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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Job ablehnen möglich?


alpha-centauri
2007-03-13, 20:20:32
Hallo!

Nach doch 2 eher deprimierenden Monaten mit absolut schlechten Resultaten an Vorstellungsgesprächen und aktuell immer noch keinen Job, hagelt es im März fast täglich neue Stellen und Vorstellungsgespräche. Der Rekord lag letzte Woche: 6 Meetings in 5 Werktagen.. Es sollte also nur ne Frage der Zeit sein, bis ich was finde.

Anfang Januar habe ich mich auf eine anonyme Stellenanzeige der AfA beworben.
Die Stelle habe ICH gesucht, sie wurde mir nicht per rechtswirksamer, schriftlicher Aufforderung genannt, und es kam keine schriftliche Aufforderung, dass ich mich dort bewerben soll. Nur eine schriftliche Bestätigung, dass meine Unterlagen weitergeleitet worden sind.

Nachdem ich der AfA meine Unterlagen mailte, wurde meine Bewerbung wurde an den AG weitergeleitet. In meinem Online-Account der AfA sah man nun schön einen "Vermittlungsvorschlag" aufpoppen.

Am Montag hatte ich bei diesem AG ein Vorstellungsgespräch. Die sind sehr interessiert und wollen mich womöglich haben. Kann ich dieses Angebot ablehnen oder riskiere ich eine Sperrzeit?

Hintergrund ist nicht der Spass am AL-Dasein, sondern einfach, dass ich noch ca 25 Bewerbungen am laufen hab, die alle deutlich ansprechender in der Tätigkeit, Gehalt und Umfeld sind. Zudem nicht auf 6 Monate befristet und Firmengrössen jenseits der 30 MA.

Zudem warte ich noch bei ca. 4 Unternehmen auf Zusage nach VGespräch/2.tes Vorstellungsg. Hab also noch deutlich viele gute Karten.

Schwierigkeit ist einfach Folgendes: Sage ich notgedrungen der schlechten Stelle zu und finde kurz danach was deutlich besseres(was *sehr* wahrscheinlich ist), bin ich in ner doofen Situation.

Madman123456
2007-03-13, 20:27:25
Hallo!

Nach doch 2 eher deprimierenden Monaten mit absolut schlechten Resultaten an Vorstellungsgesprächen und aktuell immer noch keinen Job, hagelt es im März fast täglich neue Stellen und Vorstellungsgespräche. Der Rekord lag letzte Woche: 6 Meetings in 5 Werktagen.. Es sollte also nur ne Frage der Zeit sein, bis ich was finde.

Anfang Januar habe ich mich auf eine anonyme Stellenanzeige der AfA beworben.
Die Stelle habe ICH gesucht, sie wurde mir nicht per rechtswirksamer, schriftlicher Aufforderung genannt, und es kam keine schriftliche Aufforderung, dass ich mich dort bewerben soll. Nur eine schriftliche Bestätigung, dass meine Unterlagen weitergeleitet worden sind.

Nachdem ich der AfA meine Unterlagen mailte, wurde meine Bewerbung wurde an den AG weitergeleitet. In meinem Online-Account der AfA sah man nun schön einen "Vermittlungsvorschlag" aufpoppen.

Am Montag hatte ich bei diesem AG ein Vorstellungsgespräch. Die sind sehr interessiert und wollen mich womöglich haben. Kann ich dieses Angebot ablehnen oder riskiere ich eine Sperrzeit?

Hintergrund ist nicht der Spass am AL-Dasein, sondern einfach, dass ich noch ca 25 Bewerbungen am laufen hab, die alle deutlich ansprechender in der Tätigkeit, Gehalt und Umfeld sind. Zudem nicht auf 6 Monate befristet und Firmengrössen jenseits der 30 MA.

Zudem warte ich noch bei ca. 4 Unternehmen auf Zusage nach VGespräch/2.tes Vorstellungsg. Hab also noch deutlich viele gute Karten.

Schwierigkeit ist einfach Folgendes: Sage ich notgedrungen der schlechten Stelle zu und finde kurz danach was deutlich besseres(was *sehr* wahrscheinlich ist), bin ich in ner doofen Situation.


Warum? Gibt doch die Probezeit in welcher man (sogar ohne Angabe von Gründen) wieder raus kann.

