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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 8800GTS 320MB 84,90€ bei Vobis


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Tomislav
2007-03-17, 03:51:13
Hallo
Hab ich gerade bei P3DNow gefunden, sind die besoffen ne 8800GTS 320MB für 84,90€ und ne 1950Pro 512MB für 79,90€ ?
http://www.vobis-shop.de/vobis/catalog/factsheet1.service?articleid=211103
http://www.vobis-shop.de/vobis/catalog/factsheet1.service?articleid=218847
Das kann doch nur ein Fehler sein oder ?
Grüße Tomi

gbm31
2007-03-17, 04:20:52
läuft im luxx schon viel länger.

nur bin ich wg f1 erst jetzt aufgestanden... :D

ich hab mit meiner offiziellen und sowieso ständig vollgespammten email-addi auch eine bestellt.

nur für den fall, daß vobis zu seinen tippfehlern steht... ;)


aber das wird sicher nichts außer einer entsprechenden absagemail.

Blaze
2007-03-17, 05:04:00
Wenn du mal ansztändig geguckt hättest würdest du sehen dass der ganze Shop voll mit Fehlern ist.

MSI X1300 Pro für über 1000 €....is richtig :D

StefanV
2007-03-17, 06:45:15
Oder ein MSI K9A Platinum für über 200€uro :|

Naja, mal sehen, ob wer was bekommt ;)

fulgore1101
2007-03-17, 06:57:40
hab mal eine per nachname bestellt =)

Marcellus
2007-03-17, 06:58:22
hab auch ne karte bestellt. ich habe jetzt eine bestellbestätigung bekommen. ist damit ein kaufvertrag zustande gekommen?

edit: wahrscheinlich nicht...das steht in den agb:

§ 5.3 p+c kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des
Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse
des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von p+c unverzüglich
erstattet.

Symptom
2007-03-17, 06:59:26
Hab mal bestellt.
Wird aber eh nichts kommen...;)

Symptom
2007-03-17, 07:00:16
hab auch ne karte bestellt. ich habe jetzt eine bestellbestätigung bekommen. ist damit ein kaufvertrag zustande gekommen?

[] ich habe die AGB des Vobis Shops gelesen

fulgore1101
2007-03-17, 07:02:14
hab auch ne karte bestellt. ich habe jetzt eine bestellbestätigung bekommen. ist damit ein kaufvertrag zustande gekommen?


nee,der kaufvertrag kommt erst zu stande wenn die karte verschickt wird.

Mr.Soapdown
2007-03-17, 07:27:18
§ 2.2Die Annahme des Angebots durch p+c kann durch die Auslieferung der Ware erfolgen

oder, indem p+c dem Kunden in sonstiger Weise (etwa durch eine Transportinformation per E-Mail) die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigt.

Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.


Hat jemand schon eine Transportbestätigung? Bestellbestätigung reicht wohl nicht.

Spasstiger
2007-03-17, 08:35:31
Naja, das könnt ihr vergessen. Bei Conrad war mal ein USB-Flashspeicher-Laufwerk über eine speziellen Link weit unter Wert zu haben, hab gleich drei davon bestellt. Am nächsten Tag bekam ich einen Anruf von einem Conrad-Mitarbeiter, der wissen wollte, woher ich den Link hatte, und der mir erzählte, dass sie sich über die vielen Bestellungen eines Artikels wundern, der sonst eher als Ladenhüter gilt. Mir wurde am Telefon auch versprochen, dass ich die Artikel zum Bestellpreis bekommen würde. Zwei Tage später kam aber eine Mail, dass der Artikel angeblich nicht mehr lieferbar sei und aus dem Sortiment genommen wurde. Meine Bestellung wurde damit gestrichen.

StefanV
2007-03-17, 08:47:30
Naja, manchesmal klappts ;)

Von Conrad hab ich ja mal 2 Hyper6 für je 10€ bekommen, damaliger Preis war etwa 30€ oder so.

Wenns nicht allzuviele merken, klappt sowas durchaus ;)

Qui
2007-03-17, 09:01:19
Das sehe ich anders...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/53234

Wenn sie net wollen mitm Anwalt drohen...

Hab mir auch eine Bestellt (Nachnahme)

Fehlt nur noch der passende PC :biggrin:

Nvidia5
2007-03-17, 09:04:59
Ich glaub keiner wird eine bekommen, der Shop geht da Pleite.:wink:
Liefern die auch nach At? Was is wenn man dann die Bestätigung erhält und die 92€ überweißt? Dann sagt der Shop nein, dann müsste man ja das Geld wieder bekommen oder?

boxleitnerb
2007-03-17, 09:05:08
Schlechte Chancen hätte man nicht. Hat schon jemand den Extrahinweis "Aktionspreis" gesehen? Oder sie wollen die Käufer ködern und spekulieren darauf, dass man nen evtl. höheren Preis in Kauf nimmt, wenn einem gesagt wird: ups, Fehler!

Gast
2007-03-17, 09:06:32
Wenn sie net wollen mitm Anwalt drohen...In was für einer Welt leben wir eigentlich? Ein Shop (wo auch nur Menschen arbeiten) begeht ganz offensichtlich einen Fehler bei der Preisauszeichnung und die tollen "Kunden" bestehen darauf die Ware zu dem Preis zu bekommen und drohen mit einem Anwalt, obwohl offensichtlich ist, dass es sich um einen Fehler handelt. Wie asozial ist das denn? Wie würde es dir denn gefallen, wenn du den Fehler gemacht hättest?

Außerdem kann sich der Shop jederzeit auf einen Irrtum berufen. Auch ist durch die Eingangsbestätigung noch lange nicht automatisch der Kaufvertrag geschlossen. Wenn du den Text bei Heise richtig gelesen hättest, wüsstest du das auch.

Qui
2007-03-17, 09:09:25
In was für einer Welt leben wir eigentlich? Ein Shop (wo auch nur Menschen arbeiten) begeht ganz offensichtlich einen Fehler bei der Preisauszeichnung und die tollen "Kunden" bestehen darauf die Ware zu dem Preis zu bekommen und drohen mit einem Anwalt, obwohl offensichtlich ist, dass es sich um einen Fehler handelt. Wie asozial ist das denn? Wie würde es dir denn gefallen, wenn du den Fehler gemacht hättest?

Außerdem kann sich der Shop jederzeit auf einen Irrtum berufen. Auch ist durch die Eingangsbestätigung noch lange nicht automatisch der Kaufvertrag geschlossen. Wenn du den Text bei Heise richtig gelesen hättest, wüsstest du das auch.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/53234

Bitte lies das :rolleyes:

Des einen Leid ist des anderen Freud...:biggrin:

activate
2007-03-17, 09:32:14
Morgen,
Also ich hab mir auch gerade einebestellt.
Mal sehen ob was kommt...:biggrin:

Cyphermaster
2007-03-17, 09:39:52
Der Laden müßte nur liefern, wenn sie die Bestellung auch bestätigen. Wenn es ein Irrtum war, und maximal sowas wie eine automatische Bestätigungsmail zum Eingang der Bestellung vorliegt, kann sich der Händler jederzeit auf einen Irrtum berufen. In dem verlinkten Urteil wird ja auch genau darauf hingewiesen...

Damit habe der Händler unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass er zum angegebenen Preis liefern werde.

Außerdem ist es wohl nicht eindeutig in der Rechtssprechung:

Dem Argument, es handelte sich um ein Versehen, erteilte das Amtsgericht Ibbenbüren eine Absage. Anders das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Die westfälischen Richter wiesen die Klage eines Kunden gegen ein Versandhaus ab, der auf Lieferung von fehlerhaft ausgezeichneten PC-Speichermodulen bestanden hatte. Da bei der Preisauszeichnung das Komma um zwei Stellen zu weit nach links gerückt worden sei, könne das Versandhaus den eigentlich bestehenden Kaufvertrag anfechten und sei damit nicht zur Lieferung verpflichtet, meinte das OLG.

Gast
2007-03-17, 09:45:09
Hab mir auch mal eine per Nachnahmne bestellt. Da ich schon ne GTS 640MB habe geht die neue dann bei Ebay weg :)

Chefkoch
2007-03-17, 09:53:12
Na ich bin ja mal gespannt, habe auch gerade mal eine GTS bestellt...

Undertaker
2007-03-17, 09:57:37
so meine gts ist auch bestellt :D naja mehr als das die nicht liefern wird wohl nicht passieren

Nvidia5
2007-03-17, 10:01:53
Na toll, hab grad im AGB gelesen das nur innerhalb De's liefern, bin raus.:mad:

randy
2007-03-17, 10:10:47
hätte auch gerne eine, aber wohne in der schweiz :(
aber ist eh ein fehler :D

Cyphermaster
2007-03-17, 10:24:43
so meine gts ist auch bestellt :D naja mehr als das die nicht liefern wird wohl nicht passierenSchon mal dran gedacht, daß Vobis damit jede Menge potentieller Kundenadressen für die zukünftige, zielgerichtete Werbung findet? ;)

gbm31
2007-03-17, 10:36:16
Das sehe ich anders...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/53234

Wenn sie net wollen mitm Anwalt drohen...

Hab mir auch eine Bestellt (Nachnahme)



dann lies bitte vorher die heise meldung genau. (tip: schau dir deine auftragsbestätigungsemail genau an...)


Schon mal dran gedacht, daß Vobis damit jede Menge potentieller Kundenadressen für die zukünftige, zielgerichtete Werbung findet? ;)


meine adresse steht im telefonbuch, die email ist wie bereits geschrieben die eh schon zugespammte, die auch für ebay und co herhalten muss, und das häckchen bei der newsletter muss man ja nicht setzen.

damit kann ich gut leben.


andere geben durch irgendwelche punktekarten freiwillig gleich ganze profile ab... ;)

MrMostar
2007-03-17, 10:41:01
Hab sie mir jetzt auch bestellt, bloss werde ich sie untertakten müssen, oder ich muss mir ein grösseres Netzteil besorgen, weil ich habe nur ein 350W Netzteil.

Gast
2007-03-17, 10:42:46
Die GTS hat doch ihren 299€ Preis, zumindest sehe ich den auf dem 2. Link ^^ Die X1950Pro ist noch unter 100€

Gast
2007-03-17, 10:43:15
preis ist auf 299 geändert worden

Qui
2007-03-17, 10:45:58
Preise wurden auf 299 Euro angepasst :mad:

rokko
2007-03-17, 10:50:45
So ich hab mir jetzt mal die 1950pro bestellt. Denke für 79€ geht das in Ordnung.

Und wenn se net liefern isses ja auch kein Verlust.

Undertaker
2007-03-17, 10:53:18
Schon mal dran gedacht, daß Vobis damit jede Menge potentieller Kundenadressen für die zukünftige, zielgerichtete Werbung findet? ;)

dafür gibts den sticker aufm briefkasten ;)

fulgore1101
2007-03-17, 10:53:33
mir egal ob der preis geändert wurde. ich hab die karte für knapp 90€ per nachname bestellt. entweder kommt die karte zu dem preis oder das paket wird von mir garnicht angenommen.

mir wurscht,mein geld bleibt so oder so bei mir :P

aber ich gehe zu 99,9% davon aus,dass das halt ein druckfehler ist.

Raff
2007-03-17, 10:54:50
So ich hab mir jetzt mal die 1950pro bestellt. Denke für 79€ geht das in Ordnung.

Und wenn se net liefern isses ja auch kein Verlust.

Dito. Per Nachnahme. Mal sehen, was ankommt. Normale Preise für eine X1950 Pro/512 fangen bei 150€ an, die MSI kostet bei Geizhals noch 200 ... Wobei die GTS deutlich verlockender gewesen wäre. ;D

MfG,
Raff

Gast
2007-03-17, 10:57:28
Bei der GTS ist es so, das Aktionspreis mit einem dicken Stern da steht. Rausreden in dem Fall ist so gut wie nicht möglich. Das steht ja auch auf der ersten Seite des Online-Shops.

schoppi
2007-03-17, 10:58:27
mir egal ob der preis geändert wurde. ich hab die karte für knapp 90€ per nachname bestellt. entweder kommt die karte zu dem preis oder das paket wird von mir garnicht angenommen.

mir wurscht,mein geld bleibt so oder so bei mir :P

aber ich gehe zu 99,9% davon aus,dass das halt ein druckfehler ist.
Du wirst zu 99% ne Storno-Mail seitens vobis erhalten...das Paket geht auf gar keinen Fall für 299+Versand raus....zu 1% hat vobis heute den Tag der Kulanz im Programm und die Karte geht für 90€uronen raus - als Optimist konnte ich deswegen nicht wiederstehen.:smile:

rokko
2007-03-17, 10:59:27
Versuch macht kluch.

Per NN hatt man ja keine Nachteile wenns net klappt.

fulgore1101
2007-03-17, 11:03:02
Du wirst zu 99% ne Storno-Mail seitens vobis erhalten...das Paket geht auf gar keinen Fall für 299+Versand raus....zu 1% hat vobis heute den Tag der Kulanz im Programm und die Karte geht für 90€uronen raus - als Optimist konnte ich deswegen nicht wiederstehen.:smile:

:P

aber versucht hast du es auch,oder?

MrMostar
2007-03-17, 11:03:34
jo,

habs gerade nochmal geladen: alt & neu:

http://666kb.com/i/amp5cxvzx1dk15kyj.png

schoppi
2007-03-17, 11:07:58
:P

aber versucht hast du es auch,oder?Steht doch nach dem Gedankenstrich...=>Ja:smile:

BTW: Warum streckst du mir die Zunge raus...hab dich doch gar nicht angegriffen. Ist ja unerhört.;( :wink:
Aber die Frau der Hotline °mit der netten stimme° sagte zu mir, sie würde mir die Karte für den Preis gönnen.............. *freu*Na dann ist ja alles geklärt. Die Karten gehen für 90€ raus:ujump2: :|

[Arnold]
2007-03-17, 11:14:09
Ich habe soeben schriftlich meine Bestätigung erhalten, und zwar für 84,90 Euro zzgl. MwSt.

Qui
2007-03-17, 11:14:40
Entweder die machen das "einmalig" bestellt is bestellt und die 1000 Karten gehen raus...

Oder...

Alle kriegen ne Absage (was ich schade finde) :redface:

schoppi
2007-03-17, 11:15:27
;5332970']Ich habe soeben schriftlich meine Bestätigung erhalten, und zwar für 84,90 Euro zzgl. MwSt.Die hat wohl jeder bekommen - ist nichts Bindendes.

€: 8800 GTS
http://www.vobis-shop.de/vobis/catalog/factsheet1.service?articleid=218847
http://img247.imageshack.us/img247/130/untitled1vao3.jpg (http://imageshack.us)

Zocker_28
2007-03-17, 11:17:24
hatte auch 2 bestellt, aber die Karte gibts jetzt garnet mehr auf der Seite.

