AGBs zugestimmt hat!
Klar müssen sich AGBs an Gesetze halten. Nur wüsste ich jetzt nicht, welches Gesetz dagegen ist, dass von einer Person Bilder ausgestellt werden dürfen!
Das einzige was man dem Fotoladen vorwerfen könnte, wäre dass sie die entsprechende Passage (falls es eine gibt) hinterlistig verschwiegen haben!


Das Recht am eigenen Bild, fällt unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Magnum
2007-03-09, 14:15:59
Das Recht am eigenen Bild, fällt unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Und was heisst das? Bin kein Jurist!
Für mich bedeutet das noch lange nicht, dass man das Recht nicht abtreten kann! (wird ja tagtäglich mehrfach getan) Und dies könnte hier in diesem Fall ja in den AGB stehen!

StefanV
2007-03-09, 14:27:26
es geht mir ja nicht um die tat an sich. ist ja verständlich! jedoch nicht gleich die drohung mitn anwalt. haben menschen gar kein sinn für persönlichkeit mehr?
Es kommt auf die Verhältnismäßigkeit an!

Und hier ists eben nicht mit 'tu mal wech' getan, denn erstens weiß der Betroffene nicht, wielang es schon da hängt, zweitens weiß niemand, wieviel das schon gesehen haben, siehe Post von Mr_Snakefinger!

Kurzum:
Wenn von mir jemand ein Foto machen würde und das ausstellen oder gar mit Werbung machen würde, würd ich auch zusehen, das dem sein Arsch auf Grundeis geht, sowas ist wirklich _NICHT_ lustig, gut, wenn das ganze in 'nem Anzug ist und eher 'steif', gehts ja noch, da würd ich auch eher hingehen und sagen, ey alda nimm ma mein Foto weg, ich mag das nicht, hier ists aber eher das Gegenteil der Fall!!

Die Dame soll nur leicht bekleidet gewesen sein, das Foto so in Richtung Erotik gehen, sowas (ohne explizite Einwilligung) auszustellen ist äußerst dreist, wer auch immer das getan hat, gehört bestraft...

AtTheDriveIn
2007-03-09, 14:36:26
Und was heisst das? Bin kein Jurist!
Für mich bedeutet das noch lange nicht, dass man das Recht nicht abtreten kann! (wird ja tagtäglich mehrfach getan) Und dies könnte hier in diesem Fall ja in den AGB stehen!

Das macht man aber dann in Verträgen, in denen das deutlicher erwähnt wird.

AGBs sind ja nur als Zusatzbedigungen für alle Verträge des Hauses gedacht und dann unwirksamm wenn sie die Generalklausel ("entgegen dem Gebot von Treu un Glauben")verletzen. Ich kann mir vorstellen das in diesem Fall sowas eintritt.


Allerdings kann ich mich auch irren. Oft hängen Fotos der Kunden in den Schaufenstern des jeweiligen Ateliers.

tombman
2007-03-09, 14:48:35
Also bei der Frechheit würde ich versuchen Geld aus der Sache zu holen- Schadensersatz und fertig.

RoNsOn Xs
2007-03-09, 15:22:43
genau das denkt nämlich der großteil hier. :| ;(

/dev/NULL
2007-03-09, 15:26:49
Allerdings kann ich mich auch irren. Oft hängen Fotos der Kunden in den Schaufenstern des jeweiligen Ateliers.

Zumindest von nem Bekannten der Im Schaufenster bei nem Fotografen hier hängt weiß ich das er die Fotos dafür umsonst/günstiger bekommen hat.

Generell wenn das ohne meine Einwilligung passiert wäre ich aber ziemlich angepisst.

nemesiz
2007-03-09, 18:04:43
also ,

so ziemlich alle fotografen die ich kenne (oki in meiner city) behalten sich durch den vertrag den man mit eben diesem unterzeichnet, das recht am foto.

sprich, nachdruck, aushang usw.....

vllt. sollte man vorher mal lesen wenn man was unterzeichnet.


also es wäre ne ausnahme wenn es bei diesem fotograf nicht so wäre.