Wär natürlich fair, den Leuten das zu sagen, das du möglicherweise dann woanders hingehst.
Ich flechte das immer nebenher ein, da meistens gefragt wird ob ich noch was anderes laufen hab sag ich immer das ich noch ganz viele Bewerbungen laufen hab, ich kanns mir schliesslich kaum leisten auf die Antwort jedes einzelnen Betriebes zu warten.
Wenn ich das tun würde, wäre ich wohl auch ziemlich faul^^

Kenny1702
2007-03-13, 21:51:12
Grundsätzlich kannst du auch den Arbeitsvertrag unterschreiben und dann einfach nicht erscheinen, wenn du einen (oder mehrere) alternativ(e) Arbeitsverträge hast.
Ist zwar "doof", aber geschieht gar nicht mal so selten.

jtkirk67
2007-03-13, 21:54:11
Du kannst auch im Gespräch offen sagen, das Du den Job eher als Übergangslösung ansiehst und dich bei anderen Firmen beworben hast->Wahrscheinlich Absage. Aber mach das nur, wenn Du Dir sicher sein kannst, das es woanders klappt, sonst stehst Du nachher ohne was da:frown:

alpha-centauri
2007-03-13, 22:33:26
Grundsätzlich kannst du auch den Arbeitsvertrag unterschreiben und dann einfach nicht erscheinen, wenn du einen (oder mehrere) alternativ(e) Arbeitsverträge hast.
Ist zwar "doof", aber geschieht gar nicht mal so selten.

Nun ja. Ich müsste wohl oder übel da machen, sollt es so sein. Aber nicht einfach so "nicht erscheinen". Sondern halt das klären.

Steve1
2007-03-14, 13:47:48
Ist die Afa nicht so ein Finanzdienstleister. Wenn es die sind würde ich diese Stelle nicht annehmen. Wahrscheinlich ohne entsprechendes Gehalt, nur auf Provisionsbasis.

http://www.dooyoo.de/finanzen-sonstige/afa-gmbh/Testberichte/
http://www.dooyoo.de/finanzen-sonstige/afa-gmbh/1063462/
http://www.dooyoo.de/finanzen-sonstige/afa-gmbh/1058582/

alpha-centauri
2007-03-14, 13:51:06
Ok. Das Unding ist wahr geworden. Mir wurd vor ner Stunde der Job angeboten.
6 Monate befristet, Lohn wie beim alten AG. Unterschied: Alter AG mit Monatskarte für 30 Euro zu Erreichen, neuer AG monatskarte 140 Euro...
Arbeitsumfeld wenig akttraktiv. Aufgabenstellung wenig attraktiv. Klein-Firma.

Hab mich versucht mal mit nem "Schnuppertag" rauszureden und noch nen Tag Luft zu bekommen.

Hab nachher noch bei ner Firma ein 2. VGgespräch, das würd mir eher zusagen, obwohl weiter weg.

Es ist ne doofe Situation, wirklich.

(AfA - agentur für arbeit != AFA GmbH)

Johnny Silencio
2007-03-15, 13:48:38
Hi, habe das hier im Netz gefunden und gebe es mal wieder.

"wenn das Stellenangebot der Agentur ohne Rechtsfolgenbelehrung erfolgt, kann eine Sperrzeit nicht eintreten.
Die Folge bei erstmaligem Ablehnen eines Arbeitsangebotes ist eine Sperrzeit von 3 Wochen.
siehe auch § 144 SGGB III
In diesem Fall läuft die Krankenversicherung durch!
Nach der 3. Sperrzeit oder insgesamt 21 Wochen Sperrzeit ist der gesamte Anspruch auf Alg 1 weg"

MfG

Bucko
2007-03-15, 14:23:23
Ich versteh dein Problem nicht genau um ehrlich zu sein.. Wenn dir der Laden ohnehin nur nen auf 6 Monate befristeten Vertrag geben will, bist du doch für die auch nur "Übergangslösung". Kannst doch also relativ unbesorgt auch sagen, daß du andere Sachen noch am Laufen hast und es auch für dich eher nur eine Übergangslösung darstellt. Während der Probezeit (i.d.R. 3 Monate) wieder zu kündigen ist auch kein Problem.

Was hast du also zu befürchten?

alpha-centauri
2007-03-16, 17:48:37
So, Problem gelöst.

Firma 2 hat mich heut angerufen. Ich werd also Firma 1 am Montag absagen. Wasn glück hab ich bei Firma 1 noch nix unterschrieben.