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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Return to castle Wolfenstein uncut machen


Assfire
2007-03-22, 17:37:05
Hallo!

Ich wollte jetz wieder mal RTCW rauskramen und spielen. Leider finde ich nirgends mehr die uncut Dateien (sounds, graphics) zum spielen. Bloodpatches verlangt einen Altersnachweis, was mir aber viel zu umständlich is... das Alter wäre ja kein Problem.

Kann mir zufälligerweise jemand eine adresse sagen, wo ich das Gesuchte finde? Oder könnte mir jemand die Dateien sonst irgendwie zur Verfügung stellen? Wäre wirklich super.

Lg assfire

Symptom
2007-03-24, 08:54:43
Da wirst Du Dir für Tips wohl ein anderes Forum suchen müssen.
Die Uncut-Version des Games ist hier in Deutschland verboten.

Müller-Lüdenscheidt
2007-03-24, 09:13:17
Die Uncut-Version des Games ist hier in Deutschland verboten.

Dieser Unsinn ist anscheinend nicht auszurotten, was ? :smile:

Didi Bouzul
2007-03-24, 12:18:14
Es gibt einen Unterschied zwischen indiziert und verboten. Wenn du 18 bist, kannst du das "uncut" Spiel problemlos aus England oder Holland beziehen.

Mephisto
2007-03-24, 13:10:41
Nein, der Import und Besitz ist strafbar wegen der Hakenkreuze.

Müller-Lüdenscheidt
2007-03-24, 13:31:23
Nein, der Import und Besitz ist strafbar wegen der Hakenkreuze.

Das ist schlicht Unfug, dass Spiel ist nicht verboten (lediglich indiziert und das ist ein gewaltiger Unterschied) und selbst wenn, wäre der Besitz nicht strafbar. Und wer das weiterhin behauptet, möge doch bitte wenigstens das entsprechende Aktenzeichen des Beschlagnahmebeschluss posten. Dieses wäre übrigends öffentlich, wenn ein solcher Beschluss denn existieren würde und in den einschlägigen Publikationen (JMS-Report, ehemals BPS-Report), längst mal aufgetaucht.

Mephisto
2007-03-24, 14:14:11
Stimmt, der Besitz allein ist nicht strafbar, aber der Handel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Return_to_Castle_Wolfenstein

edit: Wenn es der Zoll öffnet, wird es nie ankommen.

gordon
2007-03-24, 15:31:09
War das die Geschichte mit dem modifizierten sp_pak2.pk3-Archiv? Falls ja, könnte ich dir helfen.

Stormtrooper
2007-03-24, 16:07:12
Das ist schlicht Unfug, dass Spiel ist nicht verboten (lediglich indiziert und das ist ein gewaltiger Unterschied) und selbst wenn, wäre der Besitz nicht strafbar. .


Schonmal was davon gehört?
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2.
Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) 1Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. 2Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

Winter[Raven]
2007-03-24, 16:27:51
@ Stormtrooper

Soweit ich weißt, ist es nur dann Straflich, wenn man das Spiel zum Verkauf anbietet, heißt damit handelt.

Bei Eigenverwendung sollten eigentlich keine Probleme auftauchen.

sei laut
2007-03-24, 16:43:37
;5353710']Bei Eigenverwendung sollten eigentlich keine Probleme auftauchen.
Wenns jemand aber findet, werden erstmal Fragen gestellt. Denn verwenden kann dir vielleicht keiner verbieten, der Weg bis in deine Wohnung ist aber das Problem. (Stichwort Import)

Stormtrooper
2007-03-24, 17:50:15
;5353710']@ Stormtrooper

Soweit ich weißt, ist es nur dann Straflich, wenn man das Spiel zum Verkauf anbietet, heißt damit handelt.

Bei Eigenverwendung sollten eigentlich keine Probleme auftauchen.


Wieso? du hälst doch das Spiel vor um es zu verwenden?
Sind doch dann alle Merkmale erfüllt.

Müller-Lüdenscheidt
2007-03-24, 18:33:33
Wieso? du hälst doch das Spiel vor um es zu verwenden?
Sind doch dann alle Merkmale erfüllt.

Und ? Du kannst deine Bude mit Hitler- und Hakenkreuzbildern bis zum Umfallen tapezieren und niemand wird daran Anstoss nehmen, solange Du kein 3m Schaufenster hast, wo jeder reingucken könnte. Mit dem Spiel aufm Laptop rennt ja auch keiner durch die Fußgängerzone, um es jeden unter die Nase zu halten.
Ausserdem ging es dem Threadersteller nie darum, dass Spiel ein- oder auszuführen. Trotzdem kommt wie aus der Pistole geschossen, dieser Unfug mit verboten.
Meine US-Tin wurde seinerzeit, vom Zoll geöffnet und keiner hat Anstoss daran genommen, obwohl ein Hakenkreuz auf der Rückseite zu sehen ist.