[Arnold]
2007-03-17, 11:21:45
Die hat wohl jeder bekommen - ist nichts Bindendes.
Kommt der Vertrag denn nicht mit dieser Bestätigung zustande? Mehr erhält man normalerweise ja nicht, deswegen hatte ich erwartet, daß ich für den Auftrag gar keine solche Bestätigung bekomme, sondern eine "Tut uns leid, [bla]" Email.

schoppi
2007-03-17, 11:22:55
;5332992']Kommt der Vertrag denn nicht mit dieser Bestätigung zustande? Mehr erhält man normalerweise ja nicht, deswegen hatte ich erwartet, daß ich für den Auftrag gar keine solche Bestätigung bekomme, sondern eine "Tut uns leid, [bla]" Email.Erst bei Versand der Ware ist der Vertrag bindend...

Qui
2007-03-17, 11:23:11
Ich bin stinksauer...irgendwie hat mich das Schicksal gefodert, nachts um 3 aufzustehen und am PC zu sitzen...

Und nun sowas :mad:

*Seufz* :redface:

MrMostar
2007-03-17, 11:28:01
Brauchst nicht stinksauer sein, Vobis wird sicher nicht zigtausend mal 200€ drauflegen, das wäre das Ende der Firma.

Qui
2007-03-17, 11:29:02
Brauchst nicht stinksauer sein, Vobis wird sicher nicht zigtausend mal 200€ drauflegen, das wäre das Ende der Firma.

Damit hätte ich kein Problem :biggrin:

schoppi
2007-03-17, 11:32:20
Ich: Hallo ich habe vor einer Stunde bei ihnen eine Grafikkarte....
Sie: ...die für 84,90€ ?
Ich: Äh ja ^^
Sie: ja, da kann ich ihnen leider noch nichts sagen, das Produktmanagment ist gerade im Hause und der Preis wurde soeben korrigiert.
Ich: Heißt das dann, ich bekomm die nur für den teuren Preis?
Sie: Normalerweise nicht. SIe müssten sie normalerweise für den PReis bekommen für den sie bestellt haben, aber sicher ist das nicht. Informieren sie sich aber nächste Woche nocheinmal.
Ich: Ich hab jetzt per NN bestellt, heißt das ich bekomme die ohne Information für 299€ zugeschickt oder bekomme ich da nochmal eine Mail, das sie mich über die "Preiserhöhung" informieren?
Sie: Nein nein, wir verschicken keine Produkte, die (so erheblich) teurer geworden sind. Normalerweise stonieren wir direkt die Bestellung und sie bekommen die Möglichkeit die Karten nochmals, zu dem dann bestehenden Preis zu bekommen.
Ich: Alles klar, vielen Dank.
Sie: Wenn sie vieeeeel Glück haben, bekommen sie eine für den obengenannten PReis. Allerdings ist eh keine mehr verfügbar
Aus dem HWluxx-Forum...

Gast
2007-03-17, 11:40:09
Hab auch 2 bestellt, mit den wundervollen Bestätigungsmails. Mal sehen wann die Absage ins Haus flattert. vielleicht sollten alle die keine Karte bekommen haben dann zusammentun und denen auf die Finger klopfen. ich bete das die ein einsehen haben.

<glory>
2007-03-17, 11:41:01
bei der 1950pro wirds wohl aufs selbe hinauslaufen ^^

Qui
2007-03-17, 11:41:32
Hab auch 2 bestellt, mit den wundervollen Bestätigungsmails. Mal sehen wann die Absage ins Haus flattert. vielleicht sollten alle die keine Karte bekommen haben dann zusammentun und denen auf die Finger klopfen. ich bete das die ein einsehen haben.

Naja...die Karte is net mehr da (haben die wohl komplett entfernt, damit keiner sagen kann, ey die war so billig) :biggrin:

Hab ja Screenshots :rolleyes:

Ich bete auch zu Gott ;D

Raff
2007-03-17, 11:41:40
bei der 1950pro wirds wohl aufs selbe hinauslaufen ^^

Da ist die Preisdifferenz aber "nur" bei 100%, also bessere Chancen. :biggrin:

€dit: Boah, unglaublich, dauernd poste ich in hochfrequentierten Threads, ohne zu zitieren. Mit der Folge, dass genau dazwischen einer postet und meines ohne Quote sinnfrei ist ... X-D

Naja...die Karte is net mehr da (haben die wohl komplett entfernt, damit keiner sagen kann, ey die war so billig) :biggrin:

Hab ja Screenshots :rolleyes:

Ich bete auch zu Gott ;D

Screenshots kann fast jeder fälschen, das gilt eher nicht als Beweis.

MfG,
Raff

Qui
2007-03-17, 11:45:13
Screenshots kann fast jeder fälschen, das gilt eher nicht als Beweis.

MfG,
Raff

Ja doll...wie soll man sonst sein Recht behaupten? :biggrin:

Gast
2007-03-17, 11:47:05
Ja doll...wie soll man sonst sein Recht behaupten? :biggrin:Es ist eben nicht dein Recht die Karte zu dem falsch ausgezeichneten Preis zu erhalten. ;)

Qui
2007-03-17, 11:48:05
Es ist eben nicht dein Recht die Karte zu dem falsch ausgezeichneten Preis zu erhalten. ;)

Falscher Preis? Das kann ich doch als "Otto-Normal-Verbraucher" nicht wissen :biggrin:

sei laut
2007-03-17, 11:48:22
Ja doll...wie soll man sonst sein Recht behaupten? :biggrin:
Welches Recht? Der Vertrag ist aus Sicht von Vobis nicht zu Stande gekommen. Erst, wenn die Karte das Lager von denen verlässt.. das ist nicht passiert, Kunde hat Pech. Wenns um soviel Geld geht, ist der Kunde halt doch kein König.

Qui
2007-03-17, 11:49:48
Welches Recht? Der Vertrag ist aus Sicht von Vobis nicht zu Stande gekommen. Erst, wenn die Karte das Lager von denen verlässt.. das ist nicht passiert, Kunde hat Pech. Wenns um soviel Geld geht, ist der Kunde halt doch kein König.

Damit macht sich Vobis aber viele Feinde, wenn sie den Kunden so verarschen :rolleyes:

fulgore1101
2007-03-17, 11:52:12
die karte gibts jetzt für 299€ ^^

schoppi
2007-03-17, 11:53:27
Ich hab gerade die bindende Versandbestätigung bekommen...:ujump2: :smile: =) :umassa:







...für meinen zweiten Xbox360-Controller

Gast
2007-03-17, 11:56:57
Damit macht sich Vobis aber viele Feinde, wenn sie den Kunden so verarschen :rolleyes:Was hat das mit Verarschen zu tun? Es war doch ganz offensichtlich ein Fehler, der Vobis da unterlaufen ist.

Raff
2007-03-17, 11:58:17
Ich hab gerade die bindende Versandbestätigung bekommen...:ujump2: :smile: =) :umassa:

Zwei Sekunden habe ich es geglaubt. ;)

Was hat das mit Verarschen zu tun? Es war doch ganz offensichtlich ein Fehler, der Vobis da unterlaufen ist.

Nicht unbedingt. Stell dir vor, du bist jemand mit "wenig Ahnung" und suchst eine Grafikkarte bis 100€. Die schaut gut aus, du bestellst. Dann kommt die Absage. Blöd, hm?

MfG,
Raff

MDG
2007-03-17, 11:59:55
Ich glaube so viele Homepagezugriffe wie jetzt hatte Vobis schon lange nicht mehr! xD
Außerdem sammeln sie nun viele Adressen. :)

schoppi
2007-03-17, 12:00:42
Zwei Sekunden habe ich es geglaubt. ;)Das langt völlig. Ziel erreicht.:smile: ;)

Kira
2007-03-17, 12:02:33
was is die karte normal wert?

für wieviel kann ich weiter verticken? :D

Qui
2007-03-17, 12:03:29
was is die karte normal wert?

für wieviel kann ich weiter verticken? :D

299 Teuros :biggrin:

Raff
2007-03-17, 12:04:08
Eine GTS/320 gibt's ab 250€. Sollte jemand hier so günstig an die Dinger kommen, dann könnte man ja so nett sein, sie für ~150€ weiter zu verkaufen.

MfG,
Raff

Gast
2007-03-17, 12:04:11
Die ATI ist noch drin

Gast
2007-03-17, 12:05:18
da stimmen so viele preise nicht, wieso nehmen die den shop nicht vom netz?

Qui
2007-03-17, 12:05:48
Die ATI ist noch drin

Hätte keiner dauernd angerufen hätte die Firma es net bemerkt :biggrin:

Glaube die ATi will niemand :confused:

<glory>
2007-03-17, 12:07:19
ja hoffentlich dann fällts vielleicht nich auf, und ich bekomm eine :rolleyes:

Modulor
2007-03-17, 12:07:26
Die ATI ist noch drin

Ja,ein eindeutiger Beleg für die derzeitige Vorliebe.

Hätte keiner dauernd angerufen hätte die Firma es net bemerkt :biggrin:

Glaube die ATi will niemand :confused:

Allerdings. Anrufe sind in so einer Situation kontraproduktiv - aber viele denken darüber überhaupt nicht nach...

schoppi
2007-03-17, 12:10:47
Hätte keiner dauernd angerufen hätte die Firma es net bemerkt :biggrin:Wenn man wirklich ne reelle Chance auf die 8800 GTS für 90€ hätte haben wollen, hätte man den Fund nicht in Hardware-Foren öffentlich machen sollen.
Still und leise bestellen und auf sein Glück hoffen.

Gast
2007-03-17, 12:24:59
http://www.vobis-shop.de/vobis/catalog/factsheet1.service?articleid=211093

ne dvb-s karte für 8,9€

ein notebook

http://www.vobis-shop.de/vobis/catalog/factsheet1.service?articleid=211089

Qui
2007-03-17, 12:25:58
http://www.vobis-shop.de/vobis/catalog/factsheet1.service?articleid=211093

ne dvb-s karte für 8,9€

ein notebook

http://www.vobis-shop.de/vobis/catalog/factsheet1.service?articleid=211089

Schnauze voll von MSI und Vobis...bestelle nix mehr :rolleyes:

Gast
2007-03-17, 13:01:33
Vor 1 Minute noch ne X1950 Pro bestellt und jetzt ist sie weg^^

Gast
2007-03-17, 13:04:18
2x 1950 pro bestellt und eine tv karte....mal schauen

gerade bestellbestätigungen erhalten....*beten*

fulgore1101
2007-03-17, 13:05:10
ihr peilt das nicht,oder?

das ist zu 99/9% ein druck/schreibfehler! ja,ich hab mir auch eine per nachname bestellt. also entweder kommt das paket zu ~90€ oder halt nich!

Noebbie
2007-03-17, 13:08:47
Mal sehen wer demnächst ne Menge hier in den Marktplatz reinstellt... :usad:

rokko
2007-03-17, 13:08:56
ihr peilt das nicht,oder?

Wir peilen das nicht mehr als du.:wink:

RoNsOn Xs
2007-03-17, 13:09:18
hehe und was sollen die leute deiner meinung nach nich peilen?... :rolleyes:

Mr.Fency Pants
2007-03-17, 13:09:58
Schade, die 1950 Pro ist auch weg. Hab sie noch im Warenkorb gehabt, konnte die Bestellung aber nicht abschliessen.:mad:

Wäre nett, wenn die, die bestellt haben hier berichten könnten, ob die Ware kommt oder nicht.

Gast
2007-03-17, 13:16:58
jo hab 12 stück 8800 gts und 24 stück 1950pro bestellt, verteilt auf 5 bestellungen

Noebbie
2007-03-17, 13:21:13
jo hab 12 stück 8800 gts und 24 stück 1950pro bestellt, verteilt auf 5 bestellungen

:ucrazy3: :ucrazy4: :usad: :uconf: :ulove: :ufinger:

Gast
2007-03-17, 13:28:41
Ehrlichgesagt kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass die ausliefern. Es gibt nämlich nicht nur viele die sich dann mal "eine auf gut Glück" bestellt haben, sondern gleich zwei meiner Bekannten haben zweistellige Anzahlen von diesen Karten gekauft.
Wenn man mal von 200€ Einkaufpreis ausgeht (und das wäre wirklich sehr sehr sehr günstig und unrealistisch), dann hätte Vobis alleine an den beiden ~4000€ Verlust gemacht.

Rolsch
2007-03-17, 13:32:38
Die werden auch nicht liefern, weil alles immer unter Vorbehalt und Irrtum nicht ausgeschlossen läuft. Rechtlich hat Vobis da nicht viel zu befürchten.

Sollte es aber einer doch zu den Billigpreisen bekommen, hier bitte posten ;-)

schoppi
2007-03-17, 13:33:28
Ehrlichgesagt kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass die ausliefern. Es gibt nämlich nicht nur viele die sich dann mal "eine auf gut Glück" bestellt haben, sondern gleich zwei meiner Bekannten haben zweistellige Anzahlen von diesen Karten gekauft.
Wenn man mal von 200€ Einkaufpreis ausgeht (und das wäre wirklich sehr sehr sehr günstig und unrealistisch), dann hätte Vobis alleine an den beiden ~4000€ Verlust gemacht.Hmmh...deinen Verwandten ist nicht zu helfen. So kann man sich selbst die Chancen zunichte machen.

Gast
2007-03-17, 13:35:05
Solche Deppen gibt es doch aber immer!

schoppi
2007-03-17, 13:37:25
Solche Deppen gibt es doch aber immer!Leider, kann man nüx dran machen.

Gast
2007-03-17, 13:42:59
Hier und bei Hardwareluxx haben jetzt schon mehrere sowas geschrieben, darum denke ich das wird nix.

Schaut auch mal bei Vobis AGBs §2.2:
§ 2.2
Die Annahme des Angebots durch p+c kann durch die Auslieferung der Ware erfolgen oder, indem p+c dem Kunden in sonstiger Weise (etwa durch eine Transportinformation per E-Mail) die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigt. Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

Stoppt diesen Unsinn
2007-03-17, 13:45:22
Meine Güte,

muss das jetzt in jedem Forum die Runde machen. Erst HardwareLuxx, dann hier und in TomsHardware wurde es auch schon gestartet. Jeder mit ein bisschen Menschenverstand weiß doch, dass die ganzen Bestellungen für die Katz sind und die Karten niemals zu diesem Preis geliefert werden!

Man muss dieses Verhalten der "unbelehrbaren" in den Foren doch nicht noch forcieren indem man solche Threads länger als nötig offen lässt. Bei HardwareLuxx hatte ein vernünftiger Mod wenigstens ein einsehen und hat den dortigen Fred geschlossen.

Jetzt geht es wohl hier weiter...

Ein wenig mehr Verantwortungsbewusstsein hätte ich den hier ansässigen Mods schon zugetraut. Es ist vielleicht nicht die Aufgabe eines Forums ihre User vor Fehlentscheidungen zu schützen, aber man sollte diese Art und Weise nicht auch noch forcieren. Aber das 3D-Center wird auch immer mehr zur Boulewardplattform in der Computerforenlandschaft. Dabei lässt sich Qualität durchaus in einem Forum halten, wenn man es nur will.

