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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mahnbescheid widersprochen, wie vorgehen?


XenoX
2007-03-21, 20:12:53
So habe ein Problem:

Kurze Geschichte:

Kunde kauft DVD-Rekorder, sucht ne Ausrede um ihn zurück zu geben, sagt der Rekorder hätte nen riesen Kratzer, sowie Flecken am Display.

Artikel wurde zurückgesandt, nach Prüfung war lediglich ein etwa 1 cm und sehr schmaler Kratzer vorhanden, der sich bei Gebrauchtware nicht vermeiden lässt, bzw. wurde der sogar mit nem Edding überdeckt. (kaum sichtbar und bei Gebrauch sowieso nicht)

Ok, habe dem Kunden dann den reinen Kaufpreis erstattet, da es eindeutig um einen Vorwand handelte.

Der Kunde hatte per Paypal bezahlt und dann den Käuferschutz beantragt, bzw. gemeint, dass das Gerät zerkratzt gewesen sein soll. Hat dabei nicht erwähnt das sie den Kaufpreis bereits überwiesen bekommen hat.

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Paypal zahlt ihr den kompletten Kaufpreis zzgl. Hinversand aus.
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Kunde hat jetzt den Kaufpreis doppelt erstattet bekommen und wird von mir angeschrieben, dass der zuviel gezahlte Betrag an mich zurück überwiesen werden soll.
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Kunde rechnet vor und zieht sich dreister Weise das Rückporto auch noch ab und verspricht das Geld in den nächsten Tagen zu überweisen. Alles per Mail dokumentiert.
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Geld trifft nicht ein, mehrfaches Anschreiben keine Antwort, habe auch schon per Mahnbescheid gedroht.
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Mahnbescheid wurde beantragt und von dem Kunden abgelehnt, bzw. Widerspruch eingelegt. Das Prozessrecht wurde auf den Anwalt übertragen.
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Es handelt sich um knapp 70 €, jedoch möchte das Mahngericht jetzt nochmal 50 € Mahnkosten haben.:mad:

Wie kann man jetzt an sein Geld kommen? Über eine Rechtsschutzversicherung verfüge ich, kann man Sie direkt verklagen oder welche Schritte sind ratsam.

Ist eine Strafanzeige wegen Betrugs möglich? (Ungerechtfertigte Bereicherung)

MfG
Xenox

Butter
2007-03-21, 20:17:45
Was sagt denn die Rechtschutz Versicherung?

XenoX
2007-03-21, 20:41:40
Was sagt denn die Rechtschutz Versicherung?

Die sagt 150 € Selbstbeteiligung :mad:

Aber mir geht es nicht um die 150 € oder um 500 €, mir geht es ums Prinzip, es kann nicht sein, dass Leute offensichtlich Geld unterschlagen und ich nicht an mein Geld rankomme.

Entsprechend bin ich gerne bereit auch 1000 € an Prozesskosten vorzustrecken, sofern ich diese von der Gegenseite nach dem Schuldspruch erstattet kriege.

Janni555
2007-03-22, 11:18:24
klingt ja nach Unterschlagung / Betrug, allerdings bekommst du damit auch nicht dein Geld wieder, ist ja ein Strafverfahren, kannst zwar versuchen das zivilrechtliche mit abfrühstücken zu lassen, aber ich weiss nicht ob das so geht( Adhäsionsverfahren)
Verdient hat es der andere auf jeden Fall!

Dir wird sehr wahrscheinlich der Weg zum Anwalt nicht erspart bleiben, die Kosten kannst du ja dem Gegenüber aufs Auge später drücken.

ach so nach nem abgelehnten Mahnbescheid müßte jetzt wohl ne Klage folgen

frag doch mal bei einem Rechtsanwaltspezialisten nach, frag nach ob das Erstgespräch was kosten würde, und wie es im Falle einer Klage laufen würde (bekommst du dein Geld wieder etc.) die meisten Anwälte führen informatorische Erstgespräche kostenlos durch wenn man nett fragt

Mumins
2007-03-22, 15:35:20
Dein Anwalt muß nun Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Geht auch ohne Anwalt am Amtsgericht, aber wenn man keinen plan von einer Klageschrift hat, dann ab zum Anwalt.

nn23
2007-03-22, 16:07:20
"Kunde rechnet vor und zieht sich dreister Weise das Rückporto auch noch ab und verspricht das Geld in den nächsten Tagen zu überweisen. Alles per Mail dokumentiert."

ist es nicht so das ab 40€ der verkäufer die rückversandkosten übernehmen muss?

XenoX
2007-03-22, 19:03:34
"Kunde rechnet vor und zieht sich dreister Weise das Rückporto auch noch ab und verspricht das Geld in den nächsten Tagen zu überweisen. Alles per Mail dokumentiert."

ist es nicht so das ab 40€ der verkäufer die rückversandkosten übernehmen muss?

In der Regel schon, aber nicht wenn man irgendwelche Schein-Schäden lediglich als Vorwand nimmt.

Hätte dem Kunden das letztlich auch nicht vergönnt, sofern er letztlich den von ihm vorgerechneten Betrag überwiesen hätte.

Aber ist schon toll, wie man als Verkäufer in Deutschland am Ar.... ist.

Gunaldo
2007-03-22, 20:35:46
innerhalb der 14tage frist braucht man doch gar keine angabe von gründen zu machen, oder?

XenoX
2007-03-22, 21:21:46
innerhalb der 14tage frist braucht man doch gar keine angabe von gründen zu machen, oder?

Braucht man auch nicht, aber nach gut einem Monat ist es was anderes ;)

Der Rekorder war ohne DivX-Abspielfunktion, ich denke das war wohl eher der Grund für die Rückgabe :rolleyes:

Aber letztlich spielt es keine Rolle, ob das jetzt im Rahmen des FAG war oder nicht. Sie hat sich den Betrag ja selbst abgezogen und versprochen den Rest sofort zu überweisen. Aber bis dato kein Zahlungseingang.

Egal.......morgen hab ich ne Prüfung bzw. Dienstag Buchhaltung, aber danach hab ich noch einige Tage Semesterferien und dann mach ich die Schlampe platt.

Werde Strafanzeige stellen und auch brav zum Anwalt des Vertrauens gehen.:biggrin:

Gunaldo
2007-03-22, 21:33:57
alles klar, dann zeig denen mal wos langgeht ;)

XenoX
2007-03-22, 22:09:29
alles klar, dann zeig denen mal wos langgeht ;)

Seh ich da etwa "Ironie"? :rolleyes:

Nee, aber ist echt nervig, muss man seinem Geld hinterher dackeln.....als hätte man soviel Zeit übrig. ;)

Gunaldo
2007-03-23, 12:14:11
nein, ist keine ironie.
nach deiner weiteren erläuterung ist dein verhalten ja durchaus nachvollziehbar.