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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachbarschaftsrecht?


Zaffi
2007-03-12, 13:04:18
Hiho,

hab mich gestern mal in Gartenarbeit ertüchtigt und den wild rüberwuchernden Efeu vom Nachbarn auf meiner Seite weggeschnitten.

Der Typ hat ca. 1 Hektar Garten und kümmert sich nen Shice drum, so wuchert sein blöder Efeu immer über seinen Zaun und anschliessend über meinen Zaun auch noch...

Jetzt meine Frage, wo darf ich den Efeu abschneiden ? Zwischen seinem und meinem Zaun ist eine Art Spalt, ca. 2 cm breit, der Efeu wächst aber auch durch den Zaun durch, ist teilweise Maschendraht. Darf ich nur das abschneiden was über meinem Zaun ist oder auch oben an der Zaunkante ?

Will da auch nicht unbedingt Stress wegen so nem blöden ungepflegten Efeu...

darph
2007-03-12, 13:07:12
§ 910 BGB sagt:
Überhang
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

Das, was nicht auf deinem Grundstück ist, geht dich nyx an, würde ich vermuten. Aber das, was auf dein Grundstück wuchert, darphst du entfernen lassen, wenn du glaubhaft machen kannst, daß es stört.

Zaffi
2007-03-12, 13:14:36
..wenn du glaubhaft machen kannst, daß es stört.

da sollte doch als Beweis ein schlichtes "ey dat stört mich..." reichen oda ?

Ansonsten thx for Info...

AtTheDriveIn
2007-03-12, 13:24:53
Um ärger aus dem Weg zu gehen könnte man den Nachbar ja auch einfach mal fragen ob er damit einverstanden ist... ;)

Ich meine, bevor man im Internet einen Thread erstellt und auf Antworten wartet, könnte man auch mal ein paar Meter rübergehen, oder nich?

Zaffi
2007-03-12, 13:33:57
Um ärger aus dem Weg zu gehen könnte man den Nachbar ja auch einfach mal fragen ob er damit einverstanden ist... ;)

Ich meine, bevor man im Internet einen Thread erstellt und auf Antworten wartet, könnte man auch mal ein paar Meter rübergehen, oder nich?

Gute Idee, in der Tat und hätte das wohl auch vorher gemacht, nur ist der Typ derzeit nicht da, wohl verreist, jedenfalls steht sein Auto seit paar Tagen nicht mehr da, ich hab aber keine Lust zu warten bis der mal irgendwann wiederkommt...

Und dann ist da ja auch noch die theoretische Möglichkeit das er sich sperrt, dann ist es wohl notwendig die Rechtsgrundlage zu kennen, gelle....

Ach PS: ich liebe diese Schlaubergerantworten die einem so subtil unterstellen wollen das man ein realitätsfremder Volldepp ist, einfach herrlich :D danke...

Detritus
2007-03-12, 13:37:18
Um ärger aus dem Weg zu gehen könnte man den Nachbar ja auch einfach mal fragen ob er damit einverstanden ist... ;)

Ich meine, bevor man im Internet einen Thread erstellt und auf Antworten wartet, könnte man auch mal ein paar Meter rübergehen, oder nich?
Normalerweise Fullack, aber wenn man schon vor dem PC hockt....

Bei uns hat auch der Nachbar so eine wunderbare Tuja-Hecke zu uns rüber. Ich lass ihn jederzeit bei mir rein, damit er das Gestrüpp stutzt. Frag dochmal, ob er das Gemüse nicht vielleicht ganz rausreissen mag....

edit: blöd, das kommt davon wenn man so langsam tippt...

@Zaffi: wie kommst du normalerweise mit dem Nachbarn aus? Um Ärger aus dem Weg zu gehen wenn er ätzend ist, mein Tipp aus eigener Erfahrung: kläre es mit ihm.

AtTheDriveIn
2007-03-12, 13:40:09
Ach PS: ich liebe diese Schlaubergerantworten die einem so subtil unterstellen wollen das man ein realitätsfremder Volldepp ist, einfach herrlich :D danke...