Freundliche Grüße

Ein Gast.

So, jetzt wahrscheinlich wieder das Gastgebashe los, aber das ist mir egal. :smile:

kiwit
2007-03-17, 13:52:47
Ich find solche Threads immer wieder interessant.Muss ja nicht immer nur ernst zugehen. :P
Übrigens ist die MSI X1300 Pro noch zu haben. Wer kann schon von sich behaupten ne Grafikkarte für 1.181,90€ zu besitzen?:ulol4: :ulol5: :crazy:

http://www.vobis-shop.de/vobis/catalog/factsheet1.service?articleid=208604

fulgore1101
2007-03-17, 13:56:00
Ich find solche Threads immer wieder interessant.Muss ja nicht immer nur ernst zugehen. :P
Übrigens ist die MSI X1300 Pro noch zu haben. Wer kann schon von sich behaupten ne Grafikkarte für 1.181,90€ zu besitzen?:ulol4: :ulol5: :crazy:

http://www.vobis-shop.de/vobis/catalog/factsheet1.service?articleid=208604
:uclap:

juristischer_Gast
2007-03-17, 14:02:41
Wenn hier schon jemand den tollen Link von heise angibt, dann sollte er sich diesen Artikel auch mal richtig durchlesen.
In dem Artikel geht es um ein Angebot für ein Mobiltelefon, bei denen es recht häufig vorkommt, dass ein Artikel in Verbindung mit Abschlussverträgen 1€, 20€, 50€ etc. kostet. Von rechtlicher Seite her, kann man von einem Kunden nicht erwarten, dass er da noch den Überblick behält. Die Verantwortung liegt hier beim Verkäufer.
Seit 2004 hat sich aber folgendes geändert:
Automatisierte Eingangsbestätigungen bilden keinen Kaufvertrag.
Auch automatisierte Versandbestätigungen "müssen" keinen Kaufvertrag mehr bilden, wenn die Auslagerung der Waren ebenfalls automatisiert oder keiner weiteren Prüfung mehr unterliegt (Beispiel: Irgendein Aushilfsjobber scannt die Ware ein, lagert sie aus und bringt sie in den Warenausgang. Das reicht als automatische Warenauslagerung).
So sind grössere Unternehmen vor Preisirrtümern geschützt, da diese aus infrastruktureller Sicht hier häufiger vorkommen können.

Bei diesem Angebot hier, stellt sich die Frage des Rechtsweges jedoch nicht. Der Verkauf von aktuellen Grafikkarten steht im allgemeinen in keiner Vertragsbindung, welche eine weitere Dienstleistung (Folgedienstleistung) beeinhaltet. Ein zu niedriger Preis für "High-End" Produkte unterliegt insofern fast immer einem Preisirrtum und ist für den Verkäufer damit nicht bindend.

Kurz:

1.
Ihr könnt auf eure Produkte warten bis ihr schwarz werdet (im allgemeinen werden Leichen eigentlich erstmal heller).

2.
Der Rechtsweg würde euch mehr kosten als die Grafikkarte, da ihr diesen verlieren würdet. Ein guter Anwalt sollte euch das aber schon vorher erklären, so dass es gar nicht erst zu einem Verfahren kommt.

RoNsOn Xs
2007-03-17, 14:16:49
...schrieb der vobismitarbeiter, dem der fehler unterlaufen war :rolleyes:

Qui
2007-03-17, 14:20:55
...schrieb der vobismitarbeiter, dem der fehler unterlaufen war :rolleyes:

*Zustimm*

Gab dochma sone Aktion wo ne Geforce 6800 GT von SPARKLE (total laut) auch fürn Dumping-Preis verscheuert wurde und jeder der kaufte hat eine erhalten...der Preis wurde nach dem "Versehen" natürlich wieder auf Norm-Preis gesetzt :rolleyes:

Gast
2007-03-17, 14:27:45
hehe,die geier kreisen über vobis.

Noebbie
2007-03-17, 14:34:24
Ich find solche Threads immer wieder interessant.Muss ja nicht immer nur ernst zugehen. :P
Übrigens ist die MSI X1300 Pro noch zu haben. Wer kann schon von sich behaupten ne Grafikkarte für 1.181,90€ zu besitzen?:ulol4: :ulol5: :crazy:

http://www.vobis-shop.de/vobis/catalog/factsheet1.service?articleid=208604


Gleich mal 10 bestellt. :ucrazy2:

juristischer_Gast
2007-03-17, 14:34:47
...schrieb der vobismitarbeiter, dem der fehler unterlaufen war :rolleyes:

xD Nein, ich arbeite nicht bei Vobis. Zum Glück.

juristischer_Gast
2007-03-17, 14:39:51
*Zustimm*

Gab dochma sone Aktion wo ne Geforce 6800 GT von SPARKLE (total laut) auch fürn Dumping-Preis verscheuert wurde und jeder der kaufte hat eine erhalten...der Preis wurde nach dem "Versehen" natürlich wieder auf Norm-Preis gesetzt :rolleyes:

Wie lange ist das her?

@all:
Tut mir einen gefallen und verklagt Vobis bitte, wenn sie nicht liefern wollen.
Ich brauche wieder mal was zum lachen. Und am besten lacht man, wenn ein paar Hirnis bei einem Streitwert von 84,90€ am Ende 2000€ bezahlen.
Aber bitte alles hier ins Forum stellen, damit ich das als Fallbeispiel an die Uni weiterleiten kann. Die brauchen noch ein paar Werte von trotteligen Klägern.
;)

Qui
2007-03-17, 14:46:36
Wie lange ist das her?
;)

2 Jahre :biggrin:

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=220425&highlight=sparkle+6800

Bazza
2007-03-17, 14:48:18
@all:
Tut mir einen gefallen und verklagt Vobis bitte, wenn sie nicht liefern wollen.
Ich brauche wieder mal was zum lachen. Und am besten lacht man, wenn ein paar Hirnis bei einem Streitwert von 84,90€ am Ende 2000€ bezahlen.
Aber bitte alles hier ins Forum stellen, damit ich das als Fallbeispiel an die Uni weiterleiten kann. Die brauchen noch ein paar Werte von trotteligen Klägern.
;)

Verwendest du so eine solch sachliche Ausdrucksweise dann später auch bei deinen Mandanten?

kiwit
2007-03-17, 15:15:04
Gleich mal 10 bestellt. :ucrazy2:

Wetten die liefern die dir gerne zu dem Preis !!! Sogar mit rotem Teppich und nen Glas Champus ...:uhammer2:

Gast
2007-03-17, 15:28:51
Wie lange ist das her?

@all:
Tut mir einen gefallen und verklagt Vobis bitte, wenn sie nicht liefern wollen.
Ich brauche wieder mal was zum lachen. Und am besten lacht man, wenn ein paar Hirnis bei einem Streitwert von 84,90€ am Ende 2000€ bezahlen.
Aber bitte alles hier ins Forum stellen, damit ich das als Fallbeispiel an die Uni weiterleiten kann. Die brauchen noch ein paar Werte von trotteligen Klägern.
;)

Jaja, wir wissen jetzt alle was für ein toller Rechtsanwalt du bist.

RoNsOn Xs
2007-03-17, 15:33:03
xD Nein, ich arbeite nicht bei Vobis. Zum Glück.


oky :biggrin:

Raff
2007-03-17, 15:33:54
Langsam aber bestimmt wird es Zeit für die Spielwiese.

Und bei Aktionen mit zweistelligen Zahlen kann ich nur mit dem Kopf schütteln ...

MfG,
Raff

RoNsOn Xs
2007-03-17, 15:34:53
Wetten die liefern die dir gerne zu dem Preis !!! Sogar mit rotem Teppich und nen Glas Champus ...:uhammer2:


LOL so rum würde das ganze ganz sicher funktionieren. hilft mir dann nen anwalt da auch aus der patsche?! :rolleyes:

Armaq
2007-03-17, 15:46:37
Ich hoffe niemand glaubt ernsthaft, dass er die Ware bekommt.

MfG

Mr.Fency Pants
2007-03-17, 15:50:04
Ich hoffe niemand glaubt ernsthaft, dass er die Ware bekommt.

MfG

Ich denke mal, dass vielleicht ein oder zwei die Ware zu dem Preis bekommen werden. Diese Leute werden dann stolz in den Foren berichten, Vobis macht dadurch etwas Verlust, hat dafür Unmengen Aufmerksamkeit und neue Adressen bekommen und viele werden öfters die Seite ansteuern, um vielleicht einer von denen zu sein, bei denen es klappt, ergo hat Vobis alles richtig gemacht.

Bazza
2007-03-17, 15:53:32
Ich denke mal, dass vielleicht ein oder zwei die Ware zu dem Preis bekommen werden. Diese Leute werden dann stolz in den Foren berichten, Vobis macht dadurch etwas Verlust, hat dafür Unmengen Aufmerksamkeit und neue Adressen bekommen und viele werden öfters die Seite ansteuern, um vielleicht einer von denen zu sein, bei denen es klappt, ergo hat Vobis alles richtig gemacht.

Und wie begründet Vobis das dann gegenüber den anderen "Käufern"?
Warum bekommt eine handvoll Leute die bestellte Ware zu dem Preis und die anderen gucken in die Wäsche?

Ich denke eine solche Taktik verursacht mehr ärger als gute publiziti

Mr.Fency Pants
2007-03-17, 16:02:01
Sie habens zu spät gemerkt, dass da mit dem Preis was nicht stimmt, ganz einfach. Glaubst du ernsthaft an einen "richtigen" Fehler seitens Vobis?

StefanV
2007-03-17, 16:04:50
Ich denke mal, dass vielleicht ein oder zwei die Ware zu dem Preis bekommen werden. Diese Leute werden dann stolz in den Foren berichten, Vobis macht dadurch etwas Verlust, hat dafür Unmengen Aufmerksamkeit und neue Adressen bekommen und viele werden öfters die Seite ansteuern, um vielleicht einer von denen zu sein, bei denen es klappt, ergo hat Vobis alles richtig gemacht.
Was man machen könnte, wäre all denen die nur eine bestellt haben, sowas zukommen lassen, dürften eh nicht viele sein...


Wer gleich mal mehr als 2 davon bestellt, ist eh nicht mehr zu helfen, besonders 2stellige Bestellungen sind dann schon etwas dreister...

Bazza
2007-03-17, 16:13:06
Sie habens zu spät gemerkt, dass da mit dem Preis was nicht stimmt, ganz einfach.

Und warum dann 2-3 dieser falsch geführten Bestellungen ausliefern und die anderen nicht?!?! :confused:

Glaubst du ernsthaft an einen "richtigen" Fehler seitens Vobis?

Das hab ich nie gesagt.

Mr.Fency Pants
2007-03-17, 16:31:24
Und warum dann 2-3 dieser falsch geführten Bestellungen ausliefern und die anderen nicht?!?! :confused:


Der "Fehler" wurde zu spät bemerkt? Eigentlich müsste man da ja alle rückgängig machen, aber Vobis ist bei denen, wo sie es zu spät "gemerkt" haben einfach kulant.;)

deekey777
2007-03-17, 17:52:26
Ist im OT besser aufgehoben, es besteht aber die Gefahr, dass der Thread gesp00lt wird.

Undertaker
2007-03-17, 17:58:17
aber bitte zumindest offen lassen, so dass man berichten kann was nun aus den bestellungen jeweils geworden ist

sun-man
2007-03-17, 18:08:11
Der "Fehler" wurde zu spät bemerkt? Eigentlich müsste man da ja alle rückgängig machen, aber Vobis ist bei denen, wo sie es zu spät "gemerkt" haben einfach kulant.;)

ist doch quatsch. Da sind mal eben locker 500-2000 Karten bestellt worden, vermutlich mehr als also in Deutschland umläufig oder verfügbar sind. Die soll Vobis nun mal eben einfach so verschicken? Das MSi 975 Platinum war interessant, irgendwo bei 56€ wollten die dafür :D. Die wären schön blöd würden die auch nur eine enizige Karte zu dem preis verschicken.

Interessant war/ist das in deren Bestellmails keine Angaben zum Shop standen obwohl das nach EU Recht seit ein paar wochen erforderlich ist.

MFG

Undertaker
2007-03-17, 18:12:02
na dann mahn doch mal für 10k€ ab ;)

sun-man
2007-03-17, 18:16:07
Ich hab keine Interessen zu verteten und bin für ein enspannteres Verhalten bei solchen Dingen. Eben nicht gleich abmahnen sondern mal reden ;)

Sailor Moon
2007-03-17, 18:18:22
Der Rechtsweg würde euch mehr kosten als die Grafikkarte, da ihr diesen verlieren würdet. Ein guter Anwalt sollte euch das aber schon vorher erklären, so dass es gar nicht erst zu einem Verfahren kommt.
Ich hab sowas, wie schon öfter erwähnt, schon durchzogen. Übrigens in einem weitaus weniger offensichtlichen Fall (denn das hier ein Irrtum vorliegt, leuchtet ein). Das kann man abhaken. Der ganze Ablauf zieht sich wie Kaugummi.

Gruß

Denis

StefanV
2007-03-17, 18:19:24
ist doch quatsch. Da sind mal eben locker 500-2000 Karten bestellt worden, vermutlich mehr als also in Deutschland umläufig oder verfügbar sind. Die soll Vobis nun mal eben einfach so verschicken? Das MSi 975 Platinum war interessant, irgendwo bei 56€ wollten die dafür :D. Die wären schön blöd würden die auch nur eine enizige Karte zu dem preis verschicken.

Interessant war/ist das in deren Bestellmails keine Angaben zum Shop standen obwohl das nach EU Recht seit ein paar wochen erforderlich ist.

MFG
Ich bin echt mal gespannt, ob ich eine Absage oder 2 bekomme :)

Das MSI P975 Powerup wäre nicht verkehrt...

sun-man
2007-03-17, 18:32:24
Naja, ich hab das NEO und würde so schnell kein MSI mehr kaufen. Voll der Crap mit miesem Support.

StefanV
2007-03-17, 18:37:39
Naja, das MSI K9A Platinum war eigentlich ein hervorragendes Brett, wohl das beste MSI.

Bei den Intel Brettern hab ich aber eher die Erfahrung gemacht, das da alle irgendwelche gravierenden Macken haben, sei es An/aus Bug (Foxconn P9657, Intel D975XBX), Speicherprobleme (D975XBX, P5N-E SLI mit ECC Foxconn P9657, gemischt Foxconn 975X7AB), ich kann nicht vom AHA-29160 booten (Abit AB9 PRO, P5N-E SLI, D975XBX)...

Kurzum:
Meine Erfahrungen mit LGA775 Brettern ist momentan sehr schlecht, so viele Probleme und Macken hatte ich echt lang nicht mehr, man kann durchaus sagen, das alle crap sind...