KinGGoliAth
2007-03-09, 18:12:51
also ich kann nur von mir reden aber ich mußte noch nirgendwo irgendeinen wisch unterschreiben, nur weil ich ein foto von mir haben wollte. wär ja noch schöner!
einen fotografen kenne ich, wo diverse schaufenster voll mit den unterschiedlichsten bildern sind. der fragt dann aber auch. so geschehen bei einer jungen frau, die vor mir dran war. afaik hängt bei dem aber auch ein kleiner zettel im eingangsbereich, dass er bei besonders gelungenen bildern nachfragt und die dann bei einverständnis in den fenstern bzw im laden aufstellt.

Black-Scorpion
2007-03-09, 18:24:58
Das Recht am eigenen Bild, fällt unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Und der Fotograf hat das Urheberrecht am Bild.
Das steht hier auch beim Fotograf im Laden.

del_4901
2007-03-09, 18:26:58
Zitat: "Nun habe ich heute erfahren das ein Studienkollege von mir genau in diesem Fotoladen Passfotos gemacht hat und meint meine Freundin erkannt zu haben. Und zwar hat das Studio dieses Plakat scheinbar ein 2. mal angefertigt und dies nun in ihren Räumen ausgestellt.
"

Überprüf das lieber, bevor du den Anwalt einschaltest!

Durcairion
2007-03-09, 19:43:59
also ,

so ziemlich alle fotografen die ich kenne (oki in meiner city) behalten sich durch den vertrag den man mit eben diesem unterzeichnet, das recht am foto.

sprich, nachdruck, aushang usw.....

vllt. sollte man vorher mal lesen wenn man was unterzeichnet.


also es wäre ne ausnahme wenn es bei diesem fotograf nicht so wäre.

Man hat in diesem Fall aber nichts unterzeichnet! Sie hat das Poster machen lassen, bezahlt und gut ist. Sowas darf ein "seriöser" Fotoladen einfach nicht bringen.

Daredevil
2007-03-09, 19:52:57
Was wenn doch ? Ich mein wenns länger her ist kann man schnell mal was vergessen.

Hinterher geht das alles nach hinten los also lass dich mal nicht von deinen Gefühlen lenken sondern denk erstmal nach was du/ihr machst/t.

Soll jetz nicht als Beleidigung aufgenommen werden, ich mein ja nur, kann ja sein das was kleingedrucktes auffer Rechnung oder was auch immer war und somit die Klage nach hinten los geht und ihr hinterher noch wegen dummen Vorwurfs oder so angeklagt werdet. ( Kann ja sein :o ).

Ich würd immernoch bevor du Geldgeil deine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmst, mal wie in guten alten Zeiten bitten das sie das runternehmen sollen und was das sollte, wenn sie dich dann wehren und ihr 100% wisst das da kein Vertrag zustande gekommen ist bzw. der Fotograf die Rechte nicht besitzt ( oder so ), dann härter rangehen.

Klingone mit Klampfe
2007-03-09, 19:58:20
Nun habe ich heute erfahren das ein Studienkollege von mir genau in diesem Fotoladen Passfotos gemacht hat und meint meine Freundin erkannt zu haben.

Hast Du eigentlich zwischenzeitlich mal selbst nachgesehen? Vielleicht hat sich Dein Komillitone einfach geirrt.

nemesiz
2007-03-09, 20:04:09
Man hat in diesem Fall aber nichts unterzeichnet! Sie hat das Poster machen lassen, bezahlt und gut ist. Sowas darf ein "seriöser" Fotoladen einfach nicht bringen.

ich weiss es nicht genau aber ich denke dass ein fotograf allgemein erstmal die rechte am bild hat.

also ned wenn mr privat rumknipst sondern wenn man eben mit einem auftrag zum fotografen geht.

ps:
ich kenns echt nur so dass die rechte am bild beim fotografen liegen.

FluFFy80
2007-03-09, 20:09:58
APR:

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Pers%C3%B6nlichkeitsrecht

FluFFy80
2007-03-09, 20:11:34
Nicht jede AGB ist automatisch bindend. Die hat sich ebenso an Gesetze zu halten und ich halte das ganze für äusserst fragwürdig.


Richtig. In AGBs kann man alles reinschreiben. Ob es auch rechtlich bindend ist, steht - trotz (Kauf-)Vertrag - auf einem anderen Blatt.



