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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versender liefert nicht und zahlt Vorkasse nicht zurück...


pajofego
2007-03-09, 17:38:24
...Hallo miteinander,

ich habe da ein kleines Problem mit einem Onlinehändler. Leider bin ich auf die positive Bewertung des Onlinehändlers bei idealo reingefallen - nur positive Bewertungen - und habe bei dem ein Artikel per Vorkasse bestellt. Leider gab's gibt's zu diesem Zeitpunkt nur zwei Händler, die dieses Produkt aufweisen. Wobei der andere eher negativ bewertet wurde. Nun gut...jetzt habe ich dem ende Januar das Geld überwiesen und der lieferte ständig nichts. Immer hatten die Mitarbeiter irgendwelche idiotischen Ausreden, bis ich einen Monat später das ganze stornierte (letzte Woche). In der zweiten e-mail gab ich ihm Zeit bis heute das Geld zurück zu überweisen (das hat er bis jetzt nicht gemacht), sonst drohte ich ihm mit einem Mahnbescheid. Ich habe später auf ciao gelesen, dass soll bei dem wirken. Jetzt frage ich mich, wie sieht so ein Mahnbescheid aus, bzw. wie formuliert man diesen? Habt ihr irgendwo eine Anleitung für mich...über google finde ich immer nur irgendwelche Dienste die Kohle haben wollen.

Vielen Dank im voraus,

Grüße

pajofego

P.S.: Ganz interessant ist, dass der/die nie auf Anfrage via E-Mail antwortet, aber die Stornierung ist drinnen, obwohl ich per Mail storniert habe. :wink: Alles klar ne...

Beeblebrox
2007-03-09, 17:42:33
Für den Mahnbescheid gibt es Formulare zu kaufen. Sollte in jedem besseren Papierwarenladen zu kriegen sein.

Black-Scorpion
2007-03-09, 17:45:08
Das die Kohle haben wollen liegt vielleicht einfach daran das es ein gerichtlicher Mahnbescheid ist?
Und umsonst macht das ein Gericht auch nicht.

Beeblebrox
2007-03-09, 17:53:30
Das die Kohle haben wollen liegt vielleicht einfach daran das es ein gerichtlicher Mahnbescheid ist?
Und umsonst macht das ein Gericht auch nicht.

Ja, Gerichtskosten fallen auf jeden Fall an. Die müssen vorher selbst bezahlt werden.

pajofego
2007-03-09, 18:36:44
Mist,

dann versuche ich es nochmal mit der Dohung via Einschreiben.

Vielleicht komm ja mal Bewegung in die Sache.

Habt ihr evt. noch andere Tipps für mich?