Das ASUS P5N-E SLI und das Foxconn 975X7AB sind da schon die besseren Bretter von denen die ich hatte...

dariegel
2007-03-17, 18:38:32
Vielleicht hat sich Vobis ja nicht im Preis, sondern der Modellbezeichnung der Karte geirrt. Dann bekommt Ihr 'ne GF7 oder so... X-D Denkt mal drüber nach... :)

DrPeacemaker
2007-03-17, 18:55:17
Wie ich als Gast schon erwähnte, da war so ein Aktionspreisstern (8800GTS), damit hat Vobis die A...-Karte. Ohne diesen Stern wäre es weitaus einfacher mir eine Absage zu erteilen. Offensichtlich oder nicht, der Stern hat es konkretisiert, daß der günstige Preis gerechtfertigt ist.

Sailor Moon
2007-03-17, 18:58:11
Offensichtlich oder nicht, der Stern hat es konkretisiert, daß der günstige Preis gerechtfertigt ist.
Wie gesagt, so ähnlich lag das bei mir damals auch und hat sich eeeewig hingezogen und war ein Papierkrieg sondergleichen. Bis es da zu irgendeiner definitiven Entscheidung kommt, gibt es schon längst die übernächste Generation.

Gruß

Denis

Super Grobi
2007-03-17, 19:01:58
Wie ich als Gast schon erwähnte, da war so ein Aktionspreisstern (8800GTS), damit hat Vobis die A...-Karte. Ohne diesen Stern wäre es weitaus einfacher mir eine Absage zu erteilen. Offensichtlich oder nicht, der Stern hat es konkretisiert, daß der günstige Preis gerechtfertigt ist.

Und was willst du uns damit sagen?

Du bekommst am Montag ne Mail, das LEIDER die Ware nicht mehr lieferbar ist bzw. es ein versehen war und fertig. Da hätten auch 95 solcher Sterne und Gummibärchen blinken können....

Solche Sachen gabs schon öfter. Zuletzt hab ich auch mal auf mehrere (war gierig und hab 5 Stück bestellt) 6800 Ultra gehoft. Sollten ca. 35 Euro das Stück kosten und waren zu dem Zeitpunkt noch fast High-End... nix is draus geworden. So wie auch aus der Aktion hier nix wird...

SG

DrPeacemaker
2007-03-17, 19:11:40
Ihr seid so gemein. Ich will meine 2 Karten haben.

Qui
2007-03-17, 19:14:28
Bei mir im Statusfenster steht "Lieferung" :biggrin:

Bin ich ma gespannt :biggrin:

DrPeacemaker
2007-03-17, 19:19:26
Status=Bearbeitung. Meine Hoffnung schwindet wie ein Eis in der Sahara.

Krümelmonster
2007-03-17, 19:20:05
Warum bitte klagen? lol

Es ist doch noch garkein Kaufverrag zustandegekommen. Hier wurde ein ANGEBOT unterbreitet eine Karte oder auch 1000 :tongue: zu kaufen, welches durch Vobis ja erst noch ANGENOMMEN werden muss. Dies ist aber anscheinend noch nicht passiert und selbst wenn kann sich der Verkäufer ja immernoch auf einen Irrtum beziehen.

Wenn ihr mal in der Zeitung ein Auto inseriert und ausversehen ne Null beim Ausfüllen der Annonce vergesst kann doch auchnicht der erstbeste ankommen und darauf bestehen den Wagen für 500 euro mitnehmen zu dürfen.

Das einige Leute nun 1 oder gleich 10 Karten bestellt haben ist aber eigentlich in punkto Auffälligkeit total egal, da bei 1000 Bestellungen innerhalb einer kurzen Zeit sicher mal jemand auf den Trichter kommen wird und das Angebot abändern wird.

StefanV
2007-03-17, 19:26:49
Status=Bearbeitung. Meine Hoffnung schwindet wie ein Eis in der Sahara.
Naja, das steht bei mir auch, mal abwarten und tee Tauchen...

Qui
2007-03-17, 19:28:30
Naja, das steht bei mir auch, mal abwarten und tee Tauchen...

Ich wette Vobis macht jetzt Überstunden und nen Krisengespräch...

Entweder sie gehen pleite oder sie machen sich noch unbeliebter als sie jetzt schon sind :redface:

Lurtz
2007-03-17, 20:41:23
Ich wette Vobis macht jetzt Überstunden und nen Krisengespräch...

Entweder sie gehen pleite oder sie machen sich noch unbeliebter als sie jetzt schon sind :redface:
Warum unbeliebter?
Ich finde es - Entschuldigung - vielmehr asozial wie viele sich hier auf diesen offensichtlichen Irrtum stürzen und noch Pläne schmieden was sie machen sollen wenn sie die Karte dann nicht bekommen.

Qui
2007-03-17, 20:46:37
Warum unbeliebter?
Ich finde es - Entschuldigung - vielmehr asozial wie viele sich hier auf diesen offensichtlichen Irrtum stürzen und noch Pläne schmieden was sie machen sollen wenn sie die Karte dann nicht bekommen.

Der Service bei Vobis ist unter aller Sau...

Ich kann dir ja nen paar Geschichten erzählen...:rolleyes:

StefanV
2007-03-17, 20:47:40
sehe ich ähnlich, besonders die die mehr als für privat übliche Mengen bestellt haben (5, 10, 20), könnt man schon etwas mehr unterstellen...

geforce
2007-03-17, 21:02:40
Egal wie Vobis sich entscheidet: Schaden wird es geben!

Wenn die Karten nicht ausgeliefert werden sind die Kunden sauer (unbegründet, aber das interessiert nicht, nicht jeder hat Jura-Diplom und liest abends im Bett das HGB) oder Sie machen in großem Maße richtig Verlust. Aus reiner Kulanz könnte sich Vobis hinreißen lassen und die Aktion durchziehen. Mir würde die Frage Kopfschmerzen bereiten, ganz ehrlich!

Ich hab mal ein ASUS A8N SLI Premium für 94,xx bei Atelco gekauft. Per Abholung bestellt und einfach gewartet was passiert. Ewig der selbe Status (in Bearbeitung) und irgendwann ein Anruf das meine Ware zur Abholung bereit liegt. Als ich dann dort war schaute man mich schon mit großen Augen an. Erst eine Weile mit einem Mitarbeiter über die Leute vom Webdesign gelästert, dann kurzes Gespräch mit dem Chef des Marktes. "Machen wir aus reiner Kulanz, bla bla!" -- Einfach Glück gehabt!

MfG Richard ;)

PS: Und einmal hab ich so einen Coolermaster-Heatpipe-Kühler für geschlagene 10 Euro bekommen, war ein Fehler vom Lehrling, der hatte einen Haken zuviel gesetzt. Allerdings musste ich dort eine ganze Weile diskutieren bevor man mir die Ware aushändigte. Hab dann noch 2 Euro in deren Kaffeekasse geworfen und da waren irgendwie alle zufrieden.

<glory>
2007-03-17, 21:56:38
jo bei alteco hab ich damals auch meine x850xt ca. 50€ billiger bekommen :biggrin:

Urion
2007-03-17, 22:31:25
Der Onlineshop ist nur eine Aufforderung für Kunden ein Gebot abzugeben (invitatio ad offerendum), mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab das er bereit wäre die Sache XY für 4,50 zu kaufen.
Jetzt kann der Händler darauf eingehen oder nicht.
Ein Kaufvertrag wird geschlossen, indem zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Bezug aufeinander abgegeben werden.

Ansonsten kann er sich immer auf § 119 BGB berufen, was bei der Wertdifferenz eindeutig gegeben ist.

Könnt ihr also vergessen, jedes Entgegenkommen seitens des Händlers wäre rein freiwillig, eine Art Entschuldigung.

sun-man
2007-03-17, 22:56:25
Warum unbeliebter?
Ich finde es - Entschuldigung - vielmehr asozial wie viele sich hier auf diesen offensichtlichen Irrtum stürzen und noch Pläne schmieden was sie machen sollen wenn sie die Karte dann nicht bekommen.
Full ack. wobei das meiste doch eh nur dummes gesabbel ist. "blabla...ich bin...ich habe...ich darf....Vobis muß...." keinen rechtlichen Hintergrund nur ein wenig weinen. Aber hey, wenn eine von den eigenen Ebay auktionen mal zu billig weg geht wird gleich rumgefragt wie man drummherumkommt etwas billiger abzugeben...Kinder eben.

Qui
2007-03-18, 08:06:53
Sorry, hier stand Müll...

Bitte löschen!

Kommt nicht wieder vor!

Armaq
2007-03-18, 10:24:30
Der Onlineshop ist nur eine Aufforderung für Kunden ein Gebot abzugeben (invitatio ad offerendum), mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab das er bereit wäre die Sache XY für 4,50 zu kaufen.
Jetzt kann der Händler darauf eingehen oder nicht.
Ein Kaufvertrag wird geschlossen, indem zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Bezug aufeinander abgegeben werden.

Ansonsten kann er sich immer auf § 119 BGB berufen, was bei der Wertdifferenz eindeutig gegeben ist.

Könnt ihr also vergessen, jedes Entgegenkommen seitens des Händlers wäre rein freiwillig, eine Art Entschuldigung.
Öhm, nur das hier noch andere Paragraphen greifen. Nämlich die zur elektronischen Vermittlung §§ 3xx (Fernabsatz).

Wie auch immer, entweder sie sind alle, oder er fechtet an.

RainingBlood
2007-03-18, 10:43:51
nächste Woche ist Tag der Wahrheit. Bin mal gespannt, ob die was kriegen, deren Status auf "Lieferung" lautet.

Mr.Fency Pants
2007-03-18, 10:58:58
ist doch quatsch. Da sind mal eben locker 500-2000 Karten bestellt worden, vermutlich mehr als also in Deutschland umläufig oder verfügbar sind. Die soll Vobis nun mal eben einfach so verschicken? Das MSi 975 Platinum war interessant, irgendwo bei 56€ wollten die dafür :D. Die wären schön blöd würden die auch nur eine enizige Karte zu dem preis verschicken.
MFG

Vobis soll nicht alle Karten verschicken, sondern die ein oder andere, was sie imo auch machen werden, um bei vielen Leuten die Hoffnung auf ein zukünftiges Schnäppchen aufrecht zu erhalten.

Qui
2007-03-18, 11:11:44
Vobis soll nicht alle Karten verschicken, sondern die ein oder andere, was sie imo auch machen werden, um bei vielen Leuten die Hoffnung auf ein zukünftiges Schnäppchen aufrecht zu erhalten.

Kriegen die "anderen" dann ne Absage? Das ist doch Verarsche am Kunden, wenn 20 Leute ne Karte kriegen und die anderen 1000 nicht :mad:

Mark
2007-03-18, 11:15:30
was ist wenn die ersten 20 die karte bekommen und die karte dann eben ausverkauft ist? kann ja passiern, und was nicht da ist, kann man auch nicht verkaufen

Urion
2007-03-18, 11:29:36
Öhm, nur das hier noch andere Paragraphen greifen. Nämlich die zur elektronischen Vermittlung §§ 3xx (Fernabsatz).

Wie auch immer, entweder sie sind alle, oder er fechtet an.

Was soll Vobis den anfechten? Es gibt keinen Vertrag zwischen Käufer XY und Vobis. Ein Vertrag ist kommt nur zu stande wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Bezug aufeinander abgegeben werden.
Und Vobis ist wohl eher nicht willig die Karten für 90€ abzugeben.

Uns selbst wenn es einen Vertrag gäbe, würden spätestens alle Forderungen gegen Vobis den Vertrag einzuhalten an §119 BGB scheitern.

urbi
2007-03-18, 12:37:55
Lest euch einmal die AGBs durch. Da steht ausdrüchlich, dass die Annahme des Angebots durch Vobis durch Versand der Ware oder schriftlich erfolgt.

Der.Razor
2007-03-18, 16:39:59
IdR kommt ein Vertrag durch Annahme des Angebotes bzw. Willenserklärung zustande.

Angebot -> Vobis SHop
Annahme -> Wir

AGBs können im übrigen auch nichtig sein, wenn Sie gegen Gesetze verstoßen.

Ric
2007-03-18, 16:46:30
IdR kommt ein Vertrag durch Annahme des Angebotes bzw. Willenserklärung zustande.

Angebot -> Vobis SHop
Annahme -> Wir

Nein, ist falsch:

"vobis-internetschop" -> angebot, zur abgabe einer willenserklärung (invitatio ad offerendum)
Angebot -> du, der auf "bestellen" klickt
Annahme -> zusendung der ware, oder bestätigung per email (etc.)

Ums kurz zu fassen: es liegt noch kein verbindlicher vertrag vor, da "vobis" noch keine willenserklärung mit dem inhalt, "ich nehme dein angebot für eine 8800gts für 84,90€ an" vorliegt.

sei laut
2007-03-18, 17:06:52
IdR kommt ein Vertrag durch Annahme des Angebotes bzw. Willenserklärung zustande.
Ein Vertrag kann nur zwischen 2 Menschen zustandekommen und nicht zwischen Mensch und Maschine, wie es bei deiner Beschreibung wäre.

Ric
2007-03-18, 17:36:14
Ein Vertrag kann nur zwischen 2 Menschen zustandekommen und nicht zwischen Mensch und Maschine, wie es bei deiner Beschreibung wäre.

Das ist natürlich auch falsch.
Denke mal darüber nach, wenn du nächstes mal am automaten eine cola ziehst, eine schachtel zigaretten holst, oder ein ticket für die bahn ziehst.

mapel110
2007-03-18, 17:40:27
AGBs können im übrigen auch nichtig sein, wenn Sie gegen Gesetze verstoßen.
Nicht in D. Entsprechende Punkte werden dann komplett ungültig.

schoppi
2007-03-18, 18:22:27
Bei mir im Statusfenster steht "Lieferung" :biggrin:
Bin ich ma gespannt :biggrin:Na, das hört sich ja sehr gut für dich an.:smile: Wie spät hast du denn bestellt? - Anscheinend sind die anfangs wirklich für den Preis versendet worden...

Bei mir steht leider "Bearbeitung":frown: - das wird wohl nicht mehr.

hans_wurst
2007-03-18, 18:30:54
Das ist natürlich auch falsch.
Denke mal darüber nach, wenn du nächstes mal am automaten eine cola ziehst, eine schachtel zigaretten holst, oder ein ticket für die bahn ziehst.

Es kommt kein Vertrag zwischen dir und dem Automaten zustande, sondern zwischen dir und dem Besitzer des Automaten. Hatten wir erst letzte Woche noch inner Berufsschule als Beispiel genannt :wink:

hans_wurst
2007-03-18, 18:34:38
Na, das hört sich ja sehr gut für dich an.:smile: Wie spät hast du denn bestellt? - Anscheinend sind die anfangs wirklich für den Preis versendet worden...

Bei mir steht leider "Bearbeitung":frown: - das wird wohl nicht mehr.