Jeder Anwalt würde, wenn's darauf ankommt, mit dem Photographen wschl. karusellfahren oder wahlweise den Boden des Gerichtssaals wischen. Aber einfach mit ihm reden geht wschl. schneller und ist unkomplizierter.

Mumins
2007-03-09, 20:49:25
http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html#22
http://www.fotorecht.de/publikationen/bildniss.html
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

Armaq
2007-03-09, 21:56:02
Verletzung von einer Hauptpflicht schonmal nicht. Verletzung von § 241 II (+).
§ 823 Verletzung eines sonstigen Rechtes in Form des APR ist aber genauso einschlägig.
Nein. 241 II ist in jedem Fall spezieller und damit die zutreffende Norm.
Kannst mir gerne per PM schreiben, was für ne Ausbildung du machst. Würde mich interessieren.

schoppi
2007-03-09, 22:00:50
Also ich finde es ne Sauerei vom Fotografen und würde mit den genannten Paragraphen drohen und dann auf eine außergerichtliche Einigung pochen. Ein halber Tausender darf dabei schon rausspringen.

raschomon
2007-03-09, 23:02:45
Hast Du eigentlich zwischenzeitlich mal selbst nachgesehen? Vielleicht hat sich Dein Komillitone einfach geirrt.

Richtig. Außerdem böte sich hier die einmalige Chance die Durchführung eines zielorientierten Konfliktgesprächs zu üben. Kann jeder angehende Akademiker gut gebrauchen, denn wer einen "Studienkollegen" hat, ist, so folgere ich messerscharf, wohl selbst Hochschüler. Man geht zu dem Laden, sieht sich die Lage in Ruhe von außen an, betritt dann das Ladengeschäft, sieht sich noch einmal um und bringt dann das "Problem" beim anwesenden Personal zur Sprache - ruhig, in sachlichem Ton, jedoch bestimmt und mit Nachdruck. Zur Not bittet man den Geschäftseigentümer hinzu. Nach zehn bis 14 Tagen macht man dann einen Kontrollbesuch.

Was geschieht hier stattdessen? - Die prozeßgeilen G'schaftlhuber und Streithanseln überbieten sich mit Ratschlägen, die nur zu einer Eskalation der Lage führen können, dabei gibt es vielleicht noch gar keine "Lage".

Beim Durchlesen des Threads habe ich mich die ganze Zeit gefragt auf welchem Planeten ihr eigentlich alle zuhause seid. Sitzt ihr nur noch vor Euren Maschinen, oder geht ihr zumindest ab und an auch noch mal raus? Dann müßt ihr doch wissen, daß mittlerweile in unseren Städten Hunderttausende unterwegs sind, bewaffnet mit Fotohandy oder einer superhandlichen Digi-Knipse, die nur darauf warten schuld- und ahnungslose Passanten in mehr oder minder peinlichen Posen oder Situationen "abzuschießen". Einfach so, just for fun und zum späteren Gaudium der Clique. Die pfeiffen auf das Recht am eigenen Bild von Personen, denen sicherlich keine zeitgeschichtliche Rolle zukommt. Wenn man da jedesmal die gültige Rechtslage im eigenen Interesse durchsetzen wollte - na, Danke auch! Das ist doch längst unmöglich geworden.

PS: Eine Aktaufnahme und Unterwäsche geht schon mal gar nicht - runter mit den Textilien. ;) Wenn schon, denn schon. Allenfalls handelt es sich hier um eine erotisch angehauchte Portraitaufnahme.

schoppi
2007-03-09, 23:09:46
Der Fotograf nimmt erst die Kohle fürs Knipsen und macht dann noch Werbung mit den schönen Fotos...möchte gar nicht wissen, was er sonst noch mit den Fotos so anstellt.

