PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahren ohne Führerschein


3dzocker
2007-03-12, 22:09:47
Hallo,

Kumpel von mir wurde mit nem PKW+Anhänger erwischt.
Er darf PKW fahren mit einem Anhänger der ein zulässiges Gesamtgewicht von 750Kg hat.
Seiner hatte etwa 2,5t (Trailer mit Kleintransporter).
Die Polizei meinte das ist "Fahren ohne Führerschein", was imo auch von jedem Bürokraten so ausgelegt werden wird.
Auf www.bußgeldkataloge.de steht, dass das mit 6 Punkten betsraft wird.
Steht ganz unten unter "Straftaten im Straßenverkehr".
Da nichts zu einem Fahrverbot oder einer Geldstrafe dort steht, nehme ich an dass das Strafmaß individuell von einem Richter festgelegt wird.

Frage: Wurde hier schon mal jemand wegen sowas verurteilt und wenn ja, welche Strafe wurde erteilt?

Und bitte keine Diskussion was ich da doch für einen bösen bösen Kumpel hab...

tschau

Stormtrooper
2007-03-13, 05:35:54
Rechne mal mit 10-20 Tagessätzen.
Wenn er noch unter 21 ist mit entsprechenden Sozialstunden.

Das gute A
2007-03-13, 14:09:46
II. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1.

eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2.

vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3.

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1.

das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2.

als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3.

in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

3dzocker
2007-03-13, 15:02:35
Das ließt sich dann aber doch schon heftig krass.
Da er schon diverse Voreintragungen hat, wird das wohl böse enden...

tschau

Das gute A
2007-03-13, 15:06:13
Das ließt sich dann aber doch schon heftig krass.
Da er schon diverse Voreintragungen hat, wird das wohl böse enden...

tschau

Gut möglich - das ist kein Erstdelikt mehr, kann also u. U. übel werden. Hoffe er kommt noch halbwegs glimpflich davon.

ed1k
2007-03-13, 15:10:57
Was passiert wenn man einfach nur den Lappen zuhaus vergessen hat ?...thx ;)

Fatality
2007-03-13, 15:14:10
10€ busgeld weil man die mitführungspflicht verletzt hat.

Cubitus
2007-03-13, 15:14:43
Bei Vergehen wie Trunkenheitsfahrt etc
heißt es ab aufs Revier, oder die Polizei fährt mit dir nach Hause.
ok man könnte die Pappe ja auch verloren haben.

Bei der nächsten Kontrolle biste dann zu 90% drann:D

ilPatrino
2007-03-13, 17:16:37
Was passiert wenn man einfach nur den Lappen zuhaus vergessen hat ?...thx ;)

gar nix oder 10€, je nach laune der cops...

Drunky
2007-03-13, 19:28:12
Und die 10€ kassieren die auch wenn man eine Kopie zeigt.
Dann zahl ich lieber die 10€ und hab mehr oder weniger ruhe (bis zum
nächsten mal) als dass ich meine Brieftasche mit allen Original-Papieren verlier
und so die Ausstellungskosten und die Rennerei habe...

Stormtrooper
2007-03-13, 21:39:16
Und die 10€ kassieren die auch wenn man eine Kopie zeigt.
Dann zahl ich lieber die 10€ und hab mehr oder weniger ruhe (bis zum
nächsten mal) als dass ich meine Brieftasche mit allen Original-Papieren verlier
und so die Ausstellungskosten und die Rennerei habe...

Das würde ich denen aber nicht ins Gesicht sagen, sonst kostets 20 €.

RaumKraehe
2007-03-13, 21:44:08
Was passiert wenn man einfach nur den Lappen zuhaus vergessen hat ?...thx ;)

Ich glaube der Threadtitel ist falsch. Es sollte nicht fahren ohne Führerschein heißen sondern fahren ohne Fahrerlaubnis. ;) Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Der Lappen an sich ist da eher unwichtig. Wichtig ist was in Flensburg steht.

Stormtrooper
2007-03-14, 05:30:13
Naja jetzt kommts erstmal drauf an, was für Voreintragungen vorhanden sind.
Ist er jetzt zum dritte mal ohne Fahrerlaubnis gefahren, ist es durchaus möglich, daß er diesmal eine Bewährungsstrafe bekommt.