Ich glaub eher das ist ein Fake seitens "Qui".
Es wird 100% keiner die Karte für die Preis erhalten, denkt an meine Worte wenn Ihr morgen ne Stornierungsmail bekommt :wink:

sun-man
2007-03-18, 18:34:46
Hehe...die sind so doof. bei mir steht auch noch "in Bearbeitung". Anstatt die alles ruck zuck canceln wird es erstmal offen gelassen. Am Ende bekomme ich ein Paket für 90€ in dem nur das Spiel ist - und ich Honk zahle auch noch bei der Post :D Rechnung oder Bestellung runterladen geht ja auch nicht, gibt da kein PDF :D

doppelschwoer
2007-03-18, 18:34:57
Bei mir im Statusfenster steht "Lieferung" :biggrin:

Bin ich ma gespannt :biggrin:

Am besten das Statusfenster drucken. Damit hast du anspruch auf die Karte.
Sollten alle machen die diesen Staus haben und die Karte auch mit nachdruck verlangen wollen.

schoppi
2007-03-18, 18:38:20
Ich glaub eher das ist ein Fake seitens "Qui".
Es wird 100% keiner die Karte für die Preis erhalten, denkt an meine Worte wenn Ihr morgen ne Stornierungsmail bekommt :wink:Das kann natürlich auch sein, wobei Qui doch recht früh bestellt haben wird (war einer der ersten Posts im Thread) und vielleicht doch die Karte zu dem Zeitpunkt noch rausging...

Ric
2007-03-18, 18:41:32
@ hans_wurst

richtig, ändert aber nichts daran, das es keiner willenserklärung des besitzers des "automaten" bedarf, damit ein vertrag zustande kommen kann.

Die vorherige einwilligung, in die ordnungsgemäße nutzung eines leistungsautomatens ist da schon ausreichend.

hans_wurst
2007-03-18, 18:42:00
Dann kann er ja mal ein Screen von dem Status machen :smile:

hans_wurst
2007-03-18, 18:43:37
@ hans_wurst

richtig, ändert aber nichts daran, das es keiner willenserklärung des besitzers des "automaten" bedarf, damit ein vertrag zustande kommen kann.

Die vorherige einwilligung, in die ordnungsgemäße nutzung eines leistungsautomatens ist da schon ausreichend.

Natürlich bedarf es einer Willenserklärung des Besitzers, nur ist diese still schweigend :wink:

Ric
2007-03-18, 18:48:41
... psst, nicht so laut, sonst hört das noch einer. Dann war´s das mit den schweigen :whisper:

Urion
2007-03-18, 20:04:49
Am besten das Statusfenster drucken. Damit hast du anspruch auf die Karte.
Sollten alle machen die diesen Staus haben und die Karte auch mit nachdruck verlangen wollen.


*gähn*

-> §119 BGB

Janni555
2007-03-18, 20:29:56
irgendwie erinnert mich das ganze hier an den ebay-thread, wo vor 2 Jahren super günstige CPU´s (AMD) verkauft wurden, und alle wie wild bestellen wollten
:biggrin:

da jetzt ja alle neugierig sind, warten wir die Tage ab, und sehen dann was passiert, jetzt aufregen u Pläne schmieden bzw. schon einen Anwalt suchen bringt doch nichts...

Stormtrooper
2007-03-18, 20:39:16
*gähn*

-> §119 BGB

gääääääääääähn

122 BGB

§ 122
Schadensersatzpflicht des Anfechtenden

(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.

(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste)


Auf deutsch ... ein Recht auf die Graka haben sie nicht ... aber eventuell ein Recht auf Schadensersatz.

sun-man
2007-03-18, 20:48:10
Ja, haut es euch um die Ohren. wetten das kein einziger zum anwalt rennt? Viel Luft und Blabla und letztendlich bleibt alles wie es ist....wie gesagt, liefern die bekommen die ne anzeige wegen unlauterem Wettbewerb von den anderen shops

XenoX
2007-03-18, 20:54:21
Verstehe die Aufregung einiger Querulanten nicht, es ist doch ganz offensichtlich klar, daß es sich um einen Tippfehler gehandelt hat, welcher sehr wahrscheinlich durch den Vorbehaltssatz "Irrtümer vorbehalten" ausgeschlossen wurde.

Wird wohl nix, mit dem vermeintlichen Schnäppchen.......:P

Qui
2007-03-18, 20:58:28
Hui, es wird über mich geredet :biggrin:

Ich muss dazu sagen dass es so um 5 oder 6 Uhr morgens war...:redface:

Und da ihr Beweise wolltet...habe Screenshots...

Habe aber bei IT-SYSTEMS bestellt (irgendwie der gleiche Verein wie bei Vobis) da Vobis überrannt war ;D

Screen1.: http://fapomatic.com/thumbs/0711/grafikkarte2.jpg (http://fapomatic.com/show.php?loc=0711&f=grafikkarte2.jpg)

Screen2.: http://fapomatic.com/thumbs/0711/grafikkarte3_1.jpg (http://fapomatic.com/show.php?loc=0711&f=grafikkarte3_1.jpg)

Der Status hatte sich innerhalb von ca. 1-2 Stunden geändert...

Muss nun bis Montag warten und schauen was passiert...

Imageshack.us funzt irgendwie net, darum zum angucken der Pics diese anklicken!

Armaq
2007-03-18, 21:39:19
Was soll Vobis den anfechten? Es gibt keinen Vertrag zwischen Käufer XY und Vobis. Ein Vertrag ist kommt nur zu stande wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Bezug aufeinander abgegeben werden.
Und Vobis ist wohl eher nicht willig die Karten für 90€ abzugeben.

Uns selbst wenn es einen Vertrag gäbe, würden spätestens alle Forderungen gegen Vobis den Vertrag einzuhalten an §119 BGB scheitern.
Wenn sie die Bestellbestätigung raushauen kommt ein Vertrag zustande.
Beim Versand wird Gattungs- zur Stückschuld.

Urion
2007-03-18, 21:55:35
gääääääääääähn

122 BGB

§ 122
Schadensersatzpflicht des Anfechtenden

(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.

(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste)


Auf deutsch ... ein Recht auf die Graka haben sie nicht ... aber eventuell ein Recht auf Schadensersatz.

Nö!

(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste)

Trifft ja wohl voll zu.

Welchen Schaden erleidest du als Privatperson durch Nichtlieferung einer Geekkarte?

Hier übrigens ein Paradebeispiel, genau dergleiche Fall.
Kunde bestelle im Onlineshop wo die Preisangabe zu niedrig war.
Er erhielt eine Bestellbestätigung, klagte und verlor!

AG Butzbach Az.: 51 C 25/02 (71) Urteil vom 14.06.2002

Wenn sie die Bestellbestätigung raushauen kommt eben kein Vertrag zustande.

In deinen beiden Screens steht "In Bearbeitung" bzw "Bestellung entgegen genommen" unter dem Artikel.
Was ja wohl heißt das der Händler dein Angebot noch prüft.

Steht übrigens auch in den AGBs von Vobis und die decken sich (in dem Zusammenhang) mit der Rechtsprechung.

Wenn jemand eine Karte zu dem Preis erhalten sollte hat er einfach Glück gehabt.

Qui
2007-03-18, 22:13:58
Naja, dann wars halt nen schöner Moment gedacht zu haben was günstig zu bekommen...:biggrin:

Ein Versuch war es wert und Spass gemacht hat es auch :wink:

Stormtrooper
2007-03-18, 22:14:35
Sorry ...
aber wen interessiert ein Urteil von einem AG?

CrazyHorse
2007-03-18, 22:17:09
Hätte man bei der Telefon-Bestell-Hotline angerufen und geordert, hätte man dann Anspruch auf die Karte? Oder würde der Kaufvertrag auch in diesem Falle erst durch Lieferung der Ware zustande kommen?

Urion
2007-03-18, 22:19:19
Du hast gerade das Diskussionslevel verlassen, wer der Meinung ist wegen 300€ versuchen zu müssen Rechtsmissbrauch durch mehrere Instanzen zu prügeln hat doch eh nen Schatten.
Desweiteren fehlt es dir an nötigem Wissen, da bei dem geringen Streitwert eine Berufungsverfahren eher nicht zugelassen wird.

Stormtrooper
2007-03-19, 05:29:45
Du hast gerade das Diskussionslevel verlassen, wer der Meinung ist wegen 300€ versuchen zu müssen Rechtsmissbrauch durch mehrere Instanzen zu prügeln hat doch eh nen Schatten.
Desweiteren fehlt es dir an nötigem Wissen, da bei dem geringen Streitwert eine Berufungsverfahren eher nicht zugelassen wird.

Wer redet denn hier von Berufung?
Nur gerade die AGs sind dafür bekannt, daß es 2 Gerichte und 3 Meinungen gibt.
Wenn er vor sein AG in der Heimatstadt zieht kanns sehr gut sein, daß es komplett anders entscheidet.

Tomi
2007-03-19, 07:39:14
Warum sich hier mancher mit "Lieferung" Vermerk freut ;)

Ihr habt doch alle per Nachnahme bestellt. Das heißt...den Endpreis seht ihr erst, wenn das Paket da ist. So...wenn der für die GTS dann 300 Euro ist, macht euch der Händler rechtlich ein neues Angebot, dass ihr annehmen oder ablehnen könnt.

Sprich...der "Lieferung" Status heißt noch lange nicht, dass die Karte für 84,90 Euro unterwegs ist.

Qui
2007-03-19, 08:17:38
Warum sich hier mancher mit "Lieferung" Vermerk freut ;)

Ihr habt doch alle per Nachnahme bestellt. Das heißt...den Endpreis seht ihr erst, wenn das Paket da ist. So...wenn der für die GTS dann 300 Euro ist, macht euch der Händler rechtlich ein neues Angebot, dass ihr annehmen oder ablehnen könnt.

Sprich...der "Lieferung" Status heißt noch lange nicht, dass die Karte für 84,90 Euro unterwegs ist.

Dann könnte ja jeder nochn paar Euro draufschlagen...:biggrin:

Ich denke in den nächsten 24 Stunden wissen wir mehr...;)

hans_wurst
2007-03-19, 15:18:58
Und hat von euch einer schon was neues bezüglich Lieferung bekommen?

DC Skinner
2007-03-19, 15:49:25
denke die beraten noch.

an den ihre stelle würde ich sagen 20 stk oder etwas mehr zu verfügung stellen und unter den bestellern verlosen .
den wäre das für die ne ganz gute werbung :biggrin:

bei mir steht immer noch bestellung in bearbeitung.

James Ryan
2007-03-19, 16:00:03
Nicht die erste deartige Aktion von Vobis!
Damals als der Athlon 64 gerade vorgestellt wurde, gab es einen A64 3200+ für sagenhafte 199€ statt 250€! Ging aber nur per Vorkasse...
War so dämlich und habe bestellt, nach 2 Monaten habe ich endlich mein Geld wiederbekommen.
Die machen solche "Fehler" mit Absicht, würde da aufpassen!
Vobis ist ein Saftladen der derartige "Werbung" nötig hat.

Mfg :cool:

t-master
2007-03-19, 17:39:07
Nicht die erste deartige Aktion von Vobis!
Damals als der Athlon 64 gerade vorgestellt wurde, gab es einen A64 3200+ für sagenhafte 199€ statt 250€! Ging aber nur per Vorkasse...
War so dämlich und habe bestellt, nach 2 Monaten habe ich endlich mein Geld wiederbekommen.
Die machen solche "Fehler" mit Absicht, würde da aufpassen!
Vobis ist ein Saftladen der derartige "Werbung" nötig hat.

Mfg :cool:


Kann mich auch mal an so ne Aktion erinnern, nur mit ner Festplatte - ich glauube, das war bei Vorbis, bin mir aber nicht mehr 100%ig sicher.

Plasson
2007-03-19, 18:13:25
bei mir steht ebenfalls "Bestellung in Bearbeitung"

schoppi
2007-03-19, 18:16:24
So hier die Infos ... wie versprochen :-)
Ich habe insgesamt drei Bestellungen aufgegeben, alle per KK.
1x 8800 GTS, diese wird definitiv nicht geliefert, da es sich um ein Shop Problem handelte *haha* deswegen bestellten wir ja ...
Darüber hinaus habe ich 2x das MSI 975X Board bestellt (59,90€) eine 7600GT (49,90€) und eine 1950Pro (79,90€) und jetzt sagte mir der nette Herr an der Line, dass die Ware sofern mit der KK alles klar geht (und das sollte es eigentlich) morgen früh verschickt wird ... Ist doch genial ... hoffe auch, dass er damit Recht behält, sonst hört er wieder von mir ...
Ihr könnt den Status eurer Bestellung im Shop unter mein Profil und dort unter Bestellungen prüfen, einfach die Auftragsnummer anklicken ...

Gruß msoaDie 1950 Pro geht anscheinend für 80€ raus...die 8800 GTS nicht. ;(

StefanV
2007-03-19, 18:21:55
Scheiße, hätt mir auch die x1950 PRO bestellen sollen.
Naja, hoff ich mal aufs MSI 975 Powerup, das wäre schon schön...

Naja, mal abwarten und Tee rauchen...

MDG
2007-03-19, 18:22:17
Die 1950 Pro geht anscheinend für 80€ raus...die 8800 GTS nicht. ;(

Habe NUR die 1950pro bestellt für 80€, bisher steht da aber noch "in Bearbeitung".

Bin echt gespannt, da ich dann meine andere Grafikkarte verkaufen kann. : D

RoNsOn Xs
2007-03-19, 18:48:41
Habe NUR die 1950pro bestellt für 80€, bisher steht da aber noch "in Bearbeitung".

Bin echt gespannt, da ich dann meine andere Grafikkarte verkaufen kann. : D

same here

Plasson
2007-03-19, 19:02:07
Also ich hab 2 Bestellungen am laufen.

1. Bestellung per NN
- die 8800GTS 2x
Status: Bestellung in Bearbeitung"

2. Bestellung per VK
- MSI 1950Pro für 79,90
- MSI 975X Platinum PowerUp Edition für 59,90
- MSI NX7600GT Diamond Plus für 48,90

Status: Bestellung entgegengenommen

Was meint Ihr ?? Soll ich die 2.Bestellung überweisen ??

Qui
2007-03-19, 19:02:32
Immer noch "Lieferung"...

Heute nix gekommen :frown:

Keine Email, kein Telefonanruf, nix :(

Alex91
2007-03-19, 19:14:39
HI,
ich habe da angerufen und die haben gesagt, dass die die 8800GTS stonieren werden und man eigentlich schon die stonierungsmail bekommen haben muss...

Plasson
2007-03-19, 19:18:47
HI,
ich habe da angerufen und die haben gesagt, dass die die 8800GTS stonieren werden und man eigentlich schon die stonierungsmail bekommen haben muss...

Das war ja zu erwarten.

Hab auch gerde wg. meine 2.bestellung mal angerufen ... leider nix erreicht da alle im Gespräch sind :(

Qui
2007-03-19, 19:21:33
HI,
ich habe da angerufen und die haben gesagt, dass die die 8800GTS stonieren werden und man eigentlich schon die stonierungsmail bekommen haben muss...

