PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Autokauf - Gewährleistungpflicht des Händlers (bei nem gebrauchten)?


O711
2007-03-22, 01:00:55
Hallo,
es gibt ja diesen eu weiten passus der ja auch auf ebay seine wirkung zeigt, die gewährleistungsklausel für 24 Monate nach kauf einer gebrauchten ware.

nun folgender "fall":
meine freundin hat bei nem toyota händler einen yaris gekauft (durchaus hier schon erwähnt)...naja neben diversen problemchen hat das auto aktuell auch nen recht dickes und bedenkliches problem, siehe dazu -> Thread (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=353550) ums abzukürzen, sie hat wasser im fußraum.
Nun nachdem ich die schrauben von den vordersitzen absolut nicht lösen kann, weder mit hammer+meisel (handwerkermanier) noch auf "konventionelle" weise...es geht schlicht und einfach nicht. Hab ich mir überlegt die schraube rauszuboren...naja anyway
zurück zur gewährleistung, meine freundin inkl deren elternwurden vom händler schon sehr fies abgezockt aber die eltern checkens einfach nicht (z.B. keine gebrauchtwarengarantie)...soll auch egal sein, es gibt ja die gewährleistungspflicht will ich meinen.
Dank eines threads hier kam mir der gedanke dass doch bei sowas auch die gewährleistungspflicht des händlers in anspruch genommen werden könnte/müsste. Oder bin ich hier auf nem falschen dampfer?

Sie hat das auto jetzt seit etwa nem 3/4 jahr...gewährleistung müsste ja 2 jahre gelten und eine verschleisserscheinung ist sowas ja definitiv nicht...

ich hoffe mir kann hier einer über die rechtslage auskunft geben, evtl auch mit nennung der betreffenden paragrafen usw. (ich muss dazu sagen, der autohändler ist ein dreistes arschloch und deswegen will ich vorbereitet sein!)

thiron
2007-03-22, 04:07:38
Händler dürfen die Gewährleistung auf ein Jahr kürzen wenn dies im Kaufvertrag erwähnt wird. Das macht eigentlich jeder. Nach 6 Monaten bis du dann in der Beweispflicht und musst dem Händler nachweisen das er dir ein Auto mit einem schleichenden bzw. verstecktem Schaden verkauft hat.

Also schau dir erst mal den Kaufvertrag genau an.

O711
2007-03-22, 08:27:00
Händler dürfen die Gewährleistung auf ein Jahr kürzen wenn dies im Kaufvertrag erwähnt wird. Das macht eigentlich jeder. Nach 6 Monaten bis du dann in der Beweispflicht und musst dem Händler nachweisen das er dir ein Auto mit einem schleichenden bzw. verstecktem Schaden verkauft hat.

Also schau dir erst mal den Kaufvertrag genau an.
naja das eine jahr wäre so oder so noch nicht überschritten -> latte

und der fehler ist ja recht leicht nachzuweisen, unterm innenteppich ist es im fußraum des fahrers wirklich nass...und manche teile haben schon roststellen und das spricht wohl auch dafür dass es schon länger so ist...ich denke das müsste als beweisbringung reichen oder?

Janni555
2007-03-22, 11:10:31
Gebrauchtwagengarantie vom Händler: 1 Jahr

sonst hier mal schauen:
http://forum.langzeittest.de/list.php?f=133

oder du morst in beiden Foren mal den Dennis Lischer an, der müßte alles wissen!

tut mir leid, dass ihr damit Ärger habt, mein Corolla ist super :wink:
notfalls die Rechtschutz bemühen, und mit Anwalt drohen (oder mal mit Adac und so sprechen)