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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechnung: Welche Formulierung wenn man nicht MwSt-pflichtig ist?


mf_2
2007-03-23, 10:12:04
Hallo,

Ich soll eine Rechnung schreiben, bin aber als Privatperson nicht mehrwertsteuerpflichtig. Das muß irgendwie auf die Rechnung, gibt es da eine bestimmte Formulierung und Position wo die Formulierung hingehört?

Danke schonmal,
mf_2

peppschmier
2007-03-23, 10:30:09
Dann reicht doch eine Quittung ohne Angabe der MWST. Bei einer Rechnung mit MWST muss eh noch die USTID mit drauf, die du als PP nicht hast...

Zaffi
2007-03-23, 10:32:38
reicht beim Betrag: Betrag rein netto ohne MWST

Und als Zusatz: Privatverkauf ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug, Kaufbetrag daher ohne MWST

sollte so reichen, zumindest bekomm ich die Rechnungen von versch. Leuten immer so...

thiron
2007-03-23, 10:35:29
Inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Ohne MwSt. wäre etwas anderes. Da du kein Recht hast MwSt. frei zu verkaufen. Muss ja so und so versteuert werden; Einkommenssteuererkl. unter Selbst. Arbeit.

FluFFy80
2007-03-23, 10:45:15
Inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Ohne MwSt. wäre etwas anderes. Da du kein Recht hast MwSt. frei zu verkaufen. Muss ja so und so versteuert werden; Einkommenssteuererkl. unter Selbst. Arbeit.

FALSCH!
Als Privatperson hat er mit der USt nichts zu tun wenn er etwas verkauft. Als Selbständiger ist es im gewerblichen Bereich dann wieder anders. Aber so wie ich das hier lese will er nur privat etwas verkaufen und dazu so etwas wie eine Quittung ausstellen.

reicht beim Betrag: Betrag rein netto ohne MWST

Und als Zusatz: Privatverkauf ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug, Kaufbetrag daher ohne MWST

sollte so reichen, zumindest bekomm ich die Rechnungen von versch. Leuten immer so...

Denke auch, dass das dicke ausreicht.

thiron
2007-03-23, 10:54:59
Eine Quittung ist etwas anderes.

Rechnungen als Privatperson stellst man aus wenn man etwas produziert. Also Kronkorken, Papiertüten oder Arbeitszeit.

Rechnungen von Privatpersonen sind wichtig wenn man z.B. einer Firma eine Leistung erbringt. Einfachstes Beispiel ist der Freie Mitarbeiter. Die Steuer ist immer mit drin und darf nicht einfach vorenthalten werden. Was du machst wenn geschrieben wird 'Ohne MwSt.'

mf_2
2007-03-23, 11:55:11
reicht beim Betrag: Betrag rein netto ohne MWST

Und als Zusatz: Privatverkauf ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug, Kaufbetrag daher ohne MWST

sollte so reichen, zumindest bekomm ich die Rechnungen von versch. Leuten immer so...

Danke, so habe ich das jetzt auch verwendet.
Es ging um die Anzeige in unserer Abizeitung. Da wollte der Inserent eine Rechnug, und ich wusste eben ned, wie ich die schreiben sollte. Und die Schule wolteb das nicht über sich laufen lassen.