Aus der Traum :redface:

Don Vito
2007-03-19, 19:25:12
War aber schön den Fred zu verfolgen.......muhahahahaha:biggrin:

DC Skinner
2007-03-19, 19:39:36
ich warte erstmal ab.

das produkt war als sonderangebot deklariert. mal sehen wie sie da raus kommen wollen.

ich nehme auch eine protukt änliche karte ;D für den preis ;D ;D

RoNsOn Xs
2007-03-19, 22:35:26
mal abwarten wegen der x1950 ^^

Plasson
2007-03-19, 22:40:40
mal abwarten wegen der x1950 ^^

Die wird definitiv nicht ausgeliefert !

Armaq
2007-03-19, 22:54:04
So für alle Interessierten.

§312e Abs. 2 BGB Pflichten im elektr. Geschäftsverkehr
Bestellung und Emfpangsbestätigung im Sinne von Satz 1 Nr. 3 gelten als zugegangen, wenn die Parteien, für die sie bestimmt sind, unter gewöhnlichen Umständen abrufen können.

Mit dem Zugang kommt auch ein Vertrag zustande, so zumindest im nicht elektronischen Geschäftsverkehr. Das ein AG mal so und mal so urteilt ist ja nichts neues und ich sehe zumindest die Anfechtbarkeit gem. 119 bzw. 120 BGB. Aber erstmal kam da ein Vertrag zustanden und dieses ewige, In Bearbeitung, kann kein Rechtshindernis sein, da sich der Verkäufer hier ausruht und seinen Pflichten nicht in verkehrsgewöhnlicher Weise nachkommt.


So. Habe eine BGH Entscheidung ( 26.105 - VIII ZR 79/04) zu dem Thema gefunden. Falsche Kaufpreisauszeichnung wegen Fehler im Datentransfer.

[Hierbei kann es sich natürl. auch um einen menschlichen Fehler handeln, aber erstmal ist das wohl das naheliegenste Urteil.]

119 BGB +

Annahme des Vertrags durch Email kommt zum Vertragsschluss!

Zitat: Danach ist aus der Sicht eines verständigen Erklärungsempfängers bereits die Email der Klägering vom 1.2.03 , in der sie den Beklagten als Kunden anspricht und ihm mitteilt, dass sein Auftrag nunmehr von der Versandabteilung bearbeitet werde und sie sich des Weiteren für den Auftrag bedankt, als konkludente Erklärung der Annahme des Angebots des Beklagten zu dem ... Verkaufspreis von 245€ auszulegen.


Somit wäre das geklärt.

Sailor Moon
2007-03-19, 23:08:37
Aber erstmal kam da ein Vertrag zustanden und dieses ewige, In Bearbeitung, kann kein Rechtshindernis sein, da sich der Verkäufer hier ausruht und seinen Pflichten nicht in verkehrsgewöhnlicher Weise nachkommt.
Selbst wenn ich das jetzt mal als gegeben hinnehme - sein Recht muß man auch erstmal bekommen. Und das zieht sich wie gesagt fast endlos lang dahin.

Gruß

Denis

Armaq
2007-03-19, 23:14:25
Selbst wenn ich das jetzt mal als gegeben hinnehme - sein Recht muß man auch erstmal bekommen. Und das zieht sich wie gesagt fast endlos lang dahin.

Gruß

Denis

Recht hast du. :)
Ich sehe da auch keinen gesonderten Sinn, aber auf jeden Fall sollten Onlineshops solche Lockangebote unterlassen, wenn sie sie denn absichtlich durchführen.

deekey777
2007-03-20, 19:30:30
Ich als im Recht Nichtauskennender würde das so sagen:
Sie sind verpflichtet, zu leisten. :biggrin:
Natürlich kann man anfechten, aber das heißt nicht, dass sie- die Anfechtung - vor Gericht besteht. Da gab es vor Jahren so eine lustige Entscheidung, als ein Onlineshop Handys für 20 € angeboten hat. Wie es nicht anders sein konnte, hat ein ganz Fixer sich gleich zwei bestellt. Der Verkäufer hat den Vertrag gleich angefochten, man konnte ja sehen, dass es sich um einen Verschreiber handelt (ich habe noch nie gesehen, dass ein Posting von mir durch Absenden in seinem Inhalt geändert wird, also kommen nur Irrtümer nach § 119 in Betracht). Und was sagten die Richter: "Scheiße für dich, wenn du nicht schreiben kannst. Heutzutage sind solche Angebote mit sehr niedrigen Preisen nichts Außergewöhnliches. Also hast du deiner Leistungspflicht nachzugehen."
Für den Käufer ist es heute nicht mehr ersichtlich, wo ein Schnäppchen ist und wo ein Vertipper.
Seit wann kann ein Schuldner seine Leistung(spflicht) stornieren, ist mir auch ein Rätsel...

rokko
2007-03-20, 19:35:10
Für 79€ zieht keiner vor Gericht.

Und wer per NN bestellt hatt ja keinen Nachteil bei Nichtlieferung erhalten.:wink:

activate
2007-03-20, 20:05:18
Hmm naja es ist ja immer noch keine Storno mail da warum dauert den das so lange??

Janni555
2007-03-20, 20:08:34
weil deren System der absolute Mist ist...hast du doch schon bei der Preisauszeichnung gesehen;D

Marc-
2007-03-20, 20:21:09
Für den Käufer ist es heute nicht mehr ersichtlich, wo ein Schnäppchen ist und wo ein Vertipper.
Seit wann kann ein Schuldner seine Leistung(spflicht) stornieren, ist mir auch ein Rätsel...

1. wenn ein produkt als absoluter einzelfall und ohne weitere bedingung (irgendwelche gängelverträge usw) über 70% unter dem nächstbesten angebot angeboten wird, wird dir jeder richter der welt unterstellen, dass dir sehr wohl klar war, bzw sehr offensichtlich war, das es sich um ein auszeichnungsirrtum handelt. (der im übrigen entgegen landläufiger meinung NICHT zur leistung verpflichtet). Das von dir zitierte handybeispiel ist grundsätzlich anders veranlagt, da hier solcherlei angebote in diversesten kombinationen mit veträgen etc von beginn an üblich und normal waren. Das gilt aber wohl für hardware kaum, die seltenst bis nie bei online shops mit verträgen gebundelt wird.
2. Natürlich hat der verkäufer bei derartig offensichtlichem auszeichnungsirrtum das recht das angebot (denn nichts weiter ist es erstmal, selbst wenn du bestellst... solange dies dir nicht mit exakt den konditionen als lieferung verbindlich bestätigt wird) zeitnah (bei feststellung des irrtums) zu widerrufen, was der anbieter hier auch getan hat bzw tut. Somit ist die handlung eindeutig und nachvollziehbar. Auch schadenersatz ist natürlich nicht zu leisten weil niemandem ein schaden entsteht.

Butter
2007-03-20, 20:25:12
Der Verkäufer Vobis braucht doch das Angebot/Bestellung gar nicht erst annehmen...und schon gibt es keinen Vertrag.

CrazyHorse
2007-03-20, 21:18:56
*push*Hätte man bei der Telefon-Bestell-Hotline angerufen und geordert, hätte man dann Anspruch auf die Karte? Oder würde der Kaufvertrag auch in diesem Falle erst durch Lieferung der Ware zustande kommen?


Hätte jemand telefonisch bestellt, wäre er dann nun um eine 8800GTS reicher?

Armaq
2007-03-20, 21:51:09
*push*


Hätte jemand telefonisch bestellt, wäre er dann nun um eine 8800GTS reicher?
Ja.

Es sei denn [ICH LIEBE RECHTSFRAGEN :D ] der Mensch am anderen Ende der Leitung war nicht befugt, dann muss dir aber erstmal der Shopbesitzer die Leistung zukommen lassen (bzw. zurückleisten) und dann den vermeintlichen Mitarbeiter strammziehen. ODER der Mitarbeiter hatte dasselbe, vermeintlich fehlerhafte System vor sich und unterlag somit einem Inhaltssirrtum.
--------------------

Ich frage mich, warum noch diskutiert wird, da ja ein BGH Urteil zum Thema vorliegt.
Ansonsten hat Marc- natürl. Recht, denn in dem von mir zitierten Urteil sagt die Rechtsprechung, dass ein fehlerhaft bezeichneter Artikel, egal ob durch Mitarbeiter oder Technik, durchaus ein Erklärungsirrtum ist. Demnach anfechtbar durch 119 iVm. 120 BGB.

RoNsOn Xs
2007-03-20, 22:04:47
und was ist mit der sache wo an einer tanke in D über nacht 6000l sprit für 11ct flossen? da unterlag es ja auch deutlich einem irrtum aber die menschen mussten ihre fässer auch nicht zurück geben :biggrin:

Armaq
2007-03-20, 22:10:05
und was ist mit der sache wo an einer tanke in D über nacht 6000l sprit für 11ct flossen? da unterlag es ja auch deutlich einem irrtum aber die menschen mussten ihre fässer auch nicht zurück geben :biggrin:
offtopic, aber da hat es wohl was mit dem "zurückbringen" zu tun. Ausserdem ist der Sachverhalt ein anderer, da der komplette Vorgang abgeschlossen war und durch Anfechtung diesmal auch ein Schaden entstand (kein Sprit, nix fahren).
Ich denke der Pächter wird sich schon Rat eingeholt haben. 6000 Liter sind glaube ich auch nicht die Welt für ne Tanke, oder?

mii
2007-03-20, 23:25:45
Ich denke der Pächter wird sich schon Rat eingeholt haben. 6000 Liter sind glaube ich auch nicht die Welt für ne Tanke, oder?

6000 L * aktuelle Ökosteuer pro Liter = viel geld :)

Qui
2007-03-21, 10:39:16
Ich glaub das wird nix mehr...

Bis heute kein Postauto da, nichmaln Paketschein, keine Versandbestätigung via Email...

Und den Status:Lieferung kann ich mir in den Allerwertesten schieben :redface:

Tomi
2007-03-21, 10:40:00
Wundert es Dich wirklich, dass nix kommt? ;)

Shaitaana
2007-03-21, 11:22:59
Vobis zu verklagen wäre Schwachsinn...

von der Rechtslage her:
ob im Online Prospekt oder gedruckt von Vobis, MM, Saturn etc. -> " *alle Angaben ohne Gewähr " verpflichtet den Verkäufer keinesfalls zum Abschluss eines Kaufvertrages. Es liegt ein Angebot ohne Gewähr vor, wodurch bei einer Annahme durch den Kunden widerum ein Einverständnis durch den Verkäufer erfolgt, welches in diesem Falle nicht erfolgen wird. Es sei denn Vobis ist bescheuert, aber so viele bekloppte Kaufleute auf einmal werden auch dort nicht arbeiten ^^...

EDIT: --> Kaufvertrag kommt nicht zustande!

Vertigo
2007-03-21, 11:27:36
Seit wann kann ein Schuldner seine Leistung(spflicht) stornieren, ist mir auch ein Rätsel...
Ist denn überhaupt schon ein Kaufvertrag zustande gekommen? Das passiert doch erst nachdem dies in einem offiziellen Antwortschreiben (E-Post) bestätigt wurde.

Wird eine Preisauszeichnung in einem Onlineshop anders behandelt als in einem Ladengeschäft? Dort sind die ausgeschilderten Preise juristisch gesehen keine Angebote, sondern Aufforderungen, Angebote abzugeben. Deswegen können ausgeschilderte Preise auch von den tatsächlich gezahlten abweichen.

DC Skinner
2007-03-21, 14:49:06
hier die antwort , als ich sie gefragt habe was mit meiner bestellung ist.

vielen Dank für Ihre E-Mail sowie für Ihr Interesse an unseren Produkten.

Bedauerlicherweise muss ich Sie diesbezüglich enttäuschen.

Hier wurde irrtümlich ein falscher Preis eingestellt, wir können Ihren Auftrag daher nicht zu den gewünschten Konditionen ausführen.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Bitte fügen Sie Folgemails unbedingt die bisherige Korrespondenz bei, da wir sonst Ihre diesbezüglichen Anfragen nicht bearbeiten können.

Mit freundlichen Grüßen

Kay Rothhardt
Customer Care

RainingBlood
2007-03-21, 15:30:34
was hastn bestellt gehabt? Die ATI oder die NV, oder beide?

DC Skinner
2007-03-21, 15:32:42
8800GTS 320MB 84,90€

doppelschwoer
2007-03-21, 16:14:55
hier die antwort , als ich sie gefragt habe was mit meiner bestellung ist.

vielen Dank für Ihre E-Mail sowie für Ihr Interesse an unseren Produkten.

Bedauerlicherweise muss ich Sie diesbezüglich enttäuschen.

Hier wurde irrtümlich ein falscher Preis eingestellt, wir können Ihren Auftrag daher nicht zu den gewünschten Konditionen ausführen.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Bitte fügen Sie Folgemails unbedingt die bisherige Korrespondenz bei, da wir sonst Ihre diesbezüglichen Anfragen nicht bearbeiten können.

Mit freundlichen Grüßen

Kay Rothhardt
Customer Care
Hab ich auch bekommen,
für die NV und auch das MaBo von MSI. Beide bestellungen wurden mit dem Argument abgetan.

War ja eigentlich klar. Trotzdem finde ich es nicht in ordnung dass Shops sich so raus reden können. Es hat sich ja auch nicht um einen Einzelfall sondern einige Artikel gehandelt.

Ich kann mich eininnern, dass es mal gegen Lidl oder Plus ne klage gab wegen Wettbewerbsverzerrung. Dort wurde auch ein PC umworden, super billig, mir dem vermerk 'solange Vorrat reicht'. Da hatte jede Filliale 2 Rechner. Hatten aber mit Prospekt geworben. Ist unlauterer Wettbewerb, nach so einem Urteil.
Denke wenn man es hart auch hart treiben würde hat Vobis schon ein Problem wenn sie nicht liefern wollen.

Aber wer klagt schon wegen einer Graka.

finde es nur nicht i.o. wenn sich Shops so verhalten können.

Vertigo
2007-03-21, 16:17:53
Ich kann mich eininnern, dass es mal gegen Lidl oder Plus ne klage gab wegen Wettbewerbsverzerrung. Dort wurde auch ein PC umworden, super billig, mir dem vermerk 'solange Vorrat reicht'. Da hatte jede Filliale 2 Rechner. Hatten aber mit Prospekt geworben. Ist unlauterer Wettbewerb, nach so einem Urteil.
Denke wenn man es hart auch hart treiben würde hat Vobis schon ein Problem wenn sie nicht liefern wollen.

Aber wer klagt schon wegen einer Graka.

finde es nur nicht i.o. wenn sich Shops so verhalten können.
Das ist etwas anderes. Wer so wirbt wie Lidl oder Plus im von Dir beschriebenen Fall, muss die beworbene Ware "in ausreichender Menge" liefern können. Wieviel das ist, hängt vom Einzelfall ab. Das geht jedoch nicht die Kunden, sondern die Mitbewerber an.

Nochmal: es ist hier kein Kaufvertrag zustande gekommen, auf den man sich evtl. berufen könnte, sondern nur eine Angebotsabgabe eurerseits.