In meinen Augen gehört sowas bestraft (=>Vergleich: Fotos zumindest für umme)...er weiß ja wohl ganz genau, was er da für einen Bockmist gebaut hat - ist ja schließlich vom Fach und umgekehrt hauen die Fotografen schnell mal eine Klage wegen Urheberrechtsverletzungen raus (musste ein (ahnungsloser) Freund bei ebay schmerzlich erfahren).

sun-man
2007-03-09, 23:39:48
Beim Durchlesen des Threads habe ich mich die ganze Zeit gefragt auf welchem Planeten ihr eigentlich alle zuhause seid. Sitzt ihr nur noch vor Euren Maschinen, oder geht ihr zumindest ab und an auch noch mal raus? Dann müßt ihr doch wissen, daß mittlerweile in unseren Städten Hunderttausende unterwegs sind, bewaffnet mit Fotohandy oder einer superhandlichen Digi-Knipse, die nur darauf warten schuld- und ahnungslose Passanten in mehr oder minder peinlichen Posen oder Situationen "abzuschießen". Einfach so, just for fun und zum späteren Gaudium der Clique. Die pfeiffen auf das Recht am eigenen Bild von Personen, denen sicherlich keine zeitgeschichtliche Rolle zukommt. Wenn man da jedesmal die gültige Rechtslage im eigenen Interesse durchsetzen wollte - na, Danke auch! Das ist doch längst unmöglich geworden.

würdest Du jetzt weniger mit der Clique rumhängen und statt dessen mal etwas "gesellschaftlicher" denken sollte Dir ein kleiner Unterschied auffallen. Nämlich der von "Privat abgelichtet" und der von "Bild ohne Einverständniss veröffentlicht". Kommt mein Bild von Deiner Handyknipse bei RTL in MyVideo mache ich mir mit meiner Frau schöne 6 wochen auf Bali von dem Geld. AFAIk kommen von nahmhaften Agenturen selbst simpelste aufnahmen nicht mehr ohne Model release raus.

Natürlich kann man alles ohne Gericht klären, sollte man vielleicht auch. Das Foto ist seine Referenz, er macht Geld damit. -> Punkt . <-

Durcairion
2007-03-09, 23:46:29
Wir waren heute im Laden und ja es handelt sich tatsächlich um das Bild, was mir meine Freundin zum Jahrestag geschenkt hat.

Wir sind nun mit dem Angestellten soweit verblieben, das er das Bild erstmal abgehängt hat und wir haben am Montag nun einen Termin mit dem Geschäftsführer. Dann wird sich zeigen wie die Sache weitergeht.

Annator
2007-03-10, 04:33:53
Vertrag, AGBS, Rechte... hin oder her. Deine Freundin hat das Recht in den Laden zu gehen und zu sagen das die das Bild entfernen sollen. Tun sie das nicht tut es ein Unterlassungsanspruch.
Der Angestellte hat schonmal richtig gehandelt.

nemesiz
2007-03-10, 07:51:12
ich finde es schon etwas eigenartig dass hier die rede von akt, fotograf usw ist, aber all das hone einen vertrag?

wie gesagt ich kenne aktaufnahmen nur mit vertrag und dort steht meist klipp und klar dass der fotograf das recht an den bildern besitzt.

geht ja bei aktaufnahmen nicht gerade um ne kleine summe (meist so 200-500 Euro)

Durcairion
2007-03-10, 11:44:16
geht ja bei aktaufnahmen nicht gerade um ne kleine summe (meist so 200-500 Euro)


Wir reden hier nicht von einer Setkarte. Es geht hier um ein Bild was sich preislich bei 30-40€ belief.

Mumins
2007-03-10, 12:30:02
ich finde es schon etwas eigenartig dass hier die rede von akt, fotograf usw ist, aber all das hone einen vertrag?

wie gesagt ich kenne aktaufnahmen nur mit vertrag und dort steht meist klipp und klar dass der fotograf das recht an den bildern besitzt.

geht ja bei aktaufnahmen nicht gerade um ne kleine summe (meist so 200-500 Euro)

Aber doch nicht wenn ich für die Aufnahmen bezahle. Man kann doch Fotos machen lassen für seinen Freund/Freundin. Da hat der Fotograf nicht das Recht am Foto. Das hätte er nur, wenn er das Model bezahlt.

ernesto.che
2007-03-12, 19:36:23
Poste das Bild hier doch mal ;D

Urion
2007-03-12, 19:52:13
Also der Fotograf hat auf alle Fälle erstmal das Recht am Werk das ist klar.
Du solltest erstmal sicher sein das du die Verwertungsrechte nicht an den Fotografen abgegben hast (und das ist bei Fotografen üblich).

Asyan
2007-03-12, 23:21:15
Ich habe immer nocht nicht ganz verstanden ob das Bild jetzt in dem Laden aufgenommen oder nur reproduziert wurde.