XenoX
2007-03-21, 20:12:53
So habe ein Problem:
Kurze Geschichte:
Kunde kauft DVD-Rekorder, sucht ne Ausrede um ihn zurück zu geben, sagt der Rekorder hätte nen riesen Kratzer, sowie Flecken am Display.
Artikel wurde zurückgesandt, nach Prüfung war lediglich ein etwa 1 cm und sehr schmaler Kratzer vorhanden, der sich bei Gebrauchtware nicht vermeiden lässt, bzw. wurde der sogar mit nem Edding überdeckt. (kaum sichtbar und bei Gebrauch sowieso nicht)
Ok, habe dem Kunden dann den reinen Kaufpreis erstattet, da es eindeutig um einen Vorwand handelte.
Der Kunde hatte per Paypal bezahlt und dann den Käuferschutz beantragt, bzw. gemeint, dass das Gerät zerkratzt gewesen sein soll. Hat dabei nicht erwähnt das sie den Kaufpreis bereits überwiesen bekommen hat.
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Paypal zahlt ihr den kompletten Kaufpreis zzgl. Hinversand aus.
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Kunde hat jetzt den Kaufpreis doppelt erstattet bekommen und wird von mir angeschrieben, dass der zuviel gezahlte Betrag an mich zurück überwiesen werden soll.
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Kunde rechnet vor und zieht sich dreister Weise das Rückporto auch noch ab und verspricht das Geld in den nächsten Tagen zu überweisen. Alles per Mail dokumentiert.
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Geld trifft nicht ein, mehrfaches Anschreiben keine Antwort, habe auch schon per Mahnbescheid gedroht.
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Mahnbescheid wurde beantragt und von dem Kunden abgelehnt, bzw. Widerspruch eingelegt. Das Prozessrecht wurde auf den Anwalt übertragen.
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Es handelt sich um knapp 70 €, jedoch möchte das Mahngericht jetzt nochmal 50 € Mahnkosten haben.:mad:
Wie kann man jetzt an sein Geld kommen? Über eine Rechtsschutzversicherung verfüge ich, kann man Sie direkt verklagen oder welche Schritte sind ratsam.
Ist eine Strafanzeige wegen Betrugs möglich? (Ungerechtfertigte Bereicherung)
MfG
Xenox
Kurze Geschichte:
Kunde kauft DVD-Rekorder, sucht ne Ausrede um ihn zurück zu geben, sagt der Rekorder hätte nen riesen Kratzer, sowie Flecken am Display.
Artikel wurde zurückgesandt, nach Prüfung war lediglich ein etwa 1 cm und sehr schmaler Kratzer vorhanden, der sich bei Gebrauchtware nicht vermeiden lässt, bzw. wurde der sogar mit nem Edding überdeckt. (kaum sichtbar und bei Gebrauch sowieso nicht)
Ok, habe dem Kunden dann den reinen Kaufpreis erstattet, da es eindeutig um einen Vorwand handelte.
Der Kunde hatte per Paypal bezahlt und dann den Käuferschutz beantragt, bzw. gemeint, dass das Gerät zerkratzt gewesen sein soll. Hat dabei nicht erwähnt das sie den Kaufpreis bereits überwiesen bekommen hat.
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Paypal zahlt ihr den kompletten Kaufpreis zzgl. Hinversand aus.
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Kunde hat jetzt den Kaufpreis doppelt erstattet bekommen und wird von mir angeschrieben, dass der zuviel gezahlte Betrag an mich zurück überwiesen werden soll.
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Kunde rechnet vor und zieht sich dreister Weise das Rückporto auch noch ab und verspricht das Geld in den nächsten Tagen zu überweisen. Alles per Mail dokumentiert.
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Geld trifft nicht ein, mehrfaches Anschreiben keine Antwort, habe auch schon per Mahnbescheid gedroht.
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Mahnbescheid wurde beantragt und von dem Kunden abgelehnt, bzw. Widerspruch eingelegt. Das Prozessrecht wurde auf den Anwalt übertragen.
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Es handelt sich um knapp 70 €, jedoch möchte das Mahngericht jetzt nochmal 50 € Mahnkosten haben.:mad:
Wie kann man jetzt an sein Geld kommen? Über eine Rechtsschutzversicherung verfüge ich, kann man Sie direkt verklagen oder welche Schritte sind ratsam.
Ist eine Strafanzeige wegen Betrugs möglich? (Ungerechtfertigte Bereicherung)
MfG
Xenox