(+44)
2007-03-21, 16:18:50
Oh mann, solche Witzbolde ;D

Diese Mail hab ich heute bekommen:

Sehr geehrter Herr Gaessler,

vielen Dank für Ihre Bestellung *zensiert* im Vobis Online-Shop by product + concept!
Leider können die im Folgenden genannten Artikel zurzeit teilweise noch nicht geliefert werden.

Anzahl: 3
Artikel: 218847,MSI NX8800GTS-T2D320E-HD-OC

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und möchten Sie weiterhin um Geduld bitten.
Sobald die Ware verfügbar ist und unser Lager verlassen hat, werden Sie von uns umgehend per E-Mail informiert.

Sollten Sie unter den gegebenen Umständen Ihre Bestellung nicht aufrechterhalten wollen, so teilen Sie uns dies bitte mit.

Diese Mail erhalten Sie bei Nichtlieferbarkeit eines Artikels regelmäßig. Sie dient lediglich Ihrer Information.
Sollten Sie jedoch bereits storniert oder die bestellte Ware inzwischen komplett erhalten haben, so möchten wir Sie um eine kurze Information bitten. Vielen Dank!

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch im Vobis Online-Shop by product + concept.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vobis-Shop.de Service-Team

Aha. Keine Absage, aber scheinbar sind alle 8800GTS ausverkauft und ich soll mich gedulden? Ich rechne ja selbst nichmehr damit, die Karten zu bekommen - aber dieser "Shop" erzählt echt jedem was ihm grade einfällt - von Absprachen und "geschlossenem Auftreten" haben deren Mitarbeiter wohl noch nix gehört :redface:

Armaq
2007-03-21, 16:20:15
Lest ihr eigentlich was so geschrieben wird? Der BUNDESGERICHTSHOF hat sich zu dem Thema schon geäussert und es ist SEHR WAHRSCHEINLICH, dass Vobis den entstandenen VERTRAUENSSCHADEN durch eine solche Aktion ersetzen muss, nachdem sie gem. 119 BGB den Vertrag, der laut BGH besteht, angefochten haben.

Armaq
2007-03-21, 16:21:17
Das ist etwas anderes. Wer so wirbt wie Lidl oder Plus im von Dir beschriebenen Fall, muss die beworbene Ware "in ausreichender Menge" liefern können. Wieviel das ist, hängt vom Einzelfall ab. Das geht jedoch nicht die Kunden, sondern die Mitbewerber an.

Nochmal: es ist hier kein Kaufvertrag zustande gekommen, auf den man sich evtl. berufen könnte, sondern nur eine Angebotsabgabe eurerseits.
Falsch! Lies dir vorherigen Beiträge nochmal.
Mit Mail kommt KV zustande.

Vertigo
2007-03-21, 16:22:34
Falsch! Lies dir vorherigen Beiträge nochmal.
Mit Mail kommt KV zustande.
Natürlich - habe ich doch auch so geschrieben. Dass bereits eine Bestätigungsmail von Vobis kam, habe ich tatsächlich überlesen. :redface:

Armaq
2007-03-21, 16:27:14
Oh mann, solche Witzbolde ;D

Diese Mail hab ich heute bekommen:



Aha. Keine Absage, aber scheinbar sind alle 8800GTS ausverkauft und ich soll mich gedulden? Ich rechne ja selbst nichmehr damit, die Karten zu bekommen - aber dieser "Shop" erzählt echt jedem was ihm grade einfällt - von Absprachen und "geschlossenem Auftreten" haben deren Mitarbeiter wohl noch nix gehört :redface:
Hm, sogar noch ein Bestätigungsschreiben. Eine Anfechtung wird jetzt sogar richtig lustig, da der Shop es schon bemerkt haben müsste. Viel Spaß

(+44)
2007-03-21, 16:32:20
Lest ihr eigentlich was so geschrieben wird? Der BUNDESGERICHTSHOF hat sich zu dem Thema schon geäussert und es ist SEHR WAHRSCHEINLICH, dass Vobis den entstandenen VERTRAUENSSCHADEN durch eine solche Aktion ersetzen muss, nachdem sie gem. 119 BGB den Vertrag, der laut BGH besteht, angefochten haben.

Wie wird ein solcher Vertrauensschaden bemessen?

In Geld oder ner Entschuldigung? *g*

Siehe oben, die Helden haben mir nicht ABgesagt, sondern mich mit "Lieferverzögerungen" vertröstet. <= Bewusste Falschinformation?! Aber was hätten sie davon, mir nicht KLIPP und KLAR zu sagen, es sei ein Irrtum und sie müssten den Vertrag annulieren?

Müsste man den Laden erst verklagen, um zu seinem Recht zu kommen (Vertrauensschaden?) oder müssen die sich selbst darum kümmern? (Hab ich eh nich vor)

Armaq: Viel Spaß womit? Die Verklagen werd ich nich tun, das isses doch absolut nicht wert. Wäre aber nett, wenn die aufgrund ihrer Fehler die Hosen so voll haben, dass sie mir meine Karten zum angegebenen Preis liefern.

Hmm, da anscheinend jeder außer mir ne Absage bekommen hat - kann ich das nun als Druckmittel gegen Vobis einsetzen? Mit Klage drohen, da sie sich nicht ans Gesetz gehalten haben? *g* (Falls sie mir im Nachhinein noch absagen wollen, hatten ja erst von "Lieferverzögerungen" gesprochen.)

Die_Allianz
2007-03-21, 16:37:43
Sehr geehrter Herr .. ....,

wir muss Ihnen leider mitteilen, dass Ihre Bestellung (Bestell-Nr. ABCDEFG) nicht zu den von Ihnen gewünschten Konditionen ausgeführt werden kann. Bei dem Angebot wurde irrtümlich ein fehlerhafter Preis eingestellt.

Ein Vertragsabschluss mit product + concept GmbH kommt, wie Sie den Geschäftsbedingungen entnehmen können, erst durch die Auslieferung der Ware oder - nach Wahl von product + concept GmbH - dadurch zustande, dass wir dem Besteller in sonstiger Weise (etwa durch eine Versandbestätigung) die Annahme der Bestellung bestätigen. Die Ihnen übermittelte Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes dar. Ein Vertrag über das/die von Ihnen bestellten Produkt(e) ist vorliegend also noch nicht zustande gekommen.

Nur höchst vorsorglich fechten wir in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (Az: VIII ZR 79/04) einen eventuell doch zustande gekommenen Kaufvertrag wegen (offensichtlich) irrtümlicher Übermittlung eines falschen Preises gemäß §§ 119, 120 BGB an.



na wer hätte das gedacht:| .
war ne GTS-Bestellung (1stk)

misterh
2007-03-21, 16:41:49
hab auch sowas erhalten. glaube aber nicht daran, das was wird.

RainingBlood
2007-03-21, 16:43:10
zu der 1950Pro hat wohl noch keiner eine Mail bekommen.

Shaitaana
2007-03-21, 17:13:00
Falsch! Lies dir vorherigen Beiträge nochmal.
Mit Mail kommt KV zustande.

Da muss ich dich enttäuschen! Meinst du mit einer derartigen Mail kommt ein KV zustande? hmmm...kaufmännisch und nicht intuitiv gesehen beschäftige Dich mehr damit.

Ich habe es 4,5 Beiträge weiter oben schon beschrieben! Erstens, Angebot vom Verkäufer ohne Gewähr -> Zweitens, Angebot vom Käufer (für angebotenen Preis seitens Verkäufer) verbindlich

--> es erfolgt die Angebotsabgabe vom Käufer --> der Verkäufer bemerkt einen Irrtum (bsp. ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten *klingelts*?) --> er lehnt ab, keine Annahme --> KV kommt nicht zustande!

EDIT: sry zu spät gesehen, das sagt das was ich formuliert habe, was oben erwähnt wurde :)

"Ein Vertragsabschluss mit product + concept GmbH kommt, wie Sie den Geschäftsbedingungen entnehmen können, erst durch die Auslieferung der Ware oder - nach Wahl von product + concept GmbH - dadurch zustande, dass wir dem Besteller in sonstiger Weise (etwa durch eine Versandbestätigung) die Annahme der Bestellung bestätigen. Die Ihnen übermittelte Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes dar. Ein Vertrag über das/die von Ihnen bestellten Produkt(e) ist vorliegend also noch nicht zustande gekommen."

Armaq
2007-03-21, 17:34:53
Da muss ich dich enttäuschen! Meinst du mit einer derartigen Mail kommt ein KV zustande? hmmm...kaufmännisch und nicht intuitiv gesehen beschäftige Dich mehr damit.

Ich habe es 4,5 Beiträge weiter oben schon beschrieben! Erstens, Angebot vom Verkäufer ohne Gewähr -> Zweitens, Angebot vom Käufer (für angebotenen Preis seitens Verkäufer) verbindlich

--> es erfolgt die Angebotsabgabe vom Käufer --> der Verkäufer bemerkt einen Irrtum (bsp. ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten *klingelts*?) --> er lehnt ab, keine Annahme --> KV kommt nicht zustande!

EDIT: sry zu spät gesehen, das sagt das was ich formuliert habe, was oben erwähnt wurde :)

"Ein Vertragsabschluss mit product + concept GmbH kommt, wie Sie den Geschäftsbedingungen entnehmen können, erst durch die Auslieferung der Ware oder - nach Wahl von product + concept GmbH - dadurch zustande, dass wir dem Besteller in sonstiger Weise (etwa durch eine Versandbestätigung) die Annahme der Bestellung bestätigen. Die Ihnen übermittelte Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes dar. Ein Vertrag über das/die von Ihnen bestellten Produkt(e) ist vorliegend also noch nicht zustande gekommen."

Lies die Zitate aus dem BGH-Urteil. Die Bestätigung des Käuferangebots ist eine konkludente Annahme des KV. Auch wenn sie per Email und automatisiert geschieht. Anfechtung gem. 119/120 BGB ist auch i.O., aber erstmal gibts da einen KV. Wenn ich per 119 anfechte, bestätige ich indirekt auch einen KV.

Dann zu der Mail mit dem Lieferscheiss. Eigentlich müsste ein Irrtum sofern erkannt sofort bei dir "gemeldet" werden und damit der KV angefochten. Da du aber ein weiteres Bestätigungsschreiben bekommen hast, wird sich in deinem Fall die Anfechtung mit jedem Tag schwerer gestalten, da sie ja ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben. (Vertrauensschaden musst du einfach nur beziffern und das Gericht nimmt das hin, oder ändert es halt ab.)

Shaitaana
2007-03-21, 17:42:06
Lies die Zitate aus dem BGH-Urteil. Die Bestätigung des Käuferangebots ist eine konkludente Annahme des KV. Auch wenn sie per Email und automatisiert geschieht. Anfechtung gem. 119/120 BGB ist auch i.O., aber erstmal gibts da einen KV. Wenn ich per 119 anfechte, bestätige ich indirekt auch einen KV.

Dann zu der Mail mit dem Lieferscheiss. Eigentlich müsste ein Irrtum sofern erkannt sofort bei dir "gemeldet" werden und damit der KV angefochten. Da du aber ein weiteres Bestätigungsschreiben bekommen hast, wird sich in deinem Fall die Anfechtung mit jedem Tag schwerer gestalten, da sie ja ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben. (Vertrauensschaden musst du einfach nur beziffern und das Gericht nimmt das hin, oder ändert es halt ab.)

Ich sehe aber keine hier genannten Bestätigungsschreiben seitens der Verkäufer!!!
Alle reden davon -> BGH wird ablehnen, Vobis hat nichts falsch gemacht!
Das wäre ja noch schöner.....Ein druckfehler bei einer ausgeschriebenen Immobilie verpflichtet dann zu dem Preis??? Die armen Verkäufer...*tzzzzzz* ;)


P.S.:
"dadurch zustande, dass wir dem Besteller in sonstiger Weise (etwa durch eine Versandbestätigung) die Annahme der Bestellung bestätigen. Die Ihnen übermittelte Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes dar."

--> der Verkäufer hat nichts bestätigt, worüber wird sich dann aufgeregt? Der letzte Satz ist außerdem mit Annahme der Ware durch den Käufer verbunden.

Zu Dir: "Lies die Zitate aus dem BGH-Urteil. Die Bestätigung des Käuferangebots ist eine konkludente Annahme des KV. Auch wenn sie per Email und automatisiert geschieht. Anfechtung gem. 119/120 BGB ist auch i.O., aber erstmal gibts da einen KV. Wenn ich per 119 anfechte, bestätige ich indirekt auch einen KV."

-> sicher handelt der Kunde/Käufer konkludent, es geschieht ja per Mail :). Und das der Käufer sich verpflichtet zu dem Preis per Angebotsabgabe auch klar. Jeder will ja die GTX zu dem Preis ^^.
WIR reden aber hier gerade von der Position und Verpflichtung des VERKÄUFERS der Ware...take care!

Armaq
2007-03-21, 17:44:45
Ich sehe aber keine hier genannten Bestätigungsschreiben seitens der Verkäufer!!!
Alle reden davon -> BGH wird ablehnen, Vobis hat nichts falsch gemacht!
Das wäre ja noch schöner.....Ein druckfehler bei einer ausgeschriebenen Immobilie verpflichtet dann zu dem Preis??? Die armen Verkäufer...*tzzzzzz* ;)


P.S.:
"dadurch zustande, dass wir dem Besteller in sonstiger Weise (etwa durch eine Versandbestätigung) die Annahme der Bestellung bestätigen. Die Ihnen übermittelte Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes dar."

--> der Verkäufer hat nichts bestätigt, worüber wird sich dann aufgeregt? Der letzte Satz ist außerdem mit Annahme der Ware durch den Käufer verbunden.

Lies das Urteil 2 Seiten weiter vorne. Da stehts schwarz auf weiss. Was soll denn dann die konkludente Annahme sein? Wenn der Postbote das Teil bringt? Blödsinn.

doppelschwoer
2007-03-21, 17:49:09
die sind süß. Jetzt hab ich mal ein bischen nachgehakt und schaut was gekommen ist:

"wir muss Ihnen leider mitteilen, dass Ihre Bestellung (Bestell-Nr. xxx) nicht zu den von Ihnen gewünschten Konditionen ausgeführt werden kann. Bei dem Angebot wurde irrtümlich ein fehlerhafter Preis eingestellt.

Ein Vertragsabschluss mit product + concept GmbH kommt, wie Sie den Geschäftsbedingungen entnehmen können, erst durch die Auslieferung der Ware oder - nach Wahl von product + concept GmbH - dadurch zustande, dass wir dem Besteller in sonstiger Weise (etwa durch eine Versandbestätigung) die Annahme der Bestellung bestätigen. Die Ihnen übermittelte Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes dar. Ein Vertrag über das/die von Ihnen bestellten Produkt(e) ist vorliegend also noch nicht zustande gekommen.

Nur höchst vorsorglich fechten wir in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (Az: VIII ZR 79/04) einen eventuell doch zustande gekommenen Kaufvertrag wegen (offensichtlich) irrtümlicher Übermittlung eines falschen Preises gemäß §§ 119, 120 BGB an."