Gartenarbeit macht dir keinen Spaß oder bist du immer so gereizt?

darph
2007-03-12, 13:44:18
da sollte doch als Beweis ein schlichtes "ey dat stört mich..." reichen oda ?
Ich vermute mal, daß dein persönliches Empfinden da eher nebensächlich ist. ;( Stören wäre zum Beispiel: Du kannst an der Stelle kein Rasenmähen, weil die Dornenhecke dir nicht erlaubt, da näher ran zu gehen. Stacheliges Biest, die Hecke aber auch! ;)

Ob unschön aussehen und deshalb im Wohlbefinden stören wirklich als Grund ausreicht, müßte wohl ein Richter für den Einzelfall klären. Aber wenn dem Typ sein Grundstück egal ist und er es zuwuchern läßt, dann sollte ihm auch egal sein, ob du da was abschneidest.

Der Form halber aber trotzdem fragen und wenn er sich dann tatsächlich weigert, schriftlich (!) Frist von 10 Tagen setzen, auf daß er den Kram selbst entfernen möge. Danach: Yay for Extreme-Heckenscheren-Action!

http://i8.photobucket.com/albums/a43/eevadestruction/SmileyChainsaw.jpg

Zaffi
2007-03-12, 13:49:39
Aber wenn dem Typ sein Grundstück egal ist und er es zuwuchern läßt, dann sollte ihm auch egal sein, ob du da was abschneidest.

Ja in jedem anderen Land würde ich das auch denken, aber ich lebe in Deutschland !
Und auch wenn beim Nachbarn die Ratten im vergammelten Kompost Samba tanzen würden, so wette ich doch das er eine Klage bis zum BGH durchfechten würde um zu verhindern das an seinem Garten auch nur ein Grashalm ohne seine Zustimmung ausgerissen wird...

Mit dem nachbarn hatte ich erst einmal zu tun, mir sind damals zwei Baumkronen beim Bäumefällen zu ihm in den Garten gefallen, da musste ich halt rüber und die da zersägen und wieder zu mir zurückschmeissen, hat ihm nix ausgemacht und ehrlichgesagt denke ich auch nicht das ihm der Efeuschnitt was ausmacht, aber wie gesagt ist es immer besser die juristische Grundlage zu kennen... ;)

@at the drive in: dafür liebt man mich, frag mal meine Fans ;)

seahawk
2007-03-12, 14:05:02
EFEU kannst Du wegschnippeln, da Du die Pflanze nicht zerstörst. Wenn man einem Baum die Wurzeln oder Zwige kappt, kann der ganz eingehen, daher darf das nur geschehen, wenn der Baum eine echte Beeinträchtigung ist. Das den Zaun überwuchernde Efeu ist eine ausreichend Belästigung um es bis zur Grundstücksgrenze zu entfernen.

GeStresst
2007-03-12, 14:41:05
Die Nachbarn meiner Eltern haben auch mehrere Büsche die jedes Jahr durch den Zaun in unsere Hofzufahrt wuchsen.

Meine Eltern sind zum Anwalt gegangen, weil die nette Dame von nebenan keine Einsicht zeigte diese Büsche zu stutzen, es wurde 2 Jahre lang darum gebeten - nach 3 Jahren selbst hand anlegen hat man irgendwann keine Lust mehr anderer Leute dreck zu entfernen - (hat nen großen grünen Daumen).

Der Anwalt sagte nur, ihr schriftlich mitteilen sie möge die Überstände beseitigen, sollte innerhalb von 2 Wochen keine beseitigung erfolgen sollten wir einen Gärtner beauftragen und ihr die Rechnung schicken. Wäre laut seine Aussage vollkommen legitim.

...sie hat die Rechnung akkurat bezahlt ;)

mobius
2007-03-12, 15:12:38
Ich werf mal grad ne kleine Frage rein, wenns recht ist.
Unser Nachbar hat als er einzog so Bäumchen als Hecke gepflanzt und die sind nun so 3 1/2 Meter hoch und nehmen uns in unserer Wohnung das Sonnenlicht. Gibt es eine Regelung wie hoch die Dinger sein dürfen?

barracuda
2007-03-12, 23:00:50
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall von nachbarschaftlichem Wucher, es betraf damals das Wochenend-Grundstück meines Vaters. Da bin ich mal zum Amtsgericht hin und habe mich mal durchgefragt. Ich habe dann eine Broschüre über das Nachbarrecht mitbekommen, hat nichts gekostet und hat alle Fragen beantwortet.

