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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wecche Daten darf das Jobcenter verlangen ?


Gast
2007-03-15, 15:55:10
Hallo !

Ich habe ein Praktikum neben Studium absolviert und habe da eine Bescheinigung bekommen.
Ein Beurteilung kommt erst später, habe ich noch nicht bekommen.
Die Bescheinigung die ich jetzt allerdings habe hat Fehler in den Details was ich genau gemacht habe. Der Arbeitgeber hat das auch eingesehen und mir will mir demnächst die ´neue´Beruteilung auch zusenden.

Das Jobcenter wollte eigentlich nur die Daten haben, von wann bis wann, ich dieses Praktikum absolviert habe.

Reicht es nicht aus, dass die Sachbearbeiterin das zur Kenntnis nimmt und die Daten dann nach eigenen Ermessen ins System eingibt, ohne sich auch noch eine Kopie davon machen zu müssen ?

Das Sie die zeitlichen Daten brauchen ist mri bewußt, aber warum hat die Frau auch noch eingegeben, welche Aufgaben, welche Funktion und welche Art von Arbeit ich dort gemacht habe ? Das geht der doch gar nichts an.

Auch hätte Sie noch gerne ein Zeugnis darüber (also in diesem Falle die Unterlagen, die mir der Arbeitgeber noch zusenden will...). Spielt das da überhaupt eine Rolle ?

Welche Unterlagen / Zeugnisse etc. darf die Arbeitsagentur / Jobcenter eigentlich so einfordern und welche überhaupt nicht ? Wieviel Datenarchivierung ist da überhaupt erlaubt und kann ich das verneinen , wenn ich nicht will.

Auch hätte ich gerne gewußt, ob ich die Daten, die im Computer da stehen eigentlich komplett einsehen darf. Da steht ja allerlei drin.

MfG....
Gastauftritt

Thowe
2007-03-15, 20:28:15
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/announcement.php?f=46&a=17