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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bafög/Studienstiftung


Gast
2007-03-14, 12:28:46
Sehe ich das richtig, dass man für Bafög-/Studienstifungs-Geld nicht mehr als 5200 € Vermögen (nicht Einkommen) haben darf? Also scheiße, wenn man zu viel gespart hat?

Hardwaretoaster
2007-03-14, 12:56:29
Auch etwaiges Vermögen des Auszubildenden (nicht dagegen Vermögen von Ehegatten und Eltern!) wird angerechnet, soweit es den Freibetrag von 5.200 Euro bei einem unverheirateten und 7.000 Euro bei einem verheirateten Auszubildenden (zuzüglich 1.800 Euro je Kind) übersteigt. Dabei wird ein Zwölftel des gesamten den Freibetrag überschießenden Einkommens auf den monatlichen Bedarf angerechnet. Die Vermögensanrechnung spielt in der Praxis seit einigen Jahren eine erhebliche Rolle, weil durch sog. Kontrollmitteilungen der Finanzämter an die BAföG-Ämter über Freistellungsaufträge vielfach zu Tage kam, dass Auszubildende Vermögen verschwiegen hatten

aus der wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesausbildungsf%C3%B6rderungsgesetz)

Du fällst also noch nicht ganz ruas, aber es wird angerechnet, gibt also weniger.

Kenny1702
2007-03-14, 16:30:38
Angenommen, du hast Anspruch auf 500€/Monat für 1 Jahr lang. Du hast aber 10000€ gespart. Macht 4800€ Vermögen, das angerechnet werden kann. 4800€/12=400€. Also würdest du dann noch 100€ BaföG bekommen, den Rest mußt du vom Ersparten bestreiten.

Senior Sanchez
2007-03-14, 16:42:26
Wobei, wenn du in der Studienstiftung des deutschen Volkes sein solltest, dann bekommst du pro Monat 80 € Büchergeld, auch wenn du nicht Bafög-berechtigt bist.

michi.be
2007-03-14, 17:10:35
Und man muss so nen extra Formblatt unterschreiben dass du auch kein Vermögen von dir auf den Namen anderer laufen hast.
Das amt kann auch nach eigenem ermessen deine Konten checken.