In vorliegendem Fall würde ich allerdings auf die Rückkehr des Nachbarn warten und die Sache mit ihm direkt klären, ist ja wirklich nichts gravierendes. Ist halt immer schwierig wenn einer der Wert auf gepflegte Gartenkultur legt, und einer der der Wildnis freien Lauf lässt, Nachbarn werden.

Zaffi
2007-03-12, 23:17:16
ach ich hätte eigentlich gar nix gegen den Efeu, besser bischen grün als gar nix, nur will ich genau an dem Zaun bald Weissdorn pflanzen und wenn da der Efeu zwischendurchwuchert kommt das nicht so toll, nur deswegen wollt ich den stutzen...

Detritus
2007-03-13, 08:34:46
Vielleicht kippt dir aus Versehen der Benzinkanister, mit dem du den Rasenmäher nachtanken wolltes, in den Efeu und vor lauter Schreck ist dir die brennende Zigarette aus dem Mund gefallen und mitten ins Benzin hinein... :ucrazy:

rokko
2007-03-13, 10:13:26
Hiho,

hab mich gestern mal in Gartenarbeit ertüchtigt und den wild rüberwuchernden Efeu vom Nachbarn auf meiner Seite weggeschnitten.

Hehe ich habs gute Wetter auch genutzt. Paar alte Tujas gerodet.

Alles was in dein Grundstück reinwächst also über die Gründstücksgrenze ragt darfste ernten oder abschneiden. Die Ernte oder den Abschnitt darfste aber nicht selber behalten weil das wiederum Eigentum des Nachbarn ist.
Aus Erfahrung kann ich dir sagen das man aber immer gut fährt das vorher mitm Nachbarn mal zu besprechen.

Zaffi
2007-03-13, 10:20:06
Alles was in dein Grundstück reinwächst also über die Gründstücksgrenze ragt darfste ernten oder abschneiden. Die Ernte oder den Abschnitt darfste aber nicht selber behalten weil das wiederum Eigentum des Nachbarn ist.

du meinst ich kann den Shice auch noch zu ihm rüberschmeissen nachdem ichs abgesäbelt hab ?

Genial !

@Detritus: als nichtraucher etwas schwierig...

rokko
2007-03-13, 10:22:35
Wenn du gemien bist kannste das machen. Es ist ja sein Eigentum.

darph
2007-03-13, 17:36:56
Alles was in dein Grundstück reinwächst also über die Gründstücksgrenze ragt darfste ernten oder abschneiden. Die Ernte oder den Abschnitt darfste aber nicht selber behalten weil das wiederum Eigentum des Nachbarn ist.
Aus Erfahrung kann ich dir sagen das man aber immer gut fährt das vorher mitm Nachbarn mal zu besprechen.
Ehm... man muß zwischen Obst und Ästen unterscheiden.

Wie oben schon geschrieben, darph man den Abschnitt durchaus behalten.

§ 910 BGB sagt:
Überhang
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

Zum Obst sagt der darauf folgende Paragraph:
§ 911 Überfall

1 Früchte, die von einem Baum oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. 2 Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient.
Wie sie zum Fallen bewegt werden dürfen und wie nicht, steht da nicht.

Als nichtjurist, und damit nur halbwissend, thät ich mal behaupten, daß er auch das Obst behalten dürfte, so es denn senkrecht nach unten auf das eigene Grundstück fallen thäte.

rokko
2007-03-13, 18:14:09
Jo ich lass mich gern belehren.:wink:

Zaffi
2007-03-13, 22:37:40
Als nichtjurist, und damit nur halbwissend, thät ich mal behaupten, daß er auch das Obst behalten dürfte, so es denn senkrecht nach unten auf das eigene Grundstück fallen thäte.

Nee der Typ hat gar kein Obst im Garten, hat stattdessen jahrzehntelang meine Birnen geschnorrt die bei ihm gelandet sind, na ja um genau zu sein wars damals ja noch nicht mein Grundstück :D