Wer hat jetzt recht, ich der seine neune graka aus der Sonderaktion will, oder der Laden der sagt er habe sich in mehreren Fällen vertippt?

(+44)
2007-03-21, 17:52:03
Dann zu der Mail mit dem Lieferscheiss. Eigentlich müsste ein Irrtum sofern erkannt sofort bei dir "gemeldet" werden und damit der KV angefochten. Da du aber ein weiteres Bestätigungsschreiben bekommen hast, wird sich in deinem Fall die Anfechtung mit jedem Tag schwerer gestalten, da sie ja ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben. (Vertrauensschaden musst du einfach nur beziffern und das Gericht nimmt das hin, oder ändert es halt ab.)


Hmm. Meinst du ich sollte anrufen und fragen, wann sie ne neue Lieferung reinbekommen?
Wenn sie offentlichtlich ihre "Sorgfaltspflicht" verletzt haben und mir nach 5 Tagen keine Absage erteilt haben, werden sie mir ja am Telefon nicht "mal eben" absagen können, oder?

Als Laie anrufen, rumstänkern und dann rechtlich nicht exakt informiert zu sein kommt sicher auch dumm :redface:

Shaitaana
2007-03-21, 17:52:17
Lies das Urteil 2 Seiten weiter vorne. Da stehts schwarz auf weiss. Was soll denn dann die konkludente Annahme sein? Wenn der Postbote das Teil bringt? Blödsinn.

Lies mal meinen Post bitte ganz, konkludent ist jede Postförmliche normale Annahme (Brief, Päckchen etc. -> Sonderformen: Einschreiben etc.).

IN DIESEM FALL, erfolgt eine konkludente ABGABE durch den KÄUFER, der per Mail ordert. Es erfolgt aber keine Annahme des Verkäufers, nur weil er die Mail bestätigt! Somit kein KV!

samspade
2007-03-21, 18:17:01
zu der 1950Pro hat wohl noch keiner eine Mail bekommen.

Ich hatte nur eine 1950 Pro bestellt und leider heute die gleiche Mail bekommen. Allerdings hatte ich am Montag eine Anfrage zwecks Lieferung hingeschickt. Mein Bestellstatus ist zwar immer noch "in Bearbeitung", aber ich denke die Sache kann ich abhaken.

Armaq
2007-03-21, 20:09:02
Lies mal meinen Post bitte ganz, konkludent ist jede Postförmliche normale Annahme (Brief, Päckchen etc. -> Sonderformen: Einschreiben etc.).

IN DIESEM FALL, erfolgt eine konkludente ABGABE durch den KÄUFER, der per Mail ordert. Es erfolgt aber keine Annahme des Verkäufers, nur weil er die Mail bestätigt! Somit kein KV!

OMG.

Das Angebot auf der Website ist eine invitatio ad offerendum und somit hat der KÄUFER ein GEBOT abzugeben.
Der VERKÄUFER nimmt es an, oder schlägt es ab! Er kann nicht immer sagen, wir haben hier eine Bestellung und ich schau mal was ich damit mache, wenn wir ihnen was zuschicken bekommen sie es ja mit. Der Vertrag wird vorher geschlossen (Ausnahme wird erläutert).
Hinzu kommt per Rechnung oder Vorkasse (Nachname). Denn falls er per Rechnung bestellt, kann der Versender (Verkäufer) auch erst damit sein KV begründen, bei den anderen Methoden nicht (logisch). Da hier glaube ich per KK geordert wurde ist die Ware schon bezahlt. Worauf willst du noch warten?
Ausserdem hat +44 schon eine weitere Bestätigung. In Form einer Lieferverzögerung die nur bei einem BESTEHENDEN KV eintreten kann. Ohne KV kein Leistungsverzug, da keine Leistung bestimmt.

Warum meinst du fechtet Vobis per 119 an?

Zitat BGH: Danach ist aus der Sicht eines verständigen Erklärungsempfängers bereits die Email der Klägerin vom 1.2.03 , in der sie den Beklagten als Kunden anspricht und ihm mitteilt, dass sein Auftrag nunmehr von der Versandabteilung bearbeitet werde und sie sich des Weiteren für den Auftrag bedankt, als konkludente Erklärung der Annahme des Angebots des Beklagten zu dem ... Verkaufspreis von 245€ auszulegen.

Armaq
2007-03-21, 20:15:46
Hmm. Meinst du ich sollte anrufen und fragen, wann sie ne neue Lieferung reinbekommen?
Wenn sie offentlichtlich ihre "Sorgfaltspflicht" verletzt haben und mir nach 5 Tagen keine Absage erteilt haben, werden sie mir ja am Telefon nicht "mal eben" absagen können, oder?

Als Laie anrufen, rumstänkern und dann rechtlich nicht exakt informiert zu sein kommt sicher auch dumm :redface:
Kannst du schon machen, nur ohne Aufzeichnung ist so etwas nicht immer wertbar (Aufzeichnung nur mit Einverständnis).
Ich würd einfach abwarten. Wenn sie nächste Woche immernoch nichts von Nichtlieferung gesagt haben wird es halt schon interessant, da ein Leistungsverzug schon offensichtlich ist. Aber eigentlich ist es nur ein nettes Gedankenspiel.

Wie gesagt, solche "Lockangebote" sind meiner Meinung nach schon fragwürdig, da sie selten ernsthaft behandelt werden. Falls es ein Systemfehler ist bitte, aber mir kommt das langsam vor wie eine Masche im Internetverkauf.

Shaitaana
2007-03-21, 20:17:50
http://www.lexexakt.de/glossar/invitatio.php

Beschreibt dein Zitat und besagt sehr gut, warum Vobis nicht zahlen muss. UNVERBINDLICH ist UNVERBINDLICH!!!

Wenn man angeklagt wird, und das kann jemand dem ich nur auf den Fuß trete, muß ich mich nun einmal wehren. Und das geht nur durch Paragraphen, welches hier im Sinne von Vobis der 119er ist! Und ich habe immer erwähnt das der Käufer ein Angebot abgibt/abgegeben hat. Dreh mir nicht die Worte im Mund um -> wer anderen eine Grube gräbt fällt meist selbst hinein :)

Dein "Ausnahme wird erläutert" beschreibt: "Unverbindlich.... oder Ohne Gewähr oder bei ausreichender Menge etc...welche hier AUßERDEM vorhanden sind auf Seiten Vobis!

P.S.: Im Sinne von 3 Franzis intus -> sry für evtl. Fehler xD ^^

Armaq
2007-03-21, 20:36:27
http://www.lexexakt.de/glossar/invitatio.php

Beschreibt dein Zitat und besagt sehr gut, warum Vobis nicht zahlen muss. UNVERBINDLICH ist UNVERBINDLICH!!!

Wenn man angeklagt wird, und das kann jemand dem ich nur auf den Fuß trete, muß ich mich nun einmal wehren. Und das geht nur durch Paragraphen, welches hier im Sinne von Vobis der 119er ist! Und ich habe immer erwähnt das der Käufer ein Angebot abgibt/abgegeben hat. Dreh mir nicht die Worte im Mund um -> wer anderen eine Grube gräbt fällt meist selbst hinein :)

Dein "Ausnahme wird erläutert" beschreibt: "Unverbindlich.... oder Ohne Gewähr oder bei ausreichender Menge etc...welche hier AUßERDEM vorhanden sind auf Seiten Vobis!

P.S.: Im Sinne von 3 Franzis intus -> sry für evtl. Fehler xD ^^

Du hast aber den Fall von +44 nicht beachtet. Ich hab schon vor 2 Seiten geschrieben, was wenn passiert. Und das Anfechtung immer möglich ist.
Frage ist nun, ob du den Thread halbwegs verfolgt hast.

Edit: Teil 2 vom Posting hast ignoriert? +44 hat schon einen Lieferauftrag und damit laut höchstrichterlicher Rechtsprechung einen KV.

Shaitaana
2007-03-21, 20:40:28
Du hast aber den Fall von +44 nicht beachtet. Ich hab schon vor 2 Seiten geschrieben, was wenn passiert. Und das Anfechtung immer möglich ist.
Frage ist nun, ob du den Thread halbwegs verfolgt hast.

Edit: Teil 2 vom Posting hast ignoriert? +44 hat schon einen Lieferauftrag und damit laut höchstrichterlicher Rechtsprechung einen KV.

+44 hat nicht den Auftrag -> und ja ich habe ihn verfolgt und ich sagte klagen ja -> Erfolg nein!

RoNsOn Xs
2007-03-21, 20:54:28
20.03.2007|Storniert|Gutschrift: Erfolgt als Verrechnungsscheck, wenn bereits gezahlt..


war 1x 1950pro

(+44)
2007-03-21, 22:40:12
Hey, tragt auf meinem Rücken bitte keinen Streit aus - ich muss doch wissen wo ich dran bin.
So oder so - das Verhalten des Shops ist höchst... "unsportlich" - fragt sich nur ob ich jetzt was gegen die in der Hand habe - einfach um per Telefon n bisschen Druck zu machen.

Armaq
2007-03-22, 09:21:33
+44 hat nicht den Auftrag -> und ja ich habe ihn verfolgt und ich sagte klagen ja -> Erfolg nein!
Sicher hat er den Auftrag, warum sollten sie ihm sonst eine Stornierung anbieten? Weil er keinen KV hat? Warum widerrufen sie per 119, weil kein KV besteht? Sorry aber du liegst falsch.

Und nochmal weils so schön ist:


Zitat BGH: Danach ist aus der Sicht eines verständigen Erklärungsempfängers bereits die Email der Klägerin vom 1.2.03 , in der sie den Beklagten als Kunden anspricht und ihm mitteilt, dass sein Auftrag nunmehr von der Versandabteilung bearbeitet werde und sie sich des Weiteren für den Auftrag bedankt, als konkludente Erklärung der Annahme des Angebots des Beklagten zu dem ... Verkaufspreis von 245€ auszulegen.


Diese Merkmale hat auch die Nachricht an +44 erfüllt, aber du bist sicher kompetenter als der BGH...

Marc-
2007-03-22, 09:34:10
Hey, tragt auf meinem Rücken bitte keinen Streit aus - ich muss doch wissen wo ich dran bin.
So oder so - das Verhalten des Shops ist höchst... "unsportlich" - fragt sich nur ob ich jetzt was gegen die in der Hand habe - einfach um per Telefon n bisschen Druck zu machen.
du magst mir sicher erklären, was "unsportlicher" ist: einen offensichtlichen fehler bzw ein offensichtliches versehen auf teufel komm raus ausnutzen zu wollen, das dann noch als sein "gutes recht" anzusehen, sich auf kosten dieses fehlers persönlich berreichern zu wollen, oder als shop ganz simpel, wenn dieser fehler erkannt ist, diesen zu beheben, den kunden zu informieren und ein neues, realistisches angebot zu machen. Sorry wenn ich das jetzt so sage (mag vielleicht auch punkte geben wenns ein seltsamer mod liest) aber soviel ekelhaftes "geiz ist geil" denken, und soviel unglaubliche gier und schier kaum nachvollziehbarer gerechtigkeits und fairnessgedanke kotzt mich extremst an und ist für mich ganz persönlich absolut die unterste schublade menschlichen verhaltens.

Janni555
2007-03-22, 10:53:41
:biggrin:
gerade den Thread weitergelesen und was taucht oben im Werbebanner auf?

Werbung für einen Rechtsanwalt :up:


Tja nehmt euch einen, zahlt was dafür und ihr bekommt vielleicht ne Karte (ist dann aber etwas teurer)
Oder ihr versucht es so und habt nur Halbwissen

Mr.Fency Pants
2007-03-22, 11:20:01
du magst mir sicher erklären, was "unsportlicher" ist: einen offensichtlichen fehler bzw ein offensichtliches versehen auf teufel komm raus ausnutzen zu wollen, das dann noch als sein "gutes recht" anzusehen, sich auf kosten dieses fehlers persönlich berreichern zu wollen, oder als shop ganz simpel, wenn dieser fehler erkannt ist, diesen zu beheben, den kunden zu informieren und ein neues, realistisches angebot zu machen. Sorry wenn ich das jetzt so sage (mag vielleicht auch punkte geben wenns ein seltsamer mod liest) aber soviel ekelhaftes "geiz ist geil" denken, und soviel unglaubliche gier und schier kaum nachvollziehbarer gerechtigkeits und fairnessgedanke kotzt mich extremst an und ist für mich ganz persönlich absolut die unterste schublade menschlichen verhaltens.

Du glaubst doch nicht wirklich immer noch, dass das ein Versehen seitens des Shops war? Bei einem offensichtlichen Fehler stimme ich dir zu, was du über die "Geiz ist Geil" Mentalität geschrieben hast, auch wenn bei mir auf der "untersten Schublade menschlichen Verhaltens" andere Subjekte stehen (für dich gibts scheinbar nix schlimmeres:confused: ),aber hier liegt der Fall etwas anders.

doppelschwoer
2007-03-22, 11:23:50
Das ist veraxxxe vom Shop. Und ich muß echt sagen sowas nervt wirklich. Ich mache denen weiter stress, auch wenn es nur doof mails sind auf die die jungs und mädels immer noch fleissig antworten.

Das ganze ist ein witz und daher macht es auch ein bischen spass das zu verfolgen und auch mit zu mischen.

Shaitaana
2007-03-22, 12:10:29
Sicher hat er den Auftrag, warum sollten sie ihm sonst eine Stornierung anbieten? Weil er keinen KV hat? Warum widerrufen sie per 119, weil kein KV besteht? Sorry aber du liegst falsch.

Und nochmal weils so schön ist:


Zitat BGH: Danach ist aus der Sicht eines verständigen Erklärungsempfängers bereits die Email der Klägerin vom 1.2.03 , in der sie den Beklagten als Kunden anspricht und ihm mitteilt, dass sein Auftrag nunmehr von der Versandabteilung bearbeitet werde und sie sich des Weiteren für den Auftrag bedankt, als konkludente Erklärung der Annahme des Angebots des Beklagten zu dem ... Verkaufspreis von 245€ auszulegen.


Diese Merkmale hat auch die Nachricht an +44 erfüllt, aber du bist sicher kompetenter als der BGH...

"Diese Mail erhalten Sie bei Nichtlieferbarkeit eines Artikels regelmäßig. Sie dient lediglich Ihrer Information."

--> NUR DAS steht bei dem Schreiben an "+44", nicht Kaufvertrag, nicht Annahme ja sogar eine momentane Verfügbarkeit wird verneint!
Dein Beispiel wird hier nicht im entferntesten nahegelegt.

Eine nichtige Verfügbarkeit kann nur mit 119 widerufen werden, mit welchem Paragraphen sonst? Denn der schließt einen Irrtum oder Vorbehalt ein, was extra vom Händler vor Bestellung geäußert wird.
Vobis reagiert auf die Bestellung, aber nicht mit einer Annahme! Siehe oben "Sie dient lediglich Ihrer Information." -> nur darauf